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Beschlussvorlage (Landschaftsplan 7 'Rommerskirchener Lössplatte - 10. Änderung - Naturschutzgebiet Kernzone Ommelstal - Öffentliche Auslegung gem. § 27c Landschaftsgesetz NW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Beschlussvorlage (Landschaftsplan 7 'Rommerskirchener Lössplatte - 10. Änderung
- Naturschutzgebiet Kernzone Ommelstal -
Öffentliche Auslegung gem. § 27c Landschaftsgesetz NW) Beschlussvorlage (Landschaftsplan 7 'Rommerskirchener Lössplatte - 10. Änderung
- Naturschutzgebiet Kernzone Ommelstal -
Öffentliche Auslegung gem. § 27c Landschaftsgesetz NW)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 520/2014 Erstellt am: 20.11.2014 Aktenzeichen: IV/003 Verfasser/in: Frau Dr. Cassens-Sasse Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 03.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Landschaftsplan 7 'Rommerskirchener Lössplatte - 10. Änderung - Naturschutzgebiet Kernzone Ommelstal Öffentliche Auslegung gem. § 27c Landschaftsgesetz NW Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 520/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Umweltausschuss nimmt die in den Erläuterungen und Anlagen dargestellte geplante Änderung des Landschaftsplanes 7 hinsichtlich der Ausweisung der Kernzone des Ommelstales als Naturschutzgebiet zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen und Bedenken zu äußern. 2. Der Rat nimmt die in den Erläuterungen und Anlagen dargestellte geplante Änderung des Landschaftsplanes 7 hinsichtlich der Ausweisung der Kernzone des Ommelstales als Naturschutzgebiet zur Kenntnis und beschließt im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen und Bedenken zu äußern. Erläuterungen Mit Schreiben vom 27.10.2014 (Anlage 1) hat der Rhein-Erft-Kreis die Stadt Pulheim im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 10. Änderung des Landschaftsplanes 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ um Stellungnahme gebeten. Inhalt der Änderung ist die geplante Ausweisung der Kernzone des Ommelstales als Naturschutzgebiet. In den Anlagen 2-4 sind die geplante Änderung, die textlichen Festsetzungen sowie die Karte und die Vorprüfung zur strategischen Umweltprüfung beigefügt. Anfang des Jahres war die Stadt bereits im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten worden (s. Vorlage 138/2014). Damals hatte die Stadt keine Bedenken geäußert. Da sich die Planung der Unterschutzstellung nicht geändert hat, schlägt die Verwaltung vor, auch jetzt keine Bedenken zu äußern. Von der geplanten Änderung sind nur wenige Flächen auf dem Stadtgebiet Pulheim erfasst, der überwiegende Teil des Naturschutzgebietes befindet sich auf Bergheimer Stadtgebiet. Parzellen im Eigentum der Stadt sind bis auf eine kleine Wegeparzelle nicht von den geänderten Schutzausweisungen betroffen. Anlass für die Ausweisung als Naturschutzgebiet ist die in den letzten Jahren festgestellte Entwicklung der Flächen zu einem ökologisch hochwertigem Bereich mit vielen seltenen und schützenswerten Tierarten sowie zu einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt mit entsprechenden Biotopstrukturen. Um den Bereich des neuen Naturschutzgebietes NSG 2.1 -2 „Kernzone Ommelstal“, das bisher als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen war, durch eine Pufferzone zu umschließen, wird das bisherige Landschaftsschutzgebiet 2.2-6 im südlichen und östlichen Teil geringfügig erweitert und als LSG 2.2-6a festgesetzt. Aus Sicht der Verwaltung wird die Unterschutzstellung des ökologisch hochwertigen Bereichs begrüßt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sensible Bereiche durch Besucherlenkung besser vor einer zu intensiven Nutzung durch Erholungssuchende geschützt werden können.