Daten
Kommune
Pulheim
Größe
145 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
17.09.14, 16:17
Aktualisiert
17.09.14, 16:17
Stichworte
Inhalt der Datei
339/2014
Vorlage Nr.:
Erstellt am:
26.08.2014
Aktenzeichen:
II 510
Verfasser/in:
Frau Tatas
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
23.09.2014
Betreff
Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben (Aufwendungen und Auszahlungen für
Tagespflege) und Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 06.04.01 (Soziale Dienste)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
1.299.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
1.299.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
0€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
- siehe Beschlussvorschlag -
ja
X nein
Vorlage Nr.: 339/2014 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt die Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben (Aufwendungen und Auszahlung) in Höhe von 1.299.000 € bei folgenden Positionen:
1. Produkt 06 01 01 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung)
Produktsachkonto 5334000/7334000
Aufwendungen für Tagespflege
2. Produkt 06 04 01 (Soziale Dienste)
Produktsachkonto 5334040/7334040
Produktsachkonto 5335010/7335010
Produktsachkonto 5335040/7335040
Produktsachkonto 5335070/7335070
Hilfen zur Erziehung
Eingliederungshilfen
Hilfen zur Erziehung (sozialpädagogische
Einzelfallhilfen)
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/
Väter und Kinder
mit
740.000 €
mit
mit
135.000 €
197.000 €
mit
136.000 €
mit
91.000 €
559.000 €
Gesamtsumme:
1.299.000 €
Die Deckung wird aus folgenden Positionen (Minderaufwendungen/-auszahlungen bzw. Mehrerträge/-einzahlungen)
finanziert:
Produkt 02 03 01 (Verkehrsangelegenheiten)
Produktsachkonto 4311000/6311000
Verwaltungsgebühren
Produkt 06 01 01 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung)
Produktsachkonto 4428001/6428001
Erstattungen vom übrigen Bereich
Produktsachkonto 4141170/6141170
Landeszuweisung für beitragsfreies
Kindergarten-Jahr
Produktsachkonto 5417010/7417010
Durchführung von arbeitsmedizinischen
Schutzimpfungen
Produkt 06 04 01 (Soziale Dienste)
Produktsachkonto 5258000/7258000
Produktsachkonto 5335050/7335050
Produktsachkonto 533500/7335000
Produktsachkonto 4223000/6223000
Produktsachkonto 4225000/6225000
Produktsachkonto 4421000/6221000
Zwischensumme:
Kostenerstattung an übrige Bereiche
Hilfen für junge Volljährige
Pflege/Erziehung v. Minderjährigen in
fremden Einrichtungen
Leistungen von Sozialleistungsträgern
Rückzahlung gewährter Hilfen
Erstattung vom Land
Produktsachkonto 01 012 01 (An- und Verkauf)
Produktsachkonto 5429020/7429020
Nachbesserungen bei Grundstücksverkäufen
Gesamtsumme:
mit
10.000 €
mit
6.600 €
mit
12.300 €
mit
4.000 €
mit
mit
40.000 €
70.000 €
mit
mit
mit
mit
50.000 €
8.000 €
8.000 €
3.000 €
211.900 €
mit
1.087.100 €
1.299.000 €
Vorlage Nr.: 339/2014 . Seite 3 / 4
Erläuterungen
Erläuterung zu 1:
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2014 wurde auf der Grundlage von 190 Betreuungsplätzen und einem Betreuungsumfang von durchschnittlich 27 Stunden/Woche kalkuliert und veranschlagt.
Die Verwaltung legte bei der U3-Ausbauplanung eine Betreuungsquote von 35 % zugrunde. Tatsächlich besteht in Pulheim eine Nachfrage von rd. 58 % (siehe Vorlage Nr. 122/2014, JHA 03.04.2014). Aufgrund der hohen Nachfrage an
U3-Betreuungen und einer zu geringen Ausbaugeschwindigkeit für U3-Plätze in Kindertagesstätten wurden mit Inkrafttreten des Rechtsanspruches gem. § 24 SGB VIII ab dem 01.08.2013 insgesamt 190 Tagespflegeplätze bezuschusst.
Aufgrund der individuellen Betreuungsbedarfe (z. B. durch Berufstätigkeit beider Eltern) erhöhten sich in 2014 die Betreuungsstunden bei den Tagespflegepersonen im Vergleich zum Vorjahr von durchschnittlich rd. 27 auf rd. 38
Std./Woche. Die gebuchten Betreuungsstunden bei Tagespflegepersonen erhöhten sich auch, da die U3-Plätze in den
Kindertagesstätten mit ihren Betreuungsstunden/Woche nicht in dem Maße gesteigert werden konnten, als dies von den
Eltern nachgefragt wurde.
Da für den Haushalt 2014 mit einem Betreuungsumfang von 27 Std./Woche kalkuliert, aber durchschnittlich rd. 38
Std./Woche gebucht wurden, ergibt sich hieraus ein Mehrbedarf von rd. 610.000 €, der bereits zum 1. Budgetbericht
(Stichtag 15.05.2014) gemeldet wurde.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass sich die Erstattungskosten für Sozialversicherungsbeiträge und Altersversorgung
der Tagespflegestellen im Vergleich zum Vorjahr erhöhen (geschätzter Mehrbedarf rd. 20.000 €). Auch dieser Mehrbedarf wurde im 1. Budgetbericht 2014 berücksichtigt. Der zum 1. Budgetbericht gemeldete Mehrbedarf von insgesamt rd.
630.000 € bezog sich auf die Bezuschussung von 190 Tagespflegeplätzen. Zwischenzeitlich hat sich die Anzahl der
Tagespflegeplätze auf 213 Plätze gesteigert, so dass mit einem voraussichtlichen Mehrbedarf von rd. 740.000 € zu
rechnen ist.
Bei den Aufwendungen für die Tagespflege handelt es sich um eine Aufgabe (Umsetzung des Rechtsanspruches auf
Betreuung gem. § 24 SGB VIII), zu deren Leistung die Stadt Pulheim verpflichtet ist. Die Aufwendungen für die Tagespflege an die jeweiligen Tagespflegestellen wurden ab Januar 2014 mit monatlichen Raten für das gesamte Jahr angeordnet. Damit dies möglich war, wurden zur unterjährigen Finanzierung der Mehraufwendungen hilfsweise Mittelumschichtungen im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb des Unterbudgets 400.161 (Kindertagesbetreuung) von Position „Betriebskostenabschläge an Kindertagesstätten der freien Träger“ an „Aufwendungen für Tagespflege“ mit Teilbeträgen in Höhe von insgesamt 630.000 € vorgenommen. Diese Zwischenfinanzierung muss im Unterbudget überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden, damit die restlichen Abschläge an Träger der Kindertagesstätten
noch zur Auszahlung angewiesen werden können (Monate Oktober bis Dezember 2014). Aufgrund der Steigerung der
Tagespflegeplätze von bisher 190 auf aktuell 213 bezuschusste Plätze hat sich der Mehrbedarf auf rd. 740.000 € erhöht.
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, ob weitere Plätze zur Umsetzung des Rechtsanspruches bewilligt werden
müssen. Sollten weitere Tagespflegepersonen gefunden werden (z. B. auswärtige Stellen in angrenzenden Städten), ist
mit einer weiteren Kostensteigerung zu rechnen, da das Nachfrageverhalten nach U3-Betreuung unverändert hoch ist.
Erläuterung zu 2:
Die erforderlichen Mehraufwendungen im Produkt Soziale Dienste wurden auch bereits zum 1. Budgetbericht (Stichtag
15.05.2014) gemeldet. Die Mehraufwendungen begründen sich wie folgt:
Produktsachkonto 5334040/7334040 Hilfen zur Erziehung
Es gibt in Pulheim ein erhöhtes Fallaufkommen bei den ambulanten Hilfen. Die Hochrechnung der derzeitigen Fälle
ergibt für 2014 einen Mehrbedarf von rd. 135.000 €.
Vorlage Nr.: 339/2014 . Seite 4 / 4
Produktsachkonto 5335010/7335010 Eingliederungshilfen
Für den Haushalt 2014 wurden Aufwendungen von rd. 700.000 € angemeldet. Eine Kalkulation auf der Grundlage der
vorhandenen Fälle ergibt einen Bedarf von rd. 897.000 € (Mehrbedarf + 197.000 €).
In Pulheim gibt es im Zuge der Inklusion einen deutlichen Anstieg bei den Integrationshilfen und Schulbegleitungen
(gesetzliche Verpflichtung). Abzuwarten bleibt, wie sich die landesrechtlichen Regelungen zukünftig auf der Einnahmenseite auswirken werden. In einem Eingliederungshilfefall, der monatlich rd. 12.000 € kostete, war die Jugendliche nach
einem wiederholten langwierigen Klinikaufenthalt in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht, die mit dem Personenkreis der psychisch bedingten Störungen und besonders hohen emotionalen Belastungen arbeitet. Nach Rückkehr der
Jugendlichen in die Kinder- und Jugendpsychiatrie muss die weitere Entwicklung in diesem Fall abgewartet werden.
Produktsachkonto 5335040/7335040 Hilfen zur Erziehung (sozialpädagogische Einzelfallhilfen)
Im Vergleich zur Kalkulation sind 6 neue Fälle hinzugekommen (Mehrbedarf rd. 68.000 €). Bei den Neufällen handelt es
sich u. a. um mehrere junge Mütter, die Hilfe bei pädagogischen Fragestellungen in der Erziehung und Betreuung ihrer
Kinder benötigen.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Betreuungsbedarfe bei vorhandenen Fällen erhöht, so dass bis Ende 2014
insgesamt ein Mehrbedarf von rd. 136.000 € ermittelt wurde.
Produktsachkonto 5335070/7335070 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
Für den Haushalt 2014 wurden vorsorglich 1.000 € gemeldet. In 2013 gab es keine Hilfen gem. § 19 SGB VIII. In 2014
ist ein aktueller Fall vorhanden (Kosten 8.500 € pro Monat). Es wird erwartet, dass nach Vorlage eines Gutachtens zur
Erziehungsfähigkeit weitere gezielte Maßnahmen installiert werden müssen. Für das Jahr 2014 werden daher zusätzliche Aufwendungen von rd. 91.000 € kalkuliert.
Zur Deckung der erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen können rd. 211.900 € aus den Budgets
des Dezernates II finanziert werden. Mehrerträge aus Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und in der Tagespflege von rd. 80.000 € können nicht zur Finanzierung der Mehraufwendungen herangezogen werden, da die Erträge zwar angeordnet, aber die Einzahlungen noch nicht realisiert sind. Weitere Finanzmittel stehen aus
heutiger Sicht nicht im Dezernat II zur Deckung zur Verfügung.
Die verbleibende Summe von 1.087.100 € soll aus Minderaufwendungen/-auszahlungen im Produkt 01.012.01 (An- und
Verkauf) bei der Position „Nachbesserung aus Grundstücksverkäufen“ gedeckt werden. Die einzelnen Positionen sind im
Beschlussentwurf aufgeführt.