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Beschlussvorlage (Neufassung der Benutzungsordnung für das Kultur- und Medienzentrum)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
13.10.14, 18:35
Aktualisiert
13.10.14, 18:35
Beschlussvorlage (Neufassung der Benutzungsordnung für das Kultur- und Medienzentrum) Beschlussvorlage (Neufassung der Benutzungsordnung für das Kultur- und Medienzentrum)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 384/2014 Erstellt am: 23.09.2014 Aktenzeichen: II / 40 / 410 Verfasser/in: Cornelia Schöll Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 21.10.2014 Rat X 04.11.2014 Betreff Neufassung der Benutzungsordnung für das Kultur- und Medienzentrum Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 384/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Neufassung der Benutzungsordnung für das Kultur- und Medienzentrum. Erläuterungen Die Benutzungsordnung für das Kultur- und Medienzentrum wurde hinsichtlich der gleichberechtigten Verwendung der weiblichen und männlichen Sprachform überarbeitet. Des Weiteren sind nachstehende Änderungen vorgenommen worden: - zu Punkt 4 – Nichtraucherschutz Die seit dem 01.05.2013 geltende Fassung des Nichtraucherschutzgesetzes lässt Ausnahmeregelungen bei Brauchtumsveranstaltungen sowie eine Nutzung des Bistrobereiches als Raucherraum nicht zu. Daher werden die Punkte 4.4 und 4.5 ersatzlos gestrichen. - zu Punkt 15 – Garderobennutzung Wie viele weitere Veranstalter steht auch die Stadt Pulheim in der Verpflichtung, die Sicherheitsvorkehrungen in ihren Räumen regelmäßig kritisch zu hinterfragen. Sowohl bei Veranstaltungen anderer als auch bei den eigenen Veranstaltungen sehen wir uns verpflichtet, zukünftig noch konsequenter auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards zu achten. Zu den gefährlichen Punkten zählt, dass Mäntel, dicke Jacken und Schirme, die mit in den Saal genommen werden, über Geländer abgelegt werden oder vom Stuhl herunterhängen. Sie bilden als Stolperfallen eine erhebliche Gefahrenquelle. Sollte es jemals erforderlich sein, den Saal schnell zu räumen, stellt die Vielzahl von Mänteln/Jacken, die von Flüchtenden fallen gelassen oder von Stühlen und Geländern heruntergerissen werden, ein erhebliches Gefahrenpotential dar. Diesbezüglich ist Punkt 15 entsprechend ergänzt worden. Eine Gegenüberstellung der Änderungen ist als Anlage 1 und die Neufassung als Anlage 2 beigefügt.