Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
520/2014
Erstellt am:
20.11.2014
Aktenzeichen:
IV/003
Verfasser/in:
Frau Dr. Cassens-Sasse
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
03.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Landschaftsplan 7 'Rommerskirchener Lössplatte - 10. Änderung
- Naturschutzgebiet Kernzone Ommelstal Öffentliche Auslegung gem. § 27c Landschaftsgesetz NW
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 520/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Umweltausschuss nimmt die in den Erläuterungen und Anlagen dargestellte geplante Änderung des Landschaftsplanes 7 hinsichtlich der Ausweisung der Kernzone des Ommelstales als Naturschutzgebiet zur Kenntnis und empfiehlt
dem Rat im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen und Bedenken zu äußern.
2. Der Rat nimmt die in den Erläuterungen und Anlagen dargestellte geplante Änderung des Landschaftsplanes 7 hinsichtlich der Ausweisung der Kernzone des Ommelstales als Naturschutzgebiet zur Kenntnis und beschließt im Rahmen
der öffentlichen Auslegung keine Anregungen und Bedenken zu äußern.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 27.10.2014 (Anlage 1) hat der Rhein-Erft-Kreis die Stadt Pulheim im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 10. Änderung des Landschaftsplanes 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ um Stellungnahme gebeten.
Inhalt der Änderung ist die geplante Ausweisung der Kernzone des Ommelstales als Naturschutzgebiet.
In den Anlagen 2-4 sind die geplante Änderung, die textlichen Festsetzungen sowie die Karte und die Vorprüfung zur
strategischen Umweltprüfung beigefügt.
Anfang des Jahres war die Stadt bereits im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme
gebeten worden (s. Vorlage 138/2014). Damals hatte die Stadt keine Bedenken geäußert.
Da sich die Planung der Unterschutzstellung nicht geändert hat, schlägt die Verwaltung vor, auch jetzt keine Bedenken
zu äußern.
Von der geplanten Änderung sind nur wenige Flächen auf dem Stadtgebiet Pulheim erfasst, der überwiegende Teil des
Naturschutzgebietes befindet sich auf Bergheimer Stadtgebiet. Parzellen im Eigentum der Stadt sind bis auf eine kleine
Wegeparzelle nicht von den geänderten Schutzausweisungen betroffen.
Anlass für die Ausweisung als Naturschutzgebiet ist die in den letzten Jahren festgestellte Entwicklung der Flächen zu
einem ökologisch hochwertigem Bereich mit vielen seltenen und schützenswerten Tierarten sowie zu einer artenreichen
Tier- und Pflanzenwelt mit entsprechenden Biotopstrukturen.
Um den Bereich des neuen Naturschutzgebietes NSG 2.1 -2 „Kernzone Ommelstal“, das bisher als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen war, durch eine Pufferzone zu umschließen, wird das bisherige Landschaftsschutzgebiet 2.2-6 im
südlichen und östlichen Teil geringfügig erweitert und als LSG 2.2-6a festgesetzt.
Aus Sicht der Verwaltung wird die Unterschutzstellung des ökologisch hochwertigen Bereichs begrüßt, insbesondere vor
dem Hintergrund, dass sensible Bereiche durch Besucherlenkung besser vor einer zu intensiven Nutzung durch Erholungssuchende geschützt werden können.