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Beschlussvorlage (Gestaltung eines Logos zur Anbringung an der Fassade der Marion-Dönhoff-Realschule)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
10.11.14, 18:39
Aktualisiert
10.11.14, 18:39
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 432/2014 Erstellt am: 23.10.2014 Aktenzeichen: II / 40 06 00 Verfasser/in: Frau Liendgens Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 18.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss X 02.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Gestaltung eines Logos zur Anbringung an der Fassade der Marion-Dönhoff-Realschule Veranlasser/in / Antragsteller/in Schule / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 2.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2015 2.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2015/2016 Vorlage Nr.: 432/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel i.H.v. 2.000 € für die Gestaltung eines Logos für die Marion-Dönhoff-Realschule zur Verfügung zu stellen. Erläuterungen Die Marion-Dönhoff-Realschule Pulheim feiert im Jahr 2015 50-jähriges Bestehen. Zur Ausgestaltung der Feierlichkeiten soll weithin sichtbar das Logo an der Stirnwand installiert werden. Das Schullogo erarbeitete die Schule gemeinsam mit dem Künstler Hans Joachim Bergmann im Zusammenhang mit der Namensgebung. Dieses Logo soll nun als Kunstwerk an die Außenfassade angebracht werden. Der Schulträger unterstützt diese Maßnahme und trägt mit 2.000 € ein Drittel der Gesamtkosten i.v.H. ca. 6.000 €. Die weiteren Kosten werden von der Schulgemeinschaft getragen.