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Beschlussvorlage (Anlage 16 zur Beschlussvorlage 521/2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
423 kB
Datum
03.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51

Inhalt der Datei

Braunkohlen- und Steinkohlenbergbau in Nordrhein-Westfalen Neue Ansätze für noch mehr Transparenz und einen fairen Ausgleich der Interessen der von bergbaulichen Auswirkungen Betroffenen und der Bergbauunternehmen Inhaltsverzeichnis Vorwort……………………………………………………………………………………….……...… 4 I. Wirtschaftliche Bedeutung des Braun- und Steinkohlenbergbaus in Nordrhein-Westfalen ................................................................................................................. 4 II. Bergbau bleibt nicht ohne Auswirkungen .............................................................................. 5 III. Grundlagen für den Interessenausgleich .............................................................................. 5 IV. Grundlagen des Schutzes vor nachteiligen Umwelteinwirkungen ..................................... 6 V. Mehr Transparenz für einen fairen Interessenausgleich ...................................................... 6 VI. Aktuelle, neu eingeleitete Maßnahmen für einen weiter verbesserten Interessenausgleich .................................................................................................................. 7 1. 1.1 1.2 1.3 Maßnahmen im Bereich des Braunkohlenbergbaus ................................................................... Tagebaurandbetroffenheit ........................................................................................................... Anrufungsstelle „Bergschaden Braunkohle NRW“ ...................................................................... Immissionsmessungen ................................................................................................................ 7 7 8 8 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Maßnahmen im Bereich des Steinkohlenbergbaus ................................................................... Risswerkführung .......................................................................................................................... Bergschadensregulierung im Verantwortungsbereich der RAG nach 2018 ............................... Schlichtungsstelle Bergschaden bleibt bis auf weiteres bestehen .............................................. Einwirkungsbereich, Erweiterter Betrachtungsraum (Nullrandverschiebung) und Bergschadensvermutung ............................................................................................................. Umfassende unabhängige Überprüfung der Einlagerung bergbaufremder Abfälle in Steinkohlenbergwerken .............................................................................................................. 8 8 8 8 2.5 9 9 VII. Braunkohlenbergbau ............................................................................................................... 10 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Bergschäden ............................................................................................................................... 10 Bergschadensregelungen bei RWE Power ................................................................................. 10 Anrufungsstelle „Bergschaden Braunkohle NRW“ bei der Bezirksregierung Köln...................... 11 Bergschadensforum der RWE Power AG ................................................................................... 12 Informationsdienst zu bergbaubedingten Bodenbewegungen und ihren Auswirkungen im Rheinischen Braunkohlenrevier .................................................................................................. 12 Weitere Beratungsmöglichkeiten für Schadensbetroffene .......................................................... 13 2. Staubmessungen und –bekämpfung........................................................................................... 13 3. Schallmessungen und –bekämpfung .......................................................................................... 14 4. Tagebaurandbetroffenheit ........................................................................................................... 15 5. Verantwortung der RWE Power AG für den Wandel der Wirtschaftsstruktur im Rheinischen Revier................................................................................................................. 16 Beschäftigungssicherheit ............................................................................................................ 16 Klimaschutz……………………………………………………………………………………………….17 Verlässliche Partnerschaft mit Kommunen im Rheinischen Revier ............................................ 17 Partnerschaftliche Flächenpolitik ................................................................................................. 17 5.1 5.2 5.3 5.4 VIII. Steinkohlenbergbau .................................................................................................................. 18 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Maßnahmen, Abläufe und Verfahren der RAG bei Bergschäden ............................................... 18 Schlichtungsstelle Bergschäden beim RVR ................................................................................ 18 Bergbauinduzierte Erderschütterungen....................................................................................... 19 Standsicherheit von Halden ........................................................................................................ 19 Nullrand-Problematik ................................................................................................................... 20 Regelungen zum Markscheidewesen ......................................................................................... 20 Maßnahmen nach Auslaufen des Steinkohlenbergbaus 2018 ................................................... 21 IX. Schlussbemerkung ................................................................................................................... 21 Anhang .................................................................................................................................................... 23 -3- Vorwort Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) und die RWE Power AG sowie die RAG AG als Unternehmen des Braunkohlen- und Steinkohlenbergbaus in Nordrhein-Westfalen wollen mit dem vorliegenden Dokument die seit vielen Jahren bereits umgesetzten, jetzt eingeleiteten und noch geplanten Maßnahmen zum Interessenausgleich zwischen Betroffenen und Unternehmen umfassend darstellen, damit eine Informations- und Diskussionsplattform schaffen und auf diese Weise zu mehr Transparenz und einen fairen Ausgleich der Interessen der von bergbaulichen Auswirkungen Betroffenen und der Bergbauunternehmen in diesem Land beitragen. I. Wirtschaftliche Bedeutung des Braun- und Steinkohlenbergbaus in NordrheinWestfalen (1) Bergbau in Nordrhein-Westfalen hat eine lange Tradition. Gewinnung und Nutzung von Steinkohle und Braunkohle haben über Generationen Wirtschaftskraft, Einkommen, Wachstum und Wohlstand gesichert. Ohne Kohle aus NordrheinWestfalen wären Wiederaufbau und Industrialisierung Deutschlands nach den Kriegswirren kaum denkbar gewesen. Auch heute ist unsere leistungsstarke Industrie in Nordrhein-Westfalen auf die verlässliche und bezahlbare Bereitstellung von Energie angewiesen. Heimische Kohle leistet dazu einen bedeutenden Beitrag. Bergbau in NRW steht bis heute für      weltweit führende Spitzentechnologie, Wertschöpfung, eine sichere und preisgünstige Versorgung mit Rohstoffen, Beschäftigung von vielen Tausend Menschen, auch in der Zulieferindustrie und im Dienstleistungssektor, die solide Ausbildung von Jugendlichen. Im Jahr 2011 wurden durch die RAG Aufträge im Volumen von mehr als 900 Mio. € an ihre Lieferanten vergeben. Davon entfielen knapp 800 Mio. € auf Betriebe in NRW. Heimische Kohle trägt auch heute noch zur sicheren Energieversorgung Deutschlands bei. Der Braunkohlenbergbau im Rheinischen Revier sichert gegenwärtig 26.000 direkte und indirekte Arbeitsplätze. Rund 1 Mrd. Euro jährliche Investitionen und andere Ausgaben bei 3.500 Auftragnehmern in der Region sowie zusätzlich entstehende Effekte, z.B. aus der Kraftwerksmodernisierung, sind ein wichtiger Beitrag für wirtschaftliche Prosperität, Beschäftigung und Ausbildung. In der Braunkohle werden derzeit rund 800 junge Menschen in 20 Berufsbildern auf höchstem Niveau ausgebildet. Für die Zeit nach Auslaufen des Braunkohlenabbaus wurde weit vorausschauend das Projekt „Innovationsregion Rheinisches Revier“ initiiert; ähnliche Projekte und Kooperationen bestehen – allerdings nicht gebündelt in einer einzigen Initiative - für den Bereich des Steinkohlenbergbaus an der Ruhr. Der Bergbau in NRW stellt sich der gesellschaftlichen Debatte über Klima-, Gesundheits- und Umweltauswirkungen der eingesetzten Energieträger. Er muss und wird sich an den auf EU-, Bundes- und Landesebene beschlossenen Klimaschutzzielen orientieren. -4- (2) Das Auslaufen des subventionierten Abbaus heimischer Steinkohle ist politisch beschlossen und wird im Jahr 2018 mit der Stilllegung der letzten Bergwerke in Nordrhein-Westfalen seinen Abschluss finden. Nach dem Auslaufen sind weiterhin Maßnahmen notwendig, um entsprechende Sanierungsarbeiten, Bereinigung von Bergschäden, Wasserhaltung und ähnliche Arbeiten für Jahrzehnte darzustellen. (3) Die heutigen Braunkohlentagebaue in Nordrhein-Westfalen haben derzeit planerisch und bergrechtlich gesicherte Perspektiven. (4) Die Landesregierung verfolgt eine nachhaltige Energiepolitik. Dies bedeutet, dass sie ihr Handeln gleichgewichtig an den Zielen des Klima- und Umweltschutzes, der Preiswürdigkeit und der Versorgungssicherheit ausrichtet. Bis das Ziel der Landesregierung, die Stromversorgung vollumfänglich durch erneuerbare Energien sichergestellt werden kann, sind hocheffiziente und flexible fossile Kraftwerke notwendig. Der Energiebedarf wird zunehmend aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Die Erreichung des Zieldreiecks – Klimaschutz, sowie Versorgungssicherheit und Preiswürdigkeit der Elektrizitätsversorgung - steht dabei im Mittelpunkt. II. Bergbau bleibt nicht ohne Auswirkungen (1) Bergbau war stets und ist auch heute trotz Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit unvermeidbaren Auswirkungen auf die Umgebung und die in der Nachbarschaft lebenden Menschen verbunden. Vom Steinkohlenbergbau ausgelöste Bodenbewegungen können Gebäudeschäden verursachen. Auch bergbaubedingte Erderschütterungen beeinträchtigen die Anwohnerschaft. Im Sümpfungsbereich des Braunkohlenbergbaus können im Bereich geologischer Besonderheiten ebenfalls Gebäudeschäden auftreten. Hinzu kommen Staubemissionen, Lärmbelästigungen und Grundwasserbeeinträchtigungen. (2) Wie bei anderen Gewerbe- und Industriebetrieben können Auswirkungen auch bei Bergwerksbetrieben nicht ausgeschlossen werden. Diese Auswirkungen lösen Kritik aus. Daran ändert auch nichts, dass vielfältige und sehr anspruchsvolle Grenzwerte für Emissionen und Immissionen eingehalten werden. III. Grundlagen für den Interessenausgleich (1) In dem Prozess des Interessenausgleichs hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme und des Umsiedlungserfordernisses zugunsten der Braunkohlentagebaue bedarf es einer intensiven und zeitgerechten Abstimmung zwischen dem Bergbautreibenden, den Betroffenen und den Behörden, der Politik und Öffentlichkeit. Um dieses Spannungsfeld weitestgehend aufzulösen, tragen vorlaufende und betriebsbegleitende Plan- und Genehmigungsverfahren bei. Dies beginnt mit den landesplanerischen Verfahren (Braunkohlenplanverfahren einschließlich UVP) und endet mit fachspezifischen Verfahren für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung der Braunkohlenpläne und deren Aufstellung beschließt der für die Braunkohlenplanung zuständige Braunkohlenausschuss als gesetzlich festgelegtes Gremium. In mehrjährigen Prüfungs- und Entscheidungsprozessen werden Umweltauswirkungen, Belange der Sozialverträglichkeit sowie die regionalen und überregionalen Aspekte der zahlreichen beteiligten Interessengruppen sorgfältig abgewogen. Ferner ist die energiepolitische Erforderlichkeit nachzuweisen. Der Braunkohlenplan müsste gem. § 30 Landesplanungsgesetz überprüft und erforderlichenfalls geändert werden, wenn die Grundannahmen für den Braunkohlenplan sich wesentlich ändern würden. -5- (2) IV. Begleitend zu den Verfahren erfolgt über umfangreiche Informationsveranstaltungen eine über die gegenwärtig geltenden gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Bürgerbeteiligung. Braunkohlenpläne werden vom Braunkohlenausschuss aufgestellt und von der Landesregierung - im Benehmen mit dem für die Raumordnung zuständigen Ausschuss des Landtags NRW - genehmigt. Der Braunkohlenausschuss informiert sich auch bei der Umsetzung der Braunkohlenpläne laufend über die ordnungsgemäße Einhaltung der dort definierten Ziele. Grundlagen des Schutzes vor nachteiligen Umwelteinwirkungen (1) Der Betrieb von Bergwerksanlagen unterliegt in erster Linie dem Bundesberggesetz und seinem vielfältigen untergesetzlichen Regelwerk. Zudem kommen Bestimmungen des allgemeinen Umweltrechts zur Anwendung. Regelungen zum Nachbarschaftsschutz nehmen dabei breiten Raum ein. (2) Der Betrieb der Tagebaue erfolgt unter Beachtung der Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW, zum Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen aus Tagebauen vom 18.09.2003. Nach § 22 BImSchG müssen die Tagebaue zudem so betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und dass nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Als Umwelteinwirkungen im Sinne des § 22 BImSchG kommen bei Tagebauen in erster Linie Staub- und Geräuschimmissionen in Betracht. Der Minderung von Staubund Geräuschimmissionen, die beim Betrieb von großen Tagebauen zwangsläufig auftreten, wird daher eine sehr große Bedeutung beigemessen. Verbindliche Grenzwerte für Grobstaub werden eingehalten. Der Bergbehörde liegt dazu umfangreiches Zahlenmaterial vor. Der Grenzwert für das Jahresmittel beträgt 0,35 g/m²d; die Messungsergebnisse aus 2008-2011 lagen mit einem Wert bei max. 0,26 g/m²d und ansonsten unter 0,20 g/m²d. Für 2012 liegen die Daten ebenfalls deutlich unter dem Grenzwert. Feinstaubkonzentrationen (PM 10) im Umfeld der Tagebaue, zu denen auch deren Emissionen beitragen, liegen nur in wenigen Fällen oberhalb zulässiger Grenzwerte. Maßnahmen, die im Rahmen von Aktions- bzw. Luftreinhalteplänen bisher umgesetzt worden sind, haben hierzu beigetragen. (3) Das MKLUNV hat angekündigt, dass für das Rheinische Revier ein gemeinsamer Luftreinhalteplan erarbeitet werden soll. Dazu finden gegenwärtig Beratungen statt. V. Mehr Transparenz für einen fairen Interessenausgleich (1) Die Sensibilität und Kritik hinsichtlich bergbaulicher Einwirkungen nimmt in Teilen der Gesellschaft zu. Skepsis gegenüber technisch geprägten Verfahren, Abläufen und Strukturen ist generell verstärkt feststellbar. (2) Und ebenso stehen nach Recht und Gesetz getroffene Verwaltungsakte der zuständigen Bergbehörde zunehmend in der Kritik. Auch die gesetzlichen Grundlagen selbst werden mehr und mehr hinterfragt. (3) Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Informationsbedürfnisses vermissen Betroffene transparente und nachvollziehbare Darstellungen auch übergeordneter Zusammenhänge, Strukturen und Abläufe und die Bereitschaft der Bergbauunternehmen, über vorliegende Daten und über tatsächliche oder mögliche Auswirkungen der Vorhaben umfassend zu informieren. Dies schürt Unverständnis -6- und Misstrauen und mündet in einzelnen extremen Fällen in grundsätzlicher Ablehnung. (4) VI. Im Einflussbereich bergbaulicher Betriebe sind auch Schäden an den Wohnhäusern der dort lebenden Menschen nicht zu vermeiden. Sie fordern zu Recht eine faire Regulierung der Schäden und die Möglichkeit einer vom ggf. ersatzpflichtigen Bergbauunternehmen unabhängigen, sachverständigen Prüfung der Schadensangelegenheit. Aktuelle, neu eingeleitete Maßnahmen für einen weiter verbesserten Interessenausgleich In den folgenden Abschnitten dieses Dokumentes (Ziffern 1 und 2) werden sowohl für den Braunkohlen- als auch den Steinkohlenbergbau Maßnahmen vorgestellt, die insbesondere für die Geltendmachung und Regulierung von Bergschäden und für den Immissionsschutz besondere Bedeutung haben. In den Beratungen mit dem Unterausschuss Bergbausicherheit des Landtags und mit den Betroffenenverbänden (Vertreter im Unterausschuss Bergbausicherheit) haben sich die aus ihrer Sicht aktuell besonders wichtigen Anliegen herausgebildet, die neben der Prüfung der Frage, ob gesetzgeberische Maßnahmen zur Ermöglichung des Abschlusses von Rechtsschutzversicherungen im Zusammenhang mit Bergschäden eingeleitet werden können - vorrangig von den Unternehmen und dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk angegangen werden sollen; weitere Maßnahmen sind für den Braunkohlenbergbau in Kapitel VII, für den Steinkohlenbergbau in Kapitel VIII beschrieben: 1. Maßnahmen im Bereich des Braunkohlenbergbaus 1.1 Tagebaurandbetroffenheit Die in den Braunkohlenplänen dargestellten Sicherheitslinien an den Tagebaurändern sind Gegenstand von Diskussionen - vor allem wegen der mit der Abbautätigkeit verbundenen Emissionen. RWE sagt zu, unter Beteiligung der betroffenen Gemeinden bis Ende 2014 Folgendes zu prüfen und umzusetzen: • Verstärkung von Grünvernetzungen im Bereich der Ortschaften; • Errichtung lokaler Wettermessstationen, die einen gezielteren Immissionsschutz ermöglichen; • fallweise Verbesserung der Kapselung von Antrieben; • fallweise Ausbau der Einhausung von Bandübergaben; • situationsbedingte Erhöhung von Immissionsschutzwällen; • Anpassung betrieblicher Maßnahmen an das Ruhe- und Schlafbedürfnis der besonders betroffenen Anrainer. -7- 1.2 Anrufungsstelle „Bergschaden Braunkohle NRW“ Die Anrufungsstelle Bergschäden steht den Bürgern im Rheinischen Revier seit dem 01.09.2010 zur Beratung in Bergschadensfragen zur Verfügung. Standort, Ausstattung und Tätigkeit der Anrufungsstelle werden überprüft; Ziel ist eine optimale Ausrichtung auf die Anliegen der vom Bergbau betroffenen Menschen. 1.3 Immissionsmessungen Feinstaub-, Grobstaub- und Schallmessungen werden mit und für die betroffenen Gemeinden transparent geplant und durchgeführt. Die Messergebnisse werden veröffentlicht. 2. Maßnahmen im Bereich des Steinkohlenbergbaus 2.1 Risswerkführung Zukünftig soll die Prüfung der durch Grundstückseigentümer vorgetragenen Beanstandungen der Risswerkführung mit größtmöglicher Transparenz erfolgen. Dazu wird folgendes Vorgehen vereinbart: Zur Prüfung der Beanstandungen führt die Bergbehörde einen Ortstermin durch. Zu diesem Ortstermin werden der das Risswerk führende Markscheider und der Grundstückseigentümer eingeladen. Der Grundstückseigentümer erhält Gelegenheit, einen öffentlich bestellten Sachverständigen auf dem Gebiet des Markscheidewesens hinzuzuziehen. Die Kosten hierfür übernimmt RAG nach den Grundsätzen der Entschädigung von Sachverständigen in Gerichtsverfahren. Falls nötig, trifft die Bergbehörde im Rahmen ihrer behördlichen Befugnisse eine Entscheidung über den beanstandeten Sachverhalt. Unabhängig davon bemüht sich die Landesregierung um eine Änderung gesetzlicher Regelungen zur Risswerkführung auf Bundesebene. 2.2 Bergschadensregulierung im Verantwortungsbereich der RAG nach 2018 Die RAG AG wird auch nach 2018 für die Abwicklung von Bergschadensfällen verantwortlich sein. Die Regulierung von Bergschäden ist in den Regelungen zum Auslauf des subventionierten Steinkohlenbergbaus berücksichtigt worden. In der Zeit bis einschließlich 2018 werden die notwendigen Rückstellungen nach den Regelungen des Handelsrechtes gebildet. Diesen Rückstellungen stehen Vermögenswerte bei RAG AG gegenüber, sodass hierüber eine Finanzierung von Schadensabwicklungen sichergestellt ist. Für die Ewigkeitsaufgaben wird die Finanzierung ab 2019 durch die RAG-Stiftung im Rahmen des Ewigkeitslastenvertrages sichergestellt. 2.3 Schlichtungsstelle Bergschaden bleibt bis auf weiteres bestehen Alle Beteiligten tragen dafür Sorge, dass die Schlichtungsstelle auch über 2018 hinaus ihre Arbeit bis auf weiteres fortsetzen kann. -8- 2.4 Einwirkungsbereich, Erweiterter Betrachtungsraum (Nullrandverschiebung) und Bergschadensvermutung RAG hat der Bergbehörde Untersuchungen der tatsächlichen Erstreckung von Bodenbewegungen in Relation zu den prognostizierten Einwirkungsbereichen der aktiven und in jüngerer Zeit stillgelegten Bergwerke vorgelegt. Es sind Bodenbewegungen außerhalb der jeweils prognostizierten Einwirkungsbereiche erkennbar. Im Einzelnen handelt es sich um die Bergwerke Auguste Victoria, Ibbenbüren, West, Lohberg, Lippe, Ost und Walsum. Die Bezirksregierung Arnsberg wird eine gutachterliche Überprüfung der räumlichen Ausdehnung und Größenordnung sowie der Ursachen der außerhalb der prognostizierten Einwirkungsbereiche beobachteten Bodenbewegungen veranlassen. Die RAG wird ihre bereits in Hinblick auf den „erweiterten Betrachtungsraum“ beim Bergwerk Prosper-Haniel gegebene Zusage, dass sie bei allen dort gemeldeten Bergschäden die Beweislastumkehr i. S. v. § 120 Bundesberggesetz (Bergschadensvermutung) nicht in Abrede stellen werde (Anlage 2), auf andere aktive Bergwerke ausdehnen, sofern sich in den laufenden Prüfungen und aus gutachtlichen Ergebnissen ergibt, dass auch hier wegen bergbaulicher Verursachung jeweils „erweiterte Betrachtungsräume“ zu definieren sind. Dies gilt auch für die stillgelegten Bergwerke West, Walsum, Lohberg, Lippe und Ost. Das lässt die Bezirksregierung Arnsberg in einem weiteren Gutachten prüfen. Ergibt sich auch dort, dass Bodenbewegungen außerhalb der seinerzeit prognostizierten Einwirkungsbereiche eingetreten waren und eine bergbauliche Ursache hatten, wird die RAG die Regulierung von Bergschäden im jeweiligen Einzelfall prüfen. 2.5 Umfassende unabhängige Überprüfung der Einlagerung bergbaufremder Abfälle in Steinkohlenbergwerken Die Landesregierung verfolgt eine umfassende Vorsorgestrategie. Deshalb will sie schnellstmöglich Klarheit darüber haben, ob durch frühere bergbaufremde Einlagerungen eine Gefahr für Mensch und Umfeld ausgehen könnte. Dazu wird eine zügige, aber gleichwohl sorgfältige Prüfung der behaupteten Umweltauswirkungen erfolgen. Der Schutz von Mensch und Umwelt hat oberste Priorität. Deshalb muss allen potenziellen Gefahrenquellen durch Einlagerungen schwerbelasteter Abfälle in einigen Bergwerken auf den Grund gegangen und für Transparenz gesorgt werden. In diesem Sinne werden das Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium eine umfassende unabhängige gutachterliche Überprüfung veranlassen. Neben den aktuell besonders wichtigen Anliegen werden im Folgenden weitere Maßnahmen für einen verbesserten Interessenausgleich beschrieben. -9- VII. 1. Braunkohlenbergbau Bergschäden 1.1 Bergschadensregelungen bei RWE Power a. RWE Power berichtet bis Sommer 2014 und anschließend einmal jährlich im Unterausschuss Bergbausicherheit des Landtags Nordrhein-Westfalen, im Braunkohlenausschuss des Regionalrats Köln und in betroffenen Kommunen über gemeldete Bergschäden sowie über die damit verbundenen Entschädigungsverfahren im Rheinischen Braunkohlenrevier, insbesondere zu den nachfolgenden Punkten: - Entwicklung der jährlichen Fallzahlen durchschnittliche Verfahrensdauer zwischen erstmaliger Schadensmeldung und Abschluss des Entschädigungsverfahrens Transparenzerklärung (2010) für Bergschadensbearbeitung durch RWE Power (Anlage 1.1) Verfahren zur Unterlagenüberlassung durch RWE Power (Anlage 1.2) Tätigkeit des Bergschadensbeauftragten der RWE Power (Anlage 1.3) Ansprechstellen der RWE Power für Betroffene bei Bergschäden (Anlage 1.4) Der Verband Bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer (VBHG) wird gebeten, dort über seine Tätigkeit im Rahmen der Gesamtmitgliedschaft der bergschadensbetroffenen Kommunen des Braunkohlenreviers im VBHG zu berichten (Anlage 1.5). Die Berichte bilden die Grundlagen für die regelmäßige Unterrichtung der Bevölkerung. Zur Verbesserung der Transparenz und des Informations- und Wissenstandes der potenziell von Schäden Betroffenen im Rheinischen Braunkohlenrevier werden die Erfassung und Dokumentation sämtlicher bergschadensrelevanter Informationen, die bei den Bergbautreibenden oder den Behörden vorliegen, unter Beachtung des Datenschutzund Umweltinformationsrechts öffentlich zugänglich gemacht. b. Im Zusammenwirken mit dem Unterausschuss Bergbausicherheit und dem Braunkohlenausschuss überprüft RWE Power die vorstehend skizzierten Abläufe und Instrumente mit der Zielrichtung: - Beschleunigung der Bearbeitungsabläufe verbesserte Transparenz, Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der individuellen Analyse gemeldeter Schäden verbesserte Transparenz, Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Umfangs von Entschädigungsleistungen für die Überprüfung der Abläufe und Instrumente nutzt RWE Power die Erfahrungen der Anrufungsstelle „Bergschaden Braunkohle NRW“ (Vorsitzender, Beisitzer der Betroffenenseite und des Unternehmens, Geschäftsstelle) - 10 - Dazu bittet RWE Power die genannten Gremien um Übermittlung von dort festgestellten Defiziten und Verbesserungsvorschlägen bis Mitte 2014. Bis Ende 2014 prüft RWE Power die Umsetzbarkeit der Vorschläge und entwickelt auf dieser Basis das Konzept zur Beschleunigung der Bergschadensbearbeitung und berichtet den genannten Gremien sowie dem MWEIMH. 1.2 Anrufungsstelle „Bergschaden Braunkohle NRW“ bei der Bezirksregierung Köln a. Der Vorsitzende der Anrufungsstelle erstattet im Unterausschuss Bergbausicherheit wie bisher regelmäßig (wenigstens einmal jährlich) und ebenso im Braunkohlenausschuss einen Tätigkeitsbericht. b. Die Tätigkeitsberichte der Anrufungsstelle werden von der Geschäftsstelle der Anrufungsstelle im Rahmen der Internetpräsenz der BR Köln veröffentlicht (vgl. hierzu Antrag im Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache: 16/3538). c. Die Anrufungsstelle bietet per Rundschreiben Revierkommunen Informationsveranstaltungen zum Schlichtungsverfahren an und führt bei den Kommunen im Februar/März 2014 eine entsprechende Bedarfsabfrage durch. Daran anknüpfend werden Informationsveranstaltungen durchgeführt. d. Die Geschäftsstelle der Anrufungsstelle führt im Dialog mit den benannten Mitwirkenden (RWE Power und Beisitzer der Betroffenenvertretungen) eine regelmäßige Evaluation des Schlichtungsverfahrens durch und berichtet dem Unterausschuss Bergbausicherheit, dem Braunkohlenausschuss und dem MWEIMH über die Ergebnisse einschließlich möglicher Vorschläge zur Verbesserung der Abläufe im Sinne effizienter und transparenter Verfahrensabläufe. Die Anrufungsstelle berichtet den genannten Stellen erstmals dazu im Mai 2014 und anschließend einmal jährlich. e. Potenziell Bergschadensbetroffene sollen künftig eine vergleichbare Rechtsstellung in der Braun- und Steinkohle erhalten. Notwendige Änderungen des Bundesberggesetzes (u. a. Einführung der Bergschadensvermutung für übertägige Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe) werden von der Landesregierung im Frühjahr 2014 angegangen. f. MWEIMH erörtert mit dem Vorsitzenden und den Mitwirkenden der Anrufungsstelle „Bergschaden Braunkohle in NRW“, deren Geschäftsstellenaufgaben derzeit von der Bezirksregierung Köln ausgeführt werden, welche organisatorischen Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Akzeptanz der Anrufungsstelle hin zu einer einheitlichen Schlichtungsstelle für NordrheinWestfalen bestehen. Zum Beispiel soll eine örtliche Präsenz im Rheinischen Braunkohlenrevier sichergestellt bleiben. Außerdem sollen die Öffentlichkeitsarbeit ausgebaut, das Angebot mit einem eigenen Internetauftritt beworben und regelmäßige Sprechstunden und Veranstaltungen in den von Bergbau betroffenen Gebieten initiiert werden. Die Schlichtungsempfehlung erfolgt aufgrund des Beratungsergebnisses, das das Anrufungsgremium, im Wesentlichen unter Wertung von Stellungnahmen der Fachbehörden und von Sachverständigengutachten erarbeitet hat. Der Schlichtungsspruch der Anrufungsstelle „Bergschaden Braunkohle NRW“ soll bis zu einer noch festzusetzenden finanziellen Höchstgrenze Verbindlichkeit für die Bergbautreibenden entfalten. Über die Umsetzung der Maßnahmen berichtet Unterausschuss Bergbausicherheit bis zum Herbst 2014. - 11 - das MWEIMH dem 1.3 Bergschadensforum der RWE Power AG a. RWE Power überführt das bislang unregelmäßige Bergschadensforum ab 2014 in einen ein- bis zweijährigen Turnus und stimmt Themenschwerpunkte mit Revierkommunen und den in der Anrufungsstelle „Bergschaden Braunkohle in NRW“ mitwirkenden Betroffenenvertretungen ab. b. RWE Power informiert umfassend im Vorfeld des jeweiligen Bergschadensforums und gibt einer breiten interessierten Öffentlichkeit (Kommunen, Regional- und Landespolitik, Bürgerinnen und Bürger) Gelegenheit zur aktiven Teilnahme und Diskussion. c. RWE Power veröffentlicht Vortragsmanuskripte im Internet und unterrichtet den Unterausschuss Bergbausicherheit und den Braunkohlenausschuss entsprechend. 1.4 Informationsdienst zu bergbaubedingten Bodenbewegungen und ihren Auswirkungen im Rheinischen Braunkohlenrevier 1.4.1. Ziele: - Umfassende, vollständige und transparente Information zu Bodenbewegungen im Braunkohlenrevier und deren mögliche Auswirkungen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen - Unterstützung für Menschen, die durch Bodenbewegungen einen materiellen Schaden erleiden - Unterstützung für Planungsträger, damit sie absehbare Abläufe bei den Planungen einbeziehen können 1.4.2. Kernelemente: - Zusammenführung der bei verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen (RWE Power, Bergbehörde, Wasserbehörden, Wasserverbände, Geol. Dienst, Vermessungsbehörden etc.) vorhandenen Daten und Informationen zu Beschaffenheit des Untergrundes, zur Grundwassersituation, zu Bodenbewegungen und zu Bergschäden - Visualisierung und Präsentation von Daten unter Zugrundelegung des Datenschutzes im Rahmen eines öffentlich zugänglichen Informationssystems 1.4.3. Arbeitsschritte: a. MWEIMH koordiniert federführend die Konzeption des Informationsdienstes (erste Aufgaben- und Gliederungsstruktur siehe Anlage 1.6). b. Es sind ein Koordinierungskreis, ein Arbeitskreis und ggf. fachspezifische Arbeitsgruppen einzurichten. c. Der Aufbau des Informationssystems soll (unter Berücksichtigung von Datenschutzvorgaben) einem externen Dienstleister übertragen werden. d. Abschluss einer Vereinbarung mit RWE Power zur Kostentragung. 1.4.4. Zeitliche Perspektive: Fertigstellung des Konzepts und Aufnahme der Testphase Ende 2014 - 12 - 1.5. Weitere Beratungsmöglichkeiten für Schadensbetroffene Schadensbetroffene können sich neben den o. g. Stellen vor allem auch an - Interessenvertretungen Bergbaubetroffener, wie z.B. o LVBB - Landesverband Bergbaubetroffener NRW, o Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V. des Rheinischen Braunkohlenreviers, o BgB - Bürger gegen Bergschäden (BgB) e.V., o VBHG - Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer e.V.). und an - Sachverständige, - Rechtsanwälte und zur Rechtsberatung befugte Personen wenden. Möchten Schadensbetroffene einen behördlich anerkannten oder öffentlich bestellten Sachverständigen einschalten, unterstützt sie dabei die Bezirksregierung Arnsberg durch Veröffentlichung des Verzeichnisses der gemäß § 36 Gewerbeordnung im Geschäftskreis „Markscheidewesen/ Bergschadenkunde” anerkannten Sachverständigen auf ihrer Internetseite: (http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/altbergbau_bergschaeden/ liste_sachvestaendige.pdf). Daneben führt die Industrie- und Handelskammer ein Verzeichnis der auf verschiedenen einschlägigen Fachgebieten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (http://svv.ihk.de). 2. Staubmessungen und –bekämpfung a. Feinstaub - RWE Power legt der Bergbehörde regelmäßig einen Bericht über die umgesetzten Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubemissionen vor. Beide Stellen werden im Rahmen ihrer Internetpräsentation über die Berichte informieren. - Im Unterausschuss Bergbausicherheit und im Braunkohlenausschuss berichten regelmäßig das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) über Verfahren und Ergebnisse der amtlichen Feinstaubmessungen des zurückliegenden Jahres an Messstationen im Braunkohlenrevier (einschl. Vergleich mit revierfernen Messstellen) und RWE Power über die umgesetzten Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubemissionen. - Messergebnisse des LANUV werden weiterhin wie schon bisher online und allgemein zugänglich veröffentlicht. Die vorstehend genannte Berichterstattung wird im Rahmen der Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle des Braunkohlenausschusses allgemein zugänglich gemacht. - RWE Power finanziert den Betrieb einer zusätzlichen Messstation zur Erfassung der Feinstaubsituation mit und beauftragt eine zertifizierte Stelle mit der Auswertung der Messungen. Die Festlegung des Standortes erfolgt nach Einschätzung des LANUV - 13 - unter Berücksichtigung der Vorstellungen der Kommunen im Umfeld der Tagebaue. b. Grobstaub 3. - RWE Power legt der Bergbehörde regelmäßig einen Bericht über die umgesetzten Maßnahmen zur Grobstaubbekämpfung vor. Beide Stellen werden im Rahmen ihrer Internetpräsentation über die Berichte informieren. - Im Unterausschuss Bergbausicherheit und im Braunkohlenausschuss berichten RWE Power und die Bergbehörde regelmäßig über Verfahren und Ergebnisse der Messungen gemäß § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Messungen aus besonderem Anlass) und RWE Power über die umgesetzten Maßnahmen zur Grobstaubbekämpfung. - RWE Power veröffentlicht die Ergebnisse der Messungen gemäß § 26 BImSchG (Messungen aus besonderem Anlass) regelmäßig im Rahmen ihrer Internetpräsentation. RWE Power informiert die Tagebau-Randgemeinden regelmäßig per Rundschreiben über die Messergebnisse. - RWE Power entwickelt unter wissenschaftlicher Begleitung das Konzept zur weiteren Reduzierung von Grobstaubemissionen weiter. Revierkommunen und Betroffenenvertretungen sind dabei einzubeziehen. RWE Power berichtet dazu Mitte 2014 im Unterausschuss Bergbausicherheit und im Braunkohlenausschuss. Schallmessungen und –bekämpfung 3.1 RWE Power berichtet regelmäßig im Unterausschuss Bergbausicherheit und im Braunkohlenausschuss über Verfahren, Ort und Ergebnisse der durchgeführten Schall-Messungen im Umfeld von Tagebauen, Bahnanlagen und sonstigen Schall emittierenden Betriebsanlagen sowie im Bereich betriebsnaher Wohnbebauung. 3.2 RWE Power veröffentlicht die Ergebnisse der Schall-Messungen regelmäßig im Rahmen ihrer Internetpräsentation. RWE Power informiert die TagebauRandgemeinden regelmäßig per Rundschreiben über die Messergebnisse. 3.3 RWE Power informiert Revierkommunen und Öffentlichkeit über die Erreichbarkeit zuständiger Ansprechpartner bei Lärmbeschwerden und die Möglichkeiten, auf Anforderung Lärmmessungen durchzuführen. 4. Tagebaurandbetroffenheit 4.1 RWE Power lädt im Rheinischen Revier regelmäßig zu einem kommunalpolitischen Dialog mit Bürgermeistern, Landräten und Abgeordneten aller Parteien aus der Region ein, um sich wechselseitig über aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen zu informieren, die das Unternehmen und auch einzelne Betriebe des Unternehmens betreffen. 4.2 RWE Power richtet ein regelmäßiges Dialogforum mit den von den Tagebauen und deren Auswirkungen betroffenen Kommunen ein mit dem Ziel eines partnerschaftlichen Interessenausgleichs zwischen Bergbaubetrieb und kommunalen Belangen. Für die Tagebaue Inden und Hambach wurden erste Schritte hierzu von RWE Power bereits umgesetzt. Für den Tagebau Garzweiler wurde der Prozess ebenfalls angestoßen. Erste Foren sollen nach Möglichkeit noch bis Mitte 2014 stattfinden. Es ist ein jährlicher Turnus anzustreben. - 14 - Kernpunkte des Dialogs sollen vor allem sein: - Rechtzeitige Information der Kommunalpolitik über Bergbauentwicklungen vor Ort, sodass seitens der Kommunen ggf. notwendige Anpassungsmaßnahmen mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf konzipiert und umgesetzt werden können; - RWE Power entwickelt unter Einbeziehung der Kommunen die Gestaltung der Tagebauränder unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen für die Anwohnerschaft weiter; dabei werden die Standsicherheit der Böschungen von Tagebauen und Restseen, landschaftsplanerische Aspekte sowie ggf. erforderliche Entwässerungs- und Emissionsschutzmaßnahmen berücksichtigt. Bei Bedarf werden Fachbüros hinzugezogen. 4.3 RWE Power entwickelt unter wissenschaftlicher Begleitung das Konzept zur weiteren Reduzierung von Schallemissionen weiter. Revierkommunen und Betroffenenvertretungen sind dabei einzubeziehen. RWE Power berichtet regelmäßig im Unterausschuss Bergbausicherheit und im Braunkohlenausschuss über die Ergebnisse des Kommunaldialogs und die umgesetzten Maßnahmen. 4.4 RWE Power, Bezirksregierung Köln, Bergbehörde und Geologischer Dienst erstellen bis Mitte 2014 einen gemeinsamen Bericht an den Unterausschuss Bergbausicherheit und den Braunkohlenausschuss zur Thematik der in Braunkohlenplänen dargestellten Sicherheitslinien an den Tagebaurändern mit den Schwerpunkten: - Zweck, Hintergrund u. rechtliche Vorgaben - Eingang der Sicherheitslinie in das Braunkohlenplan-Verfahren - betriebliche Umsetzung vorgegebener Sicherheitslinien 4.5 Der Bericht wird im Unterausschuss Bergbausicherheit (öffentliche Sitzungen) und im Braunkohlenausschuss erörtert. Der Bericht wird im Rahmen der Sitzungsprotokolle des Braunkohlenausschusses (Internet) veröffentlicht. - 15 - 5. Verantwortung der RWE Power AG für den Wandel der Wirtschaftsstruktur im Rheinischen Revier 5.1 Beschäftigungssicherheit Die Veränderungen der Energiewirtschaft und das perspektivische Auslaufen der Braunkohleförderung ziehen langfristig auch Veränderungen im Rheinischen Revier nach sich. Ein Unternehmen wie die RWE Power AG steht auch in der Verantwortung für anstehende Strukturänderungen. Dies gilt auch für die etwa 26.000 direkt und indirekt beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gilt aber auch für die allgemeine Wirtschaftsentwicklung der Region. 5.1.1 Langfristige Veränderungen des Unternehmens mit der Region Geschlossene Wertschöpfungsketten sind ein wichtiger Faktor für die Prosperität der Region. Zur Akzeptanz gehört daher auch, dass tarifgebundene Arbeitsplätze gesichert werden. Gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören dazu. Für die Akzeptanz ist es auch entscheidend, dass die RWE Power AG ihrer Ausbildungsverpflichtung nachkommt und Übernahmeperspektiven eröffnet. Spezielle Programme für benachteiligte Jugendliche wie „Ich pack´ das“, Schulpartnerschaftsprogramme und Praktika, sind hier besonders wichtig. Die Region erwartet, dass RWE Power mit Zukunftsinvestitionen in Erneuerbare Energien und Speichertechnologien im Zuge der Energiewende neue Arbeitsplätze in der Region schafft. 5.1.2 Aktive Förderung des Strukturwandels Die große Inanspruchnahme von Flächen, Verkehrsflächen und Entwicklungsalternativen begründet eine besondere Verantwortung der RWE Power AG für den strukturellen Wandel der Region. Neben der Beteiligung an lokalen Initiativen wie Indeland und Terra Nova sowie einer noch entsprechend zu realisierenden Initiative rund um den Tagebau Hambach ist eine konstruktive Mitarbeit in der von der Landesregierung angestoßenen revierweiten Innovationsregion Rheinisches Revier unerlässlich. Es geht darum, die industrielle Struktur auch unter den Bedingungen der Energiewende für künftige Entwicklungen zu nutzen. 5.1.3 Aufträge in der Region fördern Es muss weiter einen intensiven Austausch zwischen RWE Power AG und der regionalen Wirtschaft in der Region geben, um Hemmnisse bei Konzernvergaben für örtliche Mittelständler abzubauen. - 16 - 5.2 Klimaschutz Aus der Braunkohle stammt mit über 40 Prozent der bisher größte Beitrag zur Stromproduktion in NRW. Gleichzeitig ist die Braunkohle für fast 85 Millionen Tonnen CO2 und damit ein Drittel aller CO2-Emissionen des Landes NRW verantwortlich. Diese Emissionen sind in den letzten Jahren nicht gesunken. Will NRW seine Klimaschutzziele erreichen, wird auch die Braunkohleverstromung in Zukunft ihren Reduktionsbeitrag leisten müssen. 5.3 Verlässliche Partnerschaft mit Kommunen im Rheinischen Revier „All business is local“ gilt gerade für den Bergbau im Rheinischen Revier. Deswegen muss es eine besondere Verlässlichkeit der RWE Power AG für die betroffenen Kommunen geben. 5.4 Partnerschaftliche Flächenpolitik Die RWE Power AG und die Region müssen Entwicklungsimpulse auch durch eine gemeinschaftliche Flächenpolitik ermöglichen. Die Nutzbarmachung von frei werdenden Kraftwerksflächen gehört dazu. - 17 - VIII. 1. Steinkohlenbergbau Maßnahmen, Abläufe und Verfahren der RAG bei Bergschäden a. Die RAG berichtet im Unterausschuss Bergbausicherheit regelmäßig (wenigstens einmal jährlich) über die Bergschadensentwicklung (Statistik) und die vorhandenen Instrumente zum Bergschadensmanagement wie z.B. - BID-Bürgerinformationsdienst Übergabe/Kopien bergbaurisslicher Unterlagen und von Messungsergebnissen psychologische Beratung Bürgersprechstunde vor Ort Baustellenkoordinatoren vor Ort Servicecenter mit kostenloser Hotline Ergebnisse des markscheiderischen Überwachungskonzepts (gem. Rahmenbetriebsplanzulassung) Regelungen bei Schieflagen und Minderwertabkommen b. Unter Einbezug von Vorschlägen des Unterausschusses Bergbausicherheit überprüft RAG die vorstehend skizzierten Abläufe und Instrumente mit der Zielrichtung: - - 2. Beschleunigung der Bearbeitungsabläufe verbesserte Transparenz, Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der individuellen Analyse gemeldeter Schäden verbesserte Transparenz, Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Umfangs von Entschädigungsleistungen für die Überprüfung der Abläufe und Instrumente nutzt die RAG die Erfahrungen der Schlichtungsstelle Bergschäden beim RVR (Vorsitzender, Beisitzer der Betroffenenseite und des Unternehmens, Geschäftsstelle) RAG berichtet bis Mitte 2014 dem Unterausschuss Bergbausicherheit über erreichte Verbesserungen der Instrumente und Abläufe Schlichtungsstelle Bergschaden beim RVR a. Der Vorsitzende der Schlichtungsstelle erstattet im Unterausschuss Bergbausicherheit regelmäßig (wenigstens einmal jährlich) einen Tätigkeitsbericht. b. Die Tätigkeitsberichte der Schlichtungsstelle werden von der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle im Rahmen der Internetpräsenz des RVR veröffentlicht. c. Die Schlichtungsstelle bietet den Revierkommunen Informationsveranstaltungen zum Schlichtungsverfahren an und führt bei den Kommunen eine entsprechende Bedarfsabfrage durch. Daran anknüpfend werden Informationsveranstaltungen durchgeführt. d. Die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle führt im Dialog mit den benannten Mitwirkenden (RAG und Beisitzer der Betroffenenvertretungen) eine regelmäßige Evaluation des Schlichtungsverfahrens durch und berichtet dem Unterausschuss Bergbausicherheit und dem MWEIMH über die Ergebnisse einschließlich möglicher Vorschläge zur Verbesserung der Abläufe im Sinne - 18 - effizienter und transparenter Verfahrensabläufe. Die Schlichtungsstelle berichtet den genannten Stellen erstmals dazu im Mai 2014 und anschließend einmal jährlich. e. Die RAG AG wird auch für die Zeit nach 2018 die dauerhafte Finanzierung des Angebotes der Schlichtungsstelle sicherstellen. 3. Bergbauinduzierte Erderschütterungen a. RAG veröffentlicht kontinuierlich aktuelle Messergebnisse zu bergbauinduzierten Erderschütterungen (selbst veranlasste Messungen und Messungen Dritter) online im Rahmen des Internetauftritts (siehe auch vorstehend: BID-Bürgerinformationsdienst) b. Die Schlichtungsstelle Bergschäden beim RVR organisiert bis Herbst 2014 eine Vortragsveranstaltung zum Themenkomplex „Bergbau-induzierte Erschütterungen“ (greifbare, verständliche Darstellung der Ursachen, Zusammenhänge und möglichen Folgen bergbaubedingter Erderschütterungen, psychologische und physiologische Wirkung auf den Menschen, Wirkung auf Gebäude, …) - - Als Vortragende für die o.g. Veranstaltung kommen z.B. in Betracht: Geologischer Dienst NRW / anerkannte Fachstelle wie z.B. DMT / sachkundige Mediziner / Bausachverständige … Der Teilnehmerkreis sollte sich zusammensetzen aus: Unterausschuss Bergbausicherheit / Revierkommunen / Betroffenenvertretungen / interessierte Öffentlichkeit …; Die RAG AG wird um Kostenübernahme für die Veranstaltung gebeten. c. Aufgrund einer Schadenersatzklage eines Erschütterungsbetroffenen ist seit einiger Zeit ein privatrechtliches Klageverfahren vor dem Amtsgericht Rheinberg anhängig. Im Saarland war ein dortiges Urteil die Grundlage für den anschließend zwischen RAG und den Betroffenen geschlossenen Vergleich. RAG sieht in NRW keinen dem Saarland vergleichbaren Sachverhalt. Der Ausgang des vg. gerichtlichen Verfahrens in NRW bleibt abzuwarten. RAG verzichtet bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem vg. gerichtlichen Verfahren in NRW auf die Einrede der Verjährung für alle ihr gegenüber geltend gemachten Ansprüche auf Entschädigungszahlung für Wohnwertminderung durch bergbaubedingte Erderschütterungen, falls diese Ansprüche zum Zeitpunkt der Klageerhebung im vg. gerichtlichen Verfahren nicht bereits verjährt waren. 4. Standsicherheit von Halden a. Die Bergbehörde berichtet dem Unterausschuss Bergbausicherheit bis Mitte 2014 über das einschlägige Regelwerk zu Standsicherheitsfragen; der Geologische Dienst wird beteiligt. b. Parallel dazu berichtet die RAG dem Unterausschuss Bergbausicherheit bis Mitte 2014 über die betriebliche Umsetzung des Regelwerks. - 19 - 5. Nullrand-Problematik a. Die Bergbehörde wird dem Unterausschuss Bergbausicherheit über das Ergebnis ihrer Prüfungen zu Bodenbewegungen außerhalb prognostizierter Einwirkungsbereiche aktiver Steinkohlenbergwerke berichten. Die Bergbehörde wird die betroffenen Kommunen und die in der Schlichtungsstelle Bergschäden mitwirkenden Interessenvertretungen Bergbaubetroffener parallel dazu informieren. In Abstimmung mit betroffenen Kommunen sollen Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger stattfinden. b. Die Bergbehörde wird dem Unterausschuss Bergbausicherheit nach Abschluss der Prüfung zu Bodenbewegungen außerhalb prognostizierter Einwirkungsbereiche der in jüngerer Zeit stillgelegten Bergwerke über deren Ergebnis berichten. Die Bergbehörde wird die betroffenen Kommunen und die in der Schlichtungsstelle Bergschäden mitwirkenden Interessenvertretungen Bergbaubetroffener parallel dazu informieren. In Abstimmung mit betroffenen Kommunen können ggf. Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger stattfinden. c. Die Ergebnisse des noch zu beauftragenden Gutachtens werden dem Unterausschuss Bergbausicherheit und in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen den Bürgerinnen und Bürgern in Informationsveranstaltungen vorgestellt. Die Bergbehörde veröffentlicht das Gutachten auf ihrer Internetseite. 6. Regelungen zum Markscheidewesen a. Markscheider-Bergverordnung und Risswerkführung - - - - Die Bergbehörde berichtet dem Unterausschuss Bergbausicherheit regelmäßig über die Arbeitsergebnisse der AG Risswerkführung mit Handlungsvorschlägen zum weiteren Vorgehen. Im Dialog mit der RAG AG wird eine „erweiterte Dokumentation besonderer Sachverhalte“ in Ergänzung des gesetzlich vorgeschriebenen Risswerks fortgeführt. Bergbehörde und MWEIMH ermitteln auf Basis des Berichts sachlichen Änderungsbedarf hinsichtlich der Vorgaben der MarkscheiderBergverordnung zur Risswerkführung. Auf dieser Basis berichtet MWEIMH dem Unterausschuss Bergbausicherheit im Oktober 2014. Die Landesregierung plant, im Wege einer Bundesratsinitiative Änderungen der Markscheider-Bergverordnung zur Risswerkführung im vorstehenden Sinne verbindlich umzusetzen, Die Landesregierung wird die Änderung rechtlicher Regelungen initiieren, um auch im Bereich der übertägigen Aufsuchungsund Gewinnungsbetriebe (z.B. Braunkohletagebaue) - wie bereits für untertägige Bergbaubetriebe (z.B. Steinkohle) alle bergschadensrelevanten Informationen, die bei Bergbautreibenden und Behörden vorliegen, öffentlich zugänglich zu machen (z.B. exakte Lage von Störungslinien, Ausmaß von Senkungen, Risswerke). b. Kommunikation und Information zu Markscheidewesen und Risswerkführung Die Bergbehörde organisiert federführend eine Vortragsveranstaltung zu den Themen - gesetzliche Anforderungen an die Risswerkführung - 20 - - - originäre Tätigkeiten des Markscheiders (einschl. gesetzl. Grundlagen, wie u.a. „Anerkennung als Markscheider“) und deren Abgrenzung zu sonstigen vermessungs- bzw. bergschadensrelevanten Tätigkeiten im Bergwerksbetrieb. behördliche Aufsicht über die Markscheider und bergbehördliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Markscheider denkbare Vortragende: Hochschullehrer, Sachverständige Behördenvertreter, anerkannte Zielgruppe: Unterausschuss Bergbausicherheit und Landespolitik, Betroffenenvertretungen, Kommunalpolitik, Bürgerinnen und Bürger, Medien 7. Maßnahmen nach Auslaufen des Steinkohlenbergbaus 2018 - - IX. Die Regulierung von Bergschäden über das Jahr 2018 hinaus ist bereits in Abschnitt VI unter Ziffer 2.2 angesprochen. Dieses erfasst u. a. die Untersuchung etwaiger Hebungen der Tagesoberfläche im Falle eines Anhebens der Grubenwasserspiegel nach Einstellung der Steinkohlengewinnung und der damit verbundenen Bergschadensrisiken. Für die Dauerbergschäden wird die Finanzierung ab 2019 durch die RAG-Stiftung im Rahmen des Ewigkeitslastenvertrages sichergestellt. Für den Fall, dass das Vermögen der RAG-Stiftung nicht ausreicht, hat sich das Land NRW vertraglich zur Finanzierung der Ewigkeitslasten verpflichtet. Falls NRW aus dieser Gewährleistung in Anspruch genommen wird, gewährt der Bund auf der Grundlage des Steinkohlefinanzierungsgesetzes ein Drittel der zu leistenden Beiträge. Schlussbemerkung - Das MWEIMH stimmt mit den Unternehmen RWE Power AG und RAG AG einen Zeitplan zur Umsetzung vorstehender Details zur Verbesserung des Interessenausgleichs mit den Bergbaubetroffenen ab. - Das MWEIMH berichtet im Unterausschuss Bergbausicherheit Braunkohlenausschuss regelmäßig über die Umsetzung des Konzepts. - 21 - und im Düsseldorf, den 24.02.2014 …………………………… Garrelt Duin Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen …………………………… …………………………… Bernd Tönjes Matthias Hartung Vorstandsvorsitzender der RAG Aktiengesellschaft Vorstandsvorsitzender der RWE Power AG - 22 - Anhang Verzeichnis der Anlagen: 1. Unterlagen zum Braunkohlenbergbau 1.1. Transparenzerklärung (2010) der RWE Power AG zur Bergschadensbearbeitung 1.2. Details und schematischer Ablauf der Unterlagenüberlassung durch die RWE Power AG an Bergschadensbetroffene 1.3. Beschreibung der Tätigkeit des Bergschadensbeauftragten der RWE Power AG 1.4. Erreichbarkeit der Ansprechstellen für Bergschäden der RWE Power AG 1.5. Umfang und Ablauf der kostenlosen Erstberatung für Bergschadensbetroffene durch den VBHG im Rahmen der Gesamtmitgliedschaft der Revierkommunen 1.6. Skizze zur Struktur des Informationsdienstes Bodenbewegungen im Braunkohlenrevier im Rheinischen Braunkohlenrevier 2. Unterlagen zum Steinkohlenbergbau Versicherung der RAG zu Beweislast im (noch zu definierenden) erweiterten Betrachtungsraum - 23 -