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Beschlussvorlage (Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Beschlussvorlage (Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 445/2014 Erstellt am: 28.10.2014 Aktenzeichen: I/100 Verfasser/in: Jörg Schröter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 02.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 445/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die als Anlage 1 der Vorlage beigefügte Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Pulheim. Erläuterungen Im Hinblick auf die Anforderungen des NKF wurde die Rechnungsprüfungsordnung in Abstimmung mit dem RPA überarbeitet (Anlage 1). Die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend erläutert: Zu § 2 Abs. 3: Es erfolgt die Anpassung an die Ausführungen in § 104 Abs. 2 GO NRW einschließlich der Handreichungen des Landes zum NKF. Zu § 3: Der aktuelle Umfang der gesetzlich zugewiesenen Prüfaufgaben gemäß § 103 Abs. 1 GO NRW wird dargestellt. Zu § 4 Abs. 4: Es wird heraus gestellt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rechnungsprüfungsamt im Rahmen seiner Zuständigkeiten Aufträge erteilen kann. Zu § 5 Abs. 5: Dem Rechnungsprüfungsamt wird die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit (§ 103 Abs. 5 GO NRW) eingeräumt, sich mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüferinnen/Prüfer zu bedienen. Zu § 12: Es erfolgt die Anpassung an die Ausführungen in § 101 GO NRW einschließlich der Handreichungen des Landes zum NKF. Die weiteren Anpassungen, auch redaktioneller Art (z. B. geschlechtsneutrale Formulierungen), ergeben sich aus der Synopse der alten und der neuen Rechnungsprüfungsordnung (Anlage 2).