Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 18:34
Aktualisiert
14.11.14, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
378/2014
Erstellt am:
10.11.2014
Aktenzeichen:
II 512
Verfasser/in:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
20.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
X
02.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Vertretungssystem in der Kindertagespflege in Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre (2015)
24.080 €
(2016)
48.150 €
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Finanzmittel wurden für den Haushalt 2015 und Folgejahr angemeldet.
Vorlage Nr.: 378/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, in Umsetzung der Anforderungen des zum 01.08.2014 novellierten Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiZ) für den Bereich der Kindertagespflege das nachfolgend dargestellte Vertretungsmodell
„Springer in der Kindertageseinrichtung Farbklecks“.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, in Ergänzung der Vorlage 377/2014 die Richtlinien für die Kindertagespflege in
Pulheim zum 01.01.2015, wie nachfolgend dargestellt, zu verändern.
3. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der HFA empfiehlt und der Rat beschließt für das Vertretungsmodell „Springer in
der Kindertageseinrichtung Farbklecks“ eine Stelle für eine pädagogische Fachkraft bis zur Besoldung in Höhe von
TVöD SuE 06 im Stellenplan der Stadt Pulheim zu schaffen.
Erläuterungen
2.4. Ersatzbetreuung im Krankheitsfall der Tagespflegepersonen
Richtlinien 01.08.2013
Änderung zum 01.01.2015
Im Krankheitsfall der Tagespflegeperson von mehr
als 15 Arbeitstagen kann eine Ersatzbetreuung von
den Personensorgeberechtigten beantragt werden.
Kann eine Ersatzbetreuung bei einer Kindertagespflegeperson im Sinne dieser Richtlinien vermittelt
werden, besteht Anspruch auf die finanzielle Förderung.
Im Krankheitsfall der Tagespflegeperson von mehr als 15
Arbeitstagen kann eine Ersatzbetreuung von den Personensorgeberechtigten beim Jugendamt beantragt werden. Das
Jugendamt gewährt eine transparente Vertretungsoption im
Krankheitsfall der Tagespflegeperson. Die finanzielle Förderung wird an die Ersatzbetreuung ausgezahlt.
Kann eine Ersatzbetreuung bei einer Tagespflegeperson im
Sinne dieser Richtlinien vermittelt werden, besteht ebenfalls
Anspruch auf die finanzielle Förderung.
Die zum 01.08.2014 in Kraft getretene Revision des Kinderbildungsgesetzes fordert von den örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträgern die Schaffung eines transparenten Vertretungssystems für die Kindertagespflege.
Damit soll erreicht werden, dass aus der Sicht der Eltern ein gleichermaßen verlässliches Betreuungsangebot der Kindertagespflege geschaffen wird.
Das Jugendamt hat sich mit den konzeptionellen Umsetzungsmöglichkeiten beschäftigt und stellt die Alternativen nachfolgend in der Anlage zu dieser Vorlage dar.
Die Aufwendungen zur Finanzierung des Vertretungssystems wurden für den Haushalt 2015 und Folgejahr angemeldet.
Für diese Tagespflegeperson sind Personalkosten von 48.150 € pro Jahr bereit zu stellen. Beim Europäische Sozialfonds für Deutschland wurde eine 50%ige Förderung (Aktionsprogramm Kindertagespflege, Förderung von Festanstellungen) beantragt. Die Maßnahme wird allerdings nur gefördert, wenn diese mindestens 24 Monate läuft. Für die Jahre
2015 und 2016 wurden die Personalkosten und darüber hinaus in 2015 auch der 50%ige Zuschuss im Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016 aufgenommen. Die tatsächliche Haushaltsbelastung im Jahr 2015 ist davon abhängig, wann
die neue Stelle besetzt werden kann.
Vorlage Nr.: 378/2014 . Seite 3 / 3
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Dezernent
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komm. Amtsleiter
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Verfasserin