Daten
Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.11.14, 18:39
Aktualisiert
03.11.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
266/2014
Erstellt am:
11.09.2014
Aktenzeichen:
IV/601.04.21.63
Verfasser/in:
Frau Bündgens
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
12.11.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Kostenspaltung für die Abrechnung von Teil-Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlage „Auf dem Acker“ in
Sinthern
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 266/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim den nachfolgenden Kostenspaltungsbeschluss für die Erschließungsanlage „Auf dem Acker“ gemäß beigefügter Anlage 1 zu beschließen
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Kostenspaltung gemäß beigefügter Anlage.
Erläuterungen
Der Umfang der Erschließungsanlage „Auf dem Acker“ ist in der Anlage 2 zu dieser Vorlage kenntlich gemacht. Der
aktuelle Ausbaumfang wurde entsprechend der Hochbautätigkeit in folgenden Teilabschnitten herbeigeführt:
1981 – 1985 im Rahmen eines mit einem Bauträger geschlossenen Vertrages
2007 - 2010 im Rahmen der Aufstellung und Erschließung des Planareals BP 77 Sinthern.
Die Fertigstellung wird künftig im Zusammenhang mit der Bebauung des ehemaligen Kindergartengrundstücks (Lage:
Auf dem Acker, Ecke Dammstraße, Flurstück 523) erfolgen.
Bei der Anlage „Auf dem Acker“ handelt es sich um eine erschließungsbeitragsfähige bzw. –pflichtige Anlage; so dass
die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen heranzuziehen sein werden.
In der Vergangenheit wurden bereits Vorausleistungen erhoben.
Nach § 127 Abs. 3 BauGB kann der Erschließungsbeitrag für fertiggestellte Teile der Erschließungsanlagen selbständig
erhoben werden (Kostenspaltung).
Fertiggestellt in diesem Sinne sind folgende Teileinrichtungen:
Freilegung und Grunderwerb
Fahrbahn
Beleuchtung
Straßenentwässerung
Nach § 7 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Pulheim entscheidet der Rat der Stadt
Pulheim im Einzelfall über die Anwendung der Kostenspaltung.
Die Verwaltung empfiehlt, aus haushaltswirtschaftlichen Gründen von dieser Möglichkeit der Kostenspaltung Gebrauch
zu machen.