Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
13.10.14, 18:35
Aktualisiert
13.10.14, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
384/2014
Erstellt am:
23.09.2014
Aktenzeichen:
II / 40 / 410
Verfasser/in:
Cornelia Schöll
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
21.10.2014
Rat
X
04.11.2014
Betreff
Neufassung der Benutzungsordnung für das Kultur- und Medienzentrum
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 384/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Neufassung der Benutzungsordnung für das Kultur- und Medienzentrum.
Erläuterungen
Die Benutzungsordnung für das Kultur- und Medienzentrum wurde hinsichtlich der gleichberechtigten Verwendung der
weiblichen und männlichen Sprachform überarbeitet.
Des Weiteren sind nachstehende Änderungen vorgenommen worden:
- zu Punkt 4 – Nichtraucherschutz
Die seit dem 01.05.2013 geltende Fassung des Nichtraucherschutzgesetzes lässt Ausnahmeregelungen bei Brauchtumsveranstaltungen sowie eine Nutzung des Bistrobereiches als Raucherraum nicht zu. Daher werden die Punkte 4.4
und 4.5 ersatzlos gestrichen.
- zu Punkt 15 – Garderobennutzung
Wie viele weitere Veranstalter steht auch die Stadt Pulheim in der Verpflichtung, die Sicherheitsvorkehrungen in ihren
Räumen regelmäßig kritisch zu hinterfragen. Sowohl bei Veranstaltungen anderer als auch bei den eigenen Veranstaltungen sehen wir uns verpflichtet, zukünftig noch konsequenter auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards zu achten.
Zu den gefährlichen Punkten zählt, dass Mäntel, dicke Jacken und Schirme, die mit in den Saal genommen werden,
über Geländer abgelegt werden oder vom Stuhl herunterhängen. Sie bilden als Stolperfallen eine erhebliche Gefahrenquelle. Sollte es jemals erforderlich sein, den Saal schnell zu räumen, stellt die Vielzahl von Mänteln/Jacken, die von
Flüchtenden fallen gelassen oder von Stühlen und Geländern heruntergerissen werden, ein erhebliches Gefahrenpotential dar.
Diesbezüglich ist Punkt 15 entsprechend ergänzt worden.
Eine Gegenüberstellung der Änderungen ist als Anlage 1 und die Neufassung als Anlage 2 beigefügt.