Daten
Kommune
Pulheim
Größe
158 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
27.10.14, 18:40
Aktualisiert
27.10.14, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
419/2014
Erstellt am:
15.10.2014
Aktenzeichen:
II / 40 / 400
Verfasser/in:
Herr Herpel
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
04.11.2014
Betreff
Einschränkung der Aufnahmemöglichkeiten für auswärtige Schülerinnen und Schüler an Pulheimer
Schulen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 419/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Rat legt, bei Verzicht auf Vorberatung im Fachausschuss, fest, dass Schülerinnen und Schülern die in ihrer
Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform besuchen können, die Aufnahme verweigert werden kann, wenn
die Zahl der Anmeldungen aus dem Pulheimer Stadtgebiet die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.
oder
2. Der Rat beschließt, unter Verzicht auf Vorberatung im Fachausschuss, keine über die Festlegung der Zügigkeit
hinausgehende Reglementierung der Aufnahme an Pulheimer Schulen vorzunehmen.
Erläuterungen
Grundsätzlich obliegt die Entscheidung über die Aufnahme an einer Schule der jeweiligen Schulleiterin/dem jeweiligen
Schulleiter. Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG) hat als bislang einzige Möglichkeit der Einflussnahme durch den Schulträger die Festlegung der Zügigkeit vorgesehen. Hiervon hat der Rat Gebrauch gemacht.
Der § 46 Abs. 6 SchulG räumt in seiner aktuell verabschiedeten Fassung dem Schulträger nun eine weitere Möglichkeit
der Einflussnahme auf das Aufnahmeverfahren ein:
§ 46 Aufnahme in die Schule, Schulwechsel
(…)
(6) Der Schulträger kann festlegen, dass Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen
die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.
(…)
Hieraus ergibt sich, dass dem Rat die grundsätzliche Möglichkeit zur Verfügung steht, ein sogenanntes Stadtkinderprinzip einzuführen. Ein solcher Beschluss hätte zur Folge, dass eine Schulleiterin/ein Schulleiter bei einer über die
Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze hinausgehende Anmeldezahl zunächst die Kinder aus dem Stadtgebiet Pulheim grundsätzlich zu bevorzugen hätte. Erst wenn alle Kinder aus dem Pulheimer Stadtgebiet versorgt sind, dürften
stadtfremde Kinder aufgenommen werden.
Eine einzige Ausnahme gilt dann, wenn in der Herkunftsstadt der angemeldeten Kinder die gewünschte Schulform
nicht zur Verfügung steht. Dies ist aus der Pulheimer Praxis heraus erkennbar ausschließlich für Schülerinnen und
Schüler aus dem Stadtgebiet Frechen, die eine Gesamtschule besuchen möchten, der Fall. Die Stadt Frechen verfügt
zurzeit über keine Gesamtschule.
Der Schulträger ist verpflichtet, eine solche Regelung für alle Schulen im Stadtgebiet auszusprechen. Ausnahmen bezogen auf einzelne Schulformen oder –standorte sind nicht möglich. In der praktischen Relevanz hätte die Anwendung
des Stadtkinderprinzips erkennbar ausschließlich Auswirkungen auf das Schulzentrum Brauweiler mit der Gesamtschule Pulheim und dem Abtei-Gymnasium. Der Grund ist, dass sowohl an den Pulheimer Grundschulen erkennbar
keine Anmeldekonflikte zwischen Pulheimer Kindern und stadtfremden Kinder entstehen. In der Praxis der letzten
Jahre ist es aber nie zu einer solchen Konfliktsituation im Anmeldebereich gekommen. Für das Schulzentrum Pulheim
mit dem Geschwister-Scholl-Gymnasium und der Marion-Dönhoff-Realschule hätte die Anwendung des Stadtkinderprinzips ebenfalls keine Auswirkungen, da nahezu 100% der Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Pulheim
kommen. Vor dem Hintergrund der oben dargestellten, fehlenden praktischen Relevanz ist es unschädlich, dass in den
Grundschulen die Anmeldegespräche bereits stattgefunden haben. Der Verwaltung ist keine Grundschule bekannt, in
der die Anwendung zu Problemen in der Aufnahmeentscheidung führen würde.
Vorlage Nr.: 419/2014 . Seite 3 / 3
Für die Anwendung des Stadtkinderprinzips spricht, dass die Gesamtschule Pulheim am Schulzentrum Brauweiler
im Zuge der für das Stadtgebiet stattgefundenen Diskussion zur Entwicklung der Schullandschaft auf eine breite
Zustimmung innerhalb der Bevölkerung gestoßen ist. Dem entsprechend wird die Auffassung vertreten, dass eine
solche Schulform zunächst vorrangig den Pulheimer Schülerinnen und Schülern vorbehalten bleiben soll.
Gegen die Anwendung des Stadtkinderprinzips spricht, dass hierdurch eine erhebliche Einschränkung der schulischen
Entwicklung am Schulzentrum Brauweiler einhergehen kann. Hiervon wären sowohl das Gymnasium als auch die Gesamtschule betroffen. Der Grund ist, dass bei einer Reduzierung der Auswahlmöglichkeiten im Anmeldeverfahren die
für eine Gesamtschule gerade in der Aufbauphase bedeutsame Vielfalt der Schülerinnen und Schüler nur eingeschränkt realisierbar ist. Dies hätte zur Folge, dass der Anteil der gymnasial empfohlenen Kinder auf weiterhin niedrigem Niveau bleiben könnte (für das laufende Schuljahr lagen insgesamt 8 Anmeldungen (= 5 %) von Kindern mit mindestens eingeschränkter gymnasialer Empfehlung vor). Die Auswirkungen für das Gymnasium ergeben sich in den
nächsten Jahren. Bei einem geringeren Anteil von Kindern, die perspektivisch in die gymnasiale Oberstufe wechseln
können, ginge eine Verbreiterungsmöglichkeit der gymnasialen Oberstufe, über die Vierzügigkeit des Abtei-Gymnasiums hinaus, verloren. Hiermit gingen erhebliche Einschränkungen in der Kurs-Differenzierung und Auswahlmöglichkeit
für die Schülerinnen und Schüler einher. Dies reduziert mittel- und langfristig die Attraktivität des Schulzentrums Brauweilers insgesamt.
Finanzielle Auswirkungen über die zur Verfügung stehenden Budgets ergeben sich zu keinem der genannten
Beschlussvorschläge.