Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.11.14, 18:39
Aktualisiert
03.11.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
402/2014
Erstellt am:
13.10.2014
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Verfasser/in:
Frau Kroggel-Baur
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
12.11.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Widmung der Erschließungsanlage Im Schellental in Stommeln
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 402/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung
für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Im Schellental
Gemarkung Stommeln
Flur 1
Flurstücke 490, 491, 599, 600
Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße
1.
ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit
Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet
- Flurstücke 491, 599 und 600 – (in der Anlage 1 schraffiert dargestellt)
2.
mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit
Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet
- Flurstück 490 – (in der Anlage 2 gepunktet dargestellt)
Erläuterungen
Bei den genannten Flurstücken handelt es sich um einen unbeplanten Bereich, d. h. sie werden nicht von einem Bebauungsplan erfasst.
Die Flurstücke 490, 491, 599 und 600 der Straße „Im Schellental“ sind ausgebaut. Die Straße „Im Schellental“ grenzt
unmittelbar an die Straße „An der Kopfbuche“ an. „An der Kopfbuche“ sowie die angrenzende Straße „Eibenweg“ weisen
einen vergleichbaren Straßenausbau auf. Der Unterschied zwischen den Straßen „Im Schellental“ und „An der Kopfbuche / Eibenweg“ besteht darin, dass „Im Schellental“ aufgrund der Gesamtbreite keine separaten Gehwege aufweist,
sondern nur eine Fahrbahn.
Nachdem die Stadt Eigentümerin des Flurstücks 491 geworden ist, befinden sich die o. g. Flurstücke (mithin die gesamte Verkehrsfläche) im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor.
Die Straße steht dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG
NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.