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Beschlussvorlage (Erneuerung des Lehrerzimmers an der EGS Auweilerstraße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 09:11
Aktualisiert
14.11.14, 09:11
Beschlussvorlage (Erneuerung des Lehrerzimmers an der EGS Auweilerstraße) Beschlussvorlage (Erneuerung des Lehrerzimmers an der EGS Auweilerstraße)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 438/2014 Erstellt am: 10.11.2014 Aktenzeichen: II / 40 06 00 Verfasser/in: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 18.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss X 02.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Erneuerung des Lehrerzimmers an der EGS Auweilerstraße Veranlasser/in / Antragsteller/in Schulleitung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 30.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2015 30.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2015/2016 Vorlage Nr.: 438/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel i.H.v. 30.000 € für die Erneuerung des Lehrerzimmers an der EGS Auweilerstraße nach Umstellung des Schulkonzeptes zur Verfügung zu stellen. Oder: Der Rat beschließt die Umsetzung der Maßnahme –wie im Finanzplan vorgesehen- in das Haushaltsjahr 2017 zu verschieben. Erläuterungen Die Schulleiterin begründet ihren Antrag mit beiliegenden Schreiben. Dort wird auch die Konzeptumstellung hin zur Teamschule erläutert. Die Verwaltung weist im Hinblick auf die oben dargestellten finanziellen Auswirkungen darauf hin, dass diese – für den Doppelhaushalt 2015/2016 - im Ergebnis- bzw. Finanzplan nicht berücksichtigt sind und sich bei einer Realisierung das angestrebte Ziel eines formalen Haushaltsausgleichs nicht realisieren ließe, es sei denn, der Rat beschließt im Ergebnisbzw. Finanzplan Kürzungen an anderen Stellen vorzunehmen.