Daten
Kommune
Pulheim
Größe
396 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
19.01.15, 18:35
Aktualisiert
19.01.15, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
NEUBAU HALLENBAD PULHEIM | STOMMELN
Mitteilung zum Projektstand
Stand: 08. Januar 2015
P:\Pulheim Hallenbad\AN\Statusbericht\MitteilungzumProjektstand_08.01.2015.docx
I.
KOSTEN
I.1
Kostenberechnung (Basis)
Mit Datum zum 19.03.2013 hat der Stadtrat der Stadt Pulheim ein Gesamtbudget von rd. 13.666.000 € netto
(Basis: Kostenberechnung Generalplaner Krieger) zur Realisierung des Hallenbadneubaus in
Pulheim/Stommeln freigegeben.
Zur Ermittlung von vorsteuerabzugs- und nicht abzugsfähigen Kosten wurde diese Kostenberechnung (Budget)
in folgende Leistungsbereiche aufgeteilt (Stand 08.10.2013):
6.794.811 € netto
1.496.245 € netto
363.777 € netto
822.317 € netto
740.095 € netto
505.858 € netto
2.941.080 € netto
Hallenbad
Sauna
Freibadumkleiden
Freibadsanierung
Sportlertrakt
Außenanlagen
Nebenkosten
13.664.183 € netto
Summe Kostenberechnung (Projektkosten):
hinzu kommen die sog. konsumtiven Ansätze:
( + 155.000 € netto)
(Rodungs- und Rückbaumaßnahmen)
I.2
Beauftragungsstand, bzw. Schlussrechnungsprognose Projektkosten
Hinweis: Die nachfolgend genannten Summen (netto) beinhalten alle beauftragten Leistungen und
Nachträge, alle bis dato angekündigten ungeprüften Nachträge und evtl. Mehrkosten, sowie
alle unter Pkt. II genannten Änderungsmeldungen, auch wenn sie noch nicht offiziell freigegeben
und/oder abschließend geprüft wurden = PROGNOSE!
Vorabmaßnahmen
voraussichtliche Abrechnungssumme:
rd.
Ausschreibungspaket 01 bis 02.2
voraussichtliche Abrechnungssumme:
(inkl. vorl. Mehrkosten wg. Insolvenz Badewassertechnik)
Ausschreibungspaket 03 (noch nicht ausgeschrieben)
Kostenberechnungswert = Prognose Abrechnung:
(Schließanlage, Bauendreinigung, Beschilderung,
Feuerlöscheinrichtungen, Sanierung Bestandsbrücke)
Projektnebenkosten
voraussichtliche Abrechnungssumme:
447.500 €
rd. 9.567.000 €
rd.
79.000 €
rd. 2.924.000 €
Summe Abrechnungsprognose:
./. Kostenberechnung:
13.017.500 €
13.664.000 €
./. Reduzierung Gesamtbudget (gem. Änderung A.53 | TOP II.1)
- 300.000 €
= vorläufige Kostenunterschreitung Gesamtprojekt
- 346.500 €
P:\Pulheim Hallenbad\AN\Statusbericht\MitteilungzumProjektstand_08.01.2015.docx
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I.3
I.4
Konsumtive Kosten (kein neuer Stand):
Alle Rodungs- und Rückbaumaßnahmen sind schlussgerechnet.
Die Abrechnungssumme der sog. konsumtiven Kosten beläuft sich auf insgesamt 150.248,44 € netto.
Die dazugehörige Kostenberechnung (155.000 €) wird um 4.751,56 € netto unterschritten (=Einsparung).
Fazit Kosten:
Unter Berücksichtigung der unter „II. Qualitäten“ aufgelisteten Änderungen und aller bisherigen
Nachträge sieht es derzeit zwar danach aus, dass das freigegebenen Gesamtbudget in Höhe von
13.664.183 € netto auskömmlich ist, bzw. nicht überschritten wird, selbst nachdem das
Gesamtbudget um 300.000 € pauschal reduziert wurde.
Allerdings kann WSP dafür keine Gewähr übernehmen, weil sich sowohl Planung als auch
Realisierung nach wie vor an einem Gesamtbudget i.H.v 13.664.000 € ausrichtet.
Es gilt zu beachten, dass innerhalb der Kostenprognose noch die Forderung eines gekündigten
Auftragnehmers (Gewerk Heizung | Forderung entgangener Gewinn rd. 165.000 €) als „worst case“Puffer mitgeführt wird, weil eine finale Abrechnung mit dem gekündigten Auftragnehmer noch nicht
stattgefunden hat.
Weiterhin gilt zu beachten, dass der ausführenden Firma für das Gewerk Badewassertechnik wg.
Insolvenz der Auftrag entzogen werden musste. Die Firma wurde bereits dazu aufgefordert, auf Basis
der Leistungsfeststellung des Generalplaners, eine Schlussrechnung zu stellen. Bei der Prüfung
dieser Rechnung werden selbstverständlich alle nun resultierenden Mehrkosten berücksichtigt
werden, wenngleich fraglich bleibt, ob der entstehende finanzielle Schaden wg. der Insolvenz der
verantwortlichen Firma auch tatsächlich beglichen werden kann.
Zur Höhe des Schadens kann derzeit noch keine belastbare Aussage getroffen werden – wir gehen
aber von einer Größenordnung von rd. 100.000 € netto aus. Diese Summe ist in o.g. Prognose
bereits berücksichtigt.
Das noch offene Ausschreibungsvolumen des Projektes beträgt rd. 79.000 €.
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Quelle: webcam 08.01.2015
II.
QUALITÄTEN
II.1
Änderungen
Änderung A.1 bis Änderung A.49
gem. Mitteilung zum Projektstand vom 25.09.2014
+ 132.416 €
Änderung A.50
Sanierung Bestandsbrücke
+ 25.000 €
Änderung A.51
Webcaminstallation
+ 1.660 €
Änderung A.52
Baustellensicherung während Weihnachtsferien
+ 3.000 €
Änderung A.53
Reduzierung Gesamtbudget
+ 300.000 €
Summe Änderungen A.1 – A.53
+ 462.076 €
II.2
Fazit Qualitäten:
Gegenüber der ursprünglichen Entwurfsplanung, bzw. Kostenberechnung gab es „echte“
Änderungen, also nachträgliche, bzw. zusätzliche Leistungen i.H.v. 162.076 € netto sowie eine
angeordnete Reduzierung des Gesamtbudgets i.H.v. 300.000 € netto.
Die aufgelisteten Änderungen sind in der Gesamthochrechnung unter TOP I.2 bereits berücksichtigt.
Der heutige Stand vermittelt zwar, dass alle Kosten (inkl. der Reduzierung des Gesamtbudgets)
innerhalb des Gesamtbudgets i.H.v. 13.664.184 € darstellbar sind.
WSP hat allerdings mehrfach darauf hingewiesen hat, dass keine Gewähr für die pauschale
Reduzierung des Gesamtbudgets übernommen werden kann. Die Planung und Realisierung des
Gesamtprojektes ist nach wie vor auf Gesamtkosten i.H.v 13.664.184 € netto ausgerichtet. Ob das
verbleibende Budget nach der Reduzierung i.H.v. 300.000 € netto auskömmlich bleibt kann WSP
zum jetzigen Zeitpunkt weder bestätigen noch dementieren.
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III. TERMINE
III.1 Planung
Die Planung ist vollständig abgeschlossen
III.2 Realisierung
Der Rohbau ist zu rd. 90 % fertig gestellt
Alle Becken sind betoniert. Die Befüllung der Rohbecken mit anschließender Dichtigkeitsprüfung
(Dauer: 6 Wochen) wurde vor Weihnachten begonnen
Das Dachtragwerk (Holzbinder) wurde erstellt
Dachabdichtungs- und Dachdeckungsarbeiten laufen termingerecht
Alle Technikgewerke, bis auf Badewassertechnik (+MSR), sprich Sanitär, Heizung, Lüftung und
Elektro sind im vorgesehenen Zeitplan
LV 2.07 Badewassertechnik + MSR (Mess- und Regeltechnik)
Mitte KW 46/2014 erreichte WSP die Nachricht, dass der Auftragnehmer zu v.g. Gewerk Insolvenzantrag
gestellt hatte.
WSP hatte in Zusammenarbeit mit dem Fachamt und dem beauftragten Generalplaner sofort alle Hebel in
Bewegung gesetzt, um einerseits Fakten zusammenzutragen und andererseits das Projekt so zu steuern,
dass mögliche Schäden weitestgehend minimiert werden können.
Die Firma stand zu dieser Zeit unter sog. „Gläubigerschutz“ und führte die Geschäfte normal weiter,
sodass eine Kündigungsgrundlage wg. Insolvenz nicht gegeben war.
Leider verschlechterte sich zwischenzeitlich aber die wirtschaftliche Situation der betreffenden Firma
weiter, sodass eine Kündigung unausweichlich wurde. Die Kündigung erfolgte am 18.12.2014, nachdem
durch die vorläufige Insolvenzverwaltung erklärt wurde, dass die Baumaßnahme nicht mehr fortgeführt
werden kann.
In Vorbereitung zu dieser Kündigung fand eine intensive Abstimmung zwischen Fachamt, Rechtsamt,
Rechnungsprüfungsamt, Vergabestelle, Projektsteuerung und Generalplaner statt, die es ermöglichte,
sofort und vergaberechtskonform einen geeigneten Nachfolgeunternehmer vertraglich zu binden.
Neuer Auftragnehmer ist der zur damaligen Ausschreibung zweitwirtschaftlichster Bieter, der im Vorfeld
die ursprünglichen Angebotskonditionen schriftlich bestätigte.
Durch die sofortige Beauftragung (siehe Dringlichkeitsentscheidung) entsteht der kleinstmögliche
Zeitverlust, wenngleich die neue Firma effektiv erst Ende Januar die Arbeiten weiterführen kann, weil
neben der Weihnachtspause, zuerst arbeitsvorbereitende Maßnahmen wie Ausführungsplanung und
Materialdisposition zwangsläufig erforderlich sind.
Weiterhin ist es gelungen, dass nahezu alle bereits installierten Anlagenteile von der neu beauftragten
Firma weiter verwendet werden können, d.h. keine Rückbauarbeiten erforderlich werden. Hierzu fand
bereits kurzfristig ein gemeinsamer Ortstermin zwischen Fachamt, Generalplaner und neuer Firma am
18.12.2014 statt. Die insolvente Firma sagte eine Teilnahme aus persönlichen Gründen leider ab.
Die Insolvenzsituation führt zwangsläufig zu einer Verzögerung bei der Leistungserbringung im Bereich
Badewassertechnik + MSR. Ob und in welchem Maße andere Gewerke betroffen sind, bzw. ob es
letztlich zu Verzögerungen Dritter kommt, wird derzeit intensiv eruiert.
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III.3 Fazit Termine:
Auf Grund der Insolvenz entsteht zwangsläufig ein Verzug in der Bauausführung, der sich nach
heutigem Stand noch nicht konkret ermitteln lässt, weil intensive Abstimmungsgespräche zwischen
Generalplaner und ausführenden Gewerken noch laufen.
Wir gehen davon aus, dass der ursprüngliche Fertigstellungstermin nicht gehalten werden
kann und rechnen mit einer Inbetriebnahme mindestens einen Monat später als ursprünglich
avisiert.
WSP prüft evtl. Beschleunigungsmaßnahmen.
Bericht erstellt, 08.01.2015
i.V. Simon Wenger
WSP Deutschland AG
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