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Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
164 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
13.10.14, 18:35
Aktualisiert
13.10.14, 18:35
Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2015) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2015) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2015)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 314/2014 Erstellt am: 20.08.2014 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 21.10.2014 Rat X 04.11.2014 Betreff Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2015 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 314/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen: 1. 2. Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2015. Der Rat beschließt für das Jahr 2015 die nachfolgend aufgeführten Gebührensätze: Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit 14-täglicher Leerung beträgt: für ein 40 l Gefäß 68,18 € für ein 60 l Gefäß 93,09 € für ein 80 l Gefäß 119,07 € für ein 120 l Gefäß 169,95 € für ein 240 l Gefäß 324,74 € Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit wöchentlicher Leerung beträgt: für ein 770 l Gefäß 2.019,97 € für ein 1.100 l Gefäß 2.877,78 € Die Benutzungsgebühr bezüglich brauner Zusatzgefäße mit 44-maliger Leerung pro Jahr beträgt: für ein 120 l Gefäß 34,22 € für ein 240 l Gefäß 68,44 € Die Benutzungsgebühr bezüglich blauer Zusatzgefäße mit 13-maliger Leerung pro Jahr beträgt: für ein 120 l Gefäß 5,01 € für ein 240 l Gefäß 7,36 € für ein 1.100 l Gefäß 26,76 € Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Abfallsäcke beträgt: für einen 65 l Sack 4,09 € Der Eigenkompostiererabschlag beträgt: für ein Grundstück -17,21 € Die Benutzungsgebühr für eine zusätzliche Grünschnittabfuhr beträgt ab der 3. Abfuhr 10,00 € Die Benutzungsgebühr für eine zusätzliche Sperrmüllabfuhr beträgt ab der 3. Abfuhr 23,00 € Die Gebührensätze für die Samstagsannahme bleiben unverändert. Erläuterungen Die Abfallentsorgungsgebühren können im Jahr 2015 für die grauen Restmüllgefäße und die braunen Zusatzgefäße wie folgt gesenkt werden: 40 l 14-täglich 60 l 14-täglich 80 l 14-täglich 120 l 14-täglich 240 l 14-täglich 770 l wöchentlich 2014 Änderung 2015 69,67 95,27 121,75 174,12 333,03 -2,14% -2,29% -2,20% -2,39% -2,49% 68,18 93,09 119,07 169,95 324,74 2.074,49 -2,63% 2.019,97 Vorlage Nr.: 314/2014 . Seite 3 / 3 1.100 l wöchentlich 65 l Abfallsack je Stk. 2.955,21 4,15 -2,62% -1,45% 2.877,78 4,09 34,39 68,77 -0,49% -0,48% 34,22 68,44 zusätzliche Grünschnittabfuhr ab 3. Abfuhr 11,00 -9,09% zusätzliche Sperrmüllabfuhr ab 3. Abfuhr 24,00 -4,17% Die Gebührensätze für die Samstagsannahme können unverändert bleiben: 10,00 23,00 zusätzliche braune Tonne 120 l zusätzliche braune Tonne 240 l Samstagsannahme 240 l 11,00 Samstagsannahme 480 l 22,00 Samstagsannahme cbm 33,00 Folgende Gebührensätze wurden für zusätzliche Papiergefäße kalkuliert: zusätzliche Altpapiertonne 120 l 4,07 23,10% 5,01 zusätzliche Altpapiertonne 240 l 6,61 zusätzlicher Altpapiercontainer 1.100 l 27,31 Der Abschlag für Eigenkompostierer sollte gesenkt werden: Eigenkompostiererabschlag -17,68 11,35% -2,01% 7,36 26,76 -2,65% -17,21 Folgende Gründe führen zur sechsten Gebührensenkung bei den grauen Gefäßen in Folge: Die Gesamtkosten entsprechen der Kalkulation für das Jahr 2014, da die Sammlungsleistungen sich insgesamt nicht bis auf die zusätzliche Biotonnenleerung im Dezember verteuern und die Verwertungskosten sich nach Auskunft des RheinErft-Kreises nur geringfügig verändern. Das EU-Ausschreibungsergebnis führt ab dem 01.07.2014 zwar zu höheren Kosten bei der Papiersammlung, dafür fallen die Sammlungskosten für Schadstoffmobil und Samstagsannahme geringer aus. Eine Kostenentlastung wird durch höhere Nebenerträge von -66.832 € (+9,96%) erwartet. Hauptursache ist der dritte Ausgleichsbetrag der Überdeckung des Jahres 2011. Dieser beläuft sich auf -319.879 € und beträgt -58.160 € mehr als der Ausgleichsbetrag in der Gebührenkalkulation 2014. Zudem kann ein etwas höherer Papiererlös angenommen werden, da der Sockelbetrag durch die EU-Ausschreibung mit Wirkung ab dem 01.07.2014 gestiegen ist. Die um die Nebenerträge bereinigten Kosten sinken um 1,57% auf 3.467.727 €. Da der Hauptkostenträger (l-Volumen der grauen Gefäße) gegenüber der Kalkulation 2014 aufgrund der Bestellungen der Eigentümer und der laufenden Kontrolle des Mindestvolumens geringfügig ansteigend (+1,4%) angenommen werden kann, errechnet sich insgesamt eine Gebührenreduzierung bei den grauen Gefäßen von im Durchschnitt rund -2,4%. Die Gebührensätze für die Samstagsannahme sollten unverändert bleiben, da diese nicht kostendeckend sind. Der Eigenkompostiererabschlag sollte analog der Entwicklung bei den grauen Gefäßen ebenfalls geringfügig gesenkt werden. Die Gebühren für die blauen Zusatzgefäße (die erste Tonne bleibt wie gewohnt gebührenfrei) entwickeln sich unterschiedlich, da die seit dem 01.07.2014 aufgrund der EU-Ausschreibung zu zahlenden Gefäßentgelte differenzierte Auswirkungen auf die Gebührensätze haben. Insgesamt bleiben diese jedoch günstig.