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Beschlussvorlage (Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
03.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 521/2014 Erstellt am: 20.11.2014 Aktenzeichen: IV/003 Verfasser/in: Frau Dr. Cassens-Sasse Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss nö. Sitzung X Termin 03.12.2014 Betreff Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 521/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss beschließt die Teilnahme an der Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier auf freiwilliger Basis. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen, die bereits umgesetzt werden zu ermitteln und der Bezirksregierung zur Aufnahme in die Gesamtstrategie mitzuteilen. Erläuterungen Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hatte die Stadt Pulheim im Februar 2014 zu einem Informationstermin in Bezug auf die geplante Aufstellung eines Luftreinhaltplans Rheinisches Braunkohlerevier eingeladen. Seitens des Ministeriums wurde bei diesem Termin mitgeteilt, dass der Bereich Rheinisches Braunkohlerevier der EUKommission als Belastungsraum gemeldet wurde. Eine konkrete räumliche Abgrenzung gibt es nicht. Der als Ballungsraum Rheinisches Braunkohlerevier angesehene Bereich ist der Karte in Anlage 1 zu entnehmen. Die Stadt Pulheim gehört nicht dazu. Anlass für die Meldung waren die Messwerte für Feinstaub (PM 10), die zu diesem Zeitpunkt knapp unter der Belastungsgrenze lagen. Außerdem konnte an einzelnen Tagen an bestimmten Messstationen eine nicht unerhebliche Überschreitung festgestellt werden. Um die Feinstaubbelastung zu senken, sollte daher auf freiwilliger Basis ein Luftreinhalteplan erarbeitet werden. Aufgrund von Reaktionen von RWE waren seit März 2013 allerdings keine Überschreitungen der Grenzwerte mehr aufgetreten. Im Vorfeld dieser ersten Informationsveranstaltung hatte eine bei der Bezirksregierung Köln gebildete Projektgruppe im Jahr 2013 bereits zweimal zu dem Thema getagt. Zu den Treffen dieser Projektgruppe war die Stadt Pulheim nicht eingeladen worden. Seitens der Projektverantwortlichen war dann beschlossen worden, den Kreis der teilnehmenden Kommunen zu erweitern. Bei dem Termin im Februar wurde deutlich, dass der Informationsstand der eingeladenen Kommunen sehr unterschiedlich war. Aus diesem Grund wurde zu einem weiteren Termin bei der Bezirksregierung Köln eingeladen, bei dem die rechtlichen Grundlagen der Luftreinhalteplanung insbesondere im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen EUVorgaben und der Situation im Rheinischen Revier, die aktuellen Messergebnisse und die Belastungssituation im Rheinischen Revier sowie mögliche freiwillige Maßnahmen diskutiert wurden. Auf Bitte mehrerer Kommunen, die den Begriff Luftreinhalteplanung als negativ besetzt angesehen haben, ist eine Umbenennung des Projekts erfolgt. Dies war ohne weiteres möglich, da die verbindlichen Vorgaben zur Aufstellung eines Luftreinhaltplans ohnehin nicht vorlagen. Von Anfang an hat es sich um eine freiwillige Initiative gehandelt, um die Feinstaubbelastung im Rheinischen Braunkohlerevier über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zu senken. Dementsprechend wird das Projekt jetzt unter dem Begriff „Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier“ geführt. Ziel dieses Projekts ist es, die unterschiedlichen Aktivitäten zur Verbesserung der Luftqualität in einer Gesamtstrategie zu bündeln. Es handelt sich dabei nicht um einen Luftreinhalteplan i.S. des § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz. Neben den Kommunen und Kreisen sind auch die IHK und die Firma RWE Power AG in die Maßnahmenerarbeitung einbezogen worden. Die Protokolle der beiden Veranstaltungen sowie weitere Informationsmaterialien, die den Kommunen zur Verfügung gestellt wurden, sind in den Anlagen 2 bis 17 beigefügt. Auf der folgenden Seite sind die Inhalte der Anlagen in einer Liste aufgelistet. Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Stadt Pulheim an der Entwicklung der Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier beteiligt und Maßnahmen ermittelt und der Bezirksregierung mitteilt, die diesem Ziel entsprechen. Beispielhaft sind bei der letzten Informationsveranstaltung folgende Maßnahmen genannt worden: Förderung des Radverkehrs, E-bikes für Dienstfahrten, Energieausweise für städtische Gebäude, Energieeinsparmaßnahmen (durch Senkung des Verbrauchs an fossilen Energieträgern), Verbesserung des ÖPNV, umweltfreundliche Dienstfahrzeuge, Einsatz von Luft-Wärme-Pumpen, Einschränkung von Kleinfeuerungsanlagen. Vorlage Nr.: 521/2014 . Seite 3 / 3 Aus dem Rhein-Erft-Kreis hat bisher lediglich die Stadt Kerpen die Teilnahme an der Erarbeitung der Gesamtstrategie zugesagt. Übersicht Anlagen: Anlage 1 Anlagen 2und 3 Anlagen 4 bis 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlagen 10 und 11 Anlagen 12 und 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Ballungsraum Rheinisches Braunkohlerevier Protokoll Informationsveranstaltung 12.02.2014 und Teilnehmerliste Messergebnisse Übersicht Luftreinhaltepläne Ballungsräume NRW Definition Ballungsräume eingeladene Kommunen und Projektgruppenmitglieder Protokoll Informationsveranstaltung 26.05.2014 und Teilnehmerliste Fragen und Antworten zur Luftreinhalteplanung im Rheinischen Braunkohlerevier Antrag Landtag vom 06.05.2014 Informationen der Landesregierung zum Braunkohle- und Steinkohlebergbau