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Beschlussvorlage (1. Änderung der Abwassergebührensatzung vom 10.03.2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 323/2014 Erstellt am: 09.10.2014 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 02.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff 1. Änderung der Abwassergebührensatzung vom 10.03.2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 1.988.240 € — im Haushalt des laufenden Jahres 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre 2015 2016 ff* Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja 1.988.240 € € nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Aufwandserhöhung im Vergleich zur Kalkulation 2014 beträgt 25.450 €. Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 120101 für die städt. Straßen, Wege und Plätze und aus dem Produkt 011202 für die städt. Gebäude und Außenanlagen. * Eine Aussage für die Jahre ab 2016 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. Vorlage Nr.: 323/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die anliegende 1. Änderung der Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014 mit Wirkung zum 1. Januar 2015. Erläuterungen Aufgrund der Abwassergebührenkalkulation 2015 muss die Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014 zum 1. Januar 2015 gemäß der Anlage angepasst werden. Vorlage Nr.: 323/2014 . Seite 3 / 3 Anlage zur Vorlage 323 / 2014 1. Änderung vom ________ der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim – Abwassergebührensatzung - vom 10. März 2014 Aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) sowie der §§ 51 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2013 (GV. NRW. S. 133) hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ________ folgende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim – Abwassergebührensatzung - vom 10. März 2014 beschlossen: § 1 - Änderungen (Änderungen unterstrichen) § 3 - Schmutzwassergebühren (7) Die Gebühr beträgt für jeden angefangenen Kubikmeter Schmutzwasser (bezogen auf den Frischwasserbezug) jährlich 2,08 € / m³. § 4 - Niederschlagswassergebühren (4) Die Gebühr beträgt für jeden angefangenen Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und / oder befestigter und an die städtische Abwasseranlage angeschlossener Fläche i. S. d. Absatzes 1 jährlich 0,85 € / m². § 2 - Inkrafttreten Diese 1. Änderung der Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014 tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.