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Beschlussvorlage (Verkauf eines Gewerbegrundstückes in Pulheim Hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
26.01.15, 16:24
Aktualisiert
26.01.15, 16:24
Beschlussvorlage (Verkauf eines Gewerbegrundstückes in Pulheim
Hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung) Beschlussvorlage (Verkauf eines Gewerbegrundstückes in Pulheim
Hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 3/2015 Erstellt am: 05.01.2015 Aktenzeichen: III / 26.3 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Rat 5 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 03.02.2015 Betreff Verkauf eines Gewerbegrundstückes in Pulheim Hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen 2014 x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen 2015 x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 50.000,00 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2015 — in den Haushalten der folgenden Jahre 50.000,00 € € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): 01/12/01.7211000 „Erwerb von Grundstücken des Umlaufvermögens“ Vorlage Nr.: 3/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Für den Fall, dass im nachfolgenden nicht-öffentlichen Teil die Beschlussvorlage Nr. 10/2015 positiv beschlossen wird, genehmigt der Rat eine erhebliche außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000 € bei dem Konto 01/12/01.7258000 „Kostenerstattungen“ und verzichtet auf die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss: Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei dem Konto 01/12/01.7211000 „Erwerb von Grundstücken des Umlaufvermögens“. Erläuterungen Zur Verbuchung eines verminderten Kaufpreises ist im Haushaltsjahr 2014 eine Reduzierung des Ertrages aus dem Verkauf von Grundstücken in Höhe von 50.000 € vorzunehmen. Die Erstattung der 50.000 € erfolgt über das Auszahlungskonto 01/12/01.7258000 im Haushaltsjahr 2015. Hierfür ist die Bereitstellung von außerplanmäßigen Finanzmitteln erforderlich. Die Deckung erfolgt durch die für den Erwerb von Grundstücken des Umlaufvermögens vorgesehenen Finanzmittel.