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Beschlussvorlage (Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
10.11.14, 18:39
Aktualisiert
10.11.14, 18:39
Beschlussvorlage (Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 478/2014 Erstellt am: 04.11.2014 Aktenzeichen: II / 51 Verfasser/in: Herr Herpel Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss X nö. Sitzung Termin 20.11.2014 Betreff Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten Veranlasser/in / Antragsteller/in Fraktion des Bürgervereins Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 478/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und lehnt weitergehende Prüfaufträge zur Flexibilisierung der Angebote in Kindertagesstätten bis auf Weiteres ab. Erläuterungen Die Verwaltung nimmt Bezug auf die Erörterungen im Jugendhilfeausschuss am 30.01.2014. In diesem wurde über verschiedene Möglichkeiten der Flexibilisierung von Angeboten in Kindertagesstätten diskutiert. Die Verwaltung hat seinerzeit mitgeteilt, dass im Vordergrund der aktuellen Arbeit zur Zeit die Erfüllung des Rechtsanspruches an sich stehen muss. Die Verwaltung hat im Januar zum Ausdruck gebracht, dass bei Erfüllung dieser Aufgabe über die nächsten Schritte nachgedacht werden könne. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung seinerzeit auch vorgeschlagen, mögliche Bedarfsermittlungen, die über die bloße Erfüllung des Rechtsanspruches hinausgehen, zunächst zurückzustellen. Der Grund war, dass keine falschen Erwartungen geweckt werden sollten. Ein knappes Jahr später hat sich an der seinerzeit beschriebenen Ausgangslage leider noch nicht viel geändert. Im Vordergrund steht zunächst weiterhin die Erfüllung des Rechtsanspruches. Die Verwaltung verweist insofern auf die Vorlage Nr. 397/2014 zur Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung. Die Verwaltung erneuert die Zusicherung, dass bei erkennbarer Entspannung der Versorgungsengpässe das Thema Flexibilisierung der Angebote in Kindertagesstätten auf die Tagesordnung genommen werden kann. Zur sachgerechten Bearbeitung dieses Themas ist dann sicherlich eine im Jugendhilfeausschuss abzustimmende Bedarfsermittlung geboten.