Daten
Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
10.11.14, 18:39
Aktualisiert
10.11.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
478/2014
Erstellt am:
04.11.2014
Aktenzeichen:
II / 51
Verfasser/in:
Herr Herpel
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Jugendhilfeausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
20.11.2014
Betreff
Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion des Bürgervereins
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 478/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und lehnt weitergehende
Prüfaufträge zur Flexibilisierung der Angebote in Kindertagesstätten bis auf Weiteres ab.
Erläuterungen
Die Verwaltung nimmt Bezug auf die Erörterungen im Jugendhilfeausschuss am 30.01.2014. In diesem wurde über
verschiedene Möglichkeiten der Flexibilisierung von Angeboten in Kindertagesstätten diskutiert.
Die Verwaltung hat seinerzeit mitgeteilt, dass im Vordergrund der aktuellen Arbeit zur Zeit die Erfüllung des
Rechtsanspruches an sich stehen muss. Die Verwaltung hat im Januar zum Ausdruck gebracht, dass bei Erfüllung
dieser Aufgabe über die nächsten Schritte nachgedacht werden könne. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung
seinerzeit auch vorgeschlagen, mögliche Bedarfsermittlungen, die über die bloße Erfüllung des Rechtsanspruches
hinausgehen, zunächst zurückzustellen. Der Grund war, dass keine falschen Erwartungen geweckt werden sollten.
Ein knappes Jahr später hat sich an der seinerzeit beschriebenen Ausgangslage leider noch nicht viel geändert. Im
Vordergrund steht zunächst weiterhin die Erfüllung des Rechtsanspruches. Die Verwaltung verweist insofern auf
die Vorlage Nr. 397/2014 zur Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung.
Die Verwaltung erneuert die Zusicherung, dass bei erkennbarer Entspannung der Versorgungsengpässe das
Thema Flexibilisierung der Angebote in Kindertagesstätten auf die Tagesordnung genommen werden kann. Zur
sachgerechten Bearbeitung dieses Themas ist dann sicherlich eine im Jugendhilfeausschuss abzustimmende
Bedarfsermittlung geboten.