Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, Erweiterung Kindertagesstätte Anemonenweg Änderung gem. § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, 
Erweiterung Kindertagesstätte Anemonenweg
Änderung gem. § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, 
Erweiterung Kindertagesstätte Anemonenweg
Änderung gem. § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 126 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 426/2014 Erstellt am: 22.10.2014 Aktenzeichen: IV/61- ho Verfasser/in: Frau Hoss Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 03.12.2014 Planungsausschuss X 10.12.2014 Betreff Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, Erweiterung Kindertagesstätte Anemonenweg Änderung gem. § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 426/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim (Bereich: Kindertagesstätte Anemonenweg) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) zu ändern. Ziel der Änderung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte Anemonenweg zu schaffen. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt. 3. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, 2. Änderung". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30/3 Pulheim behalten weiterhin Gültigkeit. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) durchzuführen. Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen Zur Umsetzung des Rechtsanspruches gem. § 24 SGB VIII ist eine Ausweitung des Betreuungsangebotes von Plätzen in Kindertagesstätten dringend erforderlich. Nach Überprüfung aller möglichen Kita-Erweiterungen wurde u. a. die städtische Kita Pulheim, Anemonenweg, für eine Erweiterung ausgewählt. Die Kita besteht derzeit aus vier Kindergartengruppen. Da sich das Flurstück 1896, auf welchem die bestehende Kita errichtet wurde und auch der Erweiterungsbau errichtet werden soll, im Eigentum der Stadt Pulheim befindet, eignet es sich für die geplante bauliche Erweiterung um zwei Gruppen. Nach Erweiterung würde die Kita Anemonenweg dann sechs Kindergartengruppen umfassen, in denen voraussichtlich 125 Kinder unter und über drei Jahren bis zur Einschulung betreut werden. Bereits in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.09.2014 wurde darüber berichtet, dass die Kita Anemonenweg für eine Erweiterung vorgesehen ist. Im Entwurf zum Haushalt 2015/2016 wurden bereits Mittel in 2015 für den Anbau eingestellt. Das geltende Planungsrecht liefert jedoch nicht die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene bauliche Erweiterung, da der geplante Baukörper einen Teil der südlich der Kindergartenfläche festgesetzten Spielplatzfläche einnimmt. Daher ist eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30/3 Pulheim erforderlich, der dann die notwendige Baufläche entsprechend der vorliegenden Erweiterungsplanung (vgl. Anlage 3) festsetzt. Das notwendige Änderungsverfahren soll auf der Grundlage des § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da es sich um eine Nachverdichtung handelt und der Geltungsbereich der vorgesehenen Planänderung mit nur ca. 5240 m² - es sind dies die Flurstücke 1896 und 1894, welche derzeit sowohl die Kita als auch die angrenzende Spielplatzfläche umfassen – deutlich unter der im § 13a BauGB genannten Größenordnung liegt. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich, da der gesamte Bereich der vorgesehenen Planänderung im FNP als „Fläche für Gemeinbedarf“ dargestellt ist.