Daten
Kommune
Pulheim
Größe
164 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
13.10.14, 18:35
Aktualisiert
13.10.14, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
314/2014
Erstellt am:
20.08.2014
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
21.10.2014
Rat
X
04.11.2014
Betreff
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 314/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen:
1.
2.
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2015.
Der Rat beschließt für das Jahr 2015 die nachfolgend aufgeführten Gebührensätze:
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit 14-täglicher Leerung beträgt:
für ein 40 l Gefäß
68,18 €
für ein 60 l Gefäß
93,09 €
für ein 80 l Gefäß
119,07 €
für ein 120 l Gefäß
169,95 €
für ein 240 l Gefäß
324,74 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit wöchentlicher Leerung beträgt:
für ein 770 l Gefäß
2.019,97 €
für ein 1.100 l Gefäß
2.877,78 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich brauner Zusatzgefäße mit 44-maliger Leerung pro Jahr beträgt:
für ein 120 l Gefäß
34,22 €
für ein 240 l Gefäß
68,44 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich blauer Zusatzgefäße mit 13-maliger Leerung pro Jahr beträgt:
für ein 120 l Gefäß
5,01 €
für ein 240 l Gefäß
7,36 €
für ein 1.100 l Gefäß
26,76 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Abfallsäcke beträgt:
für einen 65 l Sack
4,09 €
Der Eigenkompostiererabschlag beträgt:
für ein Grundstück
-17,21 €
Die Benutzungsgebühr für eine zusätzliche Grünschnittabfuhr
beträgt ab der 3. Abfuhr
10,00 €
Die Benutzungsgebühr für eine zusätzliche Sperrmüllabfuhr
beträgt ab der 3. Abfuhr
23,00 €
Die Gebührensätze für die Samstagsannahme bleiben unverändert.
Erläuterungen
Die Abfallentsorgungsgebühren können im Jahr 2015 für die grauen Restmüllgefäße und die braunen Zusatzgefäße wie
folgt gesenkt werden:
40 l 14-täglich
60 l 14-täglich
80 l 14-täglich
120 l 14-täglich
240 l 14-täglich
770 l wöchentlich
2014
Änderung
2015
69,67
95,27
121,75
174,12
333,03
-2,14%
-2,29%
-2,20%
-2,39%
-2,49%
68,18
93,09
119,07
169,95
324,74
2.074,49
-2,63%
2.019,97
Vorlage Nr.: 314/2014 . Seite 3 / 3
1.100 l wöchentlich
65 l Abfallsack je Stk.
2.955,21
4,15
-2,62%
-1,45%
2.877,78
4,09
34,39
68,77
-0,49%
-0,48%
34,22
68,44
zusätzliche Grünschnittabfuhr ab 3. Abfuhr
11,00
-9,09%
zusätzliche Sperrmüllabfuhr ab 3. Abfuhr
24,00
-4,17%
Die Gebührensätze für die Samstagsannahme können unverändert bleiben:
10,00
23,00
zusätzliche braune Tonne 120 l
zusätzliche braune Tonne 240 l
Samstagsannahme 240 l
11,00
Samstagsannahme 480 l
22,00
Samstagsannahme cbm
33,00
Folgende Gebührensätze wurden für zusätzliche Papiergefäße kalkuliert:
zusätzliche Altpapiertonne 120 l
4,07
23,10%
5,01
zusätzliche Altpapiertonne 240 l
6,61
zusätzlicher Altpapiercontainer 1.100 l
27,31
Der Abschlag für Eigenkompostierer sollte gesenkt werden:
Eigenkompostiererabschlag
-17,68
11,35%
-2,01%
7,36
26,76
-2,65%
-17,21
Folgende Gründe führen zur sechsten Gebührensenkung bei den grauen Gefäßen in Folge:
Die Gesamtkosten entsprechen der Kalkulation für das Jahr 2014, da die Sammlungsleistungen sich insgesamt nicht bis
auf die zusätzliche Biotonnenleerung im Dezember verteuern und die Verwertungskosten sich nach Auskunft des RheinErft-Kreises nur geringfügig verändern. Das EU-Ausschreibungsergebnis führt ab dem 01.07.2014 zwar zu höheren
Kosten bei der Papiersammlung, dafür fallen die Sammlungskosten für Schadstoffmobil und Samstagsannahme geringer aus.
Eine Kostenentlastung wird durch höhere Nebenerträge von -66.832 € (+9,96%) erwartet. Hauptursache ist der dritte
Ausgleichsbetrag der Überdeckung des Jahres 2011. Dieser beläuft sich auf -319.879 € und beträgt -58.160 € mehr als
der Ausgleichsbetrag in der Gebührenkalkulation 2014. Zudem kann ein etwas höherer Papiererlös angenommen werden, da der Sockelbetrag durch die EU-Ausschreibung mit Wirkung ab dem 01.07.2014 gestiegen ist.
Die um die Nebenerträge bereinigten Kosten sinken um 1,57% auf 3.467.727 €. Da der Hauptkostenträger (l-Volumen
der grauen Gefäße) gegenüber der Kalkulation 2014 aufgrund der Bestellungen der Eigentümer und der laufenden Kontrolle des Mindestvolumens geringfügig ansteigend (+1,4%) angenommen werden kann, errechnet sich insgesamt eine
Gebührenreduzierung bei den grauen Gefäßen von im Durchschnitt rund -2,4%.
Die Gebührensätze für die Samstagsannahme sollten unverändert bleiben, da diese nicht kostendeckend sind.
Der Eigenkompostiererabschlag sollte analog der Entwicklung bei den grauen Gefäßen ebenfalls geringfügig gesenkt
werden.
Die Gebühren für die blauen Zusatzgefäße (die erste Tonne bleibt wie gewohnt gebührenfrei) entwickeln sich unterschiedlich, da die seit dem 01.07.2014 aufgrund der EU-Ausschreibung zu zahlenden Gefäßentgelte differenzierte Auswirkungen auf die Gebührensätze haben. Insgesamt bleiben diese jedoch günstig.