Daten
Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
13.10.14, 18:35
Aktualisiert
13.10.14, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
315/2014
Erstellt am:
20.08.2014
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
21.10.2014
Rat
X
04.11.2014
Betreff
1. Änderung der Abfallgebührensatzung vom 10.03.2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 315/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die anliegende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren vom
10.03.2014 mit Wirkung ab dem 01.01.2015.
Erläuterungen
Aufgrund der Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2015 muss die Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren der Stadt Pulheim vom 10.03.2014 ab dem 01.01.2015 wie folgt angepasst werden:
1. Änderung vom …… der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren der Stadt Pulheim vom
10.03.2014
Aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878),
der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S.
712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.11.2011 (GV. NRW. S. 687) und § 21 der Abfallentsorgungssatzung der
Stadt Pulheim hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ….. folgende 1. Änderung der Satzung vom
10.03.2014 beschlossen:
§ 1 - Änderungen
§ 3 - Gebührenmaßstab, Gebührensätze (Änderungen unterstrichen)
Absatz 1 (Sätze 4 und 9)
Gebührensatz hierfür ist der Quotient aus den Abfallentsorgungskosten abzüglich Grundkostenanteil, der Kosten für die
braunen und blauen Zusatzgefäße und der Kosten für die Zusatztermine für Grünschnitt- und Sperrmüllabfuhr geteilt
durch das Jahresvolumen der grauen Gefäße und beträgt 0,044808 €/l.
4
Die Gebührensätze betragen für die braunen Zusatzgefäße 0,006481 €/l und für die blauen Zusatzgefäße 0,001508 €/l.
9
Absatz 4
Die Benutzungsgebühr für ein graues Gefäß (Gebührensatz multipliziert mit Jahresvolumen zuzüglich Grundgebühr)
beträgt bei wöchentlich einmaliger Abfuhr:
für ein
für ein
770 l Gefäß
1.100 l Gefäß
2.019,97 €
2.877,78 €
Vorlage Nr.: 315/2014 . Seite 3 / 3
Absatz 5
Die Benutzungsgebühr für ein graues Gefäß (Gebührensatz multipliziert mit Jahresvolumen zuzüglich Grundgebühr)
beträgt bei 14-täglicher Abfuhr:
für ein
für ein
für ein
für ein
für ein
40 l Gefäß
60 l Gefäß
80 l Gefäß
120 l Gefäß
240 l Gefäß
68,18 €,
93,09 €,
119,07 €,
169,95 €,
324,74 €.
Absatz 7
Die Benutzungsgebühr für den grauen 65 l - Abfallsack beträgt je Stück 4,09 €.
Absatz 8
Bei nachgewiesener Eigenkompostierung auf dem an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück
wird je Grundstück ein Abschlag von der Gebühr für das graue Gefäß / die grauen Gefäße in Höhe von 17,21 € gewährt.
Absatz 9 (Sätze 1 und 2)
Die Benutzungsgebühr für ein braunes Zusatzgefäß (Gebührensatz multipliziert mit dem Jahresvolumen) beträgt für 44
Abfuhren:
1
für ein
für ein
120 l Gefäß
240 l Gefäß
34,22 €,
68,44 €.
Die Benutzungsgebühr für ein blaues Zusatzgefäß (Gebührensatz multipliziert mit dem Jahresvolumen zuzüglich
Grundgebühr) beträgt bei vierwöchentlicher Abfuhr:
2
für ein
für ein
für ein
120 l Gefäß
240 l Gefäß
1.100 l Gefäß
5,01 €,
7,36 €,
26,76 €.
Absatz 11 (Satz 1)
Die Benutzungsgebühr für jede Abfuhr von Grünschnitt und Sperrmüll ab der dritten Abfuhr im Kalenderjahr beträgt für
a) Grünschnitt
10,00 €,
b) Sperrmüll
23,00 €.
1
§ 2 - Inkrafttreten
Diese 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren der Stadt Pulheim vom 10.03.2014
tritt zum 01.01.2015 in Kraft.