Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
13.10.14, 18:35
Aktualisiert
13.10.14, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
365/2014
Erstellt am:
24.09.2014
Aktenzeichen:
II/320.36.73
Verfasser/in:
Rebekka Jarmer
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
21.10.2014
Rat
X
04.11.2014
Betreff
Reduzierung der Sondernutzungsgebühren für die Nutzung der Wochenmarktplätze für Wochenmarktveranstaltungen der Pulheimer Marktbeschicker GmbH & Co. KG
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Pulheimer Marktbeschicker GmbH & Co. KG, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 365/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt, die zum 01.01.2011 beschlossene Erhöhung der Sondernutzungsgebühren für die Nutzung der Wochenmärkte für Wochenmarktveranstaltungen beizubehalten, jedoch mittelfristig
von weiteren Erhöhungen abzusehen.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 17.09.2013 hat der HFA die Abstimmung über die Beschlussempfehlung zur Rücknahme der Gebührenerhöhung zurückgestellt und um konkreteres Zahlenmaterial gebeten.
In der Folge wurden nach Bitte durch das Fachamt von der Marktbeschicker GmbH Gewinn- und Verlustrechnungen und
Bilanzen zur Verifizierung der Aussagen betr. die Geschäftsentwicklung vorgelegt. Weder im gemeinsamen Gespräch
mit dem Fachamt noch bei der verwaltungsinternen Prüfung der Unterlagen und der abschließenden Bewertung im
Verwaltungsvorstand konnte hinreichend festgestellt werden, dass die Rücknahme der Erhöhung der Gebühren zwingend ist. Angesichts der Haushaltssituation kommt die Verwaltung daher zum Schluss, dem HFA/Rat nicht die Rücknahme der seinerzeitigen Erhöhung vorzuschlagen.
Gleichwohl soll dem Anliegen der Marktbeschicker für die Zukunft Rechnung getragen und zumindest mittelfristig (für
einen Zeitraum von 3 – 5 Jahren) dadurch Planungssicherheit gegeben werden, indem die Beschluss fassenden Gremien die Gebühren für den genannten Zeitraum in der jetzigen Höhe festschreiben.