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Beschlusstext (Verlegung von Stromtrassen im Stadtgebiet Kerpen )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
28.11.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Verlegung von Stromtrassen im Stadtgebiet Kerpen )

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 15. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 28.11.2006 Drucksachen-Nummer: 193.06 TOP 2.3 Verlegung von Stromtrassen im Stadtgebiet Kerpen Die Verwaltung beantwortet die in der Anfrage der Frau Lambertz gestellten Fragen auf der Grundlage eines Antwortschreibens der RWE: 1. Gibt es bereits planerische Vorstellungen zur Linienführung der zu verlegenden, westlich von Manheim verlaufenden 380 KV – Leitung? Nach Auskunft des Netzbetreibers (RWE Transportnetz Strom) liegt noch keine Planung für eine konkrete Linienführung vor. Es ist geplant, das Ergebnis der Standortbefragung (Lage des Umsiedlungsortes) abzuwarten und in das Verfahren zur Linienführung einfließen zu lassen. 2. Wann ist die Verlegung aus dem Gebiet des zukünftigen Tagebaues Hambach geplant? Die Leitung wird 2016 vom Tagebau erreicht. Der Zeitpunkt der Verlegung ist noch nicht bekannt, er ist abhängig vom Verlauf des Planverfahrens und dem zu tätigenden Grunderwerb. 3. Werden die Masten der Hochspannungsleitung im Bereich Blatzheim als erneuerungsbedürftig angesehen? Nein, da die Masten aus dem Jahre 1975 stammen, sind sie nicht erneuerungsbedürftig. 4. Besteht die Möglichkeit die o.g. Masten unter vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand zu verlegen? Eine abschnittsweise Verlegung ist weder wirtschaftlich vertretbar noch betrieblich und genehmigungstechnisch uneingeschränkt realisierbar. Hinweis der Verwaltung: Nach Aussagen der Bezirksregierung Köln ist eine Verlegung der Stromleitungen zur Realisierung eines Standortwunsches durchaus möglich. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.