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Beschlussvorlage (Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben (Aufwendungen und Auszahlungen für Tagespflege) und Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 06.04.01 (Soziale Dienste))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
145 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
17.09.14, 16:17
Beschlussvorlage (Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben (Aufwendungen und Auszahlungen für Tagespflege) und Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 06.04.01 (Soziale Dienste)) Beschlussvorlage (Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben (Aufwendungen und Auszahlungen für Tagespflege) und Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 06.04.01 (Soziale Dienste)) Beschlussvorlage (Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben (Aufwendungen und Auszahlungen für Tagespflege) und Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 06.04.01 (Soziale Dienste)) Beschlussvorlage (Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben (Aufwendungen und Auszahlungen für Tagespflege) und Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 06.04.01 (Soziale Dienste))

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Inhalt der Datei

339/2014 Vorlage Nr.: Erstellt am: 26.08.2014 Aktenzeichen: II 510 Verfasser/in: Frau Tatas Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 23.09.2014 Betreff Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben (Aufwendungen und Auszahlungen für Tagespflege) und Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 06.04.01 (Soziale Dienste) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 1.299.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 1.299.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 0€ € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): - siehe Beschlussvorschlag - ja X nein Vorlage Nr.: 339/2014 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt die Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben (Aufwendungen und Auszahlung) in Höhe von 1.299.000 € bei folgenden Positionen: 1. Produkt 06 01 01 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung) Produktsachkonto 5334000/7334000 Aufwendungen für Tagespflege 2. Produkt 06 04 01 (Soziale Dienste) Produktsachkonto 5334040/7334040 Produktsachkonto 5335010/7335010 Produktsachkonto 5335040/7335040 Produktsachkonto 5335070/7335070 Hilfen zur Erziehung Eingliederungshilfen Hilfen zur Erziehung (sozialpädagogische Einzelfallhilfen) Gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder mit 740.000 € mit mit 135.000 € 197.000 € mit 136.000 € mit 91.000 € 559.000 € Gesamtsumme: 1.299.000 € Die Deckung wird aus folgenden Positionen (Minderaufwendungen/-auszahlungen bzw. Mehrerträge/-einzahlungen) finanziert: Produkt 02 03 01 (Verkehrsangelegenheiten) Produktsachkonto 4311000/6311000 Verwaltungsgebühren Produkt 06 01 01 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung) Produktsachkonto 4428001/6428001 Erstattungen vom übrigen Bereich Produktsachkonto 4141170/6141170 Landeszuweisung für beitragsfreies Kindergarten-Jahr Produktsachkonto 5417010/7417010 Durchführung von arbeitsmedizinischen Schutzimpfungen Produkt 06 04 01 (Soziale Dienste) Produktsachkonto 5258000/7258000 Produktsachkonto 5335050/7335050 Produktsachkonto 533500/7335000 Produktsachkonto 4223000/6223000 Produktsachkonto 4225000/6225000 Produktsachkonto 4421000/6221000 Zwischensumme: Kostenerstattung an übrige Bereiche Hilfen für junge Volljährige Pflege/Erziehung v. Minderjährigen in fremden Einrichtungen Leistungen von Sozialleistungsträgern Rückzahlung gewährter Hilfen Erstattung vom Land Produktsachkonto 01 012 01 (An- und Verkauf) Produktsachkonto 5429020/7429020 Nachbesserungen bei Grundstücksverkäufen Gesamtsumme: mit 10.000 € mit 6.600 € mit 12.300 € mit 4.000 € mit mit 40.000 € 70.000 € mit mit mit mit 50.000 € 8.000 € 8.000 € 3.000 € 211.900 € mit 1.087.100 € 1.299.000 € Vorlage Nr.: 339/2014 . Seite 3 / 4 Erläuterungen Erläuterung zu 1: Der Haushaltsansatz für das Jahr 2014 wurde auf der Grundlage von 190 Betreuungsplätzen und einem Betreuungsumfang von durchschnittlich 27 Stunden/Woche kalkuliert und veranschlagt. Die Verwaltung legte bei der U3-Ausbauplanung eine Betreuungsquote von 35 % zugrunde. Tatsächlich besteht in Pulheim eine Nachfrage von rd. 58 % (siehe Vorlage Nr. 122/2014, JHA 03.04.2014). Aufgrund der hohen Nachfrage an U3-Betreuungen und einer zu geringen Ausbaugeschwindigkeit für U3-Plätze in Kindertagesstätten wurden mit Inkrafttreten des Rechtsanspruches gem. § 24 SGB VIII ab dem 01.08.2013 insgesamt 190 Tagespflegeplätze bezuschusst. Aufgrund der individuellen Betreuungsbedarfe (z. B. durch Berufstätigkeit beider Eltern) erhöhten sich in 2014 die Betreuungsstunden bei den Tagespflegepersonen im Vergleich zum Vorjahr von durchschnittlich rd. 27 auf rd. 38 Std./Woche. Die gebuchten Betreuungsstunden bei Tagespflegepersonen erhöhten sich auch, da die U3-Plätze in den Kindertagesstätten mit ihren Betreuungsstunden/Woche nicht in dem Maße gesteigert werden konnten, als dies von den Eltern nachgefragt wurde. Da für den Haushalt 2014 mit einem Betreuungsumfang von 27 Std./Woche kalkuliert, aber durchschnittlich rd. 38 Std./Woche gebucht wurden, ergibt sich hieraus ein Mehrbedarf von rd. 610.000 €, der bereits zum 1. Budgetbericht (Stichtag 15.05.2014) gemeldet wurde. Darüber hinaus ist festzustellen, dass sich die Erstattungskosten für Sozialversicherungsbeiträge und Altersversorgung der Tagespflegestellen im Vergleich zum Vorjahr erhöhen (geschätzter Mehrbedarf rd. 20.000 €). Auch dieser Mehrbedarf wurde im 1. Budgetbericht 2014 berücksichtigt. Der zum 1. Budgetbericht gemeldete Mehrbedarf von insgesamt rd. 630.000 € bezog sich auf die Bezuschussung von 190 Tagespflegeplätzen. Zwischenzeitlich hat sich die Anzahl der Tagespflegeplätze auf 213 Plätze gesteigert, so dass mit einem voraussichtlichen Mehrbedarf von rd. 740.000 € zu rechnen ist. Bei den Aufwendungen für die Tagespflege handelt es sich um eine Aufgabe (Umsetzung des Rechtsanspruches auf Betreuung gem. § 24 SGB VIII), zu deren Leistung die Stadt Pulheim verpflichtet ist. Die Aufwendungen für die Tagespflege an die jeweiligen Tagespflegestellen wurden ab Januar 2014 mit monatlichen Raten für das gesamte Jahr angeordnet. Damit dies möglich war, wurden zur unterjährigen Finanzierung der Mehraufwendungen hilfsweise Mittelumschichtungen im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb des Unterbudgets 400.161 (Kindertagesbetreuung) von Position „Betriebskostenabschläge an Kindertagesstätten der freien Träger“ an „Aufwendungen für Tagespflege“ mit Teilbeträgen in Höhe von insgesamt 630.000 € vorgenommen. Diese Zwischenfinanzierung muss im Unterbudget überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden, damit die restlichen Abschläge an Träger der Kindertagesstätten noch zur Auszahlung angewiesen werden können (Monate Oktober bis Dezember 2014). Aufgrund der Steigerung der Tagespflegeplätze von bisher 190 auf aktuell 213 bezuschusste Plätze hat sich der Mehrbedarf auf rd. 740.000 € erhöht. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, ob weitere Plätze zur Umsetzung des Rechtsanspruches bewilligt werden müssen. Sollten weitere Tagespflegepersonen gefunden werden (z. B. auswärtige Stellen in angrenzenden Städten), ist mit einer weiteren Kostensteigerung zu rechnen, da das Nachfrageverhalten nach U3-Betreuung unverändert hoch ist. Erläuterung zu 2: Die erforderlichen Mehraufwendungen im Produkt Soziale Dienste wurden auch bereits zum 1. Budgetbericht (Stichtag 15.05.2014) gemeldet. Die Mehraufwendungen begründen sich wie folgt: Produktsachkonto 5334040/7334040 Hilfen zur Erziehung Es gibt in Pulheim ein erhöhtes Fallaufkommen bei den ambulanten Hilfen. Die Hochrechnung der derzeitigen Fälle ergibt für 2014 einen Mehrbedarf von rd. 135.000 €. Vorlage Nr.: 339/2014 . Seite 4 / 4 Produktsachkonto 5335010/7335010 Eingliederungshilfen Für den Haushalt 2014 wurden Aufwendungen von rd. 700.000 € angemeldet. Eine Kalkulation auf der Grundlage der vorhandenen Fälle ergibt einen Bedarf von rd. 897.000 € (Mehrbedarf + 197.000 €). In Pulheim gibt es im Zuge der Inklusion einen deutlichen Anstieg bei den Integrationshilfen und Schulbegleitungen (gesetzliche Verpflichtung). Abzuwarten bleibt, wie sich die landesrechtlichen Regelungen zukünftig auf der Einnahmenseite auswirken werden. In einem Eingliederungshilfefall, der monatlich rd. 12.000 € kostete, war die Jugendliche nach einem wiederholten langwierigen Klinikaufenthalt in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht, die mit dem Personenkreis der psychisch bedingten Störungen und besonders hohen emotionalen Belastungen arbeitet. Nach Rückkehr der Jugendlichen in die Kinder- und Jugendpsychiatrie muss die weitere Entwicklung in diesem Fall abgewartet werden. Produktsachkonto 5335040/7335040 Hilfen zur Erziehung (sozialpädagogische Einzelfallhilfen) Im Vergleich zur Kalkulation sind 6 neue Fälle hinzugekommen (Mehrbedarf rd. 68.000 €). Bei den Neufällen handelt es sich u. a. um mehrere junge Mütter, die Hilfe bei pädagogischen Fragestellungen in der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder benötigen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Betreuungsbedarfe bei vorhandenen Fällen erhöht, so dass bis Ende 2014 insgesamt ein Mehrbedarf von rd. 136.000 € ermittelt wurde. Produktsachkonto 5335070/7335070 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Für den Haushalt 2014 wurden vorsorglich 1.000 € gemeldet. In 2013 gab es keine Hilfen gem. § 19 SGB VIII. In 2014 ist ein aktueller Fall vorhanden (Kosten 8.500 € pro Monat). Es wird erwartet, dass nach Vorlage eines Gutachtens zur Erziehungsfähigkeit weitere gezielte Maßnahmen installiert werden müssen. Für das Jahr 2014 werden daher zusätzliche Aufwendungen von rd. 91.000 € kalkuliert. Zur Deckung der erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen können rd. 211.900 € aus den Budgets des Dezernates II finanziert werden. Mehrerträge aus Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und in der Tagespflege von rd. 80.000 € können nicht zur Finanzierung der Mehraufwendungen herangezogen werden, da die Erträge zwar angeordnet, aber die Einzahlungen noch nicht realisiert sind. Weitere Finanzmittel stehen aus heutiger Sicht nicht im Dezernat II zur Deckung zur Verfügung. Die verbleibende Summe von 1.087.100 € soll aus Minderaufwendungen/-auszahlungen im Produkt 01.012.01 (An- und Verkauf) bei der Position „Nachbesserung aus Grundstücksverkäufen“ gedeckt werden. Die einzelnen Positionen sind im Beschlussentwurf aufgeführt.