Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
445/2014
Erstellt am:
28.10.2014
Aktenzeichen:
I/100
Verfasser/in:
Jörg Schröter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
02.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 445/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die als Anlage 1 der Vorlage beigefügte Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Pulheim.
Erläuterungen
Im Hinblick auf die Anforderungen des NKF wurde die Rechnungsprüfungsordnung in Abstimmung mit dem RPA überarbeitet (Anlage 1).
Die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend erläutert:
Zu § 2 Abs. 3:
Es erfolgt die Anpassung an die Ausführungen in § 104 Abs. 2 GO NRW einschließlich der Handreichungen des Landes zum NKF.
Zu § 3:
Der aktuelle Umfang der gesetzlich zugewiesenen Prüfaufgaben gemäß § 103 Abs. 1 GO NRW wird
dargestellt.
Zu § 4 Abs. 4:
Es wird heraus gestellt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rechnungsprüfungsamt im
Rahmen seiner Zuständigkeiten Aufträge erteilen kann.
Zu § 5 Abs. 5:
Dem Rechnungsprüfungsamt wird die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit (§ 103 Abs. 5 GO NRW)
eingeräumt, sich mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüferinnen/Prüfer
zu bedienen.
Zu § 12:
Es erfolgt die Anpassung an die Ausführungen in § 101 GO NRW einschließlich der Handreichungen
des Landes zum NKF.
Die weiteren Anpassungen, auch redaktioneller Art (z. B. geschlechtsneutrale Formulierungen), ergeben sich aus der
Synopse der alten und der neuen Rechnungsprüfungsordnung (Anlage 2).