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Beschlussvorlage (Haushalt 2015/2016 hier: Ersteinrichtung und Ausstattung Gesamtschule M 26140100 7826000)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 09:11
Aktualisiert
14.11.14, 09:11
Beschlussvorlage (Haushalt 2015/2016
hier: Ersteinrichtung und Ausstattung Gesamtschule M 26140100 7826000) Beschlussvorlage (Haushalt 2015/2016
hier: Ersteinrichtung und Ausstattung Gesamtschule M 26140100 7826000)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 429/2014 Erstellt am: 10.11.2014 Aktenzeichen: II / 40 06 00 Verfasser/in: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 18.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss X 02.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Haushalt 2015/2016 hier: Ersteinrichtung und Ausstattung Gesamtschule M 26140100 7826000 Veranlasser/in / Antragsteller/in Schule / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 625.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja 2015 310.000 € 2016 75.000 € 2017ff 240.000 € x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Bereitstellung der Mittel in den Haushaltsjahren 2015/2016 ff Vorlage Nr.: 429/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel i.H.v. 310.000 € sowie in 2016 i.H.v. 75.000 € und in den Folgejahren i.H.v. 240.000 € auf M-Auftrag 26140100 7826000 für die Beschaffung der Erstausstattung von Klassen-, Differenzierungsund Lehrerräumen und die Einrichtung von Fachräumen zur Verfügung zu stellen. Oder: Der Rat lehnt die Umsetzung der Maßnahme mangels Finanzierung ab. Erläuterungen Bei der Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2014 war die Verwaltung davon ausgegangen, dass etwa 10.000 € für die Ausstattung der Räume auskömmlich wären. Nachdem die Schulleitungen ihre Stellungen angetreten hatten, zeigte sich, dass weitere Mittel i.H.v. ca. 50.000 € erforderlich waren. Die Bedarfe hatten sich aus verschiedenen Gründen ergeben. Zum einen sind unterrichtsbezogene Notwendigkeiten für Fachräume zu nennen, die die Verwaltung zuvor nicht absehen konnte. Z.B. ist die vorhandene Lehrküche für die Unterrichtsanforderung einer vierzügigen Gesamtschule nicht auskömmlich dimensioniert. Zum anderen sind Anforderungen bedingt durch das für die Gesamtschule erstellte Pädagogische Konzept, zu nennen. Die vorhandenen Möbel der auslaufenden Realschule waren nicht geeignet oder in keinem annehmbaren Zustand mehr. Beispielhaft hierfür sind die Schülertische der Realschule zu nennen, die für Frontalunterricht konzipiert und für Gruppenarbeit nicht geeignet sind, weil sie sich nicht zusammenschieben lassen. Dies ist durch die Kufen begründet, die ein Zusammenschieben ohne größere Lücken zwischen den Tischen verhindern. Die konkret von der Schule genannten Bedarfe sind dem Schreiben der Schulleitung (Anlage 1) und der Aufstellung in Anlage 2 zu entnehmen. In 2014 wurde zunächst aufgrund nicht vorhandener Mittel auf die Beschaffung der Schülerstühle verzichtet. Die Schule bittet darum, diese nunmehr in der Aufstellung für 2015 für zwei Jahrgänge (Schuljahr 2014/2015 und 2015/2016) zu bewilligen. Rat und Verwaltung haben den Bedarf für das Schuljahr 2014/2015 mit Ratsbeschluss zu Vorlage Nr. 248/2014 anerkannt und bereits Mittel i.H.v. 50.000 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung weist im Hinblick auf die oben dargestellten finanziellen Auswirkungen darauf hin, dass diese im Ergebnis- bzw. Finanzplan nicht berücksichtigt sind und sich bei einer Realisierung das angestrebte Ziel eines formalen Haushaltsausgleichs – für den Doppelhaushalt 2015/2016 - nicht realisieren ließe, es sei denn, der Rat beschließt im Ergebnis- bzw. Finanzplan Kürzungen an anderen Stellen vorzunehmen. Der Haushaltsentwurf 2015/2016 sieht eine Pauschale von jährlich 5.000 € (bis zum Jahr 2019) vor.