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Mitteilungsvorlage (Kostenvergleich Tagespflegeplatz / Kindergartenplatz)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
94 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
10.11.14, 18:39
Aktualisiert
10.11.14, 18:39
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 409/2014 Erstellt am: 14.10.2014 Aktenzeichen: II 510 Verfasser/in: Frau Tatas Mitteilungsvorlage Gremium TOP Jugendhilfeausschuss ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 20.11.2014 Betreff Kostenvergleich Tagespflegeplatz / Kindergartenplatz Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Hierbei handelt es sich um gleichrangige Angebote. Im Kindergartenjahr 2014/2015 stehen in den Kindertagesstätten im Pulheimer Stadtgebiet 318 Plätze für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zur Verfügung. Darüber hinaus werden zur Zeit 213 Kinder unter 3 Jahren bei Tagespflegepersonen betreut. Die finanzielle Abwicklung der Kosten für die Kindertagespflege erfolgt nach der gleichnamigen Richtlinie. Die Stadt Pulheim ist in den gem. § 24 SGB VIII vorgesehenen Fällen verpflichtet, die Kosten für die Tagespflege zu übernehmen. Entsprechend der finanziellen Situation der Eltern werden diese an den Kosten in Form von Elternbeiträgen beteiligt. Die Stadt Pulheim erhält pro Tagespflegeplatz, unabhängig vom Betreuungsumfang, einen Landeszuschuss in Höhe von 747 €. Bei der Ermittlung von Betreuungskosten in Kindertagesstätten wird pro Kind und Betreuungsumfang gem. § 19 KiBiz eine sogenannte Kindpauschale zu Grunde gelegt. Diese Kindpauschale soll die Personal- und Sachaufwendungen für die Betreuung eines Kindes für ein Jahr abdecken. Diese Kindpauschale steigt jährlich um 1,5 %. Anhand der Kindpauschale errechnet sich dann der Landeszuschuss, der über den Landschaftsverband Köln an die Stadt Pulheim ausgezahlt wird. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Träger der Kindertagesstätte: - kommunaler Träger 49,96 % - kirchlicher Träger 56,46 % - anderer freier Träger 55,96 % - Elterninitiativen 58,46 % Da ein zweijähriges Kind sowohl in der Gruppenform I als auch in der Gruppenform II betreut werden kann, erfolgt der Vollständigkeit halber die Darstellung der Betreuungskosten für beide Gruppenformen in einer gesonderten Anlage. In der Gruppenform I werden Kinder von 2 Jahren bis zur Einschulung (insgesamt 20 Kinder, davon 6 Kinder unter 3 Jahren) betreut. In der Gruppenform II sind insgesamt 10 Kinder im Alter von unter 3 Jahren in einer Kindergartengruppe. Die Kindpauschalen weichen in diesen beiden Gruppen voneinander ab, da abhängig vom Alter und Anzahl der Kinder ein erhöhter Personalbedarf besteht, der über die Kindpauschalen finanziert werden muss. Vorlage Nr.: 409/2014 . Seite 2 / 2 Die Betriebskostenzuschüsse werden über das Jugendamt an die Träger der Kindertagesstätten ausgezahlt. Auch hier richtet sich die Höhe des Betriebskostenzuschusses nach dem jeweiligen Träger: - kommunaler Träger 79 % - kirchlicher Träger 88 % - anderer freier Träger 91 % - Elterninitiativen 96 % Wie im Bereich der Tagespflege werden die Eltern bei Betreuung ihres Kindes in einer Kindertagesstätte entsprechend ihrer finanziellen Situation an den Kosten beteiligt. Wie aus der Anlage ersichtlich ist, weichen die Betreuungskosten erheblich voneinander ab. Die teuerste Betreuungsart ist die Betreuung eines Kindes in der Tagespflege, da hier unabhängig vom Betreuungsumfang eine relativ geringe Landeszuweisung in Höhe von 747 € gewährt wird. Im Vergleich hierzu entstehen die Kosten für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte in Abhängigkeit vom jeweiligen Träger der Einrichtung. Für die Stadt Pulheim ist die Finanzierung eines Kindergartenplatzes in einer Kita einer Elterninitiative die teuerste Variante, da hier die höchste Bezuschussung der Betriebkosten (96 %) fällig ist. Diese Kosten sind jedoch in der Gruppenform II (Träger: Elterninitiative) lediglich rund halb so teuer wie die Betreuungskosten in der Tagespflege. Bei der Errichtung einer Kindertagesstätte sind bei einer überschlägigen Ermittlung rd. 24.000 € pro Kindergartenplatz anzusetzen. Hierin enthalten sind die reinen Baukosten (ohne kalkulatorische Kosten etc.). Bei Einsparung von 2 Tagespflegeplätzen mit einem Betreuungsumfang von 45 Std./Woche (12.113,16 €/Jahr x 2 Plätze = 24.226,32 €) könnte man bereits den Bau eines Platzes in einer Kindertagesstätte finanzieren. Aus wirtschaftlichen Gründen sollte daher die Zahl der bezuschussten Plätze in der Kindertagespflege perspektivisch reduziert bzw. der Ausbau zumindest gestoppt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn alternativ entsprechende Plätze in Kindertagesstätten angeboten werden können. Dies würde auch dem Wunsch der Eltern entsprechen, die aus verschiedenen Gründen eine Betreuung in einer Kindertagsstätte bevorzugen (siehe Vorlage Nr. 372/2012). __________________________________ Dezernent __________________ komm. Amtsleiter _______________________ Verfasserin