Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61
öffentlich
V
8/
Amt:
An den
o
VD1
- 61 -
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum: 22.02.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
Betrifft:
Bebauungsplan
•
I.
II.
Beschluss
Nr. 127, E.-Dirmerzheim,
Am Schießberg;
über die Anregungen
Satzungsbeschluss
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 22.02.2005
IJ\k,J\
Beschlussentwurf:
I.
•
Über die während der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 127, E.-Dirmerzheim, Am
Schießberg, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs.1 und § 244
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden:
1.1
Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst
Der Hinweis bzgl. der Kampfmittelprüfung wird zur Kenntnis genommen und im
Vollzug des Bebauungsplanes berücksichtigt.
1.2
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
Der Hinweis bzgl. der Erdgasversorgung wird im Ausbau des Plangebietes
entsprechend berücksichtigt.
1.3
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Euskirchen
Der Hinweis bzgl. evil. notwendiger Schutzmaßnahmen gegen Lärm auf der
L 495 und L 162 wird zur Kenntnis genommen. Schutzmaßnahmen sind aufgrund der Entfernung zu diesen Straßen nicht notwendig.
P:\szIVORLAGENlv61
000 15·053.doc
-
1.4
2
-
Erftverband, Bergheim
Die Anregungen und Hinweise des Erftverbandes bzgl. der Bodenversiegelung
und Regenwassernutzung sind bereits im Entwurf berücksichtigt.
Die Anregung bzgl. der Ausgleichsflächen kann nicht berücksichtigt werden, da
die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt bereits Bestandteil des Bebauungsplanes sind:
1.5
Erftkreis, Der Landrat, Bergheim
Der Anregung des Erftkreises bzgl. der Ausgleichsfläche wird entsprochen.
Die Ausgleichsfläche wird entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan festgesetzt und mit Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet umgesetzt.
1.6
•
Familie Willemsen, Remigiusstraße 78, E.-Dirmerzheim
Heidemarie Diebold, Remigiusstraße 80, E.-Dirmerzheim
Den Bedenken wird, soweit städtebaulich sinnvoll und erschließungstechnisch
realisierbar, entsprochen. Der Abstand zu den Grundstücksgrenzen wird um
3,00 m auf 6,00 m erhöht; Eine weitere Umplanung ist aus der gegebenen
Örtlichkeit (Erschließungsplanung) und der daraus resultierenden städtebaulichen Planung (Lage der Stichstraße und der Bauflächen) nicht möglich.
Eine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange ist durch die weiteren
Festsetzungen des Bebauungsplanes (eingeschossige Einzel- oder Doppelhausbebauung) ausgeschlossen.
1.7
Gerd Schnarkowski, Am Schießberg 32, 50374 Erftstadt
Den Bedenken kann nicht entsprochen werden.
II.
•
Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBI.I S. 2114) i. V. m. § 233 Abs.1 und § 244Abs. 2 BauGB sowie
i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung wird der
Bebauungsplan Nr.127, Erftstadt-Dirmerzheim, Am Schießberg, nebst Begründung in
der gem. Beschluss zu I. geänderten Fassung als Satzung beschlossen.
Begründung:
Zu 1.7:
Den Bedenken bzgl. des Mülltonnensammelplatzes wird nicht entsprochen. Im gesamten
Plangebiet sind an erschließungstechnisch
sinnvollen
Standorten
kleinere
Mülltonnensammelplätze platziert, die ausschließlich für den Tag des Abtransportes der
jeweiligen Mülltonne in Anspruch genommen werden. Ein stationäres Abstellen von
Mülltonnen ist an diesen Standorten weder vorgesehen noch aufgrund der Struktur des
Baugebietes (Einfamilienhausbebauung) zu erwarten. Daher sind die befürchteten Lärmund Geruchsbelästigungen nicht zu befürchten. Darüber hinaus ist die Anlage der
Mülltonnensammelplätze ausschließlich für die Wohnungseinheiten geplant, die nicht
unmittelbar vom Müllfahrzeug angefahren werden können; in der Praxis werden daher auch
nur die betreffenden Grundstückseigentümer ihre Mülltonne auf dem Mülltonnensammelplatz an den Abfuhrtagen zeitlich befristet abstellen.
P:\SZlVORLAGEN\V6100015-053.DOC
-
•
•
3 -
Die Bedenken bzgl. der geplanten Nachbarbebauung treffen nicht zu. Es ist keine
Reihenhausbebauung, sondern eine relativ großzügige Doppel- oder Einzelhausbebauung
mit eingeschossigen Einfamilienhäusern bei einer niedrigen Grundflächenzahl (bebaubare
Grundstücksfläche) von 0,3 ( 30 %) festgesetzt. Nachbarliche Beeinträchtigungen sind
aufgrund dieser Bebauung und der eingehaltenen Abstände nicht zu befürchten.
Das Baugebiet wird im Norden über die Straße Am Schießberg und im Süden von der
Jakobstraße erschlossen. Der aufgrund der Anzahl der geplanten Wohnungseinheiten von
ca. 37 Einfamilienhäuser zu erwartende Kfz-Verkehr kann von der geplanten Erschließung
ohne Schwierigkeiten aufgenommen werden. Da diese Straße ausschließlich den
Anliegerverkehr aufnimmt und keine sonstige Verkehrsfunktion hat, entspricht die
Belästigung durch Abgase und Lärm die einer normalen innerörtlichen Wohnstraße.
Die Planung einer Wohnbaufläche in diesem Bereich von Dirmerzheim war bereits Anfang
1997 bekannt; im Rahmen des Flächennutzungsplanes wurde dazu eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung am 28.01.1997 in Dirmerzheim und
eine mehrwöchige Offenlage des FNP-Vorentwurfs durchgeführt.
Zu II.:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 17.12.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
127, E.-Dirmerzheim, Am Schießberg, beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange erfolgte in der Zeit vom 31.10.2002 bis 28.11.2002 und die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung am
07.10.2003. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 08.09.2004 bis
07.10.2004 statt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB
fand mit Schreiben vom 16.08.2004 statt.
Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehr der Bebauungsplan
Nr.127, E.-Dirmerzheim, Am Schießberg, als Satzunqbeschlossen werden.
Anlage
P:\SZ\VORLAGEN\v6100015·053.DOC
Auf
em Zögesgraben
•
•
BEBAUUNGSPLAN NR.127
Erftstadt • Dirmerzheim, Auf dem Schießberg
Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt,
Maßstab:
1 : 2.500
#J7-0kt-04
•
13:34
ERFTKREIS
- Amt
61-
S.Ol
+49-2271-832344
Rhein-Erft-Kreis
DerLandrat
Amt für Krei5planung und Naturschutz
Rbein·Erft-KT~S
. Der Landrat . 6'/'0
50124 Bergheim
Stadt Erftstadt
Datum
07.10.2004
50359 ETftstadt
Mein Zeichen
61.3.41.°5.03
Auskunft
e1'kl1t
Herr Weber
ZimmerN".
3-4
Telefon
02271 83-4213
Bebauungsplan 127
Öffentliche Auslegung
Ihr Schreiben vom 16.08.04·61 21-20/127
fax
0227,83-2344-
E-Mail
Amt61@rhein-erft-krels.de
Die Fläche für die Abwasserbeseitigung und die Fläche für die Landwirtschaft sind nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der
Flächennutzungsplan stellt für diese Bereiche Flächen zum Ausgleich
im Sinne des § 1 a (3) BauGB mit der Zweckbindung (Entwicklungsziel) Grünfläche dar. Ich verweise hierzu auf die Bestimmungen der
§§ 8 und 10 BauGB.
Hausadresse
Willy-Brandt-Platz
1
50126 Bergheim
Telefon 02271 83-0
Fax 0227183-2300
Internet
www.rhein-erft-kteis.de
info@rhein-erft-kfeis.de
Die im Flächennutzungsplan darqestellten Flächen zum Ausgleich im
Sinne des § ra (3) BauGB mit der Zweckbindung (Entwicklungsziel)
Grünfläche sind die einzigen dargestellten kompakten Grünflächen
am westlichen Ortsrand von Dirmerzheim. Gegen den Bebauungsplan bestehen Bedenken, da diese Grünflächen überwiegend überplant werden und verloren gehen.
Postadresse
50124 Bergheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08;00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstaq
'4:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 08:00 bis u Uhr
(nur Service- und Zulassungsstelle
Ich rege an, westlich an das Wohngebiet angrenzende
2
Grünflächen
entsprechend der Größe der Darstellungen des Flächennutzungsplans in das Plangebiet aufzunehmen und als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur pflege und zur Entwicklung von Natur und
landschaft festzusetzen. Die überwiegend aufzuforstenden Flächen
können als Sammelausgleich für weitere Eingriffe in der Ortslage
Dirmerzheim genutzt werden.
Kreishaus
im
Bergheim)
San1:verbindungen
Postbank
Köln (BLZ370 100 50)
Konto: 10 850 505
Kreissparkasse Köln (Bll 370 502 99)
Konto: '42 001 200
Öffentl. V'tr'ke'hf'Smitte1 zum KTeislla.us
Bahn: Bergheim und ztevertch
Bushaltestellen: Am Knüchelsda.mm
und Kreishaus - Weitere Infos:
www.revq.de oder oaaja 1806-0
-,fJ7-0kt-04
,.
13:35
ERFTKREI5
- Amt
61-
+49-2271-832344
sette zvan a
Sofern dieser Anregung nicht gefolgt wird, rege ich an, den erforderlichen Ausgleich komplett auf der im Bebauungsplan festgesetzten
Fläche für die Landwirtschaft durchzuführen und nicht in einer entfernt liegenden Sammelausgleichsfläche.
Ich weise darauf hin, dass für die geplante Versickerungsanlage
rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner
Unteren Wasserbehörde zu beantragen ist.
Im~u~rag
IAf!gIRr
•
•
Weber
5.02
Erttvernand
0
Postfach
1320
0
50103 Bernheim
Abwasser, Technik
Abteilung
Stadtverwaltung Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Postfach 25 65
-:
50359 Erftstadt
A.1
Fachbereich
Ihr Anspred1partner
Durchwahl
Telefax
Unser Zeichen
:
Frau Eskens
(0 22 71) 88-2 11
(02271) 88-9 10
Es/Goed 1A.1-40 801
l:'<Ioed\le:de512OO2'eISchrelben\11151.doc
15. Nov. 2002
•
BPlan Nr. 127 "Dirmerzheim,
Am Schießberg"
- Aufstellung
-Ihr Schreiben v. 29.10.2002, Ihr Zeichen: 61 21-20/127
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen das v.g. Vorhaben bestehen seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende,
aus wasserwirtschaftlicher Sicht notwendigen Hinweise und Anregungeri"l:ierderweiteren
Planung
berücksichtigt werden.
Es wird vorausgesetzt, dass dem Schutz des Grundwassers wegen der Nähe des Plangebietes
zum Wasserwerk
eine besondere Bedeutung beigemessen
wird. Die Versickerung
des
Niederschlagswassers darf grundsätzlich nicht über Schluckbrunnen erfolgen.
•
Die Geländehöhe liegt zwischen 93 mund 94 m üNN. Der Grundwasserleiter war im Oktober 2001
auf Grund der Sümpfungsmaßnahmen
trocken gefallen. Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen
betrug die Höhe 78 m bis 79 m üNN. Auch bei einem Wiederanstieg des Grundwassers ist nicht
mit einem flumahen Grundwasserstand zu rechnen .
Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der
nachfolgenden Gewässerbelastung
sollten im Plangebiet versickerungsfördernde
Maßnahmen
zugelassen werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiiigen Haushalte eine
Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z.B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von
versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die
Anlage von Einstaudächern, Grünc!ächern, Teichen, Mulden od~Ll:!iot()pe,. haben nicht nur einen
ökologischen Nutzen. WEmri sie ättr;iktivgestaltetsind~
wertensie die Gebäude und Grundstücke
zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung
zur Nutzung wie u.a. zur
Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung,
zur Reinigung der Hofflächen etc., eine ökologisch
sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
Es sollte jedem Bauträger freigestellt werden, diesen Anregungen und Hinweisen nachzukommen.
Entsprechende buflagel"! .5Q!!!enirR~!ljtere!JJ3PlaD-V~rf~_hr~.n_aufgenommen werden.
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
sollten unbedingt an die Gewässer gelenkt werden. Die
seit dem 23.10.2000 in Kraft getretene EG-Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL) enthält ein konkretes
vorsuzender des verbanosrats:
Clemens Pick McJl
Bankkonten:
Comrnerzbank Bergheim
xcmo 3gQ ·100 000 BLZ 37040044
Occtscno BLInk AG, Berqherm Konto 471 0 000 BLZ 370700 so
Vorstand:
Bauassessor.
Dipl.-Ing
Jens - Christian
aos
acute
Kreisspiukasse Köln Konto
142005
Bll 370 502 99
roslban~ Köln
Konto 0 \09430 SOG Bt2 370 10050
Volk"bank Edt P.G
Konto tOOl oss 019 BLl 370 692 52
•
Schreiben an Stadtverwaltung Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt,
Az.: EslGoed A.1-40 801
Betreff: BPlan Nr. 127 ,Dinnerzheim, Am Schießberg" - Aufstellung
Erftstadt, v. 15.11.2002,
Seite: - 2 -
und umfangreiches Umweltziel- und Fristenkonzept. In Anlehnung an § 25a (1) WHG i.d.F. v.
25.06.2002 sind oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung
ihres ökologischen und chemischen Zustands vermieden und ein guter ökologischer Zustand
erhalten oder erreicht wird. Hierzu gehören neben den erforderlichen Maßnahmen am Gewässer
selbst auch Maßnahmen, die das Gewässerumfeld betreffen. Die Umsetzung solcher Maßnahmen
ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen
sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende
Kosten zu vermeiden als auch um den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren halte
ich es für unbedingt erforderlich, notwendige Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer
zu lenken. Auch wenn sich in unmittelbarer Nähe des Plangebietes kein Gewässer befindet,
können für diese Ausgleichsmaßnahmen Flächen an Gewässern im Gemeindegebiet oder sogar
im Kreisgebiet einbezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit der Unteren
Landschaftsbehörde notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
L~~Vf
Erft
Bereich Abwassertechnik
=
Verband
_
..
Erftverband I Postfach 1320 I 50103 Bergheim
Stadtverwaltung Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Postfach 2565
50359 Erftstadt
•
BM
110
r14
10. SEf' IUu 4
I
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1 20
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21
Eingang
32
Büro !30tget .....
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43
~.i·· '
Bergheim, 07. September 2004
Offenlage des Bebauungsplanes,Nr. 127 •
"Erftstadt-Dirmerzheim, Auf dem SchieBberg"
Ihr Zeichen: 61.21-20/127, Ihr Schreiben vom: 16.08.2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o. g. Offenlage bestehen aus wasserwirtschaftlicher
Sicht
seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn unsere Stellungnahme
vom 15.11.2002 auch weiterhin inhaltlich berücksichtigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
•
l/
/
Wasserwirtschaft
für unsere Region.
A.l Technische Dienste
Frau Szymanski
(02271) 88-1324
(02271) 88-19 10
Szy 1 A.1- 408011
bauleitplanung
@erftverband.de
Erftverband
Paffendorfer Weg 42
50126 Bergheim
Fon(02271}88-0
Fax (02271)88-1210
www.erftverband.de
Commerzbank Bergheim
Konto 390 400 000
Bll 370 400 44
Kreissparkasse Köln
Konto 142005895
BlZ 37050299
Deutsche Bank AG Bergheim
Konto 4 710 000
Bll 370 700 60
Volksbank Erft eG
Konto 1 001 098019
BlZ 370 692 52
,.Norbert
- Bereic
Vorsitzender des
Verbandsrats.
Clemens Pick, MdL
Vorstand:
Dr.-Ing. Wulf Lindner
Iondesbetrieb
i.ouIo::b~
"i~.j:
S\T4Icnb.ru l'Io,:b'hciJl-Wa.t!W>:n
EuUi.-ell=1· JülichoerRing 10! - I:)]' S3:j;79£~ehen
Straßenbau
Niederlassung
Nordrheln-Vvesrloien
Euskirchen
per Fax (022 35) 409-542
Kontak.t:
Stadtverwaltung Erftstadt
Umwelt- und Planungsami
Postfach 2565
50359 Erftstadt
Bebauungsplan
Nr. 127, Erftstadt-Dirmerzheim,
Beteiligung der Trägeröffentlicher
Herr Friesen
Telefon:
02251-796-189
Fax:
022.51-796-222
E-Mail:
juergen.friesen@koeln.strassen.nrw.de
Zeichen:
4400·23.1()..642-O70
Datum:
30.08.2004
Auf dem Schießberg
Belange im Bauleitplanverfahren
gem. § 3 (2) BauGB
Ihr Schreiben vom 16.08.2004, Az.: 61.21-20/127
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die O.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung
Bedenken.
keine grundsätzlichen
Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwallung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm
durch Verkehrauf der L 162 und L 495 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu
Lasten der Stadt Erftstadt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
.Betricb:Jitz Köln : Postfach 92 03 31 . SI !53 Köln . Telefon: 0221/801 91 • 0
Betriebsitz M!'In"'-¢T' Postfach 4669' 481)26 MOnster' Telefon: 0251/1444.0
Internet: strassen.nrw.de . E·~faj1: konja.lct,?~massel1.nrw.de
Wo!SlLBDüsseldörf-
BLl 30050000 . Komo-xr 4OO~S15
N1ed~rlassung Eusk1rcben
Julieher RIng lUI· 103 . 53879 Euskirchen
Telefon: 02251.'7960
•
Anlcg~
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~IJf/rJlfD1
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Blatt
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Ertt· Postfach 12 22' 50329 ~-r'-:i'
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Umwelt- und Planungsamt
Frau Meyer
Postfach 2565
50359
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Ihr Erdgas.
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922) ~13
29. September 2004
'.
Bebauungsplan Nr. 127, Erftstadt-Dirmerzheim,
Ihr Schreiben vom 16.68.2004 - Z 61.21-20/127
Auf dem Schießberg;
Sehr geehrte Frau Meyer,
Bezug nehmend auf Ihr 0, g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass langfristig beabsichtigte oder
eingeleitete Planungen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den oben
genannten Bereich von Bedeutung sind, zur Zeit nicht anliegen.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir den vorgenannten Bereich jederzeit mit der
umweltschonenden Energie Erdgas versorgen können.
Die aus dem beiliegenden Übersichtsplan ersichtliche Erdgasleitung nahe des o.g. Bereiches sollte
bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden.
'
.•
Freundliche Grüße
GVG Rhein-Erft
/f~ß,
P--'
Anlage:
Übersichtsplan M 1:5000
-~
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•
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::~:::m:~:;;:l.,
lli!~~!~~~mt~m~lh,
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orgungsgesellschoft
lanek-Straße
mbH Rhein-Erft
11 . 50354
Hürth
22337909-0
ax: 02233 790938-000
E-Mail: info@gvg.de . www.gvg.de
Bonkverbindung: Kreissporkesse Köln
BLl 370 502 99 . Kania Nr 387 68
Handelsregister:
AG Köln HRB 43268
Steuer-Nr. 224/5716/0258
USt-ldent-Nr. DE 123494611
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Dtpl-Ing. Helmut Houmonn
Geschöftsführung:
Dtpf-Khn., Dipl.-Finonzwirt Christion Metze
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Frank Röttger
Partner der
GEWRnti~En€rg~e
~53632C1
1:5000
29.09.04
14:46 Uh
DIRMERZHEJ
~j-----_._--'"
T
___L_
S4,l
/1
Anlage
lifJY01
-6--
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Dusseldorf Postfach 30 08 65 40408Düsseidorf
10
I
Siadt Erltstadt
- Der
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21
ßürqermolstor
-
65
27. SEP.200 4
14
120
Gaedestraße 7, 50968 Köln
Durchwahl:
(0221) 147- 3860
(0221) 147- 3869
kunft erteilt:
Herr Bauer
21. 09_ 2004
Eingang BOra Burgermeister
32
40
43
44
50
NR W - Rheinland
Außenstelle Köln
Te fax:
5'
Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben)
Ihre Anfrage vom
22.5 -
26.08.04
61 21-20/96
•
Dienstgebäude
~B~M""'''''4-'-'''1 O"'5:T"1"O"4"TCS"'2",,--""',,,Bl'-:fS-;-7,,0'
Kampfmittelbeseitigungsdienst
q
Stadt Erftstadt - Der Bürgermeister
Postfach 2565
50359
Erftstadt
ihr Zeichen
Bla~
i
zu
BM 174/2004
Kampfmittelbeseitigung
hier:
BPL Nr. 127, Erftstadt - Dinnerzheim, Auf dem Schießberg
Bezug:
ntre Anfrage OGerdas Ordoungsamt
Erftstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Aofrage zur Kampfmittelbelastung
des o.g. Plangebietes ergab nach Auswertung der mir vorliegenden
Luftbilder Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern
/ Kampfmitteln, da der Bereich im
ehemaligen Bombenabwurf - / Kampfgebiet liegt. Aus diesem Grunde ist es mir zur Zeit nicht möglich,
für die in Rede stehenden Flächen eine Kampfmittelfreiheit
Zwecks Kampfmitte\überprüfung
frübzeitige
bitte ich bei Konkretisierung
- d.h. mindestens 3 Monate vor Baubeginn
und ggf. Baustillegungen
zu bescheinigen.
der in Rede stebenden
- erneute Beteiligung
Maßnahmen
um
um Bauverzögerungen
zu vermeiden.
Hierfür bitte ich für die gekennzeichneten Flächen folgendes zu veranlassen:
X
Vorlage der Betretungserlaubnis
X
Freistellung der Fläche ( Bebauung / Bewuchs)
X
Bereitstellung von Versorgungsleitungsplänen
Sobald die o.a. Unterlagen vorliegen bzw. die Voraussetzungen geschaffen sind, kann mit der KampfmitteIräumung begonnen werden.
das Ordoungsamt
Erftstadt
erhält eine Durchschrift dieser Mitteilung.
Mit freundliehen Grüßen
g
I~
[ftra
~l<
Bauer
"
Telefon (Zentral) (0211) 475-0
Zu erreichen mit:
Zahlungen an: Landeskasse Dusseldorf
Telefax (Zentral) (0211) 475-2671
DB bis Köln Hbf
KlO. Nr.: 4100012
hnp:/Iwww.bez.reg-duesseldorf.nrw.de
K VB Buslinie 132
!BAN:
DE41300500000004100012
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
bis Gaedestraße
sic:
WELADEDD
BLZ, 30050000
WestLB AG
Farn Schnarkowski
Am Schießberg 32
50374 Erftstadt
02235-73866
Farn.Schnarkowski Am Schießberg 32. 50374 Erftstadt
Rathaus Erftstadt - Liblar
Umwelt -u. Planungsarnt
Herr Wirtz
Holzdamm 10
04. DKT.1oö 4
~
50374 Erftstadt
Betreff
Einspruch Bebauungsplan Nr. 127 Dirmerzheim Am Schießberg
Sehr geehrter Herr Wirtz,
am 13.September 2004 haben wir einen Einspruch gegen den Bebauungsplan
Händen geschickt.
Leider haben wir noch keine Antwort, oder eine Briefbestätigung erhalten.
Wir bitten Sie hiermit höf1ichst.
Bei Rückfragen stehen wir TImen selbstverständlich gerne zur Verfiigung.
Mit freundliehen Grüßen
zu Ihren
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Gerd Schnarkowski
Am Schießberg 32
50374 Erftstadt
Gerd Schnarkowski, Am Schießberg 32 50374 Erftstadt
Rathaus Erftstadt -LibIar
Umwelt- und Planungsamt
Herrn Wirtz
Holzdamm 10
Anlege.'"
zu
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50374 Erftstadt
13.Sep.2004
Einspruch Bebauungsplan Nr.127 Dirmerzheim Am Schießberg
Sehr geehrter Herr Wirtz,
Nach Einsicht des Bebauungsplanes legen wir als Besitzer des Grundstückes Am Schießberg
32, Flur 360 Einspruch ein.
Wir wenden uns hiermit an Sie, um die für uns auftretenden negativen und unzumutbaren
Verhältnisse bei der Verwirklichung dieses Bauplanes 127 zu vermeiden
1. Den mittelbar an unser Grundstück geplante zentrale Mü1lverladeplatz zu verlegen. Es
kann nicht sein, dass jede Woche gelbe, blaue, braune und graue Tonnen durch die
Anwohner des geplanten Neubaugebietes zu unserer Ansicht dort abgestellt werden
sollen. Es käme dadurch zu starken Lärmbe1ästigungen beim entleeren der Tonnen und
Schmutz den die Mü1lfahrzeuge hinterlassen. Es handelt sichja hier um größere
Mengen der abgestellten Mülltonnen die auch in den warmen Jahreszeiten unzählige
Fliegen und andere Kleintiere anlocken würden. Die Geruchsbelästigung käme auch
noch dazu, da der Wind oft von Nord-West direkt auf unser Grundstück zieht. Durch
diesen geplanten Mü1lverladeplatz würde ein negativer Anblick für unser angrenzendes
Grundstück entstehen.
2. Dazu ist geplant, daß rechts neben unserem Grundstück das letzte der Reihenhäuser
entstehen soII. Dies würde für uns, wenn wir uns auf der Terrasse oder im Garten
aufhalten eine starke optische Einschränkung bedeuten. Außerdem wären wir dadurch
dem uneingeschränkten Einblick der neuen Nachbarn ausgeliefert. Um dies zu
verhindern müssten wir auf unser Grundstück Sichtschutzzäune setzen lassen. Da
unser Grundstück nur insgesamt 208 m2 groß ist, wir keine Rückzugsmöglichkeiten
haben würden diese Zäune unser Grundstück noch zusätzlich einengen.
Unser Vorschlag wäre auf dieses letzte Haus zu verzichten und dafiir auf diesem Aria!
Büsche und Bäume zu Begrünung anzulegen und dahinter den zentralen Müllplatz
einzurichten.
,
J. Für ein ständiges Ein -und Ausfuhren der Bewohner des Neubaugebietes mit deren
Fahrzeuge halten wir die schmale Scbießbergstraße nicht geeignet. Belästigungen sind
dadurch ebenfalls gegeben durch Lärm und Abgase.
Eine Ahernative müsste hierfür geplant und gefunden werden, bevor so ein
Neubaugebiet entsteht, da ja mit einer größeren Anzahl von Fahrzeugen zu rechnen
ist.
Wir sind 1997 von Köln nach Dirmerzheirn gezogen und haben uns diesen Ort nach langen
suchen gewählt, um nach unserem Berufsalltag ungestört und ohne viel Lärm unseren
Feierabend und unsere Wochenenden zu verbringen.
Es war für uns eine hohe finanzielle Belastung das Grundstück zu erwerben und Instand
zusetzen.
Die bier von uns aufgefiihrten negativen Punkte die bei ihrer Planung nicht berücksichtigt
wurden, wären nach der Verwirklichung des Bauplanes eine starke Wertminderung unseres
Grundstückes sowie eine Beeinträchtigung unserer Lebensqualität.
•
Eine Kontaktaufnahme auf Grund unseres Einspruchs wäre vor Ort sicher die beste Lösung.
Mit freundliehen Grüßen
•
An das Umwelt- und Planungsamt
Rathaus Liblar
z.Hd. Herrn Wirtz
50374 Erftstadt Liblar
Sehr geehrter Herr Wirtz,
Sie waren so freundlich uns am 06.09.2004 zu dem obigen Bauvorhaben diverse Auskünfte zu
geben. Aufgrund der vorgelegten Bauzeichnung konnte festgestellt werden, dass genau hinter
unseren Gärten Einfamilienhäuser entstehen sollen.
Da das Haus Remigiusstr. so erst vor einem ~ Jahr gekauft wurde, kommen nun enorme
Einschränkungen durch diese Bauvorhaben auf uns zu.
Dagegen erheben wir Einspruch!
Begründung:
1. Diese Baumaßnahme setzt den Wert unserer Häuser beachtlich herunter. Bei Kenntnis hätte man
den Kaufpreis stark beeinflussen können.
Da wir noch in Köln gemeldet sind, wurden wir von keiner Seite über dieses Bauvorhaben
informiert .
2.
Der Abstand der Häuser zu unseren Gärten ·3 meter - ist gelinde gesagt-
eine Zumutung.
3. Sollten auch noch Fenster zu unseren Gartenseiten genehmigt werden, so hat der Nachbar vollen
Blick auf Schlafzimmerfenster
und Terrassen
. Hierdurch fühlen wir uns stark beeinträchtigt.
4. Im Haushalt der Familie Willemsen, Remigiusstr. 78, ist der Vater ein Pflegefall .Durch die
geschlossene Aussicht, die dieses Bauvorhaben mit sich bringt,
ist auch dessen Lebensqualität stark eingeschränkt, denn die freie Sicht ist dann durch eine
Hauswand zu.
Wir bitten um Überprüfung ob die beiden Häuser zu den Gärten Nr. 80 und 78 im Bereich .Am
Schießberg" platziert werden können! Hierdurch würde der uns zugefügte Schaden wenigstens
etwas minimiert.
Sehr geehrter Herr Wirtz, wir bitten Sie unsere Interessen zu vertreten, unsere Einwände vorzulegen
und hoffen auf eine positive Nachricht.
Aufgrund der gesamten Bauzeichnung kann man als Laie fast davon ausgehen, dass auch weiter .Arn
Schießberg" mal gebaut wird und deshalb unser obiger Vorschlag, die beiden Häuser vor unsere
Grundstücken jetzt schon dorthin zu versetzen ..
Für Ihre Bemühungen im voraus vielen Dank .. Bitte lassen Sie uns zu gegebener Zeit eine Nachricht
zu unseren Vorschlägen zukommen.
Mit freundlichen
Grüssen
Heidemarie Diebold
Und Familie Norbert Willemsen