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Beschlusstext (Verbringung und Lagerung von Hühnertrockenkot / Geruchsbelästigungen im gesamten Stadtgebiet)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Verbringung und Lagerung von Hühnertrockenkot / Geruchsbelästigungen im gesamten Stadtgebiet)

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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 4. Sitzung des Umweltausschussses vom 15.11.2006 Drucksachen-Nummer: 161.06 TOP 7.1 Verbringung und Lagerung von Hühnertrockenkot / Geruchsbelästigungen im gesamten Stadtgebiet Seitens der Verwaltung und der eingeladenen Vertreter, Herrn Dr. Bininda des Rhein-Erft-Kreises, Herrn Dr. Nesselrath der Landwirtschaftskammer Rheinland und Herrn Eisenburger des staatlichen Umweltamtes Köln wird zur Thematik ausführlich Stellung genommen. Insbesondere hinsichtlich der Frage ab wann eine Geruchsbelästigung als erheblich einzustufen ist (dies ist Voraussetzung zum Einschreiten) erläutert Herr Eisenburger (StUA Köln), dass eine derartige Einschätzung schwierig sei, da Geruch nicht messbar ist. Herr Eisenburger führte hierzu aus, dass dann von einer Erheblichkeit auszugehen ist, wenn es an mehr als 10 % eines Jahres (also mehr als insgesamt 876 Stunden) zu Geruchsbelästigungen kommt. Im Nachgang zur Sitzung wurde mit dem Ausschusvorsitzenden vereinbart folgende Notrufnummern in das Protokoll aufzunehmen, die der Bürger bei vorliegender Geruchsbelästigung anrufen kann. innerhalb der Dienstzeit: 02237/58-269 Ordnungsamt der Stadt Kerpen außerhalb der Dienstzeit: 0171/2229436 oder 0171/2229437 Staatliches Umweltamt Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Behördenvertreter zur Kenntnis und spricht sich dafür aus, die Genehmigungen für die Einfuhr von Hühnertrockenkot und andere tierische Abfallprodukte zu Düngezwecken, in vermuteten Missbrauchsfällen, in Zukunft deutlich restriktiver zu handhaben und in diesem Sinne auf die Genehmigungsbehörden einzuwirken.