Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
323/2014
Erstellt am:
09.10.2014
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
02.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
1. Änderung der Abwassergebührensatzung vom 10.03.2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
1.988.240 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2015
2016 ff*
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
1.988.240 €
€
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Aufwandserhöhung im Vergleich zur Kalkulation 2014
beträgt 25.450 €. Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 120101 für die städt. Straßen, Wege und Plätze und aus dem Produkt 011202 für die
städt. Gebäude und Außenanlagen. * Eine Aussage für die Jahre ab 2016 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung
von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 323/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die anliegende 1. Änderung der Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014 mit Wirkung zum
1. Januar 2015.
Erläuterungen
Aufgrund der Abwassergebührenkalkulation 2015 muss die Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014 zum 1. Januar 2015 gemäß der Anlage angepasst werden.
Vorlage Nr.: 323/2014 . Seite 3 / 3
Anlage zur Vorlage 323 / 2014
1. Änderung vom ________ der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen
Abwasseranlage der Stadt Pulheim – Abwassergebührensatzung - vom 10. März 2014
Aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV.
NRW. S. 878), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober
1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) sowie der §§ 51 ff.
des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV
NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2013 (GV. NRW. S. 133) hat der Rat der Stadt
Pulheim in seiner Sitzung am ________ folgende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim – Abwassergebührensatzung - vom 10. März 2014 beschlossen:
§ 1 - Änderungen
(Änderungen unterstrichen)
§ 3 - Schmutzwassergebühren
(7)
Die Gebühr beträgt für jeden angefangenen Kubikmeter Schmutzwasser (bezogen auf den Frischwasserbezug)
jährlich 2,08 € / m³.
§ 4 - Niederschlagswassergebühren
(4)
Die Gebühr beträgt für jeden angefangenen Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und / oder befestigter und
an die städtische Abwasseranlage angeschlossener Fläche i. S. d. Absatzes 1 jährlich 0,85 € / m².
§ 2 - Inkrafttreten
Diese 1. Änderung der Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014 tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.