Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 09:11
Aktualisiert
14.11.14, 09:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
429/2014
Erstellt am:
10.11.2014
Aktenzeichen:
II / 40 06 00
Verfasser/in:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
18.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
X
02.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Haushalt 2015/2016
hier: Ersteinrichtung und Ausstattung Gesamtschule M 26140100 7826000
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Schule / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
625.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
2015
310.000 €
2016
75.000 €
2017ff
240.000 €
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Bereitstellung der Mittel in den Haushaltsjahren 2015/2016 ff
Vorlage Nr.: 429/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt,
im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel i.H.v. 310.000 € sowie in 2016 i.H.v. 75.000 € und in den Folgejahren i.H.v.
240.000 € auf M-Auftrag 26140100 7826000 für die Beschaffung der Erstausstattung von Klassen-, Differenzierungsund Lehrerräumen und die Einrichtung von Fachräumen zur Verfügung zu stellen.
Oder:
Der Rat lehnt die Umsetzung der Maßnahme mangels Finanzierung ab.
Erläuterungen
Bei der Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2014 war die Verwaltung davon ausgegangen, dass etwa 10.000 € für
die Ausstattung der Räume auskömmlich wären. Nachdem die Schulleitungen ihre Stellungen angetreten hatten, zeigte
sich, dass weitere Mittel i.H.v. ca. 50.000 € erforderlich waren. Die Bedarfe hatten sich aus verschiedenen Gründen
ergeben.
Zum einen sind unterrichtsbezogene Notwendigkeiten für Fachräume zu nennen, die die Verwaltung zuvor nicht absehen konnte. Z.B. ist die vorhandene Lehrküche für die Unterrichtsanforderung einer vierzügigen Gesamtschule nicht
auskömmlich dimensioniert. Zum anderen sind Anforderungen bedingt durch das für die Gesamtschule erstellte Pädagogische Konzept, zu nennen. Die vorhandenen Möbel der auslaufenden Realschule waren nicht geeignet oder in keinem annehmbaren Zustand mehr. Beispielhaft hierfür sind die Schülertische der Realschule zu nennen, die für Frontalunterricht konzipiert und für Gruppenarbeit nicht geeignet sind, weil sie sich nicht zusammenschieben lassen. Dies ist
durch die Kufen begründet, die ein Zusammenschieben ohne größere Lücken zwischen den Tischen verhindern.
Die konkret von der Schule genannten Bedarfe sind dem Schreiben der Schulleitung (Anlage 1) und der Aufstellung in
Anlage 2 zu entnehmen. In 2014 wurde zunächst aufgrund nicht vorhandener Mittel auf die Beschaffung der Schülerstühle verzichtet. Die Schule bittet darum, diese nunmehr in der Aufstellung für 2015 für zwei Jahrgänge (Schuljahr
2014/2015 und 2015/2016) zu bewilligen.
Rat und Verwaltung haben den Bedarf für das Schuljahr 2014/2015 mit Ratsbeschluss zu Vorlage Nr. 248/2014 anerkannt und bereits Mittel i.H.v. 50.000 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung weist im Hinblick auf die oben dargestellten finanziellen Auswirkungen darauf hin, dass diese im Ergebnis- bzw. Finanzplan nicht berücksichtigt sind und sich bei einer Realisierung das angestrebte Ziel eines formalen Haushaltsausgleichs – für den Doppelhaushalt 2015/2016 - nicht realisieren ließe, es sei denn, der Rat beschließt im Ergebnis- bzw. Finanzplan Kürzungen an anderen Stellen vorzunehmen.
Der Haushaltsentwurf 2015/2016 sieht eine Pauschale von jährlich 5.000 € (bis zum Jahr 2019) vor.