Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
03.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
521/2014
Erstellt am:
20.11.2014
Aktenzeichen:
IV/003
Verfasser/in:
Frau Dr. Cassens-Sasse
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umweltausschuss
nö. Sitzung
X
Termin
03.12.2014
Betreff
Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 521/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss beschließt die Teilnahme an der Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier auf freiwilliger Basis. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen, die bereits
umgesetzt werden zu ermitteln und der Bezirksregierung zur Aufnahme in die Gesamtstrategie mitzuteilen.
Erläuterungen
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hatte die Stadt Pulheim im
Februar 2014 zu einem Informationstermin in Bezug auf die geplante Aufstellung eines Luftreinhaltplans Rheinisches
Braunkohlerevier eingeladen.
Seitens des Ministeriums wurde bei diesem Termin mitgeteilt, dass der Bereich Rheinisches Braunkohlerevier der EUKommission als Belastungsraum gemeldet wurde. Eine konkrete räumliche Abgrenzung gibt es nicht. Der als Ballungsraum Rheinisches Braunkohlerevier angesehene Bereich ist der Karte in Anlage 1 zu entnehmen. Die Stadt Pulheim
gehört nicht dazu. Anlass für die Meldung waren die Messwerte für Feinstaub (PM 10), die zu diesem Zeitpunkt knapp
unter der Belastungsgrenze lagen. Außerdem konnte an einzelnen Tagen an bestimmten Messstationen eine nicht unerhebliche Überschreitung festgestellt werden. Um die Feinstaubbelastung zu senken, sollte daher auf freiwilliger Basis
ein Luftreinhalteplan erarbeitet werden. Aufgrund von Reaktionen von RWE waren seit März 2013 allerdings keine Überschreitungen der Grenzwerte mehr aufgetreten.
Im Vorfeld dieser ersten Informationsveranstaltung hatte eine bei der Bezirksregierung Köln gebildete Projektgruppe im
Jahr 2013 bereits zweimal zu dem Thema getagt. Zu den Treffen dieser Projektgruppe war die Stadt Pulheim nicht eingeladen worden. Seitens der Projektverantwortlichen war dann beschlossen worden, den Kreis der teilnehmenden
Kommunen zu erweitern.
Bei dem Termin im Februar wurde deutlich, dass der Informationsstand der eingeladenen Kommunen sehr unterschiedlich war. Aus diesem Grund wurde zu einem weiteren Termin bei der Bezirksregierung Köln eingeladen, bei dem die
rechtlichen Grundlagen der Luftreinhalteplanung insbesondere im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen EUVorgaben und der Situation im Rheinischen Revier, die aktuellen Messergebnisse und die Belastungssituation im Rheinischen Revier sowie mögliche freiwillige Maßnahmen diskutiert wurden. Auf Bitte mehrerer Kommunen, die den Begriff
Luftreinhalteplanung als negativ besetzt angesehen haben, ist eine Umbenennung des Projekts erfolgt. Dies war ohne
weiteres möglich, da die verbindlichen Vorgaben zur Aufstellung eines Luftreinhaltplans ohnehin nicht vorlagen. Von
Anfang an hat es sich um eine freiwillige Initiative gehandelt, um die Feinstaubbelastung im Rheinischen Braunkohlerevier über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zu senken. Dementsprechend wird das Projekt jetzt unter dem Begriff „Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier“ geführt.
Ziel dieses Projekts ist es, die unterschiedlichen Aktivitäten zur Verbesserung der Luftqualität in einer Gesamtstrategie
zu bündeln. Es handelt sich dabei nicht um einen Luftreinhalteplan i.S. des § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz.
Neben den Kommunen und Kreisen sind auch die IHK und die Firma RWE Power AG in die Maßnahmenerarbeitung
einbezogen worden.
Die Protokolle der beiden Veranstaltungen sowie weitere Informationsmaterialien, die den Kommunen zur Verfügung
gestellt wurden, sind in den Anlagen 2 bis 17 beigefügt. Auf der folgenden Seite sind die Inhalte der Anlagen in einer
Liste aufgelistet.
Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Stadt Pulheim an der Entwicklung der Gesamtstrategie zur Verbesserung der
Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier beteiligt und Maßnahmen ermittelt und der Bezirksregierung mitteilt, die
diesem Ziel entsprechen. Beispielhaft sind bei der letzten Informationsveranstaltung folgende Maßnahmen genannt
worden: Förderung des Radverkehrs, E-bikes für Dienstfahrten, Energieausweise für städtische Gebäude, Energieeinsparmaßnahmen (durch Senkung des Verbrauchs an fossilen Energieträgern), Verbesserung des ÖPNV, umweltfreundliche Dienstfahrzeuge, Einsatz von Luft-Wärme-Pumpen, Einschränkung von Kleinfeuerungsanlagen.
Vorlage Nr.: 521/2014 . Seite 3 / 3
Aus dem Rhein-Erft-Kreis hat bisher lediglich die Stadt Kerpen die Teilnahme an der Erarbeitung der Gesamtstrategie
zugesagt.
Übersicht Anlagen:
Anlage 1
Anlagen 2und 3
Anlagen 4 bis 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlagen 10 und 11
Anlagen 12 und 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Ballungsraum Rheinisches Braunkohlerevier
Protokoll Informationsveranstaltung 12.02.2014 und Teilnehmerliste
Messergebnisse
Übersicht Luftreinhaltepläne
Ballungsräume NRW
Definition Ballungsräume
eingeladene Kommunen und Projektgruppenmitglieder
Protokoll Informationsveranstaltung 26.05.2014 und Teilnehmerliste
Fragen und Antworten zur Luftreinhalteplanung im Rheinischen Braunkohlerevier
Antrag Landtag vom 06.05.2014
Informationen der Landesregierung zum Braunkohle- und Steinkohlebergbau