Daten
Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
13.10.14, 18:35
Aktualisiert
13.10.14, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
387/2014
Erstellt am:
29.09.2014
Aktenzeichen:
III/20/200
Verfasser/in:
Frau Krämer
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
21.10.2014
Rat
X
04.11.2014
Betreff
Budgetierung, 2. Budgetbericht 2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
7.349.630 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
7.349.630 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Ausgleichsrücklage
Vorlage Nr.: 387/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen, den 2. Budgetbericht zur Kenntnis zu nehmen und
auf weitere Vorgaben zur Haushaltsausführung zu verzichten.
Erläuterungen
In Anlage I werden die Prognosen mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung +/ÜPL/APL - Haushaltssperren) verglichen und die Abweichungen dargestellt.
In Spalte 4 werden die Zu-/Überschüsse der Budgets laut fortgeschriebener Haushaltsplanung ausgewiesen. In Spalte 5
sind die prognostizierten Abweichungen des 1. Budgetberichts 2014, in Spalte 6 die prognostizierten Abweichungen des
2. Budgetberichts 2014 dargestellt. Spalte 7 vergleicht die Prognosen aus Spalte 5 und 6 und weist eine entsprechende
Verbesserung oder Verschlechterung aus. Die Zu-/Überschüsse gemäß fortgeschriebener Haushaltsplanung wurden in
Spalte 8 um die Ergebnisse des 2. Budgetberichts (Spalte 6) ergänzt.
Soweit sich innerhalb der Unterbudgets Abweichungen zu den Prognosen des 1. Budgetberichts von mehr als 10.000 €
ergeben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen. Diese Erläuterungen werden als Anlage II beigefügt.
Zusammengefasste Ergebnisse zum 2. Budgetbericht 2014 (Anlage I):
Die vom Rat am 17.12.2013 beschlossene Haushaltsplanung 2014 weist ein Defizit von 5.532.950 € aus. Die fortgeschriebene Haushaltsplanung führt zu einem Defizit von rd. 9.982.550 €.
Freie Budgets (ohne Sonderbudgets, Finanzmasse und Personalkostenbudgets)
Für die freien Budgets wird eine Verbesserung gegenüber den Prognosen des 1. Budgetberichts 2014 von 2.907.480 €
prognostiziert. Dies ist im Wesentlichen auf die Prognose der Grundstücksgeschäfte zurückzuführen.
Sonderbudgets (Gebührenhaushalte)
Der Überschuss der Sonderbudgets (ohne Personalkosten) erhöht sich geringfügig um 31.930 € auf rd. 6.861.120 €. Die
Ergebnisse der Gebührenhaushalte werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2014 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2016/17 berücksichtigt.
Finanzmasse
Die Finanzmasse wurde im 2. Budgetbericht um 724.770 € schlechter gegenüber der Planung prognostiziert. Dies bedeutet eine Verbesserung gegenüber dem 1. Budgetbericht von 56.670 €. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.
Personalkostenbudgets
Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand gegenüber den Prognosen des 1. Budgetbericht 2014
mit einer geringfügigen Verbesserung von 25.120 € zu rechnen.
Fazit:
Gemäß den Prognosen des 2. Budgetberichts 2014 kann aufgrund der positiven Entwicklung bei den Grundstücksgeschäften nunmehr eine Verbesserung gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung von
2.632.920 € ausgewiesen werden (siehe Spalte 6 der Anlage I). Das mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung
auszuweisende Defizit von 9,98 Mio. € reduziert sich somit auf rd. 7,35 Mio. € (siehe Spalte 8 der Anlage I) und
müsste aus Mitteln der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, soweit im Rahmen der Haushaltsausführung hierfür keine zusätzlichen Finanzmittel aus Mehrerträgen bzw. Minderaufwendungen eingesetzt werden können.