Daten
Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
27.10.14, 18:40
Aktualisiert
27.10.14, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Zuständigkeitsordnung Umweltausschuss
Zurzeit gültige Regelung
5. - Ausschüsse und Beiräte
In der Stadt Pulheim bestehen folgende ständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss (nimmt die Aufgaben zur
Erledigung von Anregungen und Beschwerden wahr
- § 24 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)
…
11. - Umweltausschuss
Der Ausschuss ist grundsätzlich für alle Umweltschutzfragen zuständig.
Änderungsvorschlag
Anmerkungen
In der Stadt Pulheim bestehen folgende ständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss (nimmt die Aufgaben zur
Erledigung von Anregungen und Beschwerden wahr
(§ 24 Abs. 1 Satz 3 GO NRW) und ist für den Bereich
Soziales, Senioren und Gesundheit zuständig)
…
Der Umweltausschuss der Stadt Pulheim ist zum Schutz
der Umwelt und einer nachhaltigen Entwicklung zuständig für Aufgaben der Umweltvorsorge, des Klimaschutzes, der Umweltgestaltung, den Freiraumschutz sowie für
die Begrenzung und den Abbau von Umweltschäden in
den Bereichen Luft, Wasser, Boden, Klima, Landschaft,
Natur, Lärm und Energie.
Der Umweltausschuss ist zuständig für Vorschläge an
den Rat zur Koordinierung aller städtischen Initiativen
und Maßnahmen auf dem Gebiet des Klima-, Flächenund Umweltschutzes.
11.2 Der Ausschuss entscheidet - soweit nicht die Zuständigkeit der Bachverbände gegeben ist gemäß § 41 Abs. 2 GO NRW über
1.
Der Ausschuss entscheidet - soweit nicht die
Zuständigkeit der Bachverbände gegeben ist gemäß § 41 Abs. 2 GO NRW über
a) die Angelegenheiten der Baumsatzung, soweit nicht
gemäß Ziffer 13.3 s) und 13.4 b) dieser Zuständigkeitsordnung der/die Bürgermeister/in entscheidet,
b) die Gestaltung von größeren Frei- und Grünflächen,
c) bedeutende Pflanzkonzepte im öffentlichen Straßenraum,
1.1 Programme, Teilnahme an Programmen und
Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung
wie z.B. ein Klimaschutzkonzept mit Ausnahme
ordnungsbehördlicher Maßnahmen,
1.2 Grundsatzfragen des Umweltschutzes,
1
d) die Gestaltung von Wasserläufen und Bächen,
e) den Einsatz von umweltrelevanten Mitteln
(z.B. Pestiziden) und Arbeitsmethoden bei der Pflege/
Unterhaltung aller städtischen Grundstücke,
f) die sonstigen Maßnahmen im Rahmen des Grünflächenplanes,
g) die Angelegenheiten der Abfallwirtschaft, soweit diese
keine Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt beinhalten,
h) die Erstellung von Umweltgutachten,
i) die Verwendung der Mittel, die der Haushalt für
Begrünungsmaßnahmen zur Verfügung stellt,
j) die Anlage von Friedhöfen und öffentlichen Anlagen,
k) Maßnahmen für den Naturschutz gem. § 135 a und b
BauGB.
1.3 die Erhebung von grundlegenden Umweltinformationen z.B. durch die Aufstellung von Messprogrammen sowie die Erstellung und Auswertung von
Katastern und Plänen über Umweltbelastungen,
sofern es sich nicht um Bauleitplanungen handelt,
1.4 die Erstellung von Gutachten in Angelegenheiten,
die in der Entscheidungskompetenz des
Umweltaus-schusses liegen, mit Ausnahme der
Erstellung von Baumgutachten,
Korrespondiert mit h)
1.5 besondere Themenschwerpunkte zur Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, das Umweltbewusstsein zu
fördern,
1.6 die Angelegenheiten der Baumsatzung, soweit nicht Entspricht a)
gemäß Ziffer 14.3 s) und 14.4 b) dieser Zuständigkeitsordnung der/die Bürgermeister/in entscheidet
1.7 Verwendung/Einsatz von Ökopunkten, außerhalb
von Bebauungsplanverfahren,
1.8 Gewährung von Zuschüssen an Umweltverbände/
biologische Station/Verbraucherberatungsstelle und
Energieberatung/Lokale Agenda,
1.9 Kriterien für die Gestaltung und ökologische Pflege
von Friedhöfen, sofern diese keine Auswirkungen
auf den Gebührenhaushalt beinhalten,
1.10 Kriterien für die Anlage, Gestaltung und
ökologische Pflege von Grünflächen,
1.11 den Einsatz von umweltrelevanten Mitteln (z. B.
Pestiziden) und Arbeitsmethoden bei der Pflege
und Unterhaltung aller städtischen Grundstücke,
1.12 Maßnahmen im Rahmen des Grünflächenplanes,
1.13 Verwendung der Mittel für Begrünungsmaßnahmen,
1.14 die Gestaltung von Wasserläufen und Bächen ,
1.15 die Gestaltung von größeren Frei- und Grünflächen,
2
Korrespondiert mit j)
Korrespondiert mit c) und j)
Entspricht e)
Korrespondiert mit f)
Entspricht i)
Entspricht d)
Entspricht b))
1.16 Maßnahmen für den Naturschutz gemäß § 135 a
und b BauGB,
1.17 Angelegenheiten der Abfallwirtschaft ohne
Auswirkung auf den Gebührenhaushalt.
11.1 Der Ausschuss berät über
a) Grünordnungsplan,
b) Landschaftspläne,
c) Wasserschutzgebietsverordnungen,
d) alle städtebaulichen Planungen, insbesondere im
Rahmen von Verfahren der Bauleitplanung, die
relevante umweltbezogene Auswirkungen haben,
e) Satzungen gemäß § 135 c BauGB,
f) Regelungen zum Einsatz von Taumitteln im
Rahmen des Winterdienstes.
2.
Entspricht k)
Entspricht g)
Der Ausschuss berät über
2.1 den städtischen Grünordnungsplan,
2.2 Änderungen der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes,
2.3 alle städtebaulichen Planungen, insbesondere im
Rahmen der Verfahren der Bauleitplanung
(Flächennutzungsplan, Bebauungsplan), die
relevante umweltbezogene Auswirkungen haben,
2.4 bei informellen städtebaulichen Planungen, wie der
Aufstellung eines Stadtentwicklungskonzepts oder
eines städtebaulichen Rahmenplans hinsichtlich der
umweltbezogenen Auswirkungen,
2.5 umweltrelevante Planungen anderer Maßnahmenträger (in Form von Stellungnahmen)
bei Landschaftsplänen,
beim Regionalplan,
bei Planfeststellungsverfahren,
bei Wasserschutzgebietsverordnungen,
bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes,
2.6 Verkehrsplanungen und –maßnahmen hinsichtlich
der umweltbezogenen Auswirkungen,
2.7 Bedeutende Pflanzkonzepte im öffentlichen
Straßenraum,
2.8 Angelegenheiten des Lärmschutzes,
2.9 Satzungen gemäß § 135 c BauGB,
2.10 Regelungen zum Einsatz von Taumitteln im
Rahmen des Winterdienstes,
2.11 Angelegenheiten des Artenschutzes,
3
Entspricht a)
Entspricht d)
Entspricht b)
Entspricht c)
Korrespondiert mit 11.2 c) (Entscheidungsbefugnis: TVA)
Entspricht e)
Entspricht f)
11.3 Der Ausschuss ist zu hören bei städtischen
Straßenneubaumaßahmen außerhalb von
Bebauungsgebieten.
2.12 die Entwicklung von Kriterien für die Pachtvergabe
von Land an Ökö-Landwirte und zur Förderung von
ökologischem Landbau,
2.13 Der Ausschuss ist zu hören bei städtischen
Straßenneubaumaßahmen außerhalb von
Bebauungsgebieten.
4
Entspricht 11.3