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Beschlussvorlage (Anbringung von Außenwerbung in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
02.03.15, 18:35
Aktualisiert
02.03.15, 18:35
Beschlussvorlage (Anbringung von Außenwerbung in Pulheim) Beschlussvorlage (Anbringung von Außenwerbung in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 54/2015 Erstellt am: 05.02.2015 Aktenzeichen: III / 26 - 3 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss nö. Sitzung X Termin 10.03.2015 Betreff Anbringung von Außenwerbung in Form von CityStripes an Buswartehallen in Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 0,-- € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 54/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden Beschluss: „Der Antrag der DPW auf Anbringung von CityStripes an den Wartehallen der Bushaltestellen im Pulheimer Stadtgebiet wird abgelehnt. Erläuterungen Die DPW - Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co. KG fragt an, ob an Wartehallen der Bushaltestellen im Pulheimer Stadtgebiet sogenannte CityStripes angebracht werden dürfen. Bei den CityStripes handelt es sich um eine zusätzliche Werbefläche, die in Form eines Folienbandes im oberen Bereich der Glasflächen aufgeklebt wird (s. Anlage). Die DPW berichtet, dass sich vermehrt Kundenanfragen zur Anbringung von CityStripes an Fahrgastunterständen einfinden. Für die Bushaltestelle „Rathaus“ hatte die DPW zuletzt für beide Fahrtrichtungen eine Anfrage aus der Lebensmittelbranche (Discounter) für eine Werbung mit CityStripes ab 2015. Die Stadt Pulheim hat die Außenwerbung in Buswartehallen mit der DPW vertraglich geregelt. Als Werbeträger wurden unter anderem zwölf Wartehallen mit je einer Vitrine vereinbart. Änderungen bei Art und Anzahl der Werbeträger bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien. Die DPW benötigt daher für die Anbringung der City¬Stripes eine Genehmigung der Stadt. Laut Vertrag zwischen Stadt und DPW erhält die Stadt Pulheim 20 % der Netto-Werbeeinnahmen, die durch die Warthallen erzielt werden. Aus ordnungsrechtlicher Sicht gibt es gegenwärtig keine Bedenken gegen die Anbringung von CityStripes in Buswartehallen. Die Stadtverwaltung kann auch keine negative Wirkung auf die Verkehrssicherheit bei der Anbringung von CityStripes an der Haltestelle „Rathaus“ erkennen. Mehrere Aspekte sprechen aber gegen eine Anbringung von CityStripes. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist der öffentliche Raum in Pulheim bereits mit Werbereklame gesättigt. Eine Genehmigung von weiteren Werbeträgern kann zu einer Ausuferung der Werbeanlagen führen. Die Stadtverwaltung hat zudem keinen Einfluss auf den Inhalt der in der Regel nicht hochwertigen Werbung auf diesen Werbeträgern. Bei einer Genehmigung von zusätzlichen Werbemitteln wird vor allem im Zentrum von Pulheim ein starker Konkurrenzkampf auf den unterschiedlichen Werbeflächen befürchtet. Aus den zuvor genannten Gründen wurde die Außenwerbung bereits bei früheren Vertragsverhandlungen mit der DPW ausdrücklich auf eine bestimmte Art und Anzahl von Werbeträgern begrenzt. Aus Sicht der Stadtverwaltung sollen alternativ hochwertige Werbeträger an einzelnen Standorten im Stadtgebiet gegenüber einer Vielzahl von unterschiedlichen Werbeträgern zur Anbringung von Außenwerbung bevorzugt werden. Mit dieser Maßnahme kann ein einheitliches und zugleich höherwertiges Erscheinungsbild im öffentlichen Raum sichergestellt werden. Aus den zuvor genannten Gründen wird die mittelfristige Entwicklung eines umfassenden Werbekonzeptes für das gesamte Stadtgebiet befürwortet. Der Werbevertrag mit der DPW hat eine Laufzeit von 15 Jahren und endet zum 31.12.2018. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Im Vorfeld der Neuausschreibung der Vertragsleistungen soll aus Sicht der Verwaltung über ein neues, stadtweites Werbekonzept mit allen beteiligten Fachabteilungen diskutiert werden.