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Beschlussvorlage (1. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Beschlussvorlage (1. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014) Beschlussvorlage (1. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014) Beschlussvorlage (1. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014) Beschlussvorlage (1. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014)

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Vorlage Nr.: 472/2014 Erstellt am: 07.11.2014 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 02.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff 1. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 472/2014 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die anliegende 1. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014. Erläuterungen Aufgrund der Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2015 ergibt sich die Notwendigkeit, die Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014 zum 1. Januar 2015 zu ändern. Vorlage Nr.: 472/2014 . Seite 3 / 4 Anlage zur Vorlage Nr. 472 / 2014 1. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014 Aufgrund §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1984 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 564) und §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) und des § 33 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ___________ folgende 1. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014 beschlossen: § 1- Änderungen (unterstrichen) § 5 - Gebührentarif Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten - Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle - Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle - Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle - Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle - Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren - Reihengrab, Personen ab 6 Jahren - Urnenreihengrab - Anonymes Urnengrab - Pflegegrab Sarg - Pflegegrab Urne 1.608,00 € 80,40 € 1.404,00 € 70,20 € 554,00 € 1.378,00 € 1.239,00 € 1.378,00 € 2.801,00 € 2.288,00 € Gebührensätze für die Grabanfertigung und Bestattung - Kinder bis zu 5 Jahren - Personen ab 6 Jahren - Urnenbeisetzung - Anonyme Urnenbeisetzung - Tiefbestattung - Tieferlegung ohne Beisetzung - Tieferlegung mit Beisetzung - Ausgrabung Sarg - Ausgrabung Urne - Wiederbeisetzung Sarg - Wiederbeisetzung Urne 371,70 € 826,00 € 330,40 € 330,40 € 1.239,00 € 1.486,70 € 2.064,90 € 1.486,70 € 330,40 € 660,80 € 247,80 € Gebührensatz für die Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen - Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier 62,80 € 425,80 € Vorlage Nr.: 472/2014 . Seite 4 / 4 - Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier - Aufbewahrung einer Leiche - Aufbewahrung Urne / Kindersarg 212,90 € 127,70 € 63,90 € Genehmigungsgebühren - Genehmigung von stehenden Grabmälern - Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je - ein liegendes Denkmal - eine Grabeinfassung - eine Teilabdeckung - eine Ganzabdeckung - Zulassung von Gewerbetreibenden - Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten 76,00 € 45,60 € 45,60 € 45,60 € 45,60 € 45,60 € 30,40 € § 2 - Inkrafttreten Diese 1. Änderung der Gebührensatzung der Stadt Pulheim für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 10. März 2014 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.