Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
12.11.14, 18:33
Aktualisiert
12.11.14, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
441/2014
Erstellt am:
10.11.2014
Aktenzeichen:
II / 40
Verfasser/in:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
18.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
X
02.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Errichtung einer Lerngruppe im Gemeinsamen Lernen (GL) und vorsorglich
Erweiterung der Zügigkeit für das Geschwister-Scholl-Gymnasium
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Schule / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
12.500 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2015
2.500 €
2016ff
10.000 €
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Mittelbereitstellung im Haushalt 2015/2016 ff.
Vorlage Nr.: 441/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt
1.
2.
die erneute Einrichtung einer Lerngruppe im Gemeinsamen Lernens (GL) in einer der 5. Klassen im
Schuljahr 2015/2016 und
vorsorglich die Zustimmung zur Erweiterung der Zügigkeit am Geschwister-Scholl-Gymnasium im
Schuljahr 2015/2016 von sechs auf sieben Züge zu erteilen.
Oder:
Der Rat lehnt die Umsetzung der Maßnahme mangels Finanzierung ab.
Erläuterungen
Die Schule beantragt, auch im Schuljahr 2015/2016 eine sog. integrative Klasse - jetzt Lerngruppe im Gemeinsamen
Lernen (GL) - einrichten zu können (Anlage 1).
Die Verwaltung schlägt zudem in Absprache mit der Schulleitung vor, die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen,
um bei der Bezirksregierung den Antrag zu stellen, die Schule mindestens als Ort des Gemeinsamen Lernens zu
bestimmen. Für dieses Verfahren sollen zur Institutionalisierung noch Abstimmungen sowohl mit den anderen Schulen im Stadtgebiet, als auch mit der Donatusschule erfolgen, um dann die Schule auch beim innerschulischen Aufstellungsprozess soweit wie möglich zu unterstützen.
Für das Geschwister-Scholl-Gymnasium ergaben sich in den vergangenen Jahren stetig steigende Anmeldezahlen,
die auch bereits mehrfach zum Beschluss der Zügigkeitserweiterung geführt haben. Die Schulleitung beantragt im
Rahmen der Einrichtung der neuen GL bereits jetzt der Zügigkeitserweiterung vorsorglich zuzustimmen.
Die räumliche Organisation für den zusätzlichen Zug kann die Schule gewährleisten.
Die sich aus der Zügigkeitserhöhung insgesamt ergebenden Finanzierungsbedarfe für 2015/2016 ff. (Schülerfahrkosten, Schülerunfallversicherung, Lernmittel und schülerzahlabhängiges Schulbudget) müssten im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwaltung weist im Hinblick auf die oben dargestellten finanziellen Auswirkungen darauf hin, dass diese im Ergebnis- bzw. Finanzplan nicht berücksichtigt sind und sich bei einer Realisierung das angestrebte Ziel eines formalen Haushaltsausgleichs – für den Doppelhaushalt 2015/2016 - nicht realisieren ließe, es sei denn, der Rat beschließt im Ergebnis- bzw. Finanzplan Kürzungen an anderen Stellen vorzunehmen.