Daten
Kommune
Pulheim
Größe
180 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
45/2015
Erstellt am:
04.02.2015
Aktenzeichen:
IV/660
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
nö. Sitzung
X
Termin
25.02.2015
Betreff
Umbau der Rathauskreuzung - Vorstellung des aktuellen Standes der Vorentwurfsplanung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 45/2015 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der TVA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum aktuellen Stand der Umplanung der Rathauskreuzung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
In der gemeinsamen Sondersitzung des TVA mit dem UA und dem PA hat die Verwaltung in Vorlage 09/2015 dargestellt, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Gewährleistung einer ausreichenden Leistungsfähigkeit ein Ausbau
des Rathausknotens erforderlich ist. Die Planung wurde dabei als Anlage 15 beigefügt und in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Der TVA hat dabei die Verwaltung einstimmig bei drei Stimmenthaltungen beauftragt, auf Basis der vorgelegten Planung
die Umsetzung mit den Straßenbaulastträgern abzustimmen. Die Verwaltung wurde zudem mit der Überprüfung der
Planung mit dem Ziel des maximalen Erhaltes von bestehenden Straßenbäumen und alternativ der Planung für Ersatzpflanzungen beauftrag sowie gebeten, die Verkehrsplanung für Radfahrer zu überprüfen.
In der Sitzung des TVA vom 25.02.2015 wird das Büro ISAPlan den aktuellen Stand der Vorentwurfsplanung für den
Ausbau der Rathauskreuzung erläutern. Obwohl diese Planung erst eine Grundlage für die weitere Diskussion und Abstimmung mit den Baulastträgern darstellt erscheint es sinnvoll, den TVA bereits frühzeitig über die Möglichkeiten und
Zwänge zu informieren.
So sieht die derzeitige Planung insbesondere folgende Änderungen gegenüber dem Bestand vor:
Die aus Richtung Geyen ankommenden Zufahrt wird aufgeweitet, so dass eine echte Linksabbiegespur sowie neu
eine Rechtsabbiegespur vorgesehen werden kann. Hierfür wird muss die auf der südöstlichen Fahrbahnseite vorhandene Stützwand zwischen Bahnunterführung und Kreuzung in Richtung Parkplatz Steinstraße verschoben werden. Die auf der nordwestlichen Seite der K 25 neben der Fahrbahn vorhandene Stützwand bleibt unverändert.
Die Radfahrer werden in und aus Richtung Geyen nicht mehr im Zweirichtungsverkehr geführt. Für die Radfahrer in
Richtung Geyen wird hierzu von der Rathauskreuzung bis zum Kreisel Am Bendacker ein neuer Radweg vorgesehen. Dies ermöglicht eine erheblich bessere Führung der Radfahrer im Bereich der Rathauskreuzung. Insbesondere
entfällt die Notwendigkeit für aus Richtung Sinnersdorf kommende Radfahrer zum Geradeausfahren links abzubiegen.
In den übrigen Ästen der Rathauskreuzung werden sowohl für die Geradeausfahrer – wie auch für die Linksabbieger – Schutzstreifen vorgesehen. Die Schutzstreifen für die links abbiegende Radfahrer stellen lediglich ein Angebot
dar. Radfahrer, die nicht zwischen den Fahrzeugströmen fahren möchten können alternativ auch indirekt abbiegen.
Im Bereich der Bahnunterführung kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen zügig den Berg hinunter fahrenden Radfahrern und Fußgängern, die hier pulkartig aus den Zügen kommen oder gemeinsam zur Schule gehen.
Daher wird über die Auflösung des Zweirichtungs-Radverkehrs hinaus auch eine Trennung des Rad- und Fußgängerverkehrs erwogen. Hierzu müssten die bestehenden Wege im Abschnitt Am Wiesenhang bis Steinstraße auf eine Breite von insgesamt 5 Meter verbreitert werden. Dies dürfte mit Ausnahme des auf der westlichen Seite zwischen Bahn und Geyener Straße neu vorgesehenen Geh- und Radweges möglich sein. Im genannten neuen Abschnitt stehen bereichsweise nur 2,5 Meter zur Verfügung.
Vorlage Nr.: 45/2015 . Seite 3 / 4
Die vorgelegte Planung zum Ausbau des Knotenpunktes funktioniert prinzipiell auch ohne diese Maßnahmen zur
Verbesserung des Rad- und Fußgängerverkehrs zwischen Geyen und der Ortsmitte. Folglich kann über die Realisierung und die Art des Ausbaus zu einem späteren Zeitpunkt – wenn auch die damit verbundenen Kosten sowie
die Höhe der Beteiligung des Kreises und des Landes bekannt ist – entschieden werden. Aus Sicht der Verwaltung
sind diese Maßnahmen aber so sinnvoll, dass die Planung hierfür auf jeden Fall zunächst einmal weitergeführt werden sollte.
Beide Dreiecksinseln fallen weg. Dies führt dazu, dass Fußgänger und Radfahrer einen deutlich längeren Weg zum
Queren der Fahrbahnen zurücklegen müssen. Hierdurch erhöht sich die sogenannte „Räumzeit“ – also die Zeit, die
eingeplant werden muss, damit Fußgänger, die bei „Grünende“ auf die Fahrbahn treten, sicher die gegenüberliegende Seite erreichen können bevor der querende Verkehr diese Stelle erreicht. Folglich führt der Wegfall der Inseln zu einer deutlichen Reduzierung der Leistungsfähigkeit
Andererseits stellen auch die „hinter“ den Dreiecksinseln vorbeifahrenden Fahrzeuge eine besondere Gefährdung
für Fußgänger und Radfahrer dar. Um die Sicherheit auf das gewünschte Niveau zu heben, hätten folglich auch diese Furten signalisiert werden müssen. Dies wiederum hätte für Fußgänger und Radfahrer durch das zusätzlich zu
beachtende Signal zu deutlich längeren Querungszeiten geführt. Als Folge sind bei derartigen Situationen besonders häufig Rotlichtverstöße festzustellen.
Auch in den anderen Armen des Knotenpunktes sind echte Linksabbiegespuren mit ausreichend großen Aufstellräumen vorhanden.
Die Breite der Gehwege wird in der Regel erhöht.
In der Steinstraße wird vor der zum Köstersaal führenden Treppe eine Querungshilfe vorgesehen, damit der Parkplatz sicher erreicht werden kann. Eine Ausweisung als Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) wäre aber aufgrund
der Nähe zur Ampel unzulässig.
Die Verbreiterung der Straßen führt dazu, dass umfangreich in die derzeit vorhandenen Nebenanlagen eingegriffen
werden muss. Als Folge ergeben sich hier folgende Änderungen:
o
An der K 25 aus Richtung Geyen müssen zwischen Bahnunterführung und Steinstraße die auf beiden Seiten zwischen Geh- und Radweg und Parkplatz vorhandenen Böschungen in großem Maße durch Stützwände ersetzt oder die Böschungen zulasten der dahinter liegenden Parkplätze verschoben werden. Hierfür müssen Büsche und einige Bäume gerodet werden.
Im Abschnitt zwischen Bahnunterführung und der Straße Am Wiesenhang ist die Planung zum Zeitpunkt
der Erstellung dieser Vorlage noch nicht soweit fortgeschritten, dass diese präsentiert und erläutert werden
kann. Es ist aber klar, dass sowohl für die Verbreiterung des auf der südöstlichen Seite vorhandenen wie
auch des auf der nordwestlichen Seite neu geplanten Weges in das dort vorhandene Grün eingegriffen
werden muss.
Gleiches gilt darüber hinaus für die Weiterführung des Radweges bis zum Kreisel Am Bendacker. Hier
muss die zwischen K 25 / Geyener Straße und der Straße Am Geyener Berg vorhandenen Grünfläche ver-
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kleinert werden. Darüber hinaus müssen die entlang der K 25 zwischen der Sonnenallee und der Straße
Am Bendacker vorhandenen Bäume entfallen.
o
An dem in Richtung Stommeln zeigenden Arm des Knotenpunktes entfällt der Parkstreifen einschließlich
der darin enthaltenen Bäume.
Zudem reicht die verfügbare Fläche nicht aus, um beidseitig ausreichend breite Gehwege anzulegen. Um
den besonders schmalen Abschnitt vor dem Eingang zum Haus Steinstraße Nr. 3 zumindest auf 1,50 Meter verbreitern zu können, muss die Breite des auf der gegenüberliegenden Seite vorhandene Gehwegs
vor dem Eingang zum Haus Steinstraße Nr. 4 auf 2,00 Meter und anschließend auf bis zu 1,70 Meter reduziert werden.
o
In dem in Richtung Sinnersdorf weisenden Arm, also der Rathausstraße, muss der Gehweg näher an das
Rathaus verlegt und die Breite der dort vorhandenen Beete reduziert werden.
Der Anschluss zum Bestand im Bereich Alte Kölner Straße sowie zu den zum Umbau vorgesehenen Bushaltestellen Rathausstraße muss noch abschließend geplant werden.
o
In dem in Richtung Köln weisenden Arm – der Steinstraße – erfolgt die Verbreiterung von der Kreuzung
aus gesehen zunächst zur Seite des Rathauses. Folglich muss die Breite der hier vorhandenen Grünfläche
reduziert werden. Im Bereich der Querungshilfe ist es auf jeden Fall erforderlich die Fahrbahn in Richtung
Bahn aufzuweiten. Hierdurch müssen drei Bäume der Allee entfernt werden. Die weiteren vor dem Parkplatz vorhandenen Bäume sind in der Vorentwurfsplanung ebenfalls entfallen, um den Gehweg verbreitern
zu können und den in der Planung vorgesehenen breiteren (richtlinienkonformen) Schutzstreifen bis zur
Parkplatzeinfahrt zu verlängern. Als Ersatz ist ein Grünstreifen, der neue Bäume aufnehmen könnte, im
Bereich der derzeitigen Parkplatzfläche vorgesehen.
Im Rahmen der weiteren Planung bleibt dann noch zu diskutieren, ob und wenn wie auf die nicht sowieso
zu entfernenden Bäume mit welchen Folgen Rücksicht genommen werden soll.
Die Mittel in Höhe der von der Verwaltung für den Umbau der Rathauskreuzung geschätzten Kosten in Höhe von
1.250.000 Euro stehen im Haushalt 2015 / 2016 zur Verfügung.