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Beschlussvorlage (Vertretungssystem in der Kindertagespflege in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 18:34
Aktualisiert
14.11.14, 18:34
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 378/2014 Erstellt am: 10.11.2014 Aktenzeichen: II 512 Verfasser/in: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Jugendhilfeausschuss X 20.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss X 02.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Vertretungssystem in der Kindertagespflege in Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre (2015) 24.080 € (2016) 48.150 € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Finanzmittel wurden für den Haushalt 2015 und Folgejahr angemeldet. Vorlage Nr.: 378/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, in Umsetzung der Anforderungen des zum 01.08.2014 novellierten Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiZ) für den Bereich der Kindertagespflege das nachfolgend dargestellte Vertretungsmodell „Springer in der Kindertageseinrichtung Farbklecks“. 2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, in Ergänzung der Vorlage 377/2014 die Richtlinien für die Kindertagespflege in Pulheim zum 01.01.2015, wie nachfolgend dargestellt, zu verändern. 3. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der HFA empfiehlt und der Rat beschließt für das Vertretungsmodell „Springer in der Kindertageseinrichtung Farbklecks“ eine Stelle für eine pädagogische Fachkraft bis zur Besoldung in Höhe von TVöD SuE 06 im Stellenplan der Stadt Pulheim zu schaffen. Erläuterungen 2.4. Ersatzbetreuung im Krankheitsfall der Tagespflegepersonen Richtlinien 01.08.2013 Änderung zum 01.01.2015 Im Krankheitsfall der Tagespflegeperson von mehr als 15 Arbeitstagen kann eine Ersatzbetreuung von den Personensorgeberechtigten beantragt werden. Kann eine Ersatzbetreuung bei einer Kindertagespflegeperson im Sinne dieser Richtlinien vermittelt werden, besteht Anspruch auf die finanzielle Förderung. Im Krankheitsfall der Tagespflegeperson von mehr als 15 Arbeitstagen kann eine Ersatzbetreuung von den Personensorgeberechtigten beim Jugendamt beantragt werden. Das Jugendamt gewährt eine transparente Vertretungsoption im Krankheitsfall der Tagespflegeperson. Die finanzielle Förderung wird an die Ersatzbetreuung ausgezahlt. Kann eine Ersatzbetreuung bei einer Tagespflegeperson im Sinne dieser Richtlinien vermittelt werden, besteht ebenfalls Anspruch auf die finanzielle Förderung. Die zum 01.08.2014 in Kraft getretene Revision des Kinderbildungsgesetzes fordert von den örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträgern die Schaffung eines transparenten Vertretungssystems für die Kindertagespflege. Damit soll erreicht werden, dass aus der Sicht der Eltern ein gleichermaßen verlässliches Betreuungsangebot der Kindertagespflege geschaffen wird. Das Jugendamt hat sich mit den konzeptionellen Umsetzungsmöglichkeiten beschäftigt und stellt die Alternativen nachfolgend in der Anlage zu dieser Vorlage dar. Die Aufwendungen zur Finanzierung des Vertretungssystems wurden für den Haushalt 2015 und Folgejahr angemeldet. Für diese Tagespflegeperson sind Personalkosten von 48.150 € pro Jahr bereit zu stellen. Beim Europäische Sozialfonds für Deutschland wurde eine 50%ige Förderung (Aktionsprogramm Kindertagespflege, Förderung von Festanstellungen) beantragt. Die Maßnahme wird allerdings nur gefördert, wenn diese mindestens 24 Monate läuft. Für die Jahre 2015 und 2016 wurden die Personalkosten und darüber hinaus in 2015 auch der 50%ige Zuschuss im Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016 aufgenommen. Die tatsächliche Haushaltsbelastung im Jahr 2015 ist davon abhängig, wann die neue Stelle besetzt werden kann. Vorlage Nr.: 378/2014 . Seite 3 / 3 ________________________ Dezernent ______________________ komm. Amtsleiter _________________________ Verfasserin