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Beschlussvorlage (Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Küferweg" in Sinnersdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
Beschlussvorlage (Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Küferweg" in Sinnersdorf) Beschlussvorlage (Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Küferweg" in Sinnersdorf)

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Vorlage Nr.: 83/2014 Erstellt am: 28.05.2014 Aktenzeichen: IV/60/66.12.02 Verfasser/in: Frau Kroggel-Baur Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 24.09.2014 Rat X 04.11.2014 Betreff Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Küferweg" in Sinnersdorf Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 83/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße im bezeichneten Abschnitt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Küferweg Flur 3 Flurstück 1774 Gemarkung Sinnersdorf In der Anlage ist dieses Flurstück schraffiert dargestellt. Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Erläuterungen Die Straße „Küferweg“ wurde in dem Teilabschnitt von „Am Eggershof“ bis zum Wendehammer bereits 1979 gewidmet. Das an den Hauptstraßenzug anschließende Flurstück 1774 war von dieser Widmung nicht erfasst. Das vorgenannte Flurstück ist im Bebauungsplan Nr. 1.2 Sinnersdorf als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, hergestellt und befindet sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor. Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.