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Beschlusstext (Regenrückhaltebecken an der Röntgenstraße)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Regenrückhaltebecken an der Röntgenstraße)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 4. Sitzung des Umweltausschussses vom 15.11.2006 Drucksachen-Nummer: A 130.06 TOP 10. Regenrückhaltebecken an der Röntgenstraße Bezüglich der Schadstoffbelastung im Regenrückhaltebecken teilt Herr Dr. Bininda mit, dass eine aktuelle Beprobung seitens RWE gerade erfolgt sei. Bemessen an der Bundesbodenschutz-verordnung ergeben sich keinerlei Überschreitungen, so dass seitens der unteren Wasserbehörde keine konkrete Gefährdung gesehen wird. Eine abschließende Bewertung wird erfolgen, sobald die Untersuchungen im Bezug auf die Belastungen der Vorflut vorliegen. Sobald die Ergebnisse der noch ausstehenden Untersuchungen vorliegen sagt die Verwaltung zu, diese dem Ausschuss bekannt zu geben bzw. der Niederschrift beizufügen. (siehe Anlage) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemerkt kritisch, dass laut Schriftsatz des Rhein-Erft-Kreises der Eigentümer nicht nur RWE, sondern auch die Stadt Kerpen sei. Somit ist auch die Stadt Kerpen in Verantwortung zu nehmen. Herr Dr. Bininda vom Rhein-Erft-Kreis erläutert, dass aus Sicht des Rhein-Erft-Kreises die Zuständigkeit für das Regenrückhaltebecken unklar sei. Er äußert sich dahingehend, dass sich RWE-Power in der Verpflichtet fühle, der Unterhaltungspflicht nachzukommen. Die Verwaltung wird prüfen, inwieweit die Stadt als Eigentümer zur Unterhaltung des Regenrückhaltebeckens herangezogen werden kann und über das Ergebnis in der nächsten Umweltausschusssitzung der Stadt Kerpen berichten. Der Umweltausschuss nimmt die Ausführung zur Kenntnis.