Daten
Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 4. Sitzung des Umweltausschussses
vom 15.11.2006
Drucksachen-Nummer: 161.06
TOP 7.1
Verbringung und Lagerung von Hühnertrockenkot / Geruchsbelästigungen im
gesamten Stadtgebiet
Seitens der Verwaltung und der eingeladenen Vertreter, Herrn Dr. Bininda des Rhein-Erft-Kreises, Herrn
Dr. Nesselrath der Landwirtschaftskammer Rheinland und Herrn Eisenburger des staatlichen
Umweltamtes Köln wird zur Thematik ausführlich Stellung genommen.
Insbesondere hinsichtlich der Frage ab wann eine Geruchsbelästigung als erheblich einzustufen ist (dies
ist Voraussetzung zum Einschreiten) erläutert Herr Eisenburger (StUA Köln), dass eine derartige
Einschätzung schwierig sei, da Geruch nicht messbar ist.
Herr Eisenburger führte hierzu aus, dass dann von einer Erheblichkeit auszugehen ist, wenn es an mehr
als 10 % eines Jahres (also mehr als insgesamt 876 Stunden) zu Geruchsbelästigungen kommt.
Im Nachgang zur Sitzung wurde mit dem Ausschusvorsitzenden vereinbart folgende Notrufnummern in
das Protokoll aufzunehmen, die der Bürger bei vorliegender Geruchsbelästigung anrufen kann.
innerhalb der Dienstzeit:
02237/58-269 Ordnungsamt der Stadt Kerpen
außerhalb der Dienstzeit:
0171/2229436 oder 0171/2229437 Staatliches Umweltamt
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Behördenvertreter zur Kenntnis und spricht sich
dafür aus, die Genehmigungen für die Einfuhr von Hühnertrockenkot und andere tierische Abfallprodukte
zu Düngezwecken, in vermuteten Missbrauchsfällen, in Zukunft deutlich restriktiver zu handhaben und in
diesem Sinne auf die Genehmigungsbehörden einzuwirken.