Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
13.10.14, 18:35
Aktualisiert
13.10.14, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
320/2014
Erstellt am:
20.08.2014
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
21.10.2014
Rat
X
04.11.2014
Betreff
Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 2013
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 320/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2013,
2. die für das Jahr 2013 bezüglich der Schmutzwasserbeseitigung festgestellte Überdeckung von 235.207 € und
die bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung festgestellte Überdeckung von 54.810 € auf die Gebührenkalkulationen Abwasserbeseitigung für die Jahre 2015 bis 2017 als Nebenertragsposition mit dem Ziel zu verteilen, möglichst Gebührenverstetigungen zu erreichen.
Erläuterungen
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2013 wurde die in der Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2013 erstellt.
Aufgrund der Kostenverteilung auf die beiden Kostenstellen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung und der
unterschiedlichen Gebührenerträge ergeben sich zwei getrennte Abrechnungen, die zu folgenden Ergebnissen führen:
Die Abrechnung der Schmutzwasserbeseitigungskosten und -erträge schließt mit einem Kostendeckungsgrad von
104,53% und einer Überdeckung von 235.207 € ab.
Die Abrechnung der Niederschlagswasserbeseitigungskosten und -erträge schließt mit einem Kostendeckungsgrad von
101,05% und einer Überdeckung von 54.810 € ab.
Die Gesamtkosten für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung fielen mit 10.567.462 € um 286.571 €
(-2,64%) niedriger aus, als kalkuliert (Seite 1 der Anlage, Zeile 36). Erhöhte Nebenerträge durch Kostenerstattungen und
Schadensersatzleistungen führten zu bereinigten Kosten von 10.394.359 €, die 384.433 € (-3,57%) unter der Kalkulationsannahme liegen.
Da die Jahresmengen der Kostenträger jeweils nur knapp unterhalb der Kalkulationswerte abgerechnet wurden (s. Seite
4 der Anlage, Zeile 66), schlossen die Kostenstellen mit einer Überdeckung ab, die aufgrund der Kostenstellenrechnung
unterschiedlich ausfällt.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre
auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2013 ausgewiesenen Überdeckungen in die Gebührenkalkulationen Abwasserbeseitigung für die Jahre 2015 bis 2017 als Nebenertragspositionen für die Kostenstellen Schmutzund Niederschlagswasserbeseitigung aufzunehmen. Mit einer flexiblen Übertragung auf die drei noch möglichen Jahre
soll das Ziel einer Gebührenverstetigung für die Jahre 2015 bis 2017 erreicht werden.