Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
27.10.14, 18:40
Aktualisiert
27.10.14, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
434/2014
Erstellt am:
24.10.2014
Aktenzeichen:
III/70
Verfasser/in:
Herr Funk
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
X
Termin
04.11.2014
Betreff
Nachtrag zur Neufassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim
Weiterer Ablauf zur Festlegung der Bestattungskultur in Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 434/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1.) Der Rat beschließt, die Entscheidung über die Vorlage Nr.: 308/2014 (HFA 21.10.2014) in das Jahr 2015 zu verlegen.
2.) Zur Vorbereitung weiterer Beschlüsse wird die Verwaltung beauftragt, Anregungen von folgenden Institutionen / Betroffenen einzuholen und in den Vorlagen zu bewerten:
a.) Katholische und evangelische Kirchengemeinden Pulheim,
b.) DiTiB – Türkisch islamische Gemeinde Pulheim e. V.,
c.) Aeternitas e.V. (Verbraucherinitiative Bestattungskultur),
d.) Interessenverband Köln (Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG),
e.) örtliche Friedhofsgärtnereien,
f.) auf den Friedhöfen zugelassenen örtlichen Steinmetzfirmen.
3.) Zur Vorberatung weiterer Beschlüsse wird die Verwaltung aufgefordert, Anregungen aus der Bürgerschaft (u. a.
aufgrund einer Presseinformation) in den Vorlagen darzustellen und zu bewerten. Dies gilt auch für etwaige weitere
Anregungen aus Ratsgremien.
4.) Der bisher beauftragte Gutachter soll das Verfahren weiterhin begleiten. Die hierzu notwendigen Mittel werden aus
dem Gebührenhaushalt Bestattungswesen finanziert.
Erläuterungen
In der HFA-Sitzung am 21. Oktober 2014 wurde bei der Beratung der Vorlage Nr.: 308/2014 Neufassung der Friedhofsund Bestattungssatzung deutlich, dass die Tragweite der Vorlage so bedeutend ist, dass ein längerfristiger Diskussionsprozess erforderlich wird. Dabei soll die Verwaltung allen von der Neufassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung
Betroffenen eine Beteiligung ermöglichen.
Es bietet sich an, dass der bisher beauftragte Gutachter auch das weitere Verfahren begleitet. Insbesondere empfiehlt
es sich, dass er die im weiteren Prozess eingehenden Vorschläge einer Bewertung unterzieht.
Die Verwaltung wird wg. der Erforderlichkeit weiterer Mittel dem HFA am 02.12.2014 eine ergänzende Vergabevorlage
unterbreiten.