Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 09:11
Aktualisiert
14.11.14, 09:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
431/2014
Erstellt am:
10.11.2014
Aktenzeichen:
II / 40 06 00
Verfasser/in:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
18.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
X
02.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Haushalt 2015/2016
hier: Erneuerung des Physikraumes der Marion-Dönhoff-Realschule
M 030101 26140002 7831000 und M 030301 26140002 7826000
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Schule / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
80.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2015
80.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2015/2016
Vorlage Nr.: 431/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt,
im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel i.H.v. 80.000 € zur Erneuerung des Physikraums der Marion-Dönhoff-Realschule
zur Verfügung zu stellen.
Oder:
Der Rat beschließt die Umsetzung der Maßnahme –wie im Finanzplan vorgesehen- in das Haushaltsjahr 2017 zu verschieben.
Erläuterungen
Bereits für das Haushaltsjahr 2014 wurden Planungsmittel i. H. v. 5.000 € für die Sanierung des Physikraumes zur
Verfügung gestellt. Die Kostenschätzungen für die bauliche Sanierung und die anschließende Ausstattung betragen
ca. 80.000 €. Die Verwaltung verweist auf das Schreiben der Schulleiterin v. 12.07.2013 (Anlage 1).
Die Verwaltung weist im Hinblick auf die oben dargestellten finanziellen Auswirkungen darauf hin, dass diese – für den
Doppelhaushalt 2015/2016 - im Ergebnis- bzw. Finanzplan nicht berücksichtigt sind und sich bei einer Realisierung das
angestrebte Ziel eines formalen Haushaltsausgleichs nicht realisieren ließe, es sei denn, der Rat beschließt im Ergebnis- bzw. Finanzplan Kürzungen an anderen Stellen vorzunehmen.