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Beschlussvorlage (Qualitätssicherung Offener Ganztag)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
08.12.14, 07:42
Aktualisiert
08.12.14, 07:42
Beschlussvorlage (Qualitätssicherung Offener Ganztag) Beschlussvorlage (Qualitätssicherung Offener Ganztag)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 537/2014 Erstellt am: 27.11.2014 Aktenzeichen: II/40 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Jugendhilfeausschuss 2 ö. Sitzung nö. Sitzung Termin X 11.12.2014 Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 11.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Qualitätssicherung Offener Ganztag Veranlasser/in / Antragsteller/in Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 537/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss / der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt, der Rat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt das vorliegende Leistungsverzeichnis als Grundlage für die Vorbereitung des weiteren Vergabeverfahrens zu verwenden. Erläuterungen In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und des Jugendhilfeausschusses am 30.10.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, mit Vertreterinnen und Vertretern betroffener Gruppen zeitnah ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Dieser Arbeitskreis hat zwischenzeitlich mehrfach, zuletzt am 26.11.2014, getagt. Dem Arbeitskreis gehören Vertreterinnen und Vertreter der im Rat der Stadt Pulheim vertretenen Fraktionen, benannte Elternvertretungen aus dem Kreis der Schulpflegschaften der Grundschulen, Vertretungen der Schulleitungen sowie Mitglieder der Verwaltung an. Der Arbeitskreis hat einen Entwurf eines Leistungsverzeichnisses erarbeitet, welcher als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist. Es ist nunmehr zu entscheiden, ob dieser Entwurf Grundlage für die Vorbereitung des weiteren Vergabeverfahrens sein soll oder ob noch Änderungen vorzusehen sind. Das Leistungsverzeichnis alleine hat keine finanziellen Auswirkungen. Diese können sich erst aus der eigentlichen Vergabe ergeben. Der Rat ist gebeten, neben der Verabschiedung des Leistungsverzeichnisses die Verwaltung zur abschließenden Vorbereitung des Vergabeverfahrens zu beauftragen. Die Verwaltung ist, vorbehaltlich der Beauftragung bemüht, dies für die Sitzungsfolge HFA 27.01.2015 / Rat 03.02.2015 umzusetzen.