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Sitzungsvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Koslar Nr. 22 "Rathausstraße")

Daten

Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
17.06.08, 14:30
Aktualisiert
17.06.08, 14:30
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Mü Jülich, 14.05.2008 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 220/2008 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 05.06.2008 TOP Ergebnisse Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Koslar Nr. 22 "Rathausstraße" Anlg.: - 2 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan Koslar Nr. 22 „Rathausstraße“ wird nicht geändert. Begründung: Mit Schreiben vom 07.04.2008 wird beantragt, den Bebauungsplan Koslar Nr. 22 „Rathausstraße“ zu ändern (siehe Anlage). Nach Auffassung der Verwaltung ist dieser Antrag abzulehnen: 1. Gemäß § 1 Baugesetzbuch haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtischen Satzungen besteht kein Anspruch. Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen. Die beantragte Änderung des Bebauungsplanes ist keineswegs für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich. 2. Der Rat der Stadt Jülich hat die Festsetzungen des Bebauungsplanes am 23.05.2007 als Satzung beschlossen, nicht zuletzt aus Gründen der Ortsbilderhaltung und Prägung (Satteldach). An diesem Ziel hat sich nichts geändert. 3. Wie der beigefügten Skizze des Antragstellers zu entnehmen ist, handelt es sich auch keineswegs um einen sog. „Härtefall“, da es lediglich um gestalterische Elemente geht. Die Funktionen des Grundrisses des Gebäudes sind nicht betroffen. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Haushaltsstelle: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 220/2008 Seite 2