Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
482/2014
Erstellt am:
05.11.2014
Aktenzeichen:
III/70
Verfasser/in:
Herr Funk
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
02.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Erhöhung der Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im
Produkt 13/02/01 "Friedhöfe" vom 13. Mai 2014 Vorlage 170/2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
8.700,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
8.700,00 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Siehe Beschlussvorschlag
Vorlage Nr.: 482/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat beschließt eine Erhöhung der Genehmigung einer erheblichen
außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im Produkt 13/02/01 „Friedhöfe“ um 8.700,00€ auf 36.665,00€ für die
Fortführung des Immobiliennutzungskonzeptes für die Friedhöfe der Stadt Pulheim vom 13. Mai 2014, Vorlage
170/2014.
Erläuterungen
Das Immobiliennutzungskonzept für die Friedhöfe der Stadt Pulheim wurde dem HFA am 21. Oktober 2014 mit der Vorlage 308/2014 durch den Gutachter vorgestellt. Der Rat hat am 04. November 2014 (Vorlage 434/2014) durch Beschluss
die Verwaltung beauftragt, den Prozess zur Findung einer neuen Bestattungskultur in Pulheim durch mehr Beteiligung
der Betroffenen fortzuführen und den bisherigen Gutachter als fachlichen Begleiter / Moderator dieses Prozesses zu
beauftragen.
Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 01/06/01.Bauhof, Sachkonto 5211110 Winterdienst (Streugut), zur Deckung zur
Verfügung.
Der Aufwand wird über den Gebührenhaushalt finanziert und belastet insofern den allgemeinen Haushalt nicht.