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Beschlussvorlage (Einschränkung der Aufnahmemöglichkeiten für auswärtige Schülerinnen und Schüler an Pulheimer Schulen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
158 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
27.10.14, 18:40
Aktualisiert
27.10.14, 18:40
Beschlussvorlage (Einschränkung der Aufnahmemöglichkeiten für auswärtige Schülerinnen und Schüler an Pulheimer Schulen) Beschlussvorlage (Einschränkung der Aufnahmemöglichkeiten für auswärtige Schülerinnen und Schüler an Pulheimer Schulen) Beschlussvorlage (Einschränkung der Aufnahmemöglichkeiten für auswärtige Schülerinnen und Schüler an Pulheimer Schulen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 419/2014 Erstellt am: 15.10.2014 Aktenzeichen: II / 40 / 400 Verfasser/in: Herr Herpel Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 04.11.2014 Betreff Einschränkung der Aufnahmemöglichkeiten für auswärtige Schülerinnen und Schüler an Pulheimer Schulen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 419/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Rat legt, bei Verzicht auf Vorberatung im Fachausschuss, fest, dass Schülerinnen und Schülern die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform besuchen können, die Aufnahme verweigert werden kann, wenn die Zahl der Anmeldungen aus dem Pulheimer Stadtgebiet die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt. oder 2. Der Rat beschließt, unter Verzicht auf Vorberatung im Fachausschuss, keine über die Festlegung der Zügigkeit hinausgehende Reglementierung der Aufnahme an Pulheimer Schulen vorzunehmen. Erläuterungen Grundsätzlich obliegt die Entscheidung über die Aufnahme an einer Schule der jeweiligen Schulleiterin/dem jeweiligen Schulleiter. Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG) hat als bislang einzige Möglichkeit der Einflussnahme durch den Schulträger die Festlegung der Zügigkeit vorgesehen. Hiervon hat der Rat Gebrauch gemacht. Der § 46 Abs. 6 SchulG räumt in seiner aktuell verabschiedeten Fassung dem Schulträger nun eine weitere Möglichkeit der Einflussnahme auf das Aufnahmeverfahren ein: § 46 Aufnahme in die Schule, Schulwechsel (…) (6) Der Schulträger kann festlegen, dass Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt. (…) Hieraus ergibt sich, dass dem Rat die grundsätzliche Möglichkeit zur Verfügung steht, ein sogenanntes Stadtkinderprinzip einzuführen. Ein solcher Beschluss hätte zur Folge, dass eine Schulleiterin/ein Schulleiter bei einer über die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze hinausgehende Anmeldezahl zunächst die Kinder aus dem Stadtgebiet Pulheim grundsätzlich zu bevorzugen hätte. Erst wenn alle Kinder aus dem Pulheimer Stadtgebiet versorgt sind, dürften stadtfremde Kinder aufgenommen werden. Eine einzige Ausnahme gilt dann, wenn in der Herkunftsstadt der angemeldeten Kinder die gewünschte Schulform nicht zur Verfügung steht. Dies ist aus der Pulheimer Praxis heraus erkennbar ausschließlich für Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Frechen, die eine Gesamtschule besuchen möchten, der Fall. Die Stadt Frechen verfügt zurzeit über keine Gesamtschule. Der Schulträger ist verpflichtet, eine solche Regelung für alle Schulen im Stadtgebiet auszusprechen. Ausnahmen bezogen auf einzelne Schulformen oder –standorte sind nicht möglich. In der praktischen Relevanz hätte die Anwendung des Stadtkinderprinzips erkennbar ausschließlich Auswirkungen auf das Schulzentrum Brauweiler mit der Gesamtschule Pulheim und dem Abtei-Gymnasium. Der Grund ist, dass sowohl an den Pulheimer Grundschulen erkennbar keine Anmeldekonflikte zwischen Pulheimer Kindern und stadtfremden Kinder entstehen. In der Praxis der letzten Jahre ist es aber nie zu einer solchen Konfliktsituation im Anmeldebereich gekommen. Für das Schulzentrum Pulheim mit dem Geschwister-Scholl-Gymnasium und der Marion-Dönhoff-Realschule hätte die Anwendung des Stadtkinderprinzips ebenfalls keine Auswirkungen, da nahezu 100% der Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Pulheim kommen. Vor dem Hintergrund der oben dargestellten, fehlenden praktischen Relevanz ist es unschädlich, dass in den Grundschulen die Anmeldegespräche bereits stattgefunden haben. Der Verwaltung ist keine Grundschule bekannt, in der die Anwendung zu Problemen in der Aufnahmeentscheidung führen würde. Vorlage Nr.: 419/2014 . Seite 3 / 3 Für die Anwendung des Stadtkinderprinzips spricht, dass die Gesamtschule Pulheim am Schulzentrum Brauweiler im Zuge der für das Stadtgebiet stattgefundenen Diskussion zur Entwicklung der Schullandschaft auf eine breite Zustimmung innerhalb der Bevölkerung gestoßen ist. Dem entsprechend wird die Auffassung vertreten, dass eine solche Schulform zunächst vorrangig den Pulheimer Schülerinnen und Schülern vorbehalten bleiben soll. Gegen die Anwendung des Stadtkinderprinzips spricht, dass hierdurch eine erhebliche Einschränkung der schulischen Entwicklung am Schulzentrum Brauweiler einhergehen kann. Hiervon wären sowohl das Gymnasium als auch die Gesamtschule betroffen. Der Grund ist, dass bei einer Reduzierung der Auswahlmöglichkeiten im Anmeldeverfahren die für eine Gesamtschule gerade in der Aufbauphase bedeutsame Vielfalt der Schülerinnen und Schüler nur eingeschränkt realisierbar ist. Dies hätte zur Folge, dass der Anteil der gymnasial empfohlenen Kinder auf weiterhin niedrigem Niveau bleiben könnte (für das laufende Schuljahr lagen insgesamt 8 Anmeldungen (= 5 %) von Kindern mit mindestens eingeschränkter gymnasialer Empfehlung vor). Die Auswirkungen für das Gymnasium ergeben sich in den nächsten Jahren. Bei einem geringeren Anteil von Kindern, die perspektivisch in die gymnasiale Oberstufe wechseln können, ginge eine Verbreiterungsmöglichkeit der gymnasialen Oberstufe, über die Vierzügigkeit des Abtei-Gymnasiums hinaus, verloren. Hiermit gingen erhebliche Einschränkungen in der Kurs-Differenzierung und Auswahlmöglichkeit für die Schülerinnen und Schüler einher. Dies reduziert mittel- und langfristig die Attraktivität des Schulzentrums Brauweilers insgesamt. Finanzielle Auswirkungen über die zur Verfügung stehenden Budgets ergeben sich zu keinem der genannten Beschlussvorschläge.