Daten
Kommune
Pulheim
Größe
30 kB
Datum
03.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Luftreinhalteplan Rheinisches Braunkohlerevier
Besprechung am 12.02.2014 im MKULNV
- Ergebnisprotokoll -
Teilnehmer: s. Teilnehmerliste (Anlage 1)
1. Handlungsbedarf im Rheinischen Revier aus Sicht des MKULNV
In einem Bericht des nordrhein-westfälischen Landesamts für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) wurde der Wissensstand zu gesundheitlichen Wirkungen
von Feinstaub zusammengefasst. Aus der Erörterung dieses Berichts in einem Fachgespräch mit Umweltmedizinern im Oktober 2010 ergeben sich folgende Kernaussagen:
Gesundheitsschädliche Wirkungen von Feinstaub sind hinreichend belegt. Das gilt sowohl für Kurz- als auch für Langzeitwirkungen. Ein Schwellenwert für Feinstaub, bei
dessen Unterschreitung keine gesundheitsschädlichen Wirkungen mehr auftreten,
konnte nicht ermittelt werden. Jede Verringerung der Feinstaubbelastung ist eindeutig
mit einem Gesundheitsgewinn verbunden, daher ist jede Verringerung der bestehenden
Feinstaubbelastung
dringend
anzustreben
(vgl.
auch
http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umweltzonen/gesundheit/index.php).
Aktuelle Untersuchungen haben erneut - wie auch in einem Beitrag von „Westpol
(WDR 3)“ am 9.2.2014 dargestellt - Hinweise auf gesundheitliche Wirkungen von Feinstaub auch unterhalb der EU-Grenzwerte ergeben. Da es keine Wirkungsschwelle gibt,
besteht unverändert Handlungsbedarf.
Die Luftverschmutzung ist in der EU die wichtigste Ursache für vermeidbare Erkrankungen und vorzeitige Todesfälle. Dass hier weiterer Handlungsbedarf besteht, hat
auch die EU hat in ihrem im Dezember vorgelegten Programm „Saubere Luft für Europa“ deutlich herausgestellt.
Aus den Messwerten an den Stationen in Niederzier und Grevenbroich-Gustdorf ist
abzulesen, dass Grenzwerte nicht sicher und nachhaltig eingehalten werden. Selbst
wenn der Grenzwert von 35 Tagen im Jahr nicht überschritten wurde, lagen die Einzelwerte an den Überschreitungstagen teilweise doppelt so hoch wie der Grenzwert. Weitere Informationen sind dem Protokoll mit den Anlagen 2, 3 und 4 beigefügt.
2. Sichtweise der Kommunen (Anregungen, Bedenken)
- Die Kommunen (u.a. Kreis Düren, Gemeinde Inden) begrüßen das Ziel, die Luftschadstoffbelastung zu senken, und hierzu auf freiwilliger Basis Minderungsmaßnahmen vorzusehen.
…
-2- Der Begriff „Luftreinhalteplan“ sei negativ besetzt. Eine Werbe-/Akzeptanzaktion würde mehr Zustimmung bei den Kommunen in der Region erzielen. Vorgeschlagen wurde
daher eine Umbenennung.
Das MKULNV weist darauf hin, dass die Erfahrungen mit dem LRP Ruhrgebiet gezeigt
haben, dass die dort ebenfalls zunächst befürchtete Stigmatisierung durch umfangreiche Information/Öffentlichkeitsarbeit überwunden werden konnte.
- Aus Sicht der Kommunen ist die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets willkürlich.
Die Kriterien für die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets und des an die EU gemeldeten Ballungsraums „Rheinisches Revier“ sollen in dem geplanten Informationsgespräch bei der Bezirksregierung Köln nochmals erläutert werden (siehe hierzu auch
Punkt 3). Karten mit der Abgrenzung des Untersuchungsgebiets und des Ballungsraums Rheinisches Revier sowie eine Karte mit allen der EU gemeldeten Ballungsräumen in NRW sind als Anlagen 5, 6 und 7a beigefügt. Weiterhin ist die Definition für Ballungsräume nach der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) beigefügt (Anlage 7b).
- Die Kommunen befürchten, dass mit einem übergreifenden Luftreinhalteplan Einschränkungen für Private einhergehen, z.B. in Bezug auf Kleinfeuerungsanlagen. Seitens des MKULNV erfolgt hierzu eine Klarstellung:
Eine Einschränkung in Bezug auf Kleinfeuerungsanlagen ist nicht geplant. Unabhängig
von einem LRP können die Kommunen auf Grundlage des LandesImmissionsschutzgesetzes eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen, soweit die
örtliche Situation dies erfordert. Als Muster kann die Festbrennstoffverordnung Aachen
herangezogen werden.
Ein Luftreinhalteplan erschwert außerdem nicht die Neuansiedlung bzw. Erweiterung
von Gewerbe- und Industriebetrieben. Die Genehmigungsvoraussetzungen ergeben
sich aus dem Fachrecht, nicht aus dem Luftreinhalteplan. Bei der Genehmigung spielt
u.a. die Vorbelastung eine Rolle, die durch einen Luftreinhalteplan sogar reduziert werden kann.
- Von Seiten der Kommunen wird darum gebeten, die besondere Belastungssituation
im Rheinischen Revier darzustellen. Die besondere Belastung des dargestellten Raumes geht aus den beigefügten Diagrammen „Überschreitungstage“ und „Tagesmittelwerte“ hervor (s. Anlagen 2, 3 und 4).
- Die Kommunen äußern die Befürchtung, dass eine Überschreitung an einer der
Messstationen im Rheinischen Revier auch Maßnahmen in weiter entfernten Gebieten
nach sich ziehen wird, in denen keine Überschreitungssituation zu verzeichnen ist.
- Die Kommunen bitten das MKULNV darum, darzulegen, nach welchen Kriterien der
Teilnehmerkreis für die Sitzung festgelegt wurde und welche Kommunen an der Projektgruppe bei der Bezirksregierung Köln beteiligt sind (zur Beantwortung siehe Anlagen 8 und 9). Die Bezirksregierung Köln ist offen, den Kreis der Beteiligten an der Projektgruppe zu erweitern.
- Die Gemeinde Inden weist darauf hin, dass die finanzielle Situation vieler Kommunen
schlecht ist, aber auch die hier in Rede stehenden freiwilligen Maßnahmen Geld kosten. Das MKULNV weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit der Nutzung
von Förderprogrammen hin. Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Steigerung
der Energieeffizienz können die Luftqualität wesentlich verbessern. Das Programm progres.nrw (http://www.progres.nrw.de/page.asp?RubrikID=6987) bietet eine breite Pa...
-3lette von Förderangeboten, um den effizienten Umgang mit Energie und den Einsatz
von regenerativen Energien in NRW voranzubringen. Künftig werden auch im operationellen Programm Projektaufrufe gestartet werden, die das Thema Energieeffizienz aufgreifen. Zudem fördern die NRW.Bank und die KfW Maßnahmen zur Luftverbesserung
(http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umweltzonen/foerderung_nutz/index.php).
- Die Gemeinde Elsdorf berichtet, dass die im LRP Hambach vorgesehene Maßnahme
LKW-Durchfahrtsverbot wieder zurück genommen werden musste. Eine Prüfung des
Sachverhalts durch die Bezirksregierung Köln wird zugesagt.
- Die Stadt Bergheim berichtet, dass es zu Beginn der Aufstellung des LRP Hambach
Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit der Schornsteinfegerinnung gegeben habe. Das MKULNV teilt daraufhin mit, dass es diese Probleme auch in anderen Landesteilen gegeben habe und bietet seine Unterstützung in Problemfällen an, da gute
Kontakte zur Schornsteinfegerinnung bestehen.
3. Weiteres Vorgehen
Im Rahmen des Gesprächs stellte sich heraus, dass die beteiligten Kommunen einen
sehr unterschiedlichen Informationsstand haben. Es wurde daher das folgende weitere
Vorgehen vereinbart:
Die Bezirksregierung Köln wird im Rahmen eines Informationsgesprächs die
Kommunen auf einen einheitlichen Kenntnisstand bringen. Inhalte dieses Gesprächs sollen u.a. sein:
- Belastungssituation im Rheinischen Revier,
- Rechtsgrundlagen,
- Zusammenhänge zwischen den EU-Vorgaben zur Luftqualität, den
der EU gemeldeten Ballungsräumen und den bereits bestehenden
Luftreinhalteplänen im Rheinischen Revier,
- Art der Maßnahmen, die von den Kommunen freiwillig ergriffen
werden könnten und in eine „Aktionskampagne“ eingebracht werden könnten (u.a aus den Bereichen Klimaschutz, Verkehr und
Energieeffizienz).
Weitere Themen / Erwartungen können die Kommunen bis Ende März 2014
schriftlich der BR Köln mitteilen. Das Informationsgespräch soll spätestens Ende
Mai 2014 stattfinden.
Die Kommunen werden Vorschläge für die Benennung der gemeinsamen Aktivitäten unterbreiten. Hierzu stimmen sich die Kommunen ab und berichten dem
MKULNV.
Das MKULNV, die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf und die Kommunen
informieren sich gegenseitig darüber, welche Bürgerinitiativen und andere Gruppierungen sich zu der Thematik an sie gewandt haben. Das MKULNV wird die
Informationen bis Ende März 2014 sammeln und dann allen Beteiligten zur Verfügung stellen.
...
-4Anlagen:
1. Teilnehmerliste
2. Graphik PM10 Überschreitungstage Grevenbroich, Niederzier
3. Graphik PM10 Tagesmittelwerte Niederzier 2011
4. Graphik PM10 Tagesmittelwerte Inden 2011
5. Karte Untersuchungsgebiet (47 km x 47 km)
6. Karte Ballungsraum Rheinisches Revier
7a. Karte Ballungsräume NRW
7b. Definition der Ballungsräume
8. Übersicht über die zum Gespräch eingeladenen Kommunen und Landesbehörden
9. Übersicht über die Beteiligten der Projektgruppe bei der Bezirksregierung Köln