Daten
Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
17.06.08, 14:30
Aktualisiert
17.06.08, 14:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Re/Mü
Jülich, 14.05.2008
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 220/2008
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
05.06.2008
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Ergebnisse
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Koslar Nr. 22 "Rathausstraße"
Anlg.: - 2 SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Koslar Nr. 22 „Rathausstraße“ wird nicht geändert.
Begründung:
Mit Schreiben vom 07.04.2008 wird beantragt, den Bebauungsplan Koslar Nr. 22 „Rathausstraße“
zu ändern (siehe Anlage).
Nach Auffassung der Verwaltung ist dieser Antrag abzulehnen:
1.
Gemäß § 1 Baugesetzbuch haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtischen Satzungen besteht kein Anspruch. Das gilt auch für
die Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen. Die beantragte Änderung des
Bebauungsplanes ist keineswegs für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich.
2.
Der Rat der Stadt Jülich hat die Festsetzungen des Bebauungsplanes am 23.05.2007 als Satzung beschlossen, nicht zuletzt aus Gründen der Ortsbilderhaltung und Prägung (Satteldach). An diesem Ziel hat sich nichts geändert.
3.
Wie der beigefügten Skizze des Antragstellers zu entnehmen ist, handelt es sich auch keineswegs um einen sog. „Härtefall“, da es lediglich um gestalterische Elemente geht. Die
Funktionen des Grundrisses des Gebäudes sind nicht betroffen.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Haushaltsstelle:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 220/2008
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