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Beschlussvorlage (Restaurierung von Kunstwerken)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 09:11
Aktualisiert
14.11.14, 10:43
Beschlussvorlage (Restaurierung von Kunstwerken) Beschlussvorlage (Restaurierung von Kunstwerken) Beschlussvorlage (Restaurierung von Kunstwerken)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 425/2014 Erstellt am: 10.11.2014 Aktenzeichen: II / 40 / 410 Verfasser/in: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 18.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss X 02.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Restaurierung von Kunstwerken Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 2015 ab 2016 — im Haushalt des laufenden Jahres 8.500 € 1.500 € € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2015 8.500 € 2016 ff 1.500 € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Der pauschale Haushaltsansatz für diese Position beträgt 1.500 €. Da für beide Restaurierungen nach ersten überschlägigen Kalkulationen/Schätzungen insgesamt 7.000 € benötigt werden, beantragt die Kulturabteilung eine entsprechende Erhöhung des Ansatzes im Doppelhaushalt 2015/2016. Vorlage Nr.: 425/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: für die Restaurierung der Kunstwerke von Magdalena Jetelovà (Stuhl vor dem KMZ) und Wolfgang Göddertz (Kunstwerk auf dem Sinnersdorfer Kreisel) zusätzliche Mittel in Höhe von 7.000 € auf Sachkonto 04.01.02 5236000 zur Verfügung zu stellen. Hiervon unberührt bleibt der allgemeine Ansatz für den Unterhalt der übrigen Kunstwerke im Stadtgebiet. Oder: Der Rat beschließt die Verschiebung für die Umsetzung der Maßnahmen -wie im Ergebnis- und Finanzplan zur Zeit vorgesehen- für die Restaurierung des Stuhls in das Haushaltsjahr 2017, - für die Restaurierung des Kreisels in das Haushaltsjahr 2018. Erläuterungen Nachdem in 2014 die Restaurierung Heinrich Brummacks „Hahn im Korb“ abgeschlossen werden konnte, ist in 2015/2016 die Restaurierung (Unterhalt) von zwei weiteren Kunstwerken dringend erforderlich. Ihre Beschädigung durch Witterungseinflüsse ist bereits so stark fortgeschritten ist, dass nur zeitnahe Restaurierungsmaßnahmen ihren Verfall aufhalten können. Der Stuhl von Magdalena Jetelovà vor dem KMZ: Fäulnisstellen und Zerklüftungen des Holzes sind mit bloßem Auge zu erkennen. Wie die Schäden in Bezug auf die Verkehrssicherheit (Standfestigkeit) zu bewerten sind und wie ein Fortschreiten der Schäden bzw. der Verfall zu verhindern ist, wurde in den Vorjahren von zwei Fachfirmen unterschiedlich beurteilt. Inzwischen liegen Stellungnahmen sowohl der Künstlerin als auch unabhängiger Fachleute des LVR (Restauratorenwerkstatt) vor: Beide gehen davon aus, dass die Verkehrssicherheit des Stuhles in absehbarer Zeit nicht mehr gewährleistet sein wird. Frau Jetelovà geht von maximal 5 Jahren aus. Als Sicherungsmaßnahme schlägt der LVR die Anbringung eines Schutzdaches über dem Holz vor, um den Stuhl vor weiterer Verwitterung durch das Eindringen von Wasser zu schützen. Diese Maßnahme wird von der Künstlerin strikt abgelehnt; berechtigterweise - der Charakter des Kunstwerks wird dadurch stark beeinträchtigt bzw. ins Lächerliche gezogen. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung mit hölzernen Kunstwerken im öffentlichen Raum hat M. Jetelovà ein Spezialverfahren entwickelt, das – in regelmäßigen Abständen angewendet – das Holz so zu schützen vermag, dass eine Chance besteht, die Lebensdauer des Stuhles um weitere 10 bis 15 Jahre zu verlängern. Da Pulheim seit Errichtung des Kunstwerkes im Jahr 1989 keinerlei Schutzmaßnahmen getroffen hat, kann die relativ kostengünstige Maßnahme, sofern sie ab sofort angewandt wird, den Verfall zwar auf längere Zeit stoppen, aber bestehende Schäden natürlich nicht mehr rückgängig machen bzw. den Stuhl nicht dauerhaft retten. Frau Jetelovà und der LVR betonen, dass es unmöglich ist, eine so zerklüftete Holz-Oberfläche gänzlich gegen das Eindringen von Wasser zu schützen. Im Gegenteil, da irgendwo immer Wasser eindringen wird, muss garantiert werden, dass es ungehindert wieder verdunsten kann. Die Schutzschicht muss dem Holz ermöglichen zu atmen. (Der LVR hatte deshalb die Anbringung kleinerer Schutzdächer über den waagrechten Flächen vorgeschlagen.) Frau Jetelovà trägt stattdessen bei vielen ihrer Kunstwerke eine atmungsaktive Schicht aus Wachs und Teer auf den waagerechten Teilen auf. Sie schützt das Holz, verflüchtigt sich jedoch durch Sonneneinwirkung auch wieder und muss deshalb zwingend sehr regelmäßig erneuert werden, voraussichtlich einmal im Jahr. Magdalena Jetelovà ist die erste international bedeutende Künstlerin, die jemals für Pulheim gearbeitet hat. Ihre Stuhlskulptur ist nicht nur eine bildhauerisch bedeutende Arbeit, sondern sie ist im Lauf der 25 Jahre auch zum Sinnbild des KMZ geworden – und darüber hinaus des Ehrgeizes im Bereich der bildenden Kunst, der Pulheims Markenzeichen und Alleinstellungsmerkmal ist. Als das erste ambitionierte Kunstprojekt im Stadtgebiet kann der Jetelovà-Stuhl als Wegbereiter des Synagogenprojektes gelten: Deshalb plädiert die Verwaltung dafür, alles zu unternehmen, um dieses herausragende Kunstwerk so lange wie möglich zu Vorlage Nr.: 425/2014 . Seite 3 / 3 erhalten und deshalb unverzüglich eine Erstimprägnierung vornehmen zu lassen und die jährlich erforderliche Auffrischung der Imprägnierung vorzunehmen. Da bei einer Erstrestaurierung der Arbeitsaufwand erheblich größer sein wird, ist hier nach ersten überschlägigen Schätzungen der Verwaltung mit Kosten in Höhe von 4.000 €, in den Folgejahren ist mit rund 2.000 € für die Wiederholungsrestaurierung zu rechnen. Die Arbeit von Wolfgang Göddertz auf dem Sinnersdorfer Kreisel: Der Künstler sieht aufgrund des starken Abblätterns der Farbe und der darauf folgenden Korrosionsprozesse den Fortbestand seines Kunstwerkes als höchst gefährdet an. Aus den Reihen der Sinnersdorfer Politik wurde bereits vor 2 Jahren das schlechte Aussehen des Kunstwerks beanstandet. Nach den Erfahrungen mit der Restaurierung des Hahns im Korb schätzt die Kulturabteilung die Kosten für eine Neufassung der im Wasserschutzgebiet liegenden Arbeit auf rund 3.000 €. Sowohl Frau Jetelovà wie Herr Göddertz haben zugesagt, die Restaurierung zu unterstützen, um die Kosten möglichst gering zu halten. Die für die Restaurierung der genannten Kunstwerke erforderlichen Mittel berühren nicht den allgemeinen Haushaltsansatz für den Unterhalt von Kunstwerken. Dieser beträgt 1.500 € und wird für kleiner Unterhaltungsmaßnahmen, z. B. fachgerechte Einrahmungen oder Reinigungsarbeiten bei Verschmutzungen, benötigt. Die Verwaltung weist im Hinblick auf die oben dargestellten finanziellen Auswirkungen darauf hin, dass diese – für den Doppelhaushalt 2015/2016 - im Ergebnis- bzw. Finanzplan nicht berücksichtigt sind und sich bei einer Realisierung das angestrebte Ziel eines formalen Haushaltsausgleichs nicht realisieren ließe, es sei denn, der Rat beschließt im Ergebnis- bzw. Finanzplan Kürzungen an anderen Stellen vorzunehmen.