Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
03.11.14, 18:39
Aktualisiert
03.11.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Erstellt am:
392/2014
1. Ergänzung
30.10.2014
Aktenzeichen:
II / 50
Vorlage Nr.:
Verfasser/in:
Herrr Brachschoß
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
04.11.2014
Betreff
Genehmigung zu erheblichen, überplanmäßigen Ausgaben (Aufwand und Auszahlung) von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Produkt 05 02 01
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
484.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
484.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
05.02.01.4421000/6421000 „Erstattung vom Land“
98.186 €
05.02.01 4422010/6422010 „Erstattungen Sozialleistungsträger“
18.469 €
05.02.01 5338000/7338000 „Leistungen in besonderen Fällen“
65.000 €
05.03.01 5339000/7339000 „Durchführung UVG“
16.000 €
02.04.01 5431020/7431020 „Geschäftsaufwendungen“
45.600 €
10.01.01 4311002/6311002 „Verwaltungsgeb. Baugenehmigungen“
29.946 €
01.12.02 5231000/7231000 „Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude“ 210.799 €
Vorlage Nr.: 392/2014 1. Ergänzung . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und fasst folgenden Beschluss:
Der Rat erteilt die Genehmigung für einen überplanmäßigen Aufwand und eine überplanmäßige Auszahlung
1. in Höhe von 305.000 € bei der Position 05.02.01.5338010/7338010 „Grundleistungen § 3 AsylbLG“
2. in Höhe von 175.000 € bei der Position 05.02.01.5338020/7338020 „Leistungen bei Krankheit/
Schwangerschaft /Geburt“
3. in Höhe von 4.000 € bei der Position 05.02.01.5338040/7338040 „Sonstige Leistungen § 6 AsylbLG Beihilfe etc.“
Zur Deckung sollen folgende Konten herangezogen werden:
05.02.01.4421000/6421000 „Erstattung vom Land“
98.186 €
05.02.01 4422010/6422010 „Erstattungen Sozialleistungsträger“
18.469 €
05.02.01 5338000/7338000 „Leistungen in besonderen Fällen“
65.000 €
05.03.01 5339000/7339000 „Durchführung UVG“
16.000 €
02.04.01 5431020/7431020 „Geschäftsaufwendungen“
45.600 €
10.01.01 4311002/6311002 „Verwaltungsgeb. Baugenehmigungen“
29.946 €
01.12.02 5231000/7231000 „Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude“
210.799 €
hier: Maßnahmen „Dämmung der Fassade““ (Budget 150.000 €) und „Akustische Sanierung“ (Budget 70.000 €)
an der Realschule Pulheim
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bauunterhaltungsmaßnahmen „Dämmung der Fassade“ und „Akustische Sanierung“ an der Realschule Pulheim hierdurch nicht mehr bzw. nicht mehr vollständig finanziert sind und insofern nicht
umgesetzt werden können.
Erläuterungen
Aufgrund der Dringlichkeit verzichtet der Rat auf die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, da die bereitstehenden Haushaltsmittel absehbar bereits Ende November erschöpft sein werden.
Die Änderungsvorlage erfolgt aufgrund der in dieser Höhe nicht vorhersehbaren Abrechnung von Krankenhilfekosten für
das III. Quartal 2014, die erst nach Ablauf der regulären Vorlagefrist hier eingegangen ist.
Die ursprünglich mit Vorlage Nr. 392/2014 beantragte überplanmäßige Ausgabe bei der Position
05.02.01.5338020/7338020 „Leistungen bei Krankheit/Schwangerschaft/Geburt“ in Höhe von 40.000 € ist demnach
nicht ausreichend, die Forderung zu begleichen.
Bei den Positionen 05.02.01.5338010/7338010 „Grundleistungen § 3 AsylbLG“ und 05.02.01.5338040/7338040 „Sonstige Leistungen § 6 AsylbLG -Beihilfe etc.“ haben sich keine Abweichungen ergeben. Die Erläuterungen hierzu bleiben
entsprechend der ursprünglichen Vorlage unverändert.
Vorlage Nr.: 392/2014 1. Ergänzung . Seite 3 / 3
Die Erläuterung für die Position 05.02.01.5338020/7338020 „Leistungen bei Krankheit/Schwangerschaft/Geburt“
wird wie folgt geändert:
Nach den bisher vorliegenden Krankenhilfeabrechnungen (I. - III. Quartal 2014) ist mit erwarteten Mehrausgaben für
das Jahr 2014 von 175.000 € zu rechnen. Allein die Abrechnung für das III. Quartal 2014, die aktuell hier eingegangen
ist, schließt mit einer in dieser Höhe unerwartet hohen Forderung von 193.755,97 € ab. Dieses ist zum einen auf die
enorm gestiegene Zahl der behandelten Personen (2013 durchschnittlich=70 Personen; III. Quartal 2014=181 Personen)
zurückzuführen. Zum anderen sind in Einzelfällen sehr hohe Kosten (bis zu 100.000 €) entstanden. Derzeit ist auch nicht
absehbar, dass diese kostenintensiven Fälle aus dem Leistungsbezug ausscheiden. Es ist daher mit weiter steigenden
Krankenhilfekosten zu rechnen.
Nicht einkalkuliert werden kann zudem eine mögliche, außerordentliche Landeserstattung. Auf die Höhe der Kosten
besteht seitens der Stadt Pulheim kein Einfluss. Diese sind ebenfalls aufgrund des gesetzlichen Anspruches unabweisbar.
Die Deckung ist durch Mehreinnahmen bei den Positionen
05.02.01.4421000/6421000 „Erstattung vom Land“
05.02.01 4422010/6422010 „Erstattungen Sozialleistungsträger“
10.01.01 4311002/6311002 „Verwaltungsgeb. Baugenehmigungen“
sowie durch Minderausgaben bei den Positionen
05.02.01 5338000/7338000 „Leistungen in besonderen Fällen“
05.03.01 5339000/7339000 „Durchführung UVG“
02.04.01 5431020/7431020 „Geschäftsaufwendungen“
01.12.02 5231000/7231000 „Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude“
98.186 €
18.469 €
29.946 €
65.000 €
16.000 €
45.600 €
210.799 €
sichergestellt.
Ein Teilbetrag der erforderlichen Deckung in Höhe von 210.799 € erfolgt durch noch vorhandene Mittel der Bauunterhaltung, die in Maßnahmen gebunden sind. Ein Teil dieser Maßnahmen ist derzeit zurückgestellt, bis Klarheit über die
Auswirkungen der Machbarkeitsstudie am Schulzentrum Pulheim besteht (Vorlage 101/2014). Hierzu zählt u. a. die
Dämmung der Fassade sowie akustische Maßnahmen an der Realschule Pulheim für 150.000 € bzw. 70.000 €.
Die Inanspruchnahme dieser Mittel hat zur Folge, dass diese Maßnahmen mangels Finanzierung nicht durchgeführt
werden können.