Daten
Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
27.10.14, 18:40
Aktualisiert
27.10.14, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
427/2014
Erstellt am:
23.10.2014
Aktenzeichen:
I/001
Verfasser/in:
Herr Krüger
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
04.11.2014
Betreff
Besetzung des Feuerwehrbeirates
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 427/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, seinen Beschluss vom 01.07.2014 zur Besetzung des Feuerwehrbeirates wie folgt zu ergänzen:
„Als Vertreter/innen der Ratsmitglieder im Feuerwehrbeirat können auch sachkundige Bürger/innen gewählt werden.
Erläuterungen
Der Rat hat in seiner Sitzung am 01.07.2014, TOP I.5, folgenden Beschluss zur Besetzung des Feuerwehrbeirates
gefasst:
Der Rat hebt seinen Beschluss vom 21.12.2004 zur Besetzung des Feuerwehrbeirates auf und beschließt
den Feuerwehrbeirat wie folgt zu besetzen:
- Wehrleiter (Vorsitz)
- Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin
- 5 Ratsmitglieder (Die Wahl erfolgt nach § 50 Abs. 3 GO NRW)
- der/die zuständige Dezernent/in
- der/die zuständige Amtsleiter/in
- der/die zuständige Sachbearbeiter/in
- der/die hauptamtliche Leiter/in der Feuerwache
- der/die vier Löschzugführer/innen
- der/die Leiterin der Jugendfeuerwehr
Im Anschluss an die im Ältestenrat erfolgte Erörterung wird vorgeschlagen, als Vertretung der Ratsmitglieder im Feuerwehrbeirat auch sachkundige Bürger/innen zuzulassen.