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Beschlussvorlage (Budgetierung, 2. Budgetbericht 2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
13.10.14, 18:35
Aktualisiert
13.10.14, 18:35
Beschlussvorlage (Budgetierung, 2. Budgetbericht 2014) Beschlussvorlage (Budgetierung, 2. Budgetbericht 2014)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 387/2014 Erstellt am: 29.09.2014 Aktenzeichen: III/20/200 Verfasser/in: Frau Krämer Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 21.10.2014 Rat X 04.11.2014 Betreff Budgetierung, 2. Budgetbericht 2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 7.349.630 € — im Haushalt des laufenden Jahres 7.349.630 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Ausgleichsrücklage Vorlage Nr.: 387/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen, den 2. Budgetbericht zur Kenntnis zu nehmen und auf weitere Vorgaben zur Haushaltsausführung zu verzichten. Erläuterungen In Anlage I werden die Prognosen mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung +/ÜPL/APL - Haushaltssperren) verglichen und die Abweichungen dargestellt. In Spalte 4 werden die Zu-/Überschüsse der Budgets laut fortgeschriebener Haushaltsplanung ausgewiesen. In Spalte 5 sind die prognostizierten Abweichungen des 1. Budgetberichts 2014, in Spalte 6 die prognostizierten Abweichungen des 2. Budgetberichts 2014 dargestellt. Spalte 7 vergleicht die Prognosen aus Spalte 5 und 6 und weist eine entsprechende Verbesserung oder Verschlechterung aus. Die Zu-/Überschüsse gemäß fortgeschriebener Haushaltsplanung wurden in Spalte 8 um die Ergebnisse des 2. Budgetberichts (Spalte 6) ergänzt. Soweit sich innerhalb der Unterbudgets Abweichungen zu den Prognosen des 1. Budgetberichts von mehr als 10.000 € ergeben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen. Diese Erläuterungen werden als Anlage II beigefügt. Zusammengefasste Ergebnisse zum 2. Budgetbericht 2014 (Anlage I): Die vom Rat am 17.12.2013 beschlossene Haushaltsplanung 2014 weist ein Defizit von 5.532.950 € aus. Die fortgeschriebene Haushaltsplanung führt zu einem Defizit von rd. 9.982.550 €.  Freie Budgets (ohne Sonderbudgets, Finanzmasse und Personalkostenbudgets) Für die freien Budgets wird eine Verbesserung gegenüber den Prognosen des 1. Budgetberichts 2014 von 2.907.480 € prognostiziert. Dies ist im Wesentlichen auf die Prognose der Grundstücksgeschäfte zurückzuführen.  Sonderbudgets (Gebührenhaushalte) Der Überschuss der Sonderbudgets (ohne Personalkosten) erhöht sich geringfügig um 31.930 € auf rd. 6.861.120 €. Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2014 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2016/17 berücksichtigt.  Finanzmasse Die Finanzmasse wurde im 2. Budgetbericht um 724.770 € schlechter gegenüber der Planung prognostiziert. Dies bedeutet eine Verbesserung gegenüber dem 1. Budgetbericht von 56.670 €. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.  Personalkostenbudgets Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand gegenüber den Prognosen des 1. Budgetbericht 2014 mit einer geringfügigen Verbesserung von 25.120 € zu rechnen. Fazit: Gemäß den Prognosen des 2. Budgetberichts 2014 kann aufgrund der positiven Entwicklung bei den Grundstücksgeschäften nunmehr eine Verbesserung gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung von 2.632.920 € ausgewiesen werden (siehe Spalte 6 der Anlage I). Das mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung auszuweisende Defizit von 9,98 Mio. € reduziert sich somit auf rd. 7,35 Mio. € (siehe Spalte 8 der Anlage I) und müsste aus Mitteln der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, soweit im Rahmen der Haushaltsausführung hierfür keine zusätzlichen Finanzmittel aus Mehrerträgen bzw. Minderaufwendungen eingesetzt werden können.