Daten
Kommune
Pulheim
Größe
94 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
10.11.14, 18:39
Aktualisiert
10.11.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
409/2014
Erstellt am:
14.10.2014
Aktenzeichen:
II 510
Verfasser/in:
Frau Tatas
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Jugendhilfeausschuss
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
20.11.2014
Betreff
Kostenvergleich Tagespflegeplatz / Kindergartenplatz
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Hierbei handelt es sich um gleichrangige Angebote.
Im Kindergartenjahr 2014/2015 stehen in den Kindertagesstätten im Pulheimer Stadtgebiet 318 Plätze für die Betreuung
von Kindern unter 3 Jahren zur Verfügung. Darüber hinaus werden zur Zeit 213 Kinder unter 3 Jahren bei Tagespflegepersonen betreut.
Die finanzielle Abwicklung der Kosten für die Kindertagespflege erfolgt nach der gleichnamigen Richtlinie. Die Stadt
Pulheim ist in den gem. § 24 SGB VIII vorgesehenen Fällen verpflichtet, die Kosten für die Tagespflege zu übernehmen.
Entsprechend der finanziellen Situation der Eltern werden diese an den Kosten in Form von Elternbeiträgen beteiligt.
Die Stadt Pulheim erhält pro Tagespflegeplatz, unabhängig vom Betreuungsumfang, einen Landeszuschuss in Höhe von
747 €.
Bei der Ermittlung von Betreuungskosten in Kindertagesstätten wird pro Kind und Betreuungsumfang gem. § 19 KiBiz
eine sogenannte Kindpauschale zu Grunde gelegt. Diese Kindpauschale soll die Personal- und Sachaufwendungen für
die Betreuung eines Kindes für ein Jahr abdecken. Diese Kindpauschale steigt jährlich um 1,5 %. Anhand der Kindpauschale errechnet sich dann der Landeszuschuss, der über den Landschaftsverband Köln an die Stadt Pulheim ausgezahlt wird.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Träger der Kindertagesstätte:
- kommunaler Träger
49,96 %
- kirchlicher Träger
56,46 %
- anderer freier Träger
55,96 %
- Elterninitiativen
58,46 %
Da ein zweijähriges Kind sowohl in der Gruppenform I als auch in der Gruppenform II betreut werden kann, erfolgt der
Vollständigkeit halber die Darstellung der Betreuungskosten für beide Gruppenformen in einer gesonderten Anlage.
In der Gruppenform I werden Kinder von 2 Jahren bis zur Einschulung (insgesamt 20 Kinder, davon 6 Kinder unter 3
Jahren) betreut. In der Gruppenform II sind insgesamt 10 Kinder im Alter von unter 3 Jahren in einer Kindergartengruppe. Die Kindpauschalen weichen in diesen beiden Gruppen voneinander ab, da abhängig vom Alter und Anzahl der
Kinder ein erhöhter Personalbedarf besteht, der über die Kindpauschalen finanziert werden muss.
Vorlage Nr.: 409/2014 . Seite 2 / 2
Die Betriebskostenzuschüsse werden über das Jugendamt an die Träger der Kindertagesstätten ausgezahlt. Auch hier
richtet sich die Höhe des Betriebskostenzuschusses nach dem jeweiligen Träger:
- kommunaler Träger
79 %
- kirchlicher Träger
88 %
- anderer freier Träger
91 %
- Elterninitiativen
96 %
Wie im Bereich der Tagespflege werden die Eltern bei Betreuung ihres Kindes in einer Kindertagesstätte entsprechend
ihrer finanziellen Situation an den Kosten beteiligt.
Wie aus der Anlage ersichtlich ist, weichen die Betreuungskosten erheblich voneinander ab. Die teuerste Betreuungsart
ist die Betreuung eines Kindes in der Tagespflege, da hier unabhängig vom Betreuungsumfang eine relativ geringe
Landeszuweisung in Höhe von 747 € gewährt wird.
Im Vergleich hierzu entstehen die Kosten für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte in Abhängigkeit vom
jeweiligen Träger der Einrichtung. Für die Stadt Pulheim ist die Finanzierung eines Kindergartenplatzes in einer Kita
einer Elterninitiative die teuerste Variante, da hier die höchste Bezuschussung der Betriebkosten (96 %) fällig ist. Diese
Kosten sind jedoch in der Gruppenform II (Träger: Elterninitiative) lediglich rund halb so teuer wie die Betreuungskosten
in der Tagespflege.
Bei der Errichtung einer Kindertagesstätte sind bei einer überschlägigen Ermittlung rd. 24.000 € pro Kindergartenplatz
anzusetzen. Hierin enthalten sind die reinen Baukosten (ohne kalkulatorische Kosten etc.). Bei Einsparung von 2 Tagespflegeplätzen mit einem Betreuungsumfang von 45 Std./Woche (12.113,16 €/Jahr x 2 Plätze = 24.226,32 €) könnte
man bereits den Bau eines Platzes in einer Kindertagesstätte finanzieren.
Aus wirtschaftlichen Gründen sollte daher die Zahl der bezuschussten Plätze in der Kindertagespflege perspektivisch
reduziert bzw. der Ausbau zumindest gestoppt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn alternativ entsprechende
Plätze in Kindertagesstätten angeboten werden können.
Dies würde auch dem Wunsch der Eltern entsprechen, die aus verschiedenen Gründen eine Betreuung in einer Kindertagsstätte bevorzugen (siehe Vorlage Nr. 372/2012).
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Dezernent
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komm. Amtsleiter
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Verfasserin