Daten
Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
26.01.15, 16:24
Aktualisiert
26.01.15, 16:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
3/2015
Erstellt am:
05.01.2015
Aktenzeichen:
III / 26.3
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
5
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
03.02.2015
Betreff
Verkauf eines Gewerbegrundstückes in Pulheim
Hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen 2014
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen 2015
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
50.000,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2015
— in den Haushalten der folgenden Jahre
50.000,00 €
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): 01/12/01.7211000 „Erwerb von Grundstücken des Umlaufvermögens“
Vorlage Nr.: 3/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Für den Fall, dass im nachfolgenden nicht-öffentlichen Teil die Beschlussvorlage Nr. 10/2015 positiv beschlossen wird,
genehmigt der Rat eine erhebliche außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000 € bei dem Konto 01/12/01.7258000
„Kostenerstattungen“ und verzichtet auf die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss:
Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei dem Konto 01/12/01.7211000 „Erwerb von Grundstücken des Umlaufvermögens“.
Erläuterungen
Zur Verbuchung eines verminderten Kaufpreises ist im Haushaltsjahr 2014 eine Reduzierung des Ertrages aus dem
Verkauf von Grundstücken in Höhe von 50.000 € vorzunehmen. Die Erstattung der 50.000 € erfolgt über das Auszahlungskonto 01/12/01.7258000 im Haushaltsjahr 2015. Hierfür ist die Bereitstellung von außerplanmäßigen Finanzmitteln
erforderlich. Die Deckung erfolgt durch die für den Erwerb von Grundstücken des Umlaufvermögens vorgesehenen
Finanzmittel.