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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
13.10.14, 18:35
Aktualisiert
13.10.14, 18:35
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 2013) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 2013)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 320/2014 Erstellt am: 20.08.2014 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 21.10.2014 Rat X 04.11.2014 Betreff Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 2013 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 320/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2013, 2. die für das Jahr 2013 bezüglich der Schmutzwasserbeseitigung festgestellte Überdeckung von 235.207 € und die bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung festgestellte Überdeckung von 54.810 € auf die Gebührenkalkulationen Abwasserbeseitigung für die Jahre 2015 bis 2017 als Nebenertragsposition mit dem Ziel zu verteilen, möglichst Gebührenverstetigungen zu erreichen. Erläuterungen Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2013 wurde die in der Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2013 erstellt. Aufgrund der Kostenverteilung auf die beiden Kostenstellen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung und der unterschiedlichen Gebührenerträge ergeben sich zwei getrennte Abrechnungen, die zu folgenden Ergebnissen führen: Die Abrechnung der Schmutzwasserbeseitigungskosten und -erträge schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 104,53% und einer Überdeckung von 235.207 € ab. Die Abrechnung der Niederschlagswasserbeseitigungskosten und -erträge schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 101,05% und einer Überdeckung von 54.810 € ab. Die Gesamtkosten für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung fielen mit 10.567.462 € um 286.571 € (-2,64%) niedriger aus, als kalkuliert (Seite 1 der Anlage, Zeile 36). Erhöhte Nebenerträge durch Kostenerstattungen und Schadensersatzleistungen führten zu bereinigten Kosten von 10.394.359 €, die 384.433 € (-3,57%) unter der Kalkulationsannahme liegen. Da die Jahresmengen der Kostenträger jeweils nur knapp unterhalb der Kalkulationswerte abgerechnet wurden (s. Seite 4 der Anlage, Zeile 66), schlossen die Kostenstellen mit einer Überdeckung ab, die aufgrund der Kostenstellenrechnung unterschiedlich ausfällt. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2013 ausgewiesenen Überdeckungen in die Gebührenkalkulationen Abwasserbeseitigung für die Jahre 2015 bis 2017 als Nebenertragspositionen für die Kostenstellen Schmutzund Niederschlagswasserbeseitigung aufzunehmen. Mit einer flexiblen Übertragung auf die drei noch möglichen Jahre soll das Ziel einer Gebührenverstetigung für die Jahre 2015 bis 2017 erreicht werden.