Daten
Kommune
Kerpen
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19 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 4. Sitzung des Umweltausschussses
vom 15.11.2006
Drucksachen-Nummer: A 130.06
TOP 10.
Regenrückhaltebecken an der Röntgenstraße
Bezüglich der Schadstoffbelastung im Regenrückhaltebecken teilt Herr Dr. Bininda mit, dass eine
aktuelle Beprobung seitens RWE gerade erfolgt sei. Bemessen an der Bundesbodenschutz-verordnung
ergeben sich keinerlei Überschreitungen, so dass seitens der unteren Wasserbehörde keine konkrete
Gefährdung gesehen wird.
Eine abschließende Bewertung wird erfolgen, sobald die Untersuchungen im Bezug auf die Belastungen
der Vorflut vorliegen.
Sobald die Ergebnisse der noch ausstehenden Untersuchungen vorliegen sagt die Verwaltung zu, diese
dem Ausschuss bekannt zu geben bzw. der Niederschrift beizufügen. (siehe Anlage)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemerkt kritisch, dass laut Schriftsatz des Rhein-Erft-Kreises der
Eigentümer nicht nur RWE, sondern auch die Stadt Kerpen sei.
Somit ist auch die Stadt Kerpen in Verantwortung zu nehmen.
Herr Dr. Bininda vom Rhein-Erft-Kreis erläutert, dass aus Sicht des Rhein-Erft-Kreises die Zuständigkeit
für das Regenrückhaltebecken unklar sei. Er äußert sich dahingehend, dass sich RWE-Power in der
Verpflichtet fühle, der Unterhaltungspflicht nachzukommen.
Die Verwaltung wird prüfen, inwieweit die Stadt als Eigentümer zur Unterhaltung des
Regenrückhaltebeckens herangezogen werden kann und über das Ergebnis in der nächsten
Umweltausschusssitzung der Stadt Kerpen berichten.
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführung zur Kenntnis.