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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 127, E.-Dirmerzheim, Am Schießberg; I. Beschluss über die Anregungen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61 öffentlich V 8/ Amt: An den o VD1 - 61 - BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 22.02.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung Betrifft: Bebauungsplan • I. II. Beschluss Nr. 127, E.-Dirmerzheim, Am Schießberg; über die Anregungen Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.02.2005 IJ\k,J\ Beschlussentwurf: I. • Über die während der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 127, E.-Dirmerzheim, Am Schießberg, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs.1 und § 244 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden: 1.1 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst Der Hinweis bzgl. der Kampfmittelprüfung wird zur Kenntnis genommen und im Vollzug des Bebauungsplanes berücksichtigt. 1.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft Der Hinweis bzgl. der Erdgasversorgung wird im Ausbau des Plangebietes entsprechend berücksichtigt. 1.3 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Euskirchen Der Hinweis bzgl. evil. notwendiger Schutzmaßnahmen gegen Lärm auf der L 495 und L 162 wird zur Kenntnis genommen. Schutzmaßnahmen sind aufgrund der Entfernung zu diesen Straßen nicht notwendig. P:\szIVORLAGENlv61 000 15·053.doc - 1.4 2 - Erftverband, Bergheim Die Anregungen und Hinweise des Erftverbandes bzgl. der Bodenversiegelung und Regenwassernutzung sind bereits im Entwurf berücksichtigt. Die Anregung bzgl. der Ausgleichsflächen kann nicht berücksichtigt werden, da die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt bereits Bestandteil des Bebauungsplanes sind: 1.5 Erftkreis, Der Landrat, Bergheim Der Anregung des Erftkreises bzgl. der Ausgleichsfläche wird entsprochen. Die Ausgleichsfläche wird entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan festgesetzt und mit Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet umgesetzt. 1.6 • Familie Willemsen, Remigiusstraße 78, E.-Dirmerzheim Heidemarie Diebold, Remigiusstraße 80, E.-Dirmerzheim Den Bedenken wird, soweit städtebaulich sinnvoll und erschließungstechnisch realisierbar, entsprochen. Der Abstand zu den Grundstücksgrenzen wird um 3,00 m auf 6,00 m erhöht; Eine weitere Umplanung ist aus der gegebenen Örtlichkeit (Erschließungsplanung) und der daraus resultierenden städtebaulichen Planung (Lage der Stichstraße und der Bauflächen) nicht möglich. Eine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange ist durch die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes (eingeschossige Einzel- oder Doppelhausbebauung) ausgeschlossen. 1.7 Gerd Schnarkowski, Am Schießberg 32, 50374 Erftstadt Den Bedenken kann nicht entsprochen werden. II. • Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.I S. 2114) i. V. m. § 233 Abs.1 und § 244Abs. 2 BauGB sowie i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr.127, Erftstadt-Dirmerzheim, Am Schießberg, nebst Begründung in der gem. Beschluss zu I. geänderten Fassung als Satzung beschlossen. Begründung: Zu 1.7: Den Bedenken bzgl. des Mülltonnensammelplatzes wird nicht entsprochen. Im gesamten Plangebiet sind an erschließungstechnisch sinnvollen Standorten kleinere Mülltonnensammelplätze platziert, die ausschließlich für den Tag des Abtransportes der jeweiligen Mülltonne in Anspruch genommen werden. Ein stationäres Abstellen von Mülltonnen ist an diesen Standorten weder vorgesehen noch aufgrund der Struktur des Baugebietes (Einfamilienhausbebauung) zu erwarten. Daher sind die befürchteten Lärmund Geruchsbelästigungen nicht zu befürchten. Darüber hinaus ist die Anlage der Mülltonnensammelplätze ausschließlich für die Wohnungseinheiten geplant, die nicht unmittelbar vom Müllfahrzeug angefahren werden können; in der Praxis werden daher auch nur die betreffenden Grundstückseigentümer ihre Mülltonne auf dem Mülltonnensammelplatz an den Abfuhrtagen zeitlich befristet abstellen. P:\SZlVORLAGEN\V6100015-053.DOC - • • 3 - Die Bedenken bzgl. der geplanten Nachbarbebauung treffen nicht zu. Es ist keine Reihenhausbebauung, sondern eine relativ großzügige Doppel- oder Einzelhausbebauung mit eingeschossigen Einfamilienhäusern bei einer niedrigen Grundflächenzahl (bebaubare Grundstücksfläche) von 0,3 ( 30 %) festgesetzt. Nachbarliche Beeinträchtigungen sind aufgrund dieser Bebauung und der eingehaltenen Abstände nicht zu befürchten. Das Baugebiet wird im Norden über die Straße Am Schießberg und im Süden von der Jakobstraße erschlossen. Der aufgrund der Anzahl der geplanten Wohnungseinheiten von ca. 37 Einfamilienhäuser zu erwartende Kfz-Verkehr kann von der geplanten Erschließung ohne Schwierigkeiten aufgenommen werden. Da diese Straße ausschließlich den Anliegerverkehr aufnimmt und keine sonstige Verkehrsfunktion hat, entspricht die Belästigung durch Abgase und Lärm die einer normalen innerörtlichen Wohnstraße. Die Planung einer Wohnbaufläche in diesem Bereich von Dirmerzheim war bereits Anfang 1997 bekannt; im Rahmen des Flächennutzungsplanes wurde dazu eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung am 28.01.1997 in Dirmerzheim und eine mehrwöchige Offenlage des FNP-Vorentwurfs durchgeführt. Zu II.: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 17.12.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 127, E.-Dirmerzheim, Am Schießberg, beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 31.10.2002 bis 28.11.2002 und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung am 07.10.2003. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 08.09.2004 bis 07.10.2004 statt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand mit Schreiben vom 16.08.2004 statt. Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehr der Bebauungsplan Nr.127, E.-Dirmerzheim, Am Schießberg, als Satzunqbeschlossen werden. Anlage P:\SZ\VORLAGEN\v6100015·053.DOC Auf em Zögesgraben • • BEBAUUNGSPLAN NR.127 Erftstadt • Dirmerzheim, Auf dem Schießberg Umwelt- und Planungsamt Erftstadt, Maßstab: 1 : 2.500 #J7-0kt-04 • 13:34 ERFTKREIS - Amt 61- S.Ol +49-2271-832344 Rhein-Erft-Kreis DerLandrat Amt für Krei5planung und Naturschutz Rbein·Erft-KT~S . Der Landrat . 6'/'0 50124 Bergheim Stadt Erftstadt Datum 07.10.2004 50359 ETftstadt Mein Zeichen 61.3.41.°5.03 Auskunft e1'kl1t Herr Weber ZimmerN". 3-4 Telefon 02271 83-4213 Bebauungsplan 127 Öffentliche Auslegung Ihr Schreiben vom 16.08.04·61 21-20/127 fax 0227,83-2344- E-Mail Amt61@rhein-erft-krels.de Die Fläche für die Abwasserbeseitigung und die Fläche für die Landwirtschaft sind nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan stellt für diese Bereiche Flächen zum Ausgleich im Sinne des § 1 a (3) BauGB mit der Zweckbindung (Entwicklungsziel) Grünfläche dar. Ich verweise hierzu auf die Bestimmungen der §§ 8 und 10 BauGB. Hausadresse Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon 02271 83-0 Fax 0227183-2300 Internet www.rhein-erft-kteis.de info@rhein-erft-kfeis.de Die im Flächennutzungsplan darqestellten Flächen zum Ausgleich im Sinne des § ra (3) BauGB mit der Zweckbindung (Entwicklungsziel) Grünfläche sind die einzigen dargestellten kompakten Grünflächen am westlichen Ortsrand von Dirmerzheim. Gegen den Bebauungsplan bestehen Bedenken, da diese Grünflächen überwiegend überplant werden und verloren gehen. Postadresse 50124 Bergheim Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08;00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstaq '4:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:00 bis u Uhr (nur Service- und Zulassungsstelle Ich rege an, westlich an das Wohngebiet angrenzende 2 Grünflächen entsprechend der Größe der Darstellungen des Flächennutzungsplans in das Plangebiet aufzunehmen und als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur pflege und zur Entwicklung von Natur und landschaft festzusetzen. Die überwiegend aufzuforstenden Flächen können als Sammelausgleich für weitere Eingriffe in der Ortslage Dirmerzheim genutzt werden. Kreishaus im Bergheim) San1:verbindungen Postbank Köln (BLZ370 100 50) Konto: 10 850 505 Kreissparkasse Köln (Bll 370 502 99) Konto: '42 001 200 Öffentl. V'tr'ke'hf'Smitte1 zum KTeislla.us Bahn: Bergheim und ztevertch Bushaltestellen: Am Knüchelsda.mm und Kreishaus - Weitere Infos: www.revq.de oder oaaja 1806-0 -,fJ7-0kt-04 ,. 13:35 ERFTKREI5 - Amt 61- +49-2271-832344 sette zvan a Sofern dieser Anregung nicht gefolgt wird, rege ich an, den erforderlichen Ausgleich komplett auf der im Bebauungsplan festgesetzten Fläche für die Landwirtschaft durchzuführen und nicht in einer entfernt liegenden Sammelausgleichsfläche. Ich weise darauf hin, dass für die geplante Versickerungsanlage rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen ist. Im~u~rag IAf!gIRr • • Weber 5.02 Erttvernand 0 Postfach 1320 0 50103 Bernheim Abwasser, Technik Abteilung Stadtverwaltung Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Postfach 25 65 -: 50359 Erftstadt A.1 Fachbereich Ihr Anspred1partner Durchwahl Telefax Unser Zeichen : Frau Eskens (0 22 71) 88-2 11 (02271) 88-9 10 Es/Goed 1A.1-40 801 l:'<Ioed\le:de512OO2'eISchrelben\11151.doc 15. Nov. 2002 • BPlan Nr. 127 "Dirmerzheim, Am Schießberg" - Aufstellung -Ihr Schreiben v. 29.10.2002, Ihr Zeichen: 61 21-20/127 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen das v.g. Vorhaben bestehen seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende, aus wasserwirtschaftlicher Sicht notwendigen Hinweise und Anregungeri"l:ierderweiteren Planung berücksichtigt werden. Es wird vorausgesetzt, dass dem Schutz des Grundwassers wegen der Nähe des Plangebietes zum Wasserwerk eine besondere Bedeutung beigemessen wird. Die Versickerung des Niederschlagswassers darf grundsätzlich nicht über Schluckbrunnen erfolgen. • Die Geländehöhe liegt zwischen 93 mund 94 m üNN. Der Grundwasserleiter war im Oktober 2001 auf Grund der Sümpfungsmaßnahmen trocken gefallen. Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen betrug die Höhe 78 m bis 79 m üNN. Auch bei einem Wiederanstieg des Grundwassers ist nicht mit einem flumahen Grundwasserstand zu rechnen . Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiiigen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z.B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Grünc!ächern, Teichen, Mulden od~Ll:!iot()pe,. haben nicht nur einen ökologischen Nutzen. WEmri sie ättr;iktivgestaltetsind~ wertensie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u.a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc., eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Es sollte jedem Bauträger freigestellt werden, diesen Anregungen und Hinweisen nachzukommen. Entsprechende buflagel"! .5Q!!!enirR~!ljtere!JJ3PlaD-V~rf~_hr~.n_aufgenommen werden. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sollten unbedingt an die Gewässer gelenkt werden. Die seit dem 23.10.2000 in Kraft getretene EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) enthält ein konkretes vorsuzender des verbanosrats: Clemens Pick McJl Bankkonten: Comrnerzbank Bergheim xcmo 3gQ ·100 000 BLZ 37040044 Occtscno BLInk AG, Berqherm Konto 471 0 000 BLZ 370700 so Vorstand: Bauassessor. Dipl.-Ing Jens - Christian aos acute Kreisspiukasse Köln Konto 142005 Bll 370 502 99 roslban~ Köln Konto 0 \09430 SOG Bt2 370 10050 Volk"bank Edt P.G Konto tOOl oss 019 BLl 370 692 52 • Schreiben an Stadtverwaltung Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt, Az.: EslGoed A.1-40 801 Betreff: BPlan Nr. 127 ,Dinnerzheim, Am Schießberg" - Aufstellung Erftstadt, v. 15.11.2002, Seite: - 2 - und umfangreiches Umweltziel- und Fristenkonzept. In Anlehnung an § 25a (1) WHG i.d.F. v. 25.06.2002 sind oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung ihres ökologischen und chemischen Zustands vermieden und ein guter ökologischer Zustand erhalten oder erreicht wird. Hierzu gehören neben den erforderlichen Maßnahmen am Gewässer selbst auch Maßnahmen, die das Gewässerumfeld betreffen. Die Umsetzung solcher Maßnahmen ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden als auch um den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren halte ich es für unbedingt erforderlich, notwendige Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken. Auch wenn sich in unmittelbarer Nähe des Plangebietes kein Gewässer befindet, können für diese Ausgleichsmaßnahmen Flächen an Gewässern im Gemeindegebiet oder sogar im Kreisgebiet einbezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde notwendig. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag L~~Vf Erft Bereich Abwassertechnik = Verband _ .. Erftverband I Postfach 1320 I 50103 Bergheim Stadtverwaltung Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Postfach 2565 50359 Erftstadt • BM 110 r14 10. SEf' IUu 4 I r 1 20 l 21 Eingang 32 Büro !30tget ..... nl ....u 40 43 ~.i·· ' Bergheim, 07. September 2004 Offenlage des Bebauungsplanes,Nr. 127 • "Erftstadt-Dirmerzheim, Auf dem SchieBberg" Ihr Zeichen: 61.21-20/127, Ihr Schreiben vom: 16.08.2004 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die o. g. Offenlage bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn unsere Stellungnahme vom 15.11.2002 auch weiterhin inhaltlich berücksichtigt wird. Mit freundlichen Grüßen • l/ / Wasserwirtschaft für unsere Region. A.l Technische Dienste Frau Szymanski (02271) 88-1324 (02271) 88-19 10 Szy 1 A.1- 408011 bauleitplanung @erftverband.de Erftverband Paffendorfer Weg 42 50126 Bergheim Fon(02271}88-0 Fax (02271)88-1210 www.erftverband.de Commerzbank Bergheim Konto 390 400 000 Bll 370 400 44 Kreissparkasse Köln Konto 142005895 BlZ 37050299 Deutsche Bank AG Bergheim Konto 4 710 000 Bll 370 700 60 Volksbank Erft eG Konto 1 001 098019 BlZ 370 692 52 ,.Norbert - Bereic Vorsitzender des Verbandsrats. Clemens Pick, MdL Vorstand: Dr.-Ing. Wulf Lindner Iondesbetrieb i.ouIo::b~ "i~.j: S\T4Icnb.ru l'Io,:b'hciJl-Wa.t!W>:n EuUi.-ell=1· JülichoerRing 10! - I:)]' S3:j;79£~ehen Straßenbau Niederlassung Nordrheln-Vvesrloien Euskirchen per Fax (022 35) 409-542 Kontak.t: Stadtverwaltung Erftstadt Umwelt- und Planungsami Postfach 2565 50359 Erftstadt Bebauungsplan Nr. 127, Erftstadt-Dirmerzheim, Beteiligung der Trägeröffentlicher Herr Friesen Telefon: 02251-796-189 Fax: 022.51-796-222 E-Mail: juergen.friesen@koeln.strassen.nrw.de Zeichen: 4400·23.1()..642-O70 Datum: 30.08.2004 Auf dem Schießberg Belange im Bauleitplanverfahren gem. § 3 (2) BauGB Ihr Schreiben vom 16.08.2004, Az.: 61.21-20/127 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die O.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung Bedenken. keine grundsätzlichen Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwallung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehrauf der L 162 und L 495 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Erftstadt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag .Betricb:Jitz Köln : Postfach 92 03 31 . SI !53 Köln . Telefon: 0221/801 91 • 0 Betriebsitz M!'In"'-¢T' Postfach 4669' 481)26 MOnster' Telefon: 0251/1444.0 Internet: strassen.nrw.de . E·~faj1: konja.lct,?~massel1.nrw.de Wo!SlLBDüsseldörf- BLl 30050000 . Komo-xr 4OO~S15 N1ed~rlassung Eusk1rcben Julieher RIng lUI· 103 . 53879 Euskirchen Telefon: 02251.'7960 • Anlcg~ f'71r=- t 4 zu I - ~IJf/rJlfD1 -5""- Blatt Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Ertt· Postfach 12 22' 50329 ~-r'-:i' Stadt Erftstadt Der Bürgermeister Umwelt- und Planungsamt Frau Meyer Postfach 2565 50359 i ,;" , I - Ihr Erdgas. - , ..__ I ,:':'~: fJ'''_,r --: a i, -! I ,' /;,'7?~·-:_~'. , ,,''?,' MiCha > • '•. , ., ~!:P~ prechpartner I Kordt t ~h -""~''')jtl9~\e Pla'n~9 ,-- 20 ' 022337909·74 ~' ~q"" ---- 21 I 32·'·{~~~~".":Qe':"e,.".", .!..~-~~j 922) ~13 29. September 2004 '. Bebauungsplan Nr. 127, Erftstadt-Dirmerzheim, Ihr Schreiben vom 16.68.2004 - Z 61.21-20/127 Auf dem Schießberg; Sehr geehrte Frau Meyer, Bezug nehmend auf Ihr 0, g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den oben genannten Bereich von Bedeutung sind, zur Zeit nicht anliegen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir den vorgenannten Bereich jederzeit mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgen können. Die aus dem beiliegenden Übersichtsplan ersichtliche Erdgasleitung nahe des o.g. Bereiches sollte bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden. ' .• Freundliche Grüße GVG Rhein-Erft /f~ß, P--' Anlage: Übersichtsplan M 1:5000 -~ .~ ., ,>0"''''''' • ". ::~:::m:~:;;:l., lli!~~!~~~mt~m~lh, ~/~i t~h orgungsgesellschoft lanek-Straße mbH Rhein-Erft 11 . 50354 Hürth 22337909-0 ax: 02233 790938-000 E-Mail: info@gvg.de . www.gvg.de Bonkverbindung: Kreissporkesse Köln BLl 370 502 99 . Kania Nr 387 68 Handelsregister: AG Köln HRB 43268 Steuer-Nr. 224/5716/0258 USt-ldent-Nr. DE 123494611 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dtpl-Ing. Helmut Houmonn Geschöftsführung: Dtpf-Khn., Dipl.-Finonzwirt Christion Metze Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Frank Röttger Partner der GEWRnti~En€rg~e ~53632C1 1:5000 29.09.04 14:46 Uh DIRMERZHEJ ~j-----_._--'" T ___L_ S4,l /1 Anlage lifJY01 -6-- Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Dusseldorf Postfach 30 08 65 40408Düsseidorf 10 I Siadt Erltstadt - Der r 21 ßürqermolstor - 65 27. SEP.200 4 14 120 Gaedestraße 7, 50968 Köln Durchwahl: (0221) 147- 3860 (0221) 147- 3869 kunft erteilt: Herr Bauer 21. 09_ 2004 Eingang BOra Burgermeister 32 40 43 44 50 NR W - Rheinland Außenstelle Köln Te fax: 5' Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) Ihre Anfrage vom 22.5 - 26.08.04 61 21-20/96 • Dienstgebäude ~B~M""'''''4-'-'''1 O"'5:T"1"O"4"TCS"'2",,--""',,,Bl'-:fS-;-7,,0' Kampfmittelbeseitigungsdienst q Stadt Erftstadt - Der Bürgermeister Postfach 2565 50359 Erftstadt ihr Zeichen Bla~ i zu BM 174/2004 Kampfmittelbeseitigung hier: BPL Nr. 127, Erftstadt - Dinnerzheim, Auf dem Schießberg Bezug: ntre Anfrage OGerdas Ordoungsamt Erftstadt Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Aofrage zur Kampfmittelbelastung des o.g. Plangebietes ergab nach Auswertung der mir vorliegenden Luftbilder Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern / Kampfmitteln, da der Bereich im ehemaligen Bombenabwurf - / Kampfgebiet liegt. Aus diesem Grunde ist es mir zur Zeit nicht möglich, für die in Rede stehenden Flächen eine Kampfmittelfreiheit Zwecks Kampfmitte\überprüfung frübzeitige bitte ich bei Konkretisierung - d.h. mindestens 3 Monate vor Baubeginn und ggf. Baustillegungen zu bescheinigen. der in Rede stebenden - erneute Beteiligung Maßnahmen um um Bauverzögerungen zu vermeiden. Hierfür bitte ich für die gekennzeichneten Flächen folgendes zu veranlassen: X Vorlage der Betretungserlaubnis X Freistellung der Fläche ( Bebauung / Bewuchs) X Bereitstellung von Versorgungsleitungsplänen Sobald die o.a. Unterlagen vorliegen bzw. die Voraussetzungen geschaffen sind, kann mit der KampfmitteIräumung begonnen werden. das Ordoungsamt Erftstadt erhält eine Durchschrift dieser Mitteilung. Mit freundliehen Grüßen g I~ [ftra ~l< Bauer " Telefon (Zentral) (0211) 475-0 Zu erreichen mit: Zahlungen an: Landeskasse Dusseldorf Telefax (Zentral) (0211) 475-2671 DB bis Köln Hbf KlO. Nr.: 4100012 hnp:/Iwww.bez.reg-duesseldorf.nrw.de K VB Buslinie 132 !BAN: DE41300500000004100012 E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de bis Gaedestraße sic: WELADEDD BLZ, 30050000 WestLB AG Farn Schnarkowski Am Schießberg 32 50374 Erftstadt 02235-73866 Farn.Schnarkowski Am Schießberg 32. 50374 Erftstadt Rathaus Erftstadt - Liblar Umwelt -u. Planungsarnt Herr Wirtz Holzdamm 10 04. DKT.1oö 4 ~ 50374 Erftstadt Betreff Einspruch Bebauungsplan Nr. 127 Dirmerzheim Am Schießberg Sehr geehrter Herr Wirtz, am 13.September 2004 haben wir einen Einspruch gegen den Bebauungsplan Händen geschickt. Leider haben wir noch keine Antwort, oder eine Briefbestätigung erhalten. Wir bitten Sie hiermit höf1ichst. Bei Rückfragen stehen wir TImen selbstverständlich gerne zur Verfiigung. Mit freundliehen Grüßen zu Ihren uv. 0.1 ~B' Gerd Schnarkowski Am Schießberg 32 50374 Erftstadt Gerd Schnarkowski, Am Schießberg 32 50374 Erftstadt Rathaus Erftstadt -LibIar Umwelt- und Planungsamt Herrn Wirtz Holzdamm 10 Anlege.'" zu fPf!nd1 . @art r-- 50374 Erftstadt 13.Sep.2004 Einspruch Bebauungsplan Nr.127 Dirmerzheim Am Schießberg Sehr geehrter Herr Wirtz, Nach Einsicht des Bebauungsplanes legen wir als Besitzer des Grundstückes Am Schießberg 32, Flur 360 Einspruch ein. Wir wenden uns hiermit an Sie, um die für uns auftretenden negativen und unzumutbaren Verhältnisse bei der Verwirklichung dieses Bauplanes 127 zu vermeiden 1. Den mittelbar an unser Grundstück geplante zentrale Mü1lverladeplatz zu verlegen. Es kann nicht sein, dass jede Woche gelbe, blaue, braune und graue Tonnen durch die Anwohner des geplanten Neubaugebietes zu unserer Ansicht dort abgestellt werden sollen. Es käme dadurch zu starken Lärmbe1ästigungen beim entleeren der Tonnen und Schmutz den die Mü1lfahrzeuge hinterlassen. Es handelt sichja hier um größere Mengen der abgestellten Mülltonnen die auch in den warmen Jahreszeiten unzählige Fliegen und andere Kleintiere anlocken würden. Die Geruchsbelästigung käme auch noch dazu, da der Wind oft von Nord-West direkt auf unser Grundstück zieht. Durch diesen geplanten Mü1lverladeplatz würde ein negativer Anblick für unser angrenzendes Grundstück entstehen. 2. Dazu ist geplant, daß rechts neben unserem Grundstück das letzte der Reihenhäuser entstehen soII. Dies würde für uns, wenn wir uns auf der Terrasse oder im Garten aufhalten eine starke optische Einschränkung bedeuten. Außerdem wären wir dadurch dem uneingeschränkten Einblick der neuen Nachbarn ausgeliefert. Um dies zu verhindern müssten wir auf unser Grundstück Sichtschutzzäune setzen lassen. Da unser Grundstück nur insgesamt 208 m2 groß ist, wir keine Rückzugsmöglichkeiten haben würden diese Zäune unser Grundstück noch zusätzlich einengen. Unser Vorschlag wäre auf dieses letzte Haus zu verzichten und dafiir auf diesem Aria! Büsche und Bäume zu Begrünung anzulegen und dahinter den zentralen Müllplatz einzurichten. , J. Für ein ständiges Ein -und Ausfuhren der Bewohner des Neubaugebietes mit deren Fahrzeuge halten wir die schmale Scbießbergstraße nicht geeignet. Belästigungen sind dadurch ebenfalls gegeben durch Lärm und Abgase. Eine Ahernative müsste hierfür geplant und gefunden werden, bevor so ein Neubaugebiet entsteht, da ja mit einer größeren Anzahl von Fahrzeugen zu rechnen ist. Wir sind 1997 von Köln nach Dirmerzheirn gezogen und haben uns diesen Ort nach langen suchen gewählt, um nach unserem Berufsalltag ungestört und ohne viel Lärm unseren Feierabend und unsere Wochenenden zu verbringen. Es war für uns eine hohe finanzielle Belastung das Grundstück zu erwerben und Instand zusetzen. Die bier von uns aufgefiihrten negativen Punkte die bei ihrer Planung nicht berücksichtigt wurden, wären nach der Verwirklichung des Bauplanes eine starke Wertminderung unseres Grundstückes sowie eine Beeinträchtigung unserer Lebensqualität. • Eine Kontaktaufnahme auf Grund unseres Einspruchs wäre vor Ort sicher die beste Lösung. Mit freundliehen Grüßen • An das Umwelt- und Planungsamt Rathaus Liblar z.Hd. Herrn Wirtz 50374 Erftstadt Liblar Sehr geehrter Herr Wirtz, Sie waren so freundlich uns am 06.09.2004 zu dem obigen Bauvorhaben diverse Auskünfte zu geben. Aufgrund der vorgelegten Bauzeichnung konnte festgestellt werden, dass genau hinter unseren Gärten Einfamilienhäuser entstehen sollen. Da das Haus Remigiusstr. so erst vor einem ~ Jahr gekauft wurde, kommen nun enorme Einschränkungen durch diese Bauvorhaben auf uns zu. Dagegen erheben wir Einspruch! Begründung: 1. Diese Baumaßnahme setzt den Wert unserer Häuser beachtlich herunter. Bei Kenntnis hätte man den Kaufpreis stark beeinflussen können. Da wir noch in Köln gemeldet sind, wurden wir von keiner Seite über dieses Bauvorhaben informiert . 2. Der Abstand der Häuser zu unseren Gärten ·3 meter - ist gelinde gesagt- eine Zumutung. 3. Sollten auch noch Fenster zu unseren Gartenseiten genehmigt werden, so hat der Nachbar vollen Blick auf Schlafzimmerfenster und Terrassen . Hierdurch fühlen wir uns stark beeinträchtigt. 4. Im Haushalt der Familie Willemsen, Remigiusstr. 78, ist der Vater ein Pflegefall .Durch die geschlossene Aussicht, die dieses Bauvorhaben mit sich bringt, ist auch dessen Lebensqualität stark eingeschränkt, denn die freie Sicht ist dann durch eine Hauswand zu. Wir bitten um Überprüfung ob die beiden Häuser zu den Gärten Nr. 80 und 78 im Bereich .Am Schießberg" platziert werden können! Hierdurch würde der uns zugefügte Schaden wenigstens etwas minimiert. Sehr geehrter Herr Wirtz, wir bitten Sie unsere Interessen zu vertreten, unsere Einwände vorzulegen und hoffen auf eine positive Nachricht. Aufgrund der gesamten Bauzeichnung kann man als Laie fast davon ausgehen, dass auch weiter .Arn Schießberg" mal gebaut wird und deshalb unser obiger Vorschlag, die beiden Häuser vor unsere Grundstücken jetzt schon dorthin zu versetzen .. Für Ihre Bemühungen im voraus vielen Dank .. Bitte lassen Sie uns zu gegebener Zeit eine Nachricht zu unseren Vorschlägen zukommen. Mit freundlichen Grüssen Heidemarie Diebold Und Familie Norbert Willemsen