Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
13.10.14, 18:35
Aktualisiert
13.10.14, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
267/2014
Erstellt am:
25.09.2014
Aktenzeichen:
II/32
Verfasser/in:
Friedhelm Seibel
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
21.10.2014
Rat
X
04.11.2014
Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausnahme vom Verbot der Störung der Nachtruhe von 22.00 bis
6.00 Uhr und über die Ausnahme vom Verbot der Lärmbelästigung durch Tongeräte aus Anlass des Jahreswechsels, von Volksfesten, Volksbelustigungen und ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 267/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausnahme vom
Verbot der Störung der Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr und über die Ausnahme vom Verbot der Lärmbelästigung
durch Tongeräte aus Anlass des Jahreswechsels, von Volksfesten, Volksbelustigungen und ähnlichen Veranstaltungen
in der Stadt Pulheim zu beschließen.
Erläuterungen
Die derzeit noch geltende Verordnung vom 20.2.1979 wurde überarbeitet und neu gefasst. Soweit erforderlich wurde die
gleichberechtigte Verwendung der weiblichen und männlichen Sprachform eingefügt.