Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 09:11
Aktualisiert
14.11.14, 09:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
438/2014
Erstellt am:
10.11.2014
Aktenzeichen:
II / 40 06 00
Verfasser/in:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
18.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
X
02.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Erneuerung des Lehrerzimmers an der EGS Auweilerstraße
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Schulleitung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
30.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2015
30.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2015/2016
Vorlage Nr.: 438/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt,
im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel i.H.v. 30.000 € für die Erneuerung des Lehrerzimmers an der
EGS Auweilerstraße nach Umstellung des Schulkonzeptes zur Verfügung zu stellen.
Oder:
Der Rat beschließt die Umsetzung der Maßnahme –wie im Finanzplan vorgesehen- in das Haushaltsjahr 2017 zu verschieben.
Erläuterungen
Die Schulleiterin begründet ihren Antrag mit beiliegenden Schreiben. Dort wird auch die Konzeptumstellung hin zur
Teamschule erläutert.
Die Verwaltung weist im Hinblick auf die oben dargestellten finanziellen Auswirkungen darauf hin, dass diese – für den
Doppelhaushalt 2015/2016 - im Ergebnis- bzw. Finanzplan nicht berücksichtigt sind und sich bei einer Realisierung das
angestrebte Ziel eines formalen Haushaltsausgleichs nicht realisieren ließe, es sei denn, der Rat beschließt im Ergebnisbzw. Finanzplan Kürzungen an anderen Stellen vorzunehmen.