Daten
Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
472/2014
Erstellt am:
07.11.2014
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
02.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
1. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom
10. März 2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 472/2014 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die anliegende 1. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der
Stadt Pulheim vom 10. März 2014.
Erläuterungen
Aufgrund der Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2015 ergibt sich die Notwendigkeit, die Gebührensatzung
für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014 zum 1. Januar 2015 zu ändern.
Vorlage Nr.: 472/2014 . Seite 3 / 4
Anlage zur Vorlage Nr. 472 / 2014
1. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom
10. März 2014
Aufgrund §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1984 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 564) und §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) und des § 33 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der
Stadt Pulheim hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ___________ folgende 1. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014 beschlossen:
§ 1- Änderungen
(unterstrichen)
§ 5 - Gebührentarif
Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten
- Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle
- Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle
- Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle
- Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle
- Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren
- Reihengrab, Personen ab 6 Jahren
- Urnenreihengrab
- Anonymes Urnengrab
- Pflegegrab Sarg
- Pflegegrab Urne
1.608,00 €
80,40 €
1.404,00 €
70,20 €
554,00 €
1.378,00 €
1.239,00 €
1.378,00 €
2.801,00 €
2.288,00 €
Gebührensätze für die Grabanfertigung und Bestattung
- Kinder bis zu 5 Jahren
- Personen ab 6 Jahren
- Urnenbeisetzung
- Anonyme Urnenbeisetzung
- Tiefbestattung
- Tieferlegung ohne Beisetzung
- Tieferlegung mit Beisetzung
- Ausgrabung Sarg
- Ausgrabung Urne
- Wiederbeisetzung Sarg
- Wiederbeisetzung Urne
371,70 €
826,00 €
330,40 €
330,40 €
1.239,00 €
1.486,70 €
2.064,90 €
1.486,70 €
330,40 €
660,80 €
247,80 €
Gebührensatz für die Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers
Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen
- Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier
62,80 €
425,80 €
Vorlage Nr.: 472/2014 . Seite 4 / 4
- Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier
- Aufbewahrung einer Leiche
- Aufbewahrung Urne / Kindersarg
212,90 €
127,70 €
63,90 €
Genehmigungsgebühren
- Genehmigung von stehenden Grabmälern
- Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je
- ein liegendes Denkmal
- eine Grabeinfassung
- eine Teilabdeckung
- eine Ganzabdeckung
- Zulassung von Gewerbetreibenden
- Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten
76,00 €
45,60 €
45,60 €
45,60 €
45,60 €
45,60 €
30,40 €
§ 2 - Inkrafttreten
Diese 1. Änderung der Gebührensatzung der Stadt Pulheim für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 10. März
2014 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.