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Beschlussvorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausnahme vom Verbot der Störung der Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr und über die Ausnahme vom Verbot der Lärmbelästigung durch Tongeräte aus Anlass des Jahreswechsels, von Volksfesten, Volksbelustigungen und ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
13.10.14, 18:35
Aktualisiert
13.10.14, 18:35
Beschlussvorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausnahme vom Verbot der Störung der Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr und über die Ausnahme vom Verbot der Lärmbelästigung durch Tongeräte aus Anlass des Jahreswechsels, von Volksfesten, Volksbelustigungen und ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausnahme vom Verbot der Störung der Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr und über die Ausnahme vom Verbot der Lärmbelästigung durch Tongeräte aus Anlass des Jahreswechsels, von Volksfesten, Volksbelustigungen und ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 267/2014 Erstellt am: 25.09.2014 Aktenzeichen: II/32 Verfasser/in: Friedhelm Seibel Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 21.10.2014 Rat X 04.11.2014 Betreff Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausnahme vom Verbot der Störung der Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr und über die Ausnahme vom Verbot der Lärmbelästigung durch Tongeräte aus Anlass des Jahreswechsels, von Volksfesten, Volksbelustigungen und ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 267/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausnahme vom Verbot der Störung der Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr und über die Ausnahme vom Verbot der Lärmbelästigung durch Tongeräte aus Anlass des Jahreswechsels, von Volksfesten, Volksbelustigungen und ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Pulheim zu beschließen. Erläuterungen Die derzeit noch geltende Verordnung vom 20.2.1979 wurde überarbeitet und neu gefasst. Soweit erforderlich wurde die gleichberechtigte Verwendung der weiblichen und männlichen Sprachform eingefügt.