Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
08.12.14, 07:42
Aktualisiert
08.12.14, 07:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
537/2014
Erstellt am:
27.11.2014
Aktenzeichen:
II/40
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Jugendhilfeausschuss
2
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
X
11.12.2014
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
11.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Qualitätssicherung Offener Ganztag
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 537/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss / der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt, der Rat beschließt,
die Verwaltung wird beauftragt das vorliegende Leistungsverzeichnis als Grundlage für die Vorbereitung des weiteren
Vergabeverfahrens zu verwenden.
Erläuterungen
In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und des Jugendhilfeausschusses
am 30.10.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, mit Vertreterinnen und Vertretern betroffener Gruppen zeitnah ein
Leistungsverzeichnis zu erstellen.
Dieser Arbeitskreis hat zwischenzeitlich mehrfach, zuletzt am 26.11.2014, getagt.
Dem Arbeitskreis gehören Vertreterinnen und Vertreter der im Rat der Stadt Pulheim vertretenen Fraktionen, benannte
Elternvertretungen aus dem Kreis der Schulpflegschaften der Grundschulen, Vertretungen der Schulleitungen sowie
Mitglieder der Verwaltung an.
Der Arbeitskreis hat einen Entwurf eines Leistungsverzeichnisses erarbeitet, welcher als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist. Es ist nunmehr zu entscheiden, ob dieser Entwurf Grundlage für die Vorbereitung des weiteren Vergabeverfahrens sein soll oder ob noch Änderungen vorzusehen sind.
Das Leistungsverzeichnis alleine hat keine finanziellen Auswirkungen. Diese können sich erst aus der eigentlichen
Vergabe ergeben. Der Rat ist gebeten, neben der Verabschiedung des Leistungsverzeichnisses die Verwaltung zur
abschließenden Vorbereitung des Vergabeverfahrens zu beauftragen. Die Verwaltung ist, vorbehaltlich der Beauftragung bemüht, dies für die Sitzungsfolge HFA 27.01.2015 / Rat 03.02.2015 umzusetzen.