Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
459/2014
Erstellt am:
29.10.2014
Aktenzeichen:
IV/66
Verfasser/in:
Frau Homann
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
02.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
36. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Pulheim vom 19.12.1984
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
53.420 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2015
2016ff*
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
53.420 €
€
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Mittel für den öffentlichen Anteil müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 bereitgestellt werden. Gegenüber dem Haushalt 2014 ergibt sich ein Minderbedarf von 790 €.
* Eine Aussage für die Jahre ab 2016 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der
Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 459/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1.
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim
2.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt
die 36. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 gemäß der Anlage.
Erläuterungen
Mit Vorlage 205/2014 hat die Verwaltung in Aussicht gestellt, im Herbst den Entwurf einer Neufassung der Straßenreinigungssatzung zur Beratung vorzulegen. Da dieser Entwurf noch nicht abschließend vorbereitet werden konnte, soll dies
nunmehr zu Beginn des folgenden Jahres erfolgen. Folglich muss die bestehende Satzung noch einmal geändert werden, um die neuen Gebührensätze für die Straßenreinigung für das Jahr 2015 in die Satzung aufzunehmen.
Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, die Reinigung des Teilstückes Dormagener Straße Hausnummer 12 – 22a auf die
Anlieger umzulegen und im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung gemäß § 2 (übertragene Straßen entsprechend) umzugruppieren, da dieser Bereich in Pflasterbauweise ausgebaut wurde und langfristig eine maschinelle
Reinigung auf dem Straßenoberbau des Pflasters zu Schäden führt.