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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 378/2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
433 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 18:34
Aktualisiert
14.11.14, 18:34

Inhalt der Datei

Vertretungssystem in der Kindertagespflege in Pulheim 1. Aktuelle Situation…………………………………………………………………………….………..S. 2 1.1. Vorteile einer praktizierten, finanzierten Vertretung…………………………...S. 2-3 1.2. Vorstellung verschiedener möglicher Vertretungsmodelle……………………S. 3 1.3. Bewertungen und Umsetzung der Vertretungsmodelle……………………….S. 3-4 2. Planung „Springer Modell und Netzwerktreffen“…………………………………………………..S. 4 2.1. Räumlichkeiten…………………………………………………………………….S. 4-6 2.2. Sicherheitsmaßnahmen…………………………………………………………..S. 6 2.3. Anschaffungen und Kosten……………………………………………………….S. 7 2.4. Personalkosten……………………………………………………………………..S. 8-9 2.5. Anforderungen an die Tagespflegeperson……………………………………....S. 9 1 1. Aktuelle Situation Die Organisation und Finanzierung einer Vertretung in der Kindertagespflege in der Stadt Pulheim ist bisher ungeklärt. Die bisherigen Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege enthalten hierzu keinerlei Lösungen. Bisher hat es nur Regelungen im Einzelfall gegeben. Laut der Richtlinien für die Kindertagespflege in Pulheim vom 01.08.2013, bietet das Jugendamt in Notfällen, im Krankheitsfall der Betreuungsperson, eine Vertretungsoption. (2.4) Im Krankheitsfall der Tagespflegeperson von mehr als 15 Arbeitstagen kann eine Ersatzbetreuung von den Personensorgeberechtigten beantragt werden. Kann eine Ersatzbetreuung bei einer Kindertagespflegeperson im Sinne dieser Richtlinien vermittelt werden, besteht Anspruch auf die finanzielle Förderung. Zurzeit gibt es im Stadtgebiet Pulheim 40 Kindertagespflegestellen, davon sind sechs Großtagespflegestellen. Die meisten Großtagespflegestellen haben oftmals ein eigenes Vertretungsmodell, d.h., es wird eine dritte Person mit einer Pflegeerlaubnis angestellt, um im Krankheitsfall eine Bezugsperson zu vertreten. Diese Vertretung ist mehrmals in der Woche in den Tagesablauf integriert, um eine Beziehung zu den Kindern aufzubauen. Es gibt auch drei Tagespflegestellen, in denen eine zusätzliche Person mit Pflegeerlaubnis tätig ist, um im Alltag die Tagespflegeperson zu entlasten und im Notfall zu vertreten. Weiterhin gibt es sechs Tagespflegepersonen, die im Tandemsystem zusammen arbeiten. Somit kann im Notfall eine Vertretung installiert werden, jedoch nur für ein Kind, weil es sich um eine kurzfristige Überbelegung handelt. Diese Vertretungsoption entspricht nicht den Standards der Kindertagespflege (vgl. Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. § 4 des Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiZ)). Letztendlich können ca. 25 Kindertagespflegestellen keine transparente Vertretungslösung vorweisen. 1.1. Vorteile einer verlässlichen, finanzierten Vertretung Eine verlässliche, praktikable und finanzierte Vertretungsregelung ist unerlässlich, um die Qualität und das Ansehen der Kindertagespflege in der Öffentlichkeit zu festigen. Das Jugendamt trägt mit der nachfolgenden vorgetragenen Möglichkeit der gesetzlichen Notwendigkeit Rechnung.. Für die Eltern der Tageskinder würde eine finanzierte Vertretungsmöglichkeit weniger Schwierigkeiten mit der Betreuungsform Kindertagespflege bedeuten. Bisher nehmen Eltern bewusst, aber ungern in Kauf, dass die Betreuungsform Kindertagespflege das Risiko mit sich bringt, dass die Ausfallzeiten der Tagespflegeperson privat aufgefangen werden müssen. Dies ist entweder teuer (bei bezahlter Vertretung) oder geht auf Kosten der Familienzeit (Inanspruchnahme von Urlaubstagen/Verringerung des Arbeitszeitkontos/Arbeit am Abend oder am Wochenende). In vielen Fällen muss das Kind wechselnd untergebracht werden (z. B. vormittags Oma/Opa, nachmittags Tante/Onkel, am nächsten Tag eine weitere Betreuungsperson). Es wird im Krankheitsfall der Tagespflegeperson unerwartet aus seinem geregelten Ablauf gerissen, was der besonderen Bedürfnislage eines Säuglings oder Kleinkindes nicht förderlich ist. Unter anderem besteht seit dem 01.08.2013 ein Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs. Die Eltern haben das Wunsch- und Wahlrecht (vgl. SGB VIII § 24) auf einen Betreuungsplatz, entweder in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Beide Betreuungsformen sind gleichgestellt. Die Stadt Pulheim bietet den Eltern beide Betreuungsformen an. Diese werden bezüglich der Finanzierung gleichrangig behandelt. Die Vertretungsoption ist bei beiden Angeboten nicht 2 gleich geregelt. Daher ist es wichtig, dass in der Kindertagespflege eine transparente Vertretungslösung angeboten wird. 1.2. Vorstellung verschiedener möglicher Vertretungsmodelle Als nächstes werden kurz die verschiedenen Vertretungsmodelle vorgestellt: a) Tandem-Modell: Zwei oder drei Tagespflegepersonen besuchen sich gegenseitig und gewöhnen die Tageskinder so an die andere Betreuungsperson und an das andere Umfeld. Im Vertretungsfall übernimmt die andere Tagespflegeperson die Vertretung. b) Vertretung in der Kita: Eine oder mehrere Tagespflegepersonen (nicht zu viele, um die Kita-Kinder in ihrem Alltag nicht zu sehr zu belasten) besuchen einmal wöchentlich abwechselnd eine Kindertagesstätte, mit der sie kooperieren. Sie nehmen dort in einer darauf konzeptionell vorbereiteten Gruppe (mit entsprechend vakanten Plätzen) am Ablauf des Vormittags teil und gewöhnen die Kinder für den Vertretungsfall in den Kita-Alltag ein. Im Vertretungsfall besuchen die Tageskinder die Kindertagesstätte. c) Springer: in einer Kindertagesstätte oder in entsprechend eingerichteten Räumlichkeiten arbeitet eine Tagespflegeperson als Springer: Wie beim Kita-Modell besuchen die Tagespflegepersonen die Springerin wöchentlich, um die Kinder für einen Vertretungsfall einzugewöhnen. Eine Springerin könnte die Tagespflegestellen auch reihum besuchen und dann dort die Vertretung übernehmen, jedoch ist dies eher ungünstig, da eine Vertretung in den Räumlichkeiten der Tagespflegeperson nicht immer möglich oder geeignet ist. d) Netzwerktreffen/Spieltreffs: alle Tagespflegepersonen treffen sich regelmäßig mit ihren Tagespflegekindern zum Austausch. Bei diesen Treffen sollen Beziehungen der Kinder zu anderen Tagespflegepersonen und –kindern aufgebaut und gefestigt werden, so dass im Vertretungsfall die Kinder zu einer anderen Tagespflegeperson gebracht werden könnten. Im Gebiet der Stadt Pulheim sind mitunter weite Besuchsstrecken zu überwinden. Dies ist aber beim „TandemModell“, beim „Springer mit Räumlichkeiten“ und bei der „ Vertretung in der Kita“ nicht zu umgehen. 1.3. Bewertung und Umsetzung der Vertretungsmodelle a) Tandem-Modell: Das Tandem Modell wird bereits teilweise von Tagespflegeperson umgesetzt. Aufgrund der hohen Nachfrage bezüglich der Betreuungsform sind die meisten Plätze in der Kindertagespflege belegt. Das heißt, nur durch eine Überbelegung wäre eine kurzfristige Vertretung möglich. Hierbei stellt sich die Frage, inwieweit die Räume und die Möglichkeiten der Tagespflegeperson für eine Überbelegung geeignet sind. Darüber hinaus leidet die Qualität der Betreuung, weil die Standards nicht eingehalten werden können. 3 b) Vertretung in der Kita: Dieses Modell könnte nur umgesetzt werden, wenn eine Kooperation zwischen der Kita und der Tagespflegeperson besteht. Zurzeit bestehen mehrere Kooperationen, die auch umgesetzt und gelebt werden. Jedoch sind die Zielsetzungen unterschiedlich, wie z.B. gemeinsame Übergänge gestalten, Nutzung der Räume oder des Außengeländes, pädagogischer Austausch unter Fachkräften etc. Unter anderem sind die Kindertageseinrichtungen oftmals in der Überbelegung und können keine weiteren Kinder aufnehmen. In der Praxis ist dieses Modell zurzeit nicht anwendbar. c/d) Springermodell und Netzwerktreffen/Spieltreffs: Beide Modelle gibt es zurzeit nicht, diese können jedoch zusammengelegt werden. Weitere Informationen im folgenden Kapitel. 2. Planung „Springer-Modell und Netzwerktreffen“ Nach der fachlichen Diskussion und Abwägung im Jugendamt, wird das Springer Modell befürwortet und zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen laut KiBiz für notwendig erachtet. In Betracht kommt die Einrichtung in der städtischen Kindertagesstätte „Farbklecks“, P.-Brauweiler. Der Einrichtungsleitung wurden alle wichtigen Aspekte zur Installierung einer Vertretungsoption „Springer“ für die Kindertagespflege in den Räumlichkeiten der Kita besprochen. In der städtischen Kita „Farbklecks“ werden schon jetzt unter anderem Kinder von 0-3 Jahren betreut. Das heißt, dass beide Betreuungsformen eine gemeinsame Zielgruppe haben. Somit kann eine pädagogische Vernetzung unter dem Personal der Kita und der Tagespflegepersonen stattfinden. Die Räumlichkeiten sind ideal, um ein Vertretungssystem zu installieren (vgl. „Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege“). Als nächstes werden die notwendigen Veränderungen und Anschaffungen dargestellt. 2.1. Räumlichkeiten: Die Räumlichkeiten für das Vertretungssystem in der Kindertagespflege können in der städtischen Kita „Farbklecks“, Erfurter Str. 3, 50259 Pulheim-Brauweiler nutzbar gemacht werden. 4 Gruppenraum: Im Untergeschoss der Städt. Kita „Farbklecks“ befindet sich ein Raum, in dem Elterngespräche und andere Kurse stattfinden. Dieser Raum ist von der Quadratmeteranzahl zu klein, um eine weitere Gruppe in der Kindertageseinrichtung zu installieren. Nach der Ersatzbetreuung der Kindertagespflege bleibt der Raum weiterhin in der Nutzung der Kindertageseinrichtung. Dieser Raum hat einen direkten Zugang zum Außengelände. Außengelände: Das Außengelände ist vielseitig und verfügt über mehrere Spielelemente. 5 Flur: Der Flur im Untergeschoss bietet eine zusätzliche Spielfläche und kann als Garderobe genutzt werden. Auf der linken Seite befindet sich ein Notausgang, dieser führt direkt aufs Außengelände. An der linken Wand befindet sich eine Pinnwand. Schlafraum: Wenn zwei Kinder anwesend sind, kann der Gruppenraum als Schlafraum genutzt werden. Bei fünf gleichzeitig anwesenden Kindern kann der Bewegungsraum genutzt werden. Dieser Bewegungsraum wird in der Mittagsruhe von 12:00 bis 13:30 Uhr nicht durch die Kindertageseinrichtung genutzt. Mittagessen: Das Mittagesessen kann in der Kita „Farbklecks“ bestellt werden. 2.2. Sicherheitsmaßnahmen Die Sicherheitsmaßnahmen müssen vor Beginn der Ersatzbetreuung geändert werden (vgl. „Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege der Stadt Pulheim“). a) Treppe Sicherung (Treppengitter) b) Aufzug muss abgeschlossen werden 6 2.3. Anschaffungen und Kosten Der Gruppenraum benötigt verschiedene Spielecken, um die Entwicklung der U 3 Kinder zu fördern. Wünschenswert wäre das Vorhandensein einer Teeküche, um die Mahlzeiten im Spielraum zu servieren. Die Installationskosten von Wasser und Abwasser belaufen sich auf ca. 4.000 €. Hinzu kommen die Kosten für eine Teeküche. Somit belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 7.000 €. Bevor diese Investitionen weiter geprüft werden, sollten zunächst einmal Praxiserfahrungen gesammelt werden. Sanitäranlage: Auf derselben Ebene ist eine Toilette mit einem Waschbecken vorhanden. Es sind keine baulichen Veränderungen erforderlich. Wickelkommode: Im Gruppenraum oder im Sanitärraum sollte eine Wickelkommode installiert werden. Die Finanzierung ist über den Etat der Kindertageseinrichtung möglich. 2.4. Personalkosten a) Eine angestellte Tagespflegeperson betreut bis zu 5 Kinder Die Bezahlung könnte analog der für Ergänzungskräfte TVöD SuE 03 Mindestqualifikation Kinderpfleger (ca. 42.000 € Brutto) oder Fachkräfte Eingruppierung TVöD SuE S 06 = Mindestqualifikation Erzieher (ca. 49.000 € Brutto). 7 Die Betreuungsverhältnisse können nach den Richtlinien der Stadt Pulheim gefördert werden. Dazu unterschreibt die Tagespflegeperson eine Abtretungserklärung für die laufende Geldleistung sowie der Erstattungsanspruch der Sozialversicherung. Zurzeit gibt es ein Förderprogramm „Aktionsprogramm Kindertagespflege“, das vom Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF) gefördert wird, wenn eine Tagespflegeperson angestellt wird. Es werden 50% der Personalkosten für die ersten 12 Monate erstattet. Vorsorglich hat die Stadt Pulheim einen entsprechenden Antrag auf Förderung wegen der Einhaltung von Fristen gestellt und die erforderlichen Finanzmittel für den Haushalt 2015 und Folgejahr angemeldet. Vorteil:     Weisungsgebundenheit der Tagespflegeperson und daher Einfluss auf das pädagogisches Konzept Verlässlichkeit in dem Bestand des Betreuungsangebotes durch die Festanstellung Koordinierung der Platzbelegung Enge Kooperation mit einer Kindertageseinrichtung und die Möglichkeit der Nutzung der Ressourcen wie Räume, Angebote, Außengelände, Teamanbindung, Versorgung mit Mittagessen etc. Nachteil:  Ausfall der Betreuung bei Krankheit/Urlaub der Tagespflegeperson b) Eine selbständig tätige Tagespflegeperson mietet Räume und betreut dort bis zu 5 Kinder. Die Stadt Pulheim schließt einen Vertrag über ein vorrangiges Belegrecht der Plätze für den eigenen Vertretungspool, ab. Die Betreuungsverhältnisse können nach den Richtlinien der Stadt Pulheim gefördert werden. Diese nachfolgende Kostenaufstellung legt einen Betreuungsumfang von 35 Std/Woche zugrunde. Eine erfahrenen Tagespflegeperson erhält laut den Richtlinien für die Kindertagespflege in Pulheim vom 01.08.2013 5,50 € pro Kind pro Stunde. Beispiel: 5,50 € x 35 Std/Woche x 4,33 Wochen = 833,25 €/Monat 833,25 € Monat x 5 Kinder = 4.266 €/Monat 4.266 € x 12 Monate = 49.995 €/Jahr Gesamtkosten im Jahr: 49.995 € plus Sozialversicherungen (hälftige Rückerstattung) Vorteil:   Keine Personalkosten für den Betrieb Geringe Investition in die Räumlichkeiten, wenn Raumausstattung von der Tagespflegeperson übernommen wird Nachteil:    Keine Weisungsgebundenheit der Tagespflegeperson Ausfall der Betreuung bei Krankheit/ Urlaub der Tagespflegeperson Keine Verlässlichkeit in den Bestand des Betreuungsangebot, da selbständig tätige Tagespflegeperson die Tätigkeit kurzfristig beenden können 8 Diese Berechnungen machen deutlich, dass das Modell der angestellten Tagespflegeperson neben vielen organisatorischen Entscheidungen im Ergebnis günstiger ist, als die Finanzierung der Vertretungen einer selbstständig tätigen Tagespflegeperson. 2.4. Anforderungen die Tagespflegeperson a) Profil der Tagespflegeperson Erfahrungen in der Kindertagespflege oder U3 Bereich, evtl. Kinderpflegerin/Erzieherin - Flexibel Kommunikativ Administrative Fähigkeiten Elternarbeit Öffentlichkeitsarbeit Teamfähigkeit Freundliche Ausstrahlung b) Aufgaben der Tagespflegeperson - Vernetzungsarbeit mit der Tagespflegeperson, um die Tageskinder kennenzulernen - Organisation und Umsetzung der Offenen Cafés - Vertretungsoption im Alltag koordinieren und umsetzen - Enge Zusammenarbeit mit Fachberatung der Kindertagespflege - Zusammenarbeit mit dem Team der Städt. Kita „Farbklecks“ c) Kooperation mit der Kita „Farbklecks“ Anbindung an die Kita (U3 Gruppe) mit Absprache der Gruppenleitung - Evtl. zum Schlafen und Essen - Angebote mitnutzen (Bewegungsangebote, Außengelände, etc.) d) Vernetzung mit den Tagespflegeperson und den Tageskindern - Offene Café einmal im Monat (Tagespflegeperson mit Tageskindern) - Mobile Tagespflege (Angebote für die Tageskinder) - Betreuung bei der Tagespflegeperson, falls möglich e) Fach- und Dienstaufsicht - Die Tagespflegeperson ist eingebunden in das Team der Kindertageseinrichtung. Die unmittelbare Dienstvorgesetzte ist die Leitung der Kindertageseinrichtung. 9