Daten
Kommune
Pulheim
Größe
423 kB
Datum
03.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
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Braunkohlen- und Steinkohlenbergbau
in Nordrhein-Westfalen
Neue Ansätze für noch mehr Transparenz und einen
fairen Ausgleich der Interessen der von bergbaulichen
Auswirkungen Betroffenen und der Bergbauunternehmen
Inhaltsverzeichnis
Vorwort……………………………………………………………………………………….……...… 4
I.
Wirtschaftliche Bedeutung des Braun- und Steinkohlenbergbaus in
Nordrhein-Westfalen ................................................................................................................. 4
II.
Bergbau bleibt nicht ohne Auswirkungen .............................................................................. 5
III.
Grundlagen für den Interessenausgleich .............................................................................. 5
IV.
Grundlagen des Schutzes vor nachteiligen Umwelteinwirkungen ..................................... 6
V.
Mehr Transparenz für einen fairen Interessenausgleich ...................................................... 6
VI.
Aktuelle, neu eingeleitete Maßnahmen für einen weiter verbesserten
Interessenausgleich .................................................................................................................. 7
1.
1.1
1.2
1.3
Maßnahmen im Bereich des Braunkohlenbergbaus ...................................................................
Tagebaurandbetroffenheit ...........................................................................................................
Anrufungsstelle „Bergschaden Braunkohle NRW“ ......................................................................
Immissionsmessungen ................................................................................................................
7
7
8
8
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Maßnahmen im Bereich des Steinkohlenbergbaus ...................................................................
Risswerkführung ..........................................................................................................................
Bergschadensregulierung im Verantwortungsbereich der RAG nach 2018 ...............................
Schlichtungsstelle Bergschaden bleibt bis auf weiteres bestehen ..............................................
Einwirkungsbereich, Erweiterter Betrachtungsraum (Nullrandverschiebung) und
Bergschadensvermutung .............................................................................................................
Umfassende unabhängige Überprüfung der Einlagerung bergbaufremder Abfälle in
Steinkohlenbergwerken ..............................................................................................................
8
8
8
8
2.5
9
9
VII.
Braunkohlenbergbau ............................................................................................................... 10
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Bergschäden ............................................................................................................................... 10
Bergschadensregelungen bei RWE Power ................................................................................. 10
Anrufungsstelle „Bergschaden Braunkohle NRW“ bei der Bezirksregierung Köln...................... 11
Bergschadensforum der RWE Power AG ................................................................................... 12
Informationsdienst zu bergbaubedingten Bodenbewegungen und ihren Auswirkungen im
Rheinischen Braunkohlenrevier .................................................................................................. 12
Weitere Beratungsmöglichkeiten für Schadensbetroffene .......................................................... 13
2.
Staubmessungen und –bekämpfung........................................................................................... 13
3.
Schallmessungen und –bekämpfung .......................................................................................... 14
4.
Tagebaurandbetroffenheit ........................................................................................................... 15
5.
Verantwortung der RWE Power AG für den Wandel der Wirtschaftsstruktur
im Rheinischen Revier................................................................................................................. 16
Beschäftigungssicherheit ............................................................................................................ 16
Klimaschutz……………………………………………………………………………………………….17
Verlässliche Partnerschaft mit Kommunen im Rheinischen Revier ............................................ 17
Partnerschaftliche Flächenpolitik ................................................................................................. 17
5.1
5.2
5.3
5.4
VIII.
Steinkohlenbergbau .................................................................................................................. 18
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Maßnahmen, Abläufe und Verfahren der RAG bei Bergschäden ............................................... 18
Schlichtungsstelle Bergschäden beim RVR ................................................................................ 18
Bergbauinduzierte Erderschütterungen....................................................................................... 19
Standsicherheit von Halden ........................................................................................................ 19
Nullrand-Problematik ................................................................................................................... 20
Regelungen zum Markscheidewesen ......................................................................................... 20
Maßnahmen nach Auslaufen des Steinkohlenbergbaus 2018 ................................................... 21
IX.
Schlussbemerkung ................................................................................................................... 21
Anhang .................................................................................................................................................... 23
-3-
Vorwort
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes
Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) und die RWE Power AG sowie die RAG AG als
Unternehmen des Braunkohlen- und Steinkohlenbergbaus in Nordrhein-Westfalen wollen mit
dem vorliegenden Dokument die seit vielen Jahren bereits umgesetzten, jetzt eingeleiteten
und noch geplanten Maßnahmen zum Interessenausgleich zwischen Betroffenen und
Unternehmen umfassend darstellen, damit eine Informations- und Diskussionsplattform
schaffen und auf diese Weise zu mehr Transparenz und einen fairen Ausgleich der
Interessen der von bergbaulichen Auswirkungen Betroffenen und der Bergbauunternehmen
in diesem Land beitragen.
I.
Wirtschaftliche Bedeutung des Braun- und Steinkohlenbergbaus in NordrheinWestfalen
(1)
Bergbau in Nordrhein-Westfalen hat eine lange Tradition. Gewinnung und Nutzung
von Steinkohle und Braunkohle haben über Generationen Wirtschaftskraft,
Einkommen, Wachstum und Wohlstand gesichert. Ohne Kohle aus NordrheinWestfalen wären Wiederaufbau und Industrialisierung Deutschlands nach den
Kriegswirren kaum denkbar gewesen. Auch heute ist unsere leistungsstarke Industrie
in Nordrhein-Westfalen auf die verlässliche und bezahlbare Bereitstellung von
Energie angewiesen. Heimische Kohle leistet dazu einen bedeutenden Beitrag.
Bergbau in NRW steht bis heute für
weltweit führende Spitzentechnologie,
Wertschöpfung,
eine sichere und preisgünstige Versorgung mit Rohstoffen,
Beschäftigung von vielen Tausend Menschen, auch in der Zulieferindustrie
und im Dienstleistungssektor,
die solide Ausbildung von Jugendlichen.
Im Jahr 2011 wurden durch die RAG Aufträge im Volumen von mehr als 900 Mio. €
an ihre Lieferanten vergeben. Davon entfielen knapp 800 Mio. € auf Betriebe in NRW.
Heimische Kohle trägt auch heute noch zur sicheren Energieversorgung
Deutschlands bei.
Der Braunkohlenbergbau im Rheinischen Revier sichert gegenwärtig 26.000 direkte
und indirekte Arbeitsplätze. Rund 1 Mrd. Euro jährliche Investitionen und andere
Ausgaben bei 3.500 Auftragnehmern in der Region sowie zusätzlich entstehende
Effekte, z.B. aus der Kraftwerksmodernisierung, sind ein wichtiger Beitrag für
wirtschaftliche Prosperität, Beschäftigung und Ausbildung. In der Braunkohle werden
derzeit rund 800 junge Menschen in 20 Berufsbildern auf höchstem Niveau
ausgebildet.
Für die Zeit nach Auslaufen des Braunkohlenabbaus wurde weit vorausschauend das
Projekt „Innovationsregion Rheinisches Revier“ initiiert; ähnliche Projekte und
Kooperationen bestehen – allerdings nicht gebündelt in einer einzigen Initiative - für
den Bereich des Steinkohlenbergbaus an der Ruhr.
Der Bergbau in NRW stellt sich der gesellschaftlichen Debatte über Klima-,
Gesundheits- und Umweltauswirkungen der eingesetzten Energieträger. Er muss und
wird sich an den auf EU-, Bundes- und Landesebene beschlossenen
Klimaschutzzielen orientieren.
-4-
(2)
Das Auslaufen des subventionierten Abbaus heimischer Steinkohle ist politisch
beschlossen und wird im Jahr 2018 mit der Stilllegung der letzten Bergwerke in
Nordrhein-Westfalen seinen Abschluss finden. Nach dem Auslaufen sind weiterhin
Maßnahmen notwendig, um entsprechende Sanierungsarbeiten, Bereinigung von
Bergschäden, Wasserhaltung und ähnliche Arbeiten für Jahrzehnte darzustellen.
(3)
Die heutigen Braunkohlentagebaue in Nordrhein-Westfalen haben derzeit planerisch
und bergrechtlich gesicherte Perspektiven.
(4)
Die Landesregierung verfolgt eine nachhaltige Energiepolitik. Dies bedeutet, dass sie
ihr Handeln gleichgewichtig an den Zielen des Klima- und Umweltschutzes, der
Preiswürdigkeit und der Versorgungssicherheit ausrichtet. Bis das Ziel der
Landesregierung, die Stromversorgung vollumfänglich durch erneuerbare Energien
sichergestellt werden kann, sind hocheffiziente und flexible fossile Kraftwerke
notwendig. Der Energiebedarf wird zunehmend aus erneuerbaren Quellen gedeckt.
Die Erreichung des Zieldreiecks – Klimaschutz, sowie Versorgungssicherheit und
Preiswürdigkeit der Elektrizitätsversorgung - steht dabei im Mittelpunkt.
II.
Bergbau bleibt nicht ohne Auswirkungen
(1)
Bergbau war stets und ist auch heute trotz Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit unvermeidbaren Auswirkungen auf die Umgebung und die in der
Nachbarschaft lebenden Menschen verbunden.
Vom Steinkohlenbergbau ausgelöste Bodenbewegungen können Gebäudeschäden
verursachen. Auch bergbaubedingte Erderschütterungen beeinträchtigen die
Anwohnerschaft. Im Sümpfungsbereich des Braunkohlenbergbaus können im Bereich
geologischer Besonderheiten ebenfalls Gebäudeschäden auftreten. Hinzu kommen
Staubemissionen, Lärmbelästigungen und Grundwasserbeeinträchtigungen.
(2)
Wie bei anderen Gewerbe- und Industriebetrieben können Auswirkungen auch bei
Bergwerksbetrieben nicht ausgeschlossen werden. Diese Auswirkungen lösen Kritik
aus. Daran ändert auch nichts, dass vielfältige und sehr anspruchsvolle Grenzwerte
für Emissionen und Immissionen eingehalten werden.
III.
Grundlagen für den Interessenausgleich
(1) In dem Prozess des Interessenausgleichs hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme
und des Umsiedlungserfordernisses zugunsten der Braunkohlentagebaue bedarf es
einer intensiven und zeitgerechten Abstimmung zwischen dem Bergbautreibenden,
den Betroffenen und den Behörden, der Politik und Öffentlichkeit. Um dieses
Spannungsfeld weitestgehend aufzulösen, tragen vorlaufende und betriebsbegleitende Plan- und Genehmigungsverfahren bei. Dies beginnt mit den landesplanerischen Verfahren (Braunkohlenplanverfahren einschließlich UVP) und endet
mit fachspezifischen Verfahren für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Die
sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung der
Braunkohlenpläne und deren Aufstellung beschließt der für die Braunkohlenplanung
zuständige Braunkohlenausschuss als gesetzlich festgelegtes Gremium. In
mehrjährigen Prüfungs- und Entscheidungsprozessen werden Umweltauswirkungen,
Belange der Sozialverträglichkeit sowie die regionalen und überregionalen Aspekte
der zahlreichen beteiligten Interessengruppen sorgfältig abgewogen. Ferner ist die
energiepolitische Erforderlichkeit nachzuweisen. Der Braunkohlenplan müsste gem.
§ 30 Landesplanungsgesetz überprüft und erforderlichenfalls geändert werden, wenn
die Grundannahmen für den Braunkohlenplan sich wesentlich ändern würden.
-5-
(2)
IV.
Begleitend zu den Verfahren erfolgt über umfangreiche Informationsveranstaltungen
eine über die gegenwärtig geltenden gesetzlichen Anforderungen hinausgehende
Bürgerbeteiligung. Braunkohlenpläne werden vom Braunkohlenausschuss aufgestellt
und von der Landesregierung - im Benehmen mit dem für die Raumordnung
zuständigen Ausschuss des Landtags NRW - genehmigt. Der Braunkohlenausschuss
informiert sich auch bei der Umsetzung der Braunkohlenpläne laufend über die
ordnungsgemäße Einhaltung der dort definierten Ziele.
Grundlagen des Schutzes vor nachteiligen Umwelteinwirkungen
(1)
Der Betrieb von Bergwerksanlagen unterliegt in erster Linie dem Bundesberggesetz
und seinem vielfältigen untergesetzlichen Regelwerk. Zudem kommen
Bestimmungen des allgemeinen Umweltrechts zur Anwendung. Regelungen zum
Nachbarschaftsschutz nehmen dabei breiten Raum ein.
(2)
Der Betrieb der Tagebaue erfolgt unter Beachtung der Richtlinien der
Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW, zum Schutz der
Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Immissionen aus Tagebauen vom 18.09.2003. Nach § 22 BImSchG müssen die
Tagebaue zudem so betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen
verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und dass nach
dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein
Mindestmaß beschränkt werden. Als Umwelteinwirkungen im Sinne des
§ 22 BImSchG kommen bei Tagebauen in erster Linie Staub- und
Geräuschimmissionen
in
Betracht.
Der
Minderung
von
Staubund
Geräuschimmissionen, die beim Betrieb von großen Tagebauen zwangsläufig
auftreten, wird daher eine sehr große Bedeutung beigemessen. Verbindliche
Grenzwerte für Grobstaub werden eingehalten. Der Bergbehörde liegt dazu
umfangreiches Zahlenmaterial vor. Der Grenzwert für das Jahresmittel beträgt 0,35
g/m²d; die Messungsergebnisse aus 2008-2011 lagen mit einem Wert bei max. 0,26
g/m²d und ansonsten unter 0,20 g/m²d. Für 2012 liegen die Daten ebenfalls deutlich
unter dem Grenzwert. Feinstaubkonzentrationen (PM 10) im Umfeld der Tagebaue,
zu denen auch deren Emissionen beitragen, liegen nur in wenigen Fällen oberhalb
zulässiger Grenzwerte. Maßnahmen, die im Rahmen von Aktions- bzw.
Luftreinhalteplänen bisher umgesetzt worden sind, haben hierzu beigetragen.
(3)
Das MKLUNV hat angekündigt, dass für das Rheinische Revier ein gemeinsamer
Luftreinhalteplan erarbeitet werden soll. Dazu finden gegenwärtig Beratungen statt.
V.
Mehr Transparenz für einen fairen Interessenausgleich
(1)
Die Sensibilität und Kritik hinsichtlich bergbaulicher Einwirkungen nimmt in Teilen der
Gesellschaft zu. Skepsis gegenüber technisch geprägten Verfahren, Abläufen und
Strukturen ist generell verstärkt feststellbar.
(2)
Und ebenso stehen nach Recht und Gesetz getroffene Verwaltungsakte der
zuständigen Bergbehörde zunehmend in der Kritik. Auch die gesetzlichen
Grundlagen selbst werden mehr und mehr hinterfragt.
(3)
Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Informationsbedürfnisses vermissen
Betroffene transparente und nachvollziehbare Darstellungen auch übergeordneter
Zusammenhänge, Strukturen und Abläufe und die Bereitschaft der
Bergbauunternehmen, über vorliegende Daten und über tatsächliche oder mögliche
Auswirkungen der Vorhaben umfassend zu informieren. Dies schürt Unverständnis
-6-
und Misstrauen und mündet in einzelnen extremen Fällen in grundsätzlicher
Ablehnung.
(4)
VI.
Im Einflussbereich bergbaulicher Betriebe sind auch Schäden an den Wohnhäusern
der dort lebenden Menschen nicht zu vermeiden. Sie fordern zu Recht eine faire
Regulierung der Schäden und die Möglichkeit einer vom ggf. ersatzpflichtigen
Bergbauunternehmen
unabhängigen,
sachverständigen
Prüfung
der
Schadensangelegenheit.
Aktuelle, neu eingeleitete Maßnahmen für einen weiter verbesserten
Interessenausgleich
In den folgenden Abschnitten dieses Dokumentes (Ziffern 1 und 2) werden sowohl für
den Braunkohlen- als auch den Steinkohlenbergbau Maßnahmen vorgestellt, die
insbesondere für die Geltendmachung und Regulierung von Bergschäden und für
den Immissionsschutz besondere Bedeutung haben.
In den Beratungen mit dem Unterausschuss Bergbausicherheit des Landtags und mit
den Betroffenenverbänden (Vertreter im Unterausschuss Bergbausicherheit) haben
sich die aus ihrer Sicht aktuell besonders wichtigen Anliegen herausgebildet, die neben der Prüfung der Frage, ob gesetzgeberische Maßnahmen zur Ermöglichung
des Abschlusses von Rechtsschutzversicherungen im Zusammenhang mit
Bergschäden eingeleitet werden können - vorrangig von den Unternehmen und dem
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk angegangen
werden sollen; weitere Maßnahmen sind für den Braunkohlenbergbau in Kapitel VII,
für den Steinkohlenbergbau in Kapitel VIII beschrieben:
1.
Maßnahmen im Bereich des Braunkohlenbergbaus
1.1 Tagebaurandbetroffenheit
Die in den Braunkohlenplänen dargestellten Sicherheitslinien an den
Tagebaurändern sind Gegenstand von Diskussionen - vor allem wegen der mit der
Abbautätigkeit verbundenen Emissionen. RWE sagt zu, unter Beteiligung der
betroffenen Gemeinden bis Ende 2014 Folgendes zu prüfen und umzusetzen:
•
Verstärkung von Grünvernetzungen im Bereich der Ortschaften;
•
Errichtung lokaler Wettermessstationen, die einen gezielteren Immissionsschutz
ermöglichen;
•
fallweise Verbesserung der Kapselung von Antrieben;
•
fallweise Ausbau der Einhausung von Bandübergaben;
•
situationsbedingte Erhöhung von Immissionsschutzwällen;
•
Anpassung betrieblicher Maßnahmen an das Ruhe- und Schlafbedürfnis der
besonders betroffenen Anrainer.
-7-
1.2 Anrufungsstelle „Bergschaden Braunkohle NRW“
Die Anrufungsstelle Bergschäden steht den Bürgern im Rheinischen Revier seit dem
01.09.2010 zur Beratung in Bergschadensfragen zur Verfügung. Standort,
Ausstattung und Tätigkeit der Anrufungsstelle werden überprüft; Ziel ist eine optimale
Ausrichtung auf die Anliegen der vom Bergbau betroffenen Menschen.
1.3 Immissionsmessungen
Feinstaub-, Grobstaub- und Schallmessungen werden mit und für die betroffenen
Gemeinden transparent geplant und durchgeführt. Die Messergebnisse werden
veröffentlicht.
2.
Maßnahmen im Bereich des Steinkohlenbergbaus
2.1 Risswerkführung
Zukünftig soll die Prüfung der durch Grundstückseigentümer vorgetragenen
Beanstandungen der Risswerkführung mit größtmöglicher Transparenz erfolgen.
Dazu wird folgendes Vorgehen vereinbart:
Zur Prüfung der Beanstandungen führt die Bergbehörde einen Ortstermin durch. Zu
diesem Ortstermin werden der das Risswerk führende Markscheider und der Grundstückseigentümer eingeladen. Der Grundstückseigentümer erhält Gelegenheit, einen
öffentlich bestellten Sachverständigen auf dem Gebiet des Markscheidewesens
hinzuzuziehen. Die Kosten hierfür übernimmt RAG nach den Grundsätzen der
Entschädigung von Sachverständigen in Gerichtsverfahren. Falls nötig, trifft die
Bergbehörde im Rahmen ihrer behördlichen Befugnisse eine Entscheidung über den
beanstandeten Sachverhalt.
Unabhängig davon bemüht sich die Landesregierung um eine Änderung gesetzlicher
Regelungen zur Risswerkführung auf Bundesebene.
2.2 Bergschadensregulierung im Verantwortungsbereich der RAG nach 2018
Die RAG AG wird auch nach 2018 für die Abwicklung von Bergschadensfällen
verantwortlich sein. Die Regulierung von Bergschäden ist in den Regelungen zum
Auslauf des subventionierten Steinkohlenbergbaus berücksichtigt worden. In der Zeit
bis einschließlich 2018 werden die notwendigen Rückstellungen nach den
Regelungen des Handelsrechtes gebildet. Diesen Rückstellungen stehen
Vermögenswerte bei RAG AG gegenüber, sodass hierüber eine Finanzierung von
Schadensabwicklungen sichergestellt ist. Für die Ewigkeitsaufgaben wird die
Finanzierung ab 2019 durch die RAG-Stiftung im Rahmen des Ewigkeitslastenvertrages sichergestellt.
2.3 Schlichtungsstelle Bergschaden bleibt bis auf weiteres bestehen
Alle Beteiligten tragen dafür Sorge, dass die Schlichtungsstelle auch über 2018
hinaus ihre Arbeit bis auf weiteres fortsetzen kann.
-8-
2.4 Einwirkungsbereich, Erweiterter Betrachtungsraum (Nullrandverschiebung) und
Bergschadensvermutung
RAG hat der Bergbehörde Untersuchungen der tatsächlichen Erstreckung von
Bodenbewegungen in Relation zu den prognostizierten Einwirkungsbereichen der
aktiven und in jüngerer Zeit stillgelegten Bergwerke vorgelegt. Es sind
Bodenbewegungen außerhalb der jeweils prognostizierten Einwirkungsbereiche
erkennbar. Im Einzelnen handelt es sich um die Bergwerke Auguste Victoria,
Ibbenbüren, West, Lohberg, Lippe, Ost und Walsum.
Die Bezirksregierung Arnsberg wird eine gutachterliche Überprüfung der räumlichen
Ausdehnung und Größenordnung sowie der Ursachen der außerhalb der
prognostizierten Einwirkungsbereiche beobachteten Bodenbewegungen veranlassen.
Die RAG wird ihre bereits in Hinblick auf den „erweiterten Betrachtungsraum“ beim
Bergwerk Prosper-Haniel gegebene Zusage, dass sie bei allen dort gemeldeten
Bergschäden die Beweislastumkehr i. S. v. § 120 Bundesberggesetz
(Bergschadensvermutung) nicht in Abrede stellen werde (Anlage 2), auf andere
aktive Bergwerke ausdehnen, sofern sich in den laufenden Prüfungen und aus
gutachtlichen Ergebnissen ergibt, dass auch hier wegen bergbaulicher Verursachung
jeweils „erweiterte Betrachtungsräume“ zu definieren sind. Dies gilt auch für die
stillgelegten Bergwerke West, Walsum, Lohberg, Lippe und Ost. Das lässt die
Bezirksregierung Arnsberg in einem weiteren Gutachten prüfen. Ergibt sich auch dort,
dass Bodenbewegungen außerhalb der seinerzeit prognostizierten Einwirkungsbereiche eingetreten waren und eine bergbauliche Ursache hatten, wird die RAG die
Regulierung von Bergschäden im jeweiligen Einzelfall prüfen.
2.5
Umfassende unabhängige Überprüfung der Einlagerung bergbaufremder Abfälle in
Steinkohlenbergwerken
Die Landesregierung verfolgt eine umfassende Vorsorgestrategie. Deshalb will sie
schnellstmöglich Klarheit darüber haben, ob durch frühere bergbaufremde
Einlagerungen eine Gefahr für Mensch und Umfeld ausgehen könnte. Dazu wird eine
zügige, aber gleichwohl sorgfältige Prüfung der behaupteten Umweltauswirkungen
erfolgen. Der Schutz von Mensch und Umwelt hat oberste Priorität. Deshalb muss
allen potenziellen Gefahrenquellen durch Einlagerungen schwerbelasteter Abfälle in
einigen Bergwerken auf den Grund gegangen und für Transparenz gesorgt werden.
In diesem Sinne werden das Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium eine
umfassende unabhängige gutachterliche Überprüfung veranlassen.
Neben den aktuell besonders wichtigen Anliegen werden im Folgenden weitere Maßnahmen
für einen verbesserten Interessenausgleich beschrieben.
-9-
VII.
1.
Braunkohlenbergbau
Bergschäden
1.1 Bergschadensregelungen bei RWE Power
a. RWE Power berichtet bis Sommer 2014 und anschließend einmal jährlich im
Unterausschuss Bergbausicherheit des Landtags Nordrhein-Westfalen, im
Braunkohlenausschuss des Regionalrats Köln und in betroffenen Kommunen
über gemeldete Bergschäden sowie über die damit verbundenen
Entschädigungsverfahren im Rheinischen Braunkohlenrevier, insbesondere zu
den nachfolgenden Punkten:
-
Entwicklung der jährlichen Fallzahlen
durchschnittliche Verfahrensdauer zwischen erstmaliger
Schadensmeldung und Abschluss des Entschädigungsverfahrens
Transparenzerklärung (2010) für Bergschadensbearbeitung durch RWE
Power (Anlage 1.1)
Verfahren zur Unterlagenüberlassung durch RWE Power
(Anlage 1.2)
Tätigkeit des Bergschadensbeauftragten der RWE Power
(Anlage 1.3)
Ansprechstellen der RWE Power für Betroffene bei Bergschäden
(Anlage 1.4)
Der Verband Bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer (VBHG) wird
gebeten, dort über seine Tätigkeit im Rahmen der Gesamtmitgliedschaft der
bergschadensbetroffenen Kommunen des Braunkohlenreviers im VBHG zu
berichten (Anlage 1.5).
Die Berichte bilden die Grundlagen für die regelmäßige Unterrichtung der
Bevölkerung. Zur Verbesserung der Transparenz und des Informations- und
Wissenstandes der potenziell von Schäden Betroffenen im Rheinischen
Braunkohlenrevier werden die Erfassung und Dokumentation sämtlicher
bergschadensrelevanter Informationen, die bei den Bergbautreibenden oder den
Behörden
vorliegen,
unter
Beachtung
des
Datenschutzund
Umweltinformationsrechts öffentlich zugänglich gemacht.
b. Im Zusammenwirken mit dem Unterausschuss Bergbausicherheit und dem
Braunkohlenausschuss überprüft RWE Power die vorstehend skizzierten Abläufe
und Instrumente mit der Zielrichtung:
-
Beschleunigung der Bearbeitungsabläufe
verbesserte Transparenz, Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der
individuellen Analyse gemeldeter Schäden
verbesserte Transparenz, Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des
Umfangs von Entschädigungsleistungen
für die Überprüfung der Abläufe und Instrumente nutzt RWE Power die
Erfahrungen der Anrufungsstelle „Bergschaden Braunkohle NRW“
(Vorsitzender, Beisitzer der Betroffenenseite und des Unternehmens,
Geschäftsstelle)
- 10 -
Dazu bittet RWE Power die genannten Gremien um Übermittlung von dort
festgestellten Defiziten und Verbesserungsvorschlägen bis Mitte 2014. Bis Ende
2014 prüft RWE Power die Umsetzbarkeit der Vorschläge und entwickelt auf
dieser Basis das Konzept zur Beschleunigung der Bergschadensbearbeitung und
berichtet den genannten Gremien sowie dem MWEIMH.
1.2
Anrufungsstelle „Bergschaden Braunkohle NRW“ bei der Bezirksregierung Köln
a. Der
Vorsitzende
der
Anrufungsstelle
erstattet
im
Unterausschuss
Bergbausicherheit wie bisher regelmäßig (wenigstens einmal jährlich) und ebenso
im Braunkohlenausschuss einen Tätigkeitsbericht.
b. Die Tätigkeitsberichte der Anrufungsstelle werden von der Geschäftsstelle der
Anrufungsstelle im Rahmen der Internetpräsenz der BR Köln veröffentlicht (vgl.
hierzu Antrag im Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache: 16/3538).
c. Die Anrufungsstelle bietet per Rundschreiben Revierkommunen Informationsveranstaltungen zum Schlichtungsverfahren an und führt bei den Kommunen im
Februar/März 2014 eine entsprechende Bedarfsabfrage durch. Daran anknüpfend
werden Informationsveranstaltungen durchgeführt.
d. Die Geschäftsstelle der Anrufungsstelle führt im Dialog mit den benannten
Mitwirkenden (RWE Power und Beisitzer der Betroffenenvertretungen) eine
regelmäßige Evaluation des Schlichtungsverfahrens durch und berichtet dem
Unterausschuss Bergbausicherheit, dem Braunkohlenausschuss und dem
MWEIMH über die Ergebnisse einschließlich möglicher Vorschläge zur
Verbesserung der Abläufe im Sinne effizienter und transparenter
Verfahrensabläufe. Die Anrufungsstelle berichtet den genannten Stellen erstmals
dazu im Mai 2014 und anschließend einmal jährlich.
e. Potenziell
Bergschadensbetroffene
sollen
künftig
eine
vergleichbare
Rechtsstellung in der Braun- und Steinkohle erhalten. Notwendige Änderungen
des Bundesberggesetzes (u. a. Einführung der Bergschadensvermutung für
übertägige Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe) werden von der
Landesregierung im Frühjahr 2014 angegangen.
f.
MWEIMH erörtert mit dem Vorsitzenden und den Mitwirkenden der Anrufungsstelle „Bergschaden Braunkohle in NRW“, deren Geschäftsstellenaufgaben
derzeit von der Bezirksregierung Köln ausgeführt werden, welche
organisatorischen Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Akzeptanz der
Anrufungsstelle hin zu einer einheitlichen Schlichtungsstelle für NordrheinWestfalen bestehen. Zum Beispiel soll eine örtliche Präsenz im Rheinischen
Braunkohlenrevier
sichergestellt
bleiben.
Außerdem
sollen
die
Öffentlichkeitsarbeit ausgebaut, das Angebot mit einem eigenen Internetauftritt
beworben und regelmäßige Sprechstunden und Veranstaltungen in den von
Bergbau betroffenen Gebieten initiiert werden.
Die Schlichtungsempfehlung erfolgt aufgrund des Beratungsergebnisses, das das
Anrufungsgremium, im Wesentlichen unter Wertung von Stellungnahmen der
Fachbehörden und von Sachverständigengutachten erarbeitet hat. Der
Schlichtungsspruch der Anrufungsstelle „Bergschaden Braunkohle NRW“ soll bis
zu einer noch festzusetzenden finanziellen Höchstgrenze Verbindlichkeit für die
Bergbautreibenden entfalten.
Über die Umsetzung der Maßnahmen berichtet
Unterausschuss Bergbausicherheit bis zum Herbst 2014.
- 11 -
das
MWEIMH
dem
1.3 Bergschadensforum der RWE Power AG
a. RWE Power überführt das bislang unregelmäßige Bergschadensforum ab 2014 in
einen ein- bis zweijährigen Turnus und stimmt Themenschwerpunkte mit
Revierkommunen und den in der Anrufungsstelle „Bergschaden Braunkohle in
NRW“ mitwirkenden Betroffenenvertretungen ab.
b. RWE Power informiert umfassend im Vorfeld des jeweiligen Bergschadensforums
und gibt einer breiten interessierten Öffentlichkeit (Kommunen, Regional- und
Landespolitik, Bürgerinnen und Bürger) Gelegenheit zur aktiven Teilnahme und
Diskussion.
c. RWE Power veröffentlicht Vortragsmanuskripte im Internet und unterrichtet den
Unterausschuss
Bergbausicherheit
und
den
Braunkohlenausschuss
entsprechend.
1.4
Informationsdienst zu bergbaubedingten Bodenbewegungen und ihren
Auswirkungen im Rheinischen Braunkohlenrevier
1.4.1. Ziele:
-
Umfassende, vollständige und transparente Information zu Bodenbewegungen im Braunkohlenrevier und deren mögliche Auswirkungen
unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen
-
Unterstützung für Menschen, die durch Bodenbewegungen einen
materiellen Schaden erleiden
-
Unterstützung für Planungsträger, damit sie absehbare Abläufe bei den
Planungen einbeziehen können
1.4.2. Kernelemente:
-
Zusammenführung der bei verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen
(RWE Power, Bergbehörde, Wasserbehörden, Wasserverbände, Geol.
Dienst,
Vermessungsbehörden etc.)
vorhandenen Daten und
Informationen zu Beschaffenheit des Untergrundes, zur Grundwassersituation, zu Bodenbewegungen und zu Bergschäden
-
Visualisierung und Präsentation von Daten unter Zugrundelegung des
Datenschutzes
im
Rahmen
eines
öffentlich
zugänglichen
Informationssystems
1.4.3. Arbeitsschritte:
a. MWEIMH koordiniert federführend die Konzeption des Informationsdienstes (erste Aufgaben- und Gliederungsstruktur siehe Anlage 1.6).
b. Es sind ein Koordinierungskreis, ein Arbeitskreis und ggf. fachspezifische
Arbeitsgruppen einzurichten.
c. Der Aufbau des Informationssystems soll (unter Berücksichtigung von
Datenschutzvorgaben) einem externen Dienstleister übertragen werden.
d. Abschluss einer Vereinbarung mit RWE Power zur Kostentragung.
1.4.4. Zeitliche Perspektive: Fertigstellung des Konzepts und Aufnahme der
Testphase Ende 2014
- 12 -
1.5. Weitere Beratungsmöglichkeiten für Schadensbetroffene
Schadensbetroffene können sich neben den o. g. Stellen vor allem auch an
-
Interessenvertretungen Bergbaubetroffener, wie z.B.
o LVBB - Landesverband Bergbaubetroffener NRW,
o Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V. des Rheinischen
Braunkohlenreviers,
o BgB - Bürger gegen Bergschäden (BgB) e.V.,
o VBHG - Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer
e.V.).
und an
-
Sachverständige,
-
Rechtsanwälte und zur Rechtsberatung befugte Personen
wenden.
Möchten Schadensbetroffene einen behördlich anerkannten oder öffentlich
bestellten Sachverständigen einschalten, unterstützt sie dabei die
Bezirksregierung Arnsberg durch Veröffentlichung des Verzeichnisses der
gemäß § 36 Gewerbeordnung im Geschäftskreis „Markscheidewesen/
Bergschadenkunde” anerkannten Sachverständigen auf ihrer Internetseite:
(http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/altbergbau_bergschaeden/
liste_sachvestaendige.pdf). Daneben führt die Industrie- und Handelskammer
ein Verzeichnis der auf verschiedenen einschlägigen Fachgebieten öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen (http://svv.ihk.de).
2.
Staubmessungen und –bekämpfung
a. Feinstaub
-
RWE Power legt der Bergbehörde regelmäßig einen Bericht über
die umgesetzten Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubemissionen vor. Beide Stellen werden im Rahmen ihrer
Internetpräsentation über die Berichte informieren.
-
Im Unterausschuss Bergbausicherheit und im Braunkohlenausschuss berichten regelmäßig das Landesamt für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) über
Verfahren und Ergebnisse der amtlichen Feinstaubmessungen des
zurückliegenden Jahres an Messstationen im Braunkohlenrevier
(einschl. Vergleich mit revierfernen Messstellen) und RWE Power
über die umgesetzten Maßnahmen zur Reduzierung der
Feinstaubemissionen.
-
Messergebnisse des LANUV werden weiterhin wie schon bisher
online und allgemein zugänglich veröffentlicht. Die vorstehend
genannte Berichterstattung wird im Rahmen der Veröffentlichung
der Sitzungsprotokolle des Braunkohlenausschusses allgemein
zugänglich gemacht.
-
RWE Power finanziert den Betrieb einer zusätzlichen Messstation
zur Erfassung der Feinstaubsituation mit und beauftragt eine
zertifizierte Stelle mit der Auswertung der Messungen. Die
Festlegung des Standortes erfolgt nach Einschätzung des LANUV
- 13 -
unter Berücksichtigung der Vorstellungen der Kommunen im
Umfeld der Tagebaue.
b. Grobstaub
3.
-
RWE Power legt der Bergbehörde regelmäßig einen Bericht über
die umgesetzten Maßnahmen zur Grobstaubbekämpfung vor.
Beide Stellen werden im Rahmen ihrer Internetpräsentation über
die Berichte informieren.
-
Im Unterausschuss Bergbausicherheit und im Braunkohlenausschuss berichten RWE Power und die Bergbehörde regelmäßig
über Verfahren und Ergebnisse der Messungen gemäß § 26
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Messungen aus
besonderem Anlass) und RWE Power über die umgesetzten
Maßnahmen zur Grobstaubbekämpfung.
-
RWE Power veröffentlicht die Ergebnisse der Messungen gemäß
§ 26 BImSchG (Messungen aus besonderem Anlass) regelmäßig
im Rahmen ihrer Internetpräsentation. RWE Power informiert die
Tagebau-Randgemeinden regelmäßig per Rundschreiben über die
Messergebnisse.
-
RWE Power entwickelt unter wissenschaftlicher Begleitung das
Konzept zur weiteren Reduzierung von Grobstaubemissionen
weiter. Revierkommunen und Betroffenenvertretungen sind dabei
einzubeziehen. RWE Power berichtet dazu Mitte 2014 im
Unterausschuss Bergbausicherheit und im Braunkohlenausschuss.
Schallmessungen und –bekämpfung
3.1 RWE Power berichtet regelmäßig im Unterausschuss Bergbausicherheit und im
Braunkohlenausschuss über Verfahren, Ort und Ergebnisse der durchgeführten
Schall-Messungen im Umfeld von Tagebauen, Bahnanlagen und sonstigen Schall
emittierenden Betriebsanlagen sowie im Bereich betriebsnaher Wohnbebauung.
3.2 RWE Power veröffentlicht die Ergebnisse der Schall-Messungen regelmäßig im
Rahmen ihrer Internetpräsentation. RWE Power informiert die TagebauRandgemeinden regelmäßig per Rundschreiben über die Messergebnisse.
3.3 RWE Power informiert Revierkommunen und Öffentlichkeit über die Erreichbarkeit
zuständiger Ansprechpartner bei Lärmbeschwerden und die Möglichkeiten, auf
Anforderung Lärmmessungen durchzuführen.
4.
Tagebaurandbetroffenheit
4.1 RWE Power lädt im Rheinischen Revier regelmäßig zu einem kommunalpolitischen
Dialog mit Bürgermeistern, Landräten und Abgeordneten aller Parteien aus der
Region ein, um sich wechselseitig über aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen
zu informieren, die das Unternehmen und auch einzelne Betriebe des Unternehmens
betreffen.
4.2 RWE Power richtet ein regelmäßiges Dialogforum mit den von den Tagebauen und
deren Auswirkungen betroffenen Kommunen ein mit dem Ziel eines partnerschaftlichen Interessenausgleichs zwischen Bergbaubetrieb und kommunalen
Belangen. Für die Tagebaue Inden und Hambach wurden erste Schritte hierzu von
RWE Power bereits umgesetzt. Für den Tagebau Garzweiler wurde der Prozess
ebenfalls angestoßen. Erste Foren sollen nach Möglichkeit noch bis Mitte 2014
stattfinden. Es ist ein jährlicher Turnus anzustreben.
- 14 -
Kernpunkte des Dialogs sollen vor allem sein:
- Rechtzeitige Information der Kommunalpolitik über Bergbauentwicklungen vor Ort,
sodass seitens der Kommunen ggf. notwendige Anpassungsmaßnahmen mit
ausreichendem zeitlichen Vorlauf konzipiert und umgesetzt werden können;
- RWE Power entwickelt unter Einbeziehung der Kommunen die Gestaltung der
Tagebauränder unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen für die
Anwohnerschaft weiter; dabei werden die Standsicherheit der Böschungen von
Tagebauen und Restseen, landschaftsplanerische Aspekte sowie ggf. erforderliche
Entwässerungs- und Emissionsschutzmaßnahmen berücksichtigt. Bei Bedarf werden
Fachbüros hinzugezogen.
4.3 RWE Power entwickelt unter wissenschaftlicher Begleitung das Konzept zur weiteren
Reduzierung von Schallemissionen weiter. Revierkommunen und Betroffenenvertretungen sind dabei einzubeziehen. RWE Power berichtet regelmäßig im
Unterausschuss Bergbausicherheit und im Braunkohlenausschuss über die
Ergebnisse des Kommunaldialogs und die umgesetzten Maßnahmen.
4.4 RWE Power, Bezirksregierung Köln, Bergbehörde und Geologischer Dienst erstellen
bis Mitte 2014 einen gemeinsamen Bericht an den Unterausschuss
Bergbausicherheit und den Braunkohlenausschuss zur Thematik der in
Braunkohlenplänen dargestellten Sicherheitslinien an den Tagebaurändern mit den
Schwerpunkten:
- Zweck, Hintergrund u. rechtliche Vorgaben
- Eingang der Sicherheitslinie in das Braunkohlenplan-Verfahren
- betriebliche Umsetzung vorgegebener Sicherheitslinien
4.5 Der Bericht wird im Unterausschuss Bergbausicherheit (öffentliche Sitzungen) und im
Braunkohlenausschuss erörtert.
Der Bericht wird im Rahmen der Sitzungsprotokolle des Braunkohlenausschusses
(Internet) veröffentlicht.
- 15 -
5.
Verantwortung der RWE Power AG für den Wandel der Wirtschaftsstruktur im
Rheinischen Revier
5.1 Beschäftigungssicherheit
Die Veränderungen der Energiewirtschaft und das perspektivische Auslaufen der
Braunkohleförderung ziehen langfristig auch Veränderungen im Rheinischen Revier
nach sich. Ein Unternehmen wie die RWE Power AG steht auch in der Verantwortung
für anstehende Strukturänderungen. Dies gilt auch für die etwa 26.000 direkt und
indirekt beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gilt aber auch für die
allgemeine Wirtschaftsentwicklung der Region.
5.1.1
Langfristige Veränderungen des Unternehmens mit der Region
Geschlossene Wertschöpfungsketten sind ein wichtiger Faktor für die Prosperität
der Region. Zur Akzeptanz gehört daher auch, dass tarifgebundene Arbeitsplätze
gesichert werden. Gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören
dazu. Für die Akzeptanz ist es auch entscheidend, dass die RWE Power AG ihrer
Ausbildungsverpflichtung nachkommt und Übernahmeperspektiven eröffnet.
Spezielle Programme für benachteiligte Jugendliche wie „Ich pack´ das“,
Schulpartnerschaftsprogramme und Praktika, sind hier besonders wichtig. Die
Region erwartet, dass RWE Power mit Zukunftsinvestitionen in Erneuerbare
Energien und Speichertechnologien im Zuge der Energiewende neue Arbeitsplätze
in der Region schafft.
5.1.2
Aktive Förderung des Strukturwandels
Die
große
Inanspruchnahme
von
Flächen,
Verkehrsflächen
und
Entwicklungsalternativen begründet eine besondere Verantwortung der RWE
Power AG für den strukturellen Wandel der Region. Neben der Beteiligung an
lokalen Initiativen wie Indeland und Terra Nova sowie einer noch entsprechend zu
realisierenden Initiative rund um den Tagebau Hambach ist eine konstruktive
Mitarbeit in der von der Landesregierung angestoßenen revierweiten
Innovationsregion Rheinisches Revier unerlässlich. Es geht darum, die industrielle
Struktur auch unter den Bedingungen der Energiewende für künftige Entwicklungen
zu nutzen.
5.1.3
Aufträge in der Region fördern
Es muss weiter einen intensiven Austausch zwischen RWE Power AG und der
regionalen Wirtschaft in der Region geben, um Hemmnisse bei Konzernvergaben
für örtliche Mittelständler abzubauen.
- 16 -
5.2
Klimaschutz
Aus der Braunkohle stammt mit über 40 Prozent der bisher größte Beitrag zur
Stromproduktion in NRW. Gleichzeitig ist die Braunkohle für fast 85 Millionen Tonnen
CO2 und damit ein Drittel aller CO2-Emissionen des Landes NRW verantwortlich.
Diese Emissionen sind in den letzten Jahren nicht gesunken. Will NRW seine
Klimaschutzziele erreichen, wird auch die Braunkohleverstromung in Zukunft ihren
Reduktionsbeitrag leisten müssen.
5.3 Verlässliche Partnerschaft mit Kommunen im Rheinischen Revier
„All business is local“ gilt gerade für den Bergbau im Rheinischen Revier. Deswegen
muss es eine besondere Verlässlichkeit der RWE Power AG für die betroffenen
Kommunen geben.
5.4 Partnerschaftliche Flächenpolitik
Die RWE Power AG und die Region müssen Entwicklungsimpulse auch durch eine
gemeinschaftliche Flächenpolitik ermöglichen. Die Nutzbarmachung von frei
werdenden Kraftwerksflächen gehört dazu.
- 17 -
VIII.
1.
Steinkohlenbergbau
Maßnahmen, Abläufe und Verfahren der RAG bei Bergschäden
a. Die RAG berichtet im Unterausschuss Bergbausicherheit regelmäßig
(wenigstens einmal jährlich) über die Bergschadensentwicklung (Statistik) und
die vorhandenen Instrumente zum Bergschadensmanagement wie z.B.
-
BID-Bürgerinformationsdienst
Übergabe/Kopien bergbaurisslicher Unterlagen und
von Messungsergebnissen
psychologische Beratung
Bürgersprechstunde vor Ort
Baustellenkoordinatoren vor Ort
Servicecenter mit kostenloser Hotline
Ergebnisse des markscheiderischen Überwachungskonzepts
(gem. Rahmenbetriebsplanzulassung)
Regelungen bei Schieflagen und Minderwertabkommen
b. Unter Einbezug von Vorschlägen des Unterausschusses Bergbausicherheit
überprüft RAG die vorstehend skizzierten Abläufe und Instrumente mit der
Zielrichtung:
-
-
2.
Beschleunigung der Bearbeitungsabläufe
verbesserte Transparenz, Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der
individuellen Analyse gemeldeter Schäden
verbesserte Transparenz, Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des
Umfangs von Entschädigungsleistungen
für die Überprüfung der Abläufe und Instrumente nutzt die RAG die
Erfahrungen der Schlichtungsstelle Bergschäden beim RVR (Vorsitzender,
Beisitzer der Betroffenenseite und des Unternehmens, Geschäftsstelle)
RAG berichtet bis Mitte 2014 dem Unterausschuss Bergbausicherheit
über erreichte Verbesserungen der Instrumente und Abläufe
Schlichtungsstelle Bergschaden beim RVR
a. Der Vorsitzende der Schlichtungsstelle erstattet im Unterausschuss
Bergbausicherheit regelmäßig (wenigstens einmal jährlich) einen
Tätigkeitsbericht.
b. Die Tätigkeitsberichte der Schlichtungsstelle werden von der Geschäftsstelle
der Schlichtungsstelle im Rahmen der Internetpräsenz des RVR veröffentlicht.
c. Die Schlichtungsstelle bietet den Revierkommunen Informationsveranstaltungen zum Schlichtungsverfahren an und führt bei den Kommunen
eine entsprechende Bedarfsabfrage durch. Daran anknüpfend werden
Informationsveranstaltungen durchgeführt.
d. Die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle führt im Dialog mit den benannten
Mitwirkenden (RAG und Beisitzer der Betroffenenvertretungen) eine
regelmäßige Evaluation des Schlichtungsverfahrens durch und berichtet dem
Unterausschuss Bergbausicherheit und dem MWEIMH über die Ergebnisse
einschließlich möglicher Vorschläge zur Verbesserung der Abläufe im Sinne
- 18 -
effizienter und transparenter Verfahrensabläufe. Die Schlichtungsstelle
berichtet den genannten Stellen erstmals dazu im Mai 2014 und anschließend
einmal jährlich.
e. Die RAG AG wird auch für die Zeit nach 2018 die dauerhafte Finanzierung
des Angebotes der Schlichtungsstelle sicherstellen.
3.
Bergbauinduzierte Erderschütterungen
a. RAG
veröffentlicht
kontinuierlich
aktuelle
Messergebnisse
zu
bergbauinduzierten Erderschütterungen (selbst veranlasste Messungen und
Messungen Dritter) online im Rahmen des Internetauftritts
(siehe auch vorstehend: BID-Bürgerinformationsdienst)
b. Die Schlichtungsstelle Bergschäden beim RVR organisiert bis Herbst 2014
eine Vortragsveranstaltung zum Themenkomplex „Bergbau-induzierte
Erschütterungen“ (greifbare, verständliche Darstellung der Ursachen,
Zusammenhänge
und
möglichen
Folgen
bergbaubedingter
Erderschütterungen, psychologische und physiologische Wirkung auf den
Menschen, Wirkung auf Gebäude, …)
-
-
Als Vortragende für die o.g. Veranstaltung kommen z.B. in Betracht:
Geologischer Dienst NRW / anerkannte Fachstelle wie z.B. DMT /
sachkundige Mediziner / Bausachverständige …
Der Teilnehmerkreis sollte sich zusammensetzen aus:
Unterausschuss Bergbausicherheit / Revierkommunen /
Betroffenenvertretungen / interessierte Öffentlichkeit …;
Die RAG AG wird um Kostenübernahme für die Veranstaltung gebeten.
c. Aufgrund einer Schadenersatzklage eines Erschütterungsbetroffenen ist seit
einiger Zeit ein privatrechtliches Klageverfahren vor dem Amtsgericht
Rheinberg anhängig.
Im Saarland war ein dortiges Urteil die Grundlage für den anschließend
zwischen RAG und den Betroffenen geschlossenen Vergleich. RAG sieht in
NRW keinen dem Saarland vergleichbaren Sachverhalt.
Der Ausgang des vg. gerichtlichen Verfahrens in NRW bleibt abzuwarten.
RAG verzichtet bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem vg.
gerichtlichen Verfahren in NRW auf die Einrede der Verjährung für alle ihr
gegenüber geltend gemachten Ansprüche auf Entschädigungszahlung für
Wohnwertminderung durch bergbaubedingte Erderschütterungen, falls diese
Ansprüche zum Zeitpunkt der Klageerhebung im vg. gerichtlichen Verfahren
nicht bereits verjährt waren.
4.
Standsicherheit von Halden
a. Die Bergbehörde berichtet dem Unterausschuss Bergbausicherheit bis Mitte
2014 über das einschlägige Regelwerk zu Standsicherheitsfragen; der
Geologische Dienst wird beteiligt.
b. Parallel dazu berichtet die RAG dem Unterausschuss Bergbausicherheit bis
Mitte 2014 über die betriebliche Umsetzung des Regelwerks.
- 19 -
5.
Nullrand-Problematik
a. Die Bergbehörde wird dem Unterausschuss Bergbausicherheit über das
Ergebnis ihrer Prüfungen zu Bodenbewegungen außerhalb prognostizierter
Einwirkungsbereiche
aktiver
Steinkohlenbergwerke
berichten.
Die
Bergbehörde wird die betroffenen Kommunen und die in der Schlichtungsstelle Bergschäden mitwirkenden Interessenvertretungen Bergbaubetroffener
parallel dazu informieren. In Abstimmung mit betroffenen Kommunen sollen
Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger stattfinden.
b. Die Bergbehörde wird dem Unterausschuss Bergbausicherheit nach
Abschluss der Prüfung zu Bodenbewegungen außerhalb prognostizierter
Einwirkungsbereiche der in jüngerer Zeit stillgelegten Bergwerke über deren
Ergebnis berichten. Die Bergbehörde wird die betroffenen Kommunen und die
in der Schlichtungsstelle Bergschäden mitwirkenden Interessenvertretungen
Bergbaubetroffener parallel dazu informieren. In Abstimmung mit betroffenen
Kommunen können ggf. Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und
Bürger stattfinden.
c. Die Ergebnisse des noch zu beauftragenden Gutachtens werden dem
Unterausschuss Bergbausicherheit und in Abstimmung mit den betroffenen
Kommunen den Bürgerinnen und Bürgern in Informationsveranstaltungen
vorgestellt. Die Bergbehörde veröffentlicht das Gutachten auf ihrer
Internetseite.
6.
Regelungen zum Markscheidewesen
a. Markscheider-Bergverordnung und Risswerkführung
-
-
-
-
Die Bergbehörde berichtet dem Unterausschuss Bergbausicherheit
regelmäßig über die Arbeitsergebnisse der AG Risswerkführung mit
Handlungsvorschlägen zum weiteren Vorgehen. Im Dialog mit der RAG
AG wird eine „erweiterte Dokumentation besonderer Sachverhalte“ in
Ergänzung des gesetzlich vorgeschriebenen Risswerks fortgeführt.
Bergbehörde und MWEIMH ermitteln auf Basis des Berichts sachlichen
Änderungsbedarf hinsichtlich der Vorgaben der MarkscheiderBergverordnung zur Risswerkführung.
Auf dieser Basis berichtet MWEIMH dem Unterausschuss Bergbausicherheit im Oktober 2014.
Die Landesregierung plant, im Wege einer Bundesratsinitiative
Änderungen der Markscheider-Bergverordnung zur Risswerkführung im
vorstehenden Sinne verbindlich umzusetzen,
Die Landesregierung wird die Änderung rechtlicher Regelungen initiieren,
um
auch im
Bereich der
übertägigen Aufsuchungsund
Gewinnungsbetriebe (z.B. Braunkohletagebaue) - wie bereits für
untertägige
Bergbaubetriebe
(z.B.
Steinkohle)
alle
bergschadensrelevanten Informationen, die bei Bergbautreibenden und
Behörden vorliegen, öffentlich zugänglich zu machen (z.B. exakte Lage
von Störungslinien, Ausmaß von Senkungen, Risswerke).
b. Kommunikation und Information zu Markscheidewesen und Risswerkführung
Die Bergbehörde organisiert federführend eine Vortragsveranstaltung zu den
Themen
-
gesetzliche Anforderungen an die Risswerkführung
- 20 -
-
-
originäre Tätigkeiten des Markscheiders (einschl. gesetzl. Grundlagen, wie
u.a. „Anerkennung als Markscheider“) und deren Abgrenzung zu
sonstigen vermessungs- bzw. bergschadensrelevanten Tätigkeiten im
Bergwerksbetrieb.
behördliche Aufsicht über die Markscheider und bergbehördliche
Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Markscheider
denkbare Vortragende: Hochschullehrer,
Sachverständige
Behördenvertreter,
anerkannte
Zielgruppe:
Unterausschuss
Bergbausicherheit
und
Landespolitik,
Betroffenenvertretungen, Kommunalpolitik, Bürgerinnen und Bürger, Medien
7.
Maßnahmen nach Auslaufen des Steinkohlenbergbaus 2018
-
-
IX.
Die Regulierung von Bergschäden über das Jahr 2018 hinaus ist bereits in
Abschnitt VI unter Ziffer 2.2 angesprochen. Dieses erfasst u. a. die Untersuchung
etwaiger Hebungen der Tagesoberfläche im Falle eines Anhebens der
Grubenwasserspiegel nach Einstellung der Steinkohlengewinnung und der damit
verbundenen Bergschadensrisiken.
Für die Dauerbergschäden wird die Finanzierung ab 2019 durch die RAG-Stiftung
im Rahmen des Ewigkeitslastenvertrages sichergestellt. Für den Fall, dass das
Vermögen der RAG-Stiftung nicht ausreicht, hat sich das Land NRW vertraglich
zur Finanzierung der Ewigkeitslasten verpflichtet. Falls NRW aus dieser
Gewährleistung in Anspruch genommen wird, gewährt der Bund auf der
Grundlage des Steinkohlefinanzierungsgesetzes ein Drittel der zu leistenden
Beiträge.
Schlussbemerkung
-
Das MWEIMH stimmt mit den Unternehmen RWE Power AG und RAG AG einen
Zeitplan zur Umsetzung vorstehender Details zur Verbesserung des
Interessenausgleichs mit den Bergbaubetroffenen ab.
-
Das MWEIMH berichtet im Unterausschuss Bergbausicherheit
Braunkohlenausschuss regelmäßig über die Umsetzung des Konzepts.
- 21 -
und
im
Düsseldorf, den 24.02.2014
……………………………
Garrelt Duin
Minister für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westfalen
……………………………
……………………………
Bernd Tönjes
Matthias Hartung
Vorstandsvorsitzender der
RAG Aktiengesellschaft
Vorstandsvorsitzender der
RWE Power AG
- 22 -
Anhang
Verzeichnis der Anlagen:
1.
Unterlagen zum Braunkohlenbergbau
1.1. Transparenzerklärung (2010) der RWE Power AG zur
Bergschadensbearbeitung
1.2. Details und schematischer Ablauf der Unterlagenüberlassung durch die RWE
Power AG an Bergschadensbetroffene
1.3. Beschreibung der Tätigkeit des Bergschadensbeauftragten der RWE Power AG
1.4. Erreichbarkeit der Ansprechstellen für Bergschäden der RWE Power AG
1.5. Umfang und Ablauf der kostenlosen Erstberatung für Bergschadensbetroffene
durch den VBHG im Rahmen der Gesamtmitgliedschaft der Revierkommunen
1.6. Skizze zur Struktur des Informationsdienstes Bodenbewegungen im
Braunkohlenrevier im Rheinischen Braunkohlenrevier
2.
Unterlagen zum Steinkohlenbergbau
Versicherung der RAG zu Beweislast im (noch zu definierenden) erweiterten
Betrachtungsraum
- 23 -