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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 317 "Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir - hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
28.11.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 317 "Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir -
hier: Satzungsbeschluss)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 15. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 28.11.2006 Drucksachen-Nummer: 179.06 TOP 4.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 317 "Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir hier: Satzungsbeschluss Frau Reintgen-Cremer erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen. Im Verlauf der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt werden Fragen der anwesenden Anwohner zugelassen und ausführlich von der Vorhabenträgerin, dem planenden Büro und der Verwaltung beantwortet. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen (Ergänzung in Fettdruck) • die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen, • den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan BU 317 „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“ gemäß § 3 (2) BauGB als Satzung. Die Begründung vom November 2006 wird als Begründung zur Satzung übernommen. Das ca. 2 ha große Plangebiet befindet sich in der Ortslage Buir, ca. 300 m südlich der Pfarrkirche St. Michael. Es umfasst im Wesentlichen die Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie die hofnahen Freiflächen der Hofanlage Anstelburg (St. Michael Straße 6). - im Norden schließen sich der Kirmesplatz und eine Skaterbahn im Osten ausgedehnte Parkanlagen an, im Süden ist das Plangebiet von der St. Michael Straße begrenzt, westlich des Plangebietes schließt sich ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung am „Neuen Weg“ an (Einfamilienhäuser).