Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
321/2014
Erstellt am:
09.10.2014
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
02.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
1.988.240 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2014
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2015
1.988.240 €
2016 ff*
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
€
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Aufwandserhöhung im Vergleich zur Kalkulation 2014
beträgt 25.540 €. Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 120101 für die städt. Straßen, Wege und Plätze und aus dem Produkt 011202 für die
städt. Gebäude und deren Außenanlagen. * Eine Aussage für die Jahre ab 2016 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 321/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die anliegende Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2015.
Der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt ab dem 01.01.2015
Der Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt ab dem 01.01.2015
2,08 € / cbm.
0,85 € / m².
Erläuterungen
Die Kalkulation der Abwassergebühren 2015 führt zu den nachfolgend dargestellten Gebührenänderungen:
Gebühren
Schmutzwassergebühr
2014
2,10 €
Niederschlagswassergebühr
0,84 €
Veränderung
Gebühren
-0,02 €
2015
2,08 €
0,01 €
0,85 €
Die Kosten verringern sich insgesamt um 189.284 € und die Nebenerträge um 78.953 €. Die gebührenrelevanten und
um die Nebenerträge bereinigten Kosten reduzieren sich somit um 110.331 € (-1,01%) gegenüber der Gebührenkalkulation 2014 auf 10.770.019 €.
In der Gebührenkalkulation 2014 wurden 163.428 € und 118.616 € als Nebenerträge aus den Überdeckungen der Jahre
2011 und 2012 vom Aufwand abgezogen. In der Kalkulation 2015 kann der Restbetrag aus der Überdeckung 2012 von
138.663 € auf der Schmutzwasserkostenstelle sowie der Restbetrag von 9.618 € aus der Überdeckung des Jahres 2012
und der Betrag von 54.810 € aus der Überdeckung des Jahres 2013 auf der Niederschlagswasserkostenstelle zur Finanzierung herangezogen werden.
Die kalkulatorischen Zinsen reduzieren sich von 6,7% auf 6,6% aufgrund des weiterhin sinkenden langfristigen Zinsdurchschnitts, diesmal ist der Zeitraum von 1965 - 2014 Grundlage.
Die kalkulatorischen Kosten für Zinsen und Abschreibungen liegen in der Summe knapp unterhalb des Wertes der Kalkulation 2014, da sich aufgrund der in 2014 getätigten und für 2015 geplanten Investitionen sowie dem steigenden Wiederbeschaffungswert die Abschreibungen zwar um 191.508 € erhöhen, die Zinsen jedoch aufgrund des reduzierten
Zinssatzes sowie aufgrund zusätzlich geplanter, jedoch zeitlich verschobener Investitionen und in Folge insgesamt rückläufigem Gesamtrestbuchwert als Zinsbasis um 235.779 € reduzieren.
In den Gebührenerträgen sind die Erträge aus den öffentlichen Straßen- und Gebäudeflächen sowie die Schmutzwassergebühren der städtischen Gebäude enthalten. Da die städtischen Straßen- und Gebäudeflächen zunehmen und der
Gebührensatz für die Niederschlagswassergebühr steigt, wurde ein erhöhter öffentlicher Anteil (+25.540 €) und damit
eine höhere Haushaltsbelastung kalkuliert.