Daten
Kommune
Pulheim
Größe
363 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
10.11.14, 18:39
Aktualisiert
10.11.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
255/2014
Erstellt am:
08.07.2014
Aktenzeichen:
II 512
Verfasser/in:
Herr Sascha Berger
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Jugendhilfeausschuss
nö. Sitzung
X
Termin
20.11.2014
Betreff
Inklusion in den Arbeitsfeldern der städtischen Kinder- und Jugendförderung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Thema Inklusion weiterhin regelmäßig im Rahmen weiterer Bedarfsplanung der Betreuungsangebote für Kinder und deren Umsetzung zu berücksichtigen
Vorlage Nr.: 255/2014 . Seite 2 / 12
Erläuterungen
Aufgrund der Vorlage „Inklusion in Kindertageseinrichtungen“ (Vorlage 462 / 2011) wurde die Verwaltung am
01.12.2011 durch den Jugendhilfeausschuss einstimmig beauftragt, dass Thema Inklusion regelmäßig im
Rahmen weiterer Bedarfsplanung der Betreuungsangebote für Kinder und deren Umsetzung zu berücksichtigen.
Grundlage des Themas Inklusion bildet die im Jahr 2009 verabschiedete UN – Behindertenrechtskonvention,
welche in den nachfolgenden Berichten der Fachberatungen weiter ausgeführt werden wird.
Im Rahmen der oben genannten Vorlage wurde Inklusion als Prozess verstanden, welcher von unterschiedlichen Standorten gestartet und gepflegt werden kann. Dies ist von besonderer Bedeutung, da sich die einzelnen Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung immer in Korrelation zu verschiedenen Institutions- und
Trägerstrukturen vollziehen.
Damit geht einher, dass die jeweilig vorherrschenden Rahmenbedingungen erfordern, die unterschiedlichen
Handlungsfelder getrennt in den Blick zu nehmen und die individuellen Herausforderungen und Möglichkeiten
zu benennen.
Folgend werden die einzelnen Handlungsfelder durch die Fachberatungen dargestellt.
● Inklusion in den Pulheimer Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen
● Inklusion in der Kindertagespflege
● Inklusion in den Pulheimer Kindertageseinrichtungen
● Inklusion in den Pulheimer Schulen
Inklusion in den Pulheimer Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen
1. Fachliche Sachdarstellung
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Aus dem hier zuvor zitierten Artikel 3; Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland resultiert
ein Verständnis von Inklusion, welches im Bezug zu Bildungs- und Betreuungseinrichtungen die Möglichkeit von
heterogenen Kontakt- und Lerngruppen als Basisanforderung beinhaltet.
Der genannte Artikel betont die besondere Bedeutung, systembedingte Benachteiligungen und Einschränkungen
durch Behinderungen grundlegend auszuschließen.
Behinderung in diesem Sinne meint die jeweiligen individuellen körperlichen wie psychischen Kompetenzen, in
positiver wie negativer Abweichung zu einem anzunehmenden Normwert der Gesellschaft.
Vorlage Nr.: 255/2014 . Seite 3 / 12
Unterstrichen wurde dieses Teilthema der Inklusion durch die UN-Behindertenrechtskonvention welche die zugrunde liegenden Abweichungen, im Rahmen des sogenannten „Diversity-Ansatz“, als Quelle möglicher kultureller Bereicherung wertschätzt. Im Weitern resultiert aus der genannten Konvention ein Wechsel der Perspektive.
„Behinderung resultiert – so die Sichtweise der Konvention – aus der Beziehung zwischen Personen mit Beeinträchtigungen
und den in Grundhaltungen und Umweltfaktoren bestehenden Barrieren mit der Folge, dass dadurch die vollständige und
wirksame Beteiligung der Betroffenen auf der Grundlage der Gleichheit mit anderen behindert wird. An Stelle des medizinischen Modells der Behinderung tritt das menschenrechtliche Modell (vgl. Degener 2009). Die Behinderung eines Menschen
ist damit keine Eigenschaft, sondern ein Konstrukt – das Ergebnis einer Kontextabwägung. Die Personen haben zwar eine
individuelle Benachteiligung, diese wächst sich aber erst dann zu einer Behinderung aus, wenn die Umwelt nicht entsprechend organisiert und strukturiert ist. Umwelt bedeutet einerseits die Haltung der Personen, die im Kontakt zu den Personen
mit Beeinträchtigungen stehen, andererseits die Umweltfaktoren, zum Beispiel Barrieren usw.
Denkt man die Konvention zu Ende, wird es zwar immer beeinträchtigte Personen geben, aber der Anteil von Menschen >
mit Behinderung < müsste mit der Umsetzung der Konvention tendenziell dramatisch sinken.“
(Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner)
Aus diesem veränderten Blickwinkel lässt sich somit die eigentliche kommende Herausforderung für die
Pulheimer Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen, als notwenige Veränderung der Umweltbedingungen ableiten.
Diese sind auch hier „Haltung der Personen“ und die „Umweltfaktoren“.
2. Darstellung der aktuellen Situation in Pulheim
Eltern-Kind-Gruppen sind altershomogene Gruppen von Kindern im Alter ab der sechsten Lebenswoche bis
zum 2. Lebensjahr in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Diese werden an ein bis zwei Tagen je Woche
für ein bis zwei Stunden pro Tag durchgeführt. Durch die notwendige Begleitung der Kinder durch einen
Erwachsenen entfällt hier die Betriebserlaubnispflicht des Landesjugendamtes.
Spielgruppen ohne Eltern sind altershomogene Gruppen von Kindern im Alter von 2 Jahren bis zum Eintritt
in den Kindergarten. Diese werden an 2 - 3 Tagen je Woche für mehrere Stunden pro Tag durch qualifiziertes
pädagogisches Fachpersonal in durchweg kindgerecht gestalteten Räumen ohne die Anwesenheit eines
Erziehungsberechtigten betreut.
Das Landesjugendamt trägt im Rahmen der Betriebserlaubnispflicht für Spielgruppen die Verantwortung
gemäß der Heimaufsicht nach § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Für das Jahr 2014 haben insgesamt 43 Eltern-Kind-Gruppen mit ca. 275 Kindern im Alter bis zu 2 Jahren und 7
Spielgruppen mit ca. 75 Kindern im Alter von 2 Jahren bis zum Eintritt in den Kindergarten, einen Antrag auf
Förderung durch die Stadt Pulheim gestellt. Als Träger für beide Gruppenformen agieren die Arbeiterwohlfahrt,
kirchliche Träger, Vereine sowie Privatpersonen.
Im Rahmen der Pulheimer finanziellen Förderung werden als Gruppenleitungen nur pädagogisch ausgebildete
Personen anerkannt. Als Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppenleitungen agieren sowohl Eltern-Kind- oder
Spielgruppenkursleiterinnen, staatlich anerkannte Erzieherinnen, Diplom Sozialpädagoginnen, Personen mit
einem Magister der Pädagogik sowie im Einzelfall Kinderkrankenschwestern mit pädagogischer Zusatzqualifikation und Diplom Heilpädagoginnen.
Zusammen mit den Gruppenleitungen und Trägervertretern wurde in der Vergangenheit das Thema Inklusion,
insbesondere mit dem Unterthema Behinderung, mehrfach diskutiert. Die Inklusion von Kindern, im Rahmen der
im Grundgesetz bezüglich Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, oder politischen Anschauungen geforderten heterogenen Lerngruppen, ist nach Aussage der Leitungen als grundlegend
erfüllt anzusehen und wird durch alle beteiligten Personen getragen.
Vorlage Nr.: 255/2014 . Seite 4 / 12
Einigkeit herrscht ebenfalls im Wunsch, auch Kinder mit Beeinträchtigungen aufnehmen zu können. In der Vergangenheit konnten so bereits mehrfach Kinder mit unterschiedlichen Förderbedarfen betreut werden. Dies vollzieht sich immer in Relation zum jeweiligen Beeinträchtigungsbild, der pädagogischen Qualifikation und den
räumlichen Gegebenheiten. In diesem Sinne sind Kinder, deren sonderpädagogischer Förderbedarf im Rahmen
der jeweiligen real vorhandenen Grundvoraussetzungen gedeckt werden kann, ohne Probleme in das Gruppengefüge inklusiv einzufügen. Dies gilt in erster Linie für Beeinträchtigungen der sozialen Entwicklung. Körperliche
oder psychologische Beeinträchtigungsbilder bei Kindern sind zu betreuen, insofern keine besonderen medizinischen Kenntnisse oder bautechnische Anforderungen für die Räume und für die Betreuung notwendig sind.
Bei den Eltern-Kind-Gruppen können jedoch auch diese Kinder, durch die Anwesenheit eines mit dem Beeinträchtigungsbild vertrauten Erziehungsberechtigten, mit in die Gruppen aufgenommen werden.
Da die Spielgruppen ohne Eltern gemäß § 75 des SGB VIII der Heimaufsicht des Landesjugendamtes unterliegen, wird im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis festgelegt, wie viele Kinder durch die pädagogische
Begleitung in den jeweiligen Räumen betreut werden dürfen. Im Normalfall können pro Gruppe bis zu zehn Kinder
betreut werden. Bei Aufnahme eines Kindes mit Beeinträchtigungen kann durch das Landesjugendamt in Abhängigkeit des Beeinträchtigungsbildes die Platzzahl reduziert werden, wenn ein größerer Betreuungsaufwand angenommen werden kann.
Gerade bei Spielgruppen, welche sich im Rahmen Ihrer Tätigkeit ausschließlich durch Teilnehmerbeiträge und die
städtische Förderung finanzieren, kann dies dazu führen, dass Kinder um die Finanzierung der Gruppe zu gewährleisten, nicht teilnehmen können, wenn der fehlende Teilnehmerbeitrag nicht zusätzlich aufgebracht werden
kann. Um diese fehlenden Beträge aufzufangen, stehen aktuell keine Mittel zur Verfügung.
Da viele der Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen in Räumlichkeiten wie Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, den kirchlichen Gemeindegebäuden oder den Gebäuden der Arbeiterwohlfahrt stattfinden, sind an vielen
Orten bereits barrierefreie Zugangsmöglichkeiten vorhanden oder befinden sich im fortschreitenden Ausbau.
Der jeweilige Ausbauzustand vollzieht sich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und der Grundhaltung des
jeweiligen Trägers.
Bezogen auf die aktuell agierenden Gruppen lässt sich somit feststellen, dass zwar bezogen auf das Teilthema
„Beeinträchtigungen“ bereits an vielen Stellen Aufnahmemöglichkeiten bestehen, jedoch der anzunehmende
Bedarf keinesfalls in jedem Stadtteil gedeckt werden kann.
3. Darstellung möglicher Entwicklungsperspektiven
Da wie zuvor beschrieben, die Grundhaltung der die Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen leitenden Personen,
bereits jetzt den Wechsel zu einer inklusiven Ausrichtung vollzogen hat, geht es hier zukünftig darum, die fachlichen Qualifikationen in diesem Sinne auszubauen, um ein größeres Spektrum der Normabweichungen bei
Kindern betreuen zu können. Im Hinblick auf eine möglicherweise notwendige medizinische oder pflegerische
Betreuung wird dies aber kaum zu gewährleisten sein, ohne der Gruppenleitung speziell ausgebildete Personen
oder Materialien zur Seite zu stellen.
Durch die Erziehungsberechtigten können von unterschiedlicher Seite Zusatzmaßnahmen beantragt werden.
Der Ausbau der „Barrierefreiheit“ in den jeweiligen Veranstaltungsräumen kann nur durch die jeweiligen Träger
durchgeführt werden. Oftmals ist dies mit einem erhöhten Kostenaufwand verbunden, welcher in unverhältnismäßiger Relation zur eigentlichen Platzbelegung steht. Um dieses Ungleichgewicht aufzuheben müssten anderweitig
Mittel zum Ausbau zur Verfügung gestellt werden.
Der Dialog mit den Trägern der Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen muss in diesem Sinne ständig fortgeführt
werden, um entsprechenden Möglichkeiten oder Alternativen zu finden.
Vorlage Nr.: 255/2014 . Seite 5 / 12
Ein weiterer Schritt um „Aufnahmehemmnisse“ für die Spielgruppen ohne Eltern einzuschränken wäre eine
Kostenübernahme der fehlenden Teilnehmerbeiträge im Falle einer Platzreduzierung durch das Landesjugendamt wegen der Aufnahme eines Kindes mit speziellem Förderbedarf. Ob dies auch im Rahmen der Eltern-KindGruppen Beachtung finden sollte, muss noch mit den Trägern diskutiert werden.
Inklusion in der Kindertagespflege
1. Fachliche Sachdarstellung
Die Forderung nach sozialer Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben.
Die Kindertagespflege ermöglicht Eltern mit Behinderungen oder Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen, mit
Hilfe einer qualitativen, flexiblen und individuellen Kinderbetreuung am beruflichen Leben teilzunehmen.
Die Kindertagespflege ist oft die erste Anlaufstelle der institutionellen frühkindlichen Förderung. Die Eltern haben
den Vorteil, dass sie in der Kindertagespflegeperson eine Erziehungspartner/in finden, mit der sie Fragen zur
Entwicklung und Erziehung Ihres Kindes erörtern können. Auch Kinder, die einen erhöhten Förderbedarf haben,
sind in der Kindertagespflege prinzipiell gut aufgehoben. Hier werden sie individuell und intensiv betreut. Die kleinen Betreuungsgruppen ermöglichen sowohl das Eingehen auf spezielle Bedürfnisse und Entwicklungsaufgaben,
als auch die Reduzierung der Ansteckungsgefahr – wichtig besonders für immungeschwächte Kinder.
2. Darstellung der aktuellen Situation in Pulheim
Zurzeit gibt es in Pulheim zwei Kindertagespflegepersonen die eine Weiterbildung zur Fachkraft Inklusion in Köln
(Kolping Akademie NRW) absolvieren, um den Bedürfnissen der Kinder mit drohender oder einer attestieren Behinderung gerecht werden zu können.
Ein gutes Beispiel für Inklusion ist ein einjähriger Junge, der an einem seltenen Gendefekt leidet. Seine Entwicklung ist stark verzögert und er benötigt eine intensive Förderung, besonders im
motorischen Bereich. In der kleinen Kindertagespflegegruppe kann er von den anderen Kindern viel lernen und
wird durch sie ständig motiviert.
Unter anderem ist die zuständige Kindertagespflegeperson mit den Eltern, der Fachberatung des Jugendamtes,
sowie mit den Mitarbeitern des Rhein-Erft-Kreis (Abteilung Jugend, Soziales und Gesundheit) im engen Austausch. Ein individueller Förderungsplan wird von den beteiligten Akteuren entworfen und auch umgesetzt. Die
Eltern bringen ihr Kind einmal in der Woche zur Krankengymnastik und die Kindertagespflegeperson wird von
einem Mitarbeiter des Rhein- Erft- Kreises unterrichtet, um die Übungen für die Förderung der Motorik zukünftig
selbst durchzuführen zu können. Durch die geduldige und liebevolle Begleitung der Kindertagespflegeperson wird
er unterstützt und gefördert. Ein deutliches Zeichen für diese gelungene Inklusion ist am Verhalten der Kinder zu
beobachten: sie machen keinen Unterschied untereinander und erkennen ihn als gleichwertigen Spielkameraden
an.
3. Darstellung möglicher Entwicklungsperspektiven
Die Universität Siegen (Projektleitung Prof. Dr. Maria Korn) untersucht die Zusammenführung der derzeitigen
Entwicklungen bezogen auf den Ausbau und der Inklusion in früher Erziehung und Bildung. Die Zielsetzung der
Vorlage Nr.: 255/2014 . Seite 6 / 12
Untersuchung ist es, Auskunft darüber zu erhalten, unter welchen personellen, organisatorischen und materiellen
Voraussetzungen die Betreuung und Förderung von Kindern mit einer Behinderung in der Kindertagespflege gelingen kann.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass zahlreiche Kindertagespflegeperson Kinder mit Behinderung
(amtlich attestierter) oder drohender Behinderung (gravierende Entwicklungsschwierigkeiten) in der Vergangenheit schon betreut haben. Trotzdem haben viele Kindertagespflegepersonen die Befürchtung, mangelnde Qualifizierung zu haben, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.
Sie sind der Meinung, dass spezielle Kindertageseinrichtungen bessere Fördermöglichkeiten den Kindern anbieten können. Zuletzt haben die Kindertagespflegeperson die Befürchtungen, dass die anderen Tageskinder zu
kurz kommen könnten.
Ein wesentlicher Bestandteil der inklusiven Arbeit ist die offene Haltung. Die Kindertagespflegepersonen die Inklusion betreiben möchten, sollten bei dem Prozess unterstützt werden. Der Ansprechpartner ist hierbei die Fachberatung des Jugendamtes. Unter anderem ist die Bereitschaft der Weiterbildung der eigenen Profession ein
wichtiger Aspekt, um den Anforderungen gerecht zu werden. Die Rahmenbedingungen bezogen auf den finanziellen und organisationalen Hinblick sind sehr wichtig, um Qualität umsetzen zu können. Die Stadt Pulheim hat die
Rahmenbedingungen für Inklusion geschaffen. In den Richtlinien vom 01.08.2013 ist folgendes verankert: Tageskinder mit fachärztlich festgestellter Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX und nachgewiesenem erhöhtem Förderbedarf sollen nur zu einer Kindertagespflegeperson der Qualifizierungsstufe 3 vermittelt werden. Führt diese
Betreuung zur Reduzierung der Anzahl der betreuten Kinder, kann die Förderleistung auf das 2fache erhöht werden (vgl. Richtlinien der Stadt Pulheim 01.08.2013, S. 4, 7.3 Kinder mit besonderen Bedürfnissen/ Förderbedarf
und Vorlage Nr. 34/2013 zur weiteren Beschlussfassung).
Die Weiterbildung zur Fachkraft Inklusion wird von mehreren Anbietern in der Region angeboten. Dort werden
Kindertagespflegepersonen qualifiziert, um sich auf die wichtige Aufgabe vorbereiten zu können. Während der
Qualifizierung werden rechtliche, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen erarbeitet, um eine optimale Förderung für die Kinder zu gewährleisten.
Um Erfahrungen und Problemlagen miteinander zu besprechen, ist es wichtig, dass alle Akteure einbezogen
werden. Die Kindertagespflegeperson hat die Aufgabe Ihre Arbeit für andere transparent zu machen. Daher ist es
empfehlenswert den Austausch bezogen auf die Förderung und Entwicklung des Kindes mit allen Beteiligten
(Frühförderungszentrum, Rhein-Erft-Kreis, Fachberatung des Jugendamtes, Therapeuten, Kinderärzte, etc.) zu
schaffen.
Die Voraussetzungen bezüglich der Räumlichkeiten sollten gegeben sein, z.B. barrierefreie Räume, Rückzugsmöglichkeiten für die individuelle Förderung des Kindes etc.
Es besteht die Möglichkeit, bei einer attestierten Behinderung des Kindes, bei den zuständigen Mitarbeiter/innen
des Rhein-Erft-Kreises der Abteilung Jugend, Soziales und Gesundheit, Sozialhilfeleistungen zu beantragen.
Diese ermöglicht den Einsatz von einem Integrationshelfer/in, der die individuelle Förderung des Kindes während
der Betreuung unterstützt.
Die Krankenversicherungen stellen auf Antrag Materialien zur Förderung des Kindes (Matten, spezielle Hochstühle, etc.) zur Verfügung.
Empfehlenswert für die Umsetzung der inklusiven Arbeit ist eine Großtagespflege. Dort arbeiten bis zu drei Personen die maximal 9 Kinder gleichzeitig betreuen. Die zuständige Betreuer/in hat im Arbeitsalltag die Möglichkeit,
entlastet zu werden.
Vorlage Nr.: 255/2014 . Seite 7 / 12
Aufgabe der Fachberatung des Jugendamtes für Kindertagespflege ist es, die Anforderungs- und Kompetenzprofile für inklusive Arbeit in der Kindertagespflege zu erstellen und diesbezüglich das Netzwerk zu erweitern und die
Vernetzungen mit entsprechenden Schnittstellen herzustellen.
Die Stadt Pulheim möchte individuelle und inklusive Betreuungsplätze schaffen, damit gemeinsames Lernen
selbstverständlich wird.
Inklusion in den Pulheimer Kindertageseinrichtungen
1. Fachliche Sachdarstellung
Inklusion meint FÜR ALLE und ist ein Menschenrecht. Jede Ausgrenzung oder Diskriminierung von Menschen mit
Behinderung ist eine Menschenrechtsverletzung.
Dies beruht auf der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung, die in Deutschland seit dem
26.03.2009 in Kraft ist.
In §24 der UN-Kinderrechtskonvention wird die Forderung, alle Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen inklusiv
auszurichten und keine Aussonderung zu akzeptieren, unterstützt.
Der Grundsatz der inklusiven Erziehung geht von einer uneingeschränkten Teilhabe aller Kinder aus, was meint,
dass jedes Kind seine ganz individuelle Förderung unter Berücksichtigung seiner einzigartigen Bedürfnisse in der
Kindertageseinrichtung erfahren sollte.
Inklusion setzt somit eine Pädagogik der Vielfalt voraus und beinhaltet zwingend vorurteilsfreie Bildung und Erziehung. Kindern und Eltern sollen demnach vielfältige Erfahrungen im Alltag in der Kindertageseinrichtung ermöglicht werden. Damit dies gelingen kann, ist eine akzeptierende und wertschätzende Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungspartnern sowie den Kindern unabdingbare Voraussetzung.
In NRW hat die Landesregierung zur Umsetzung inklusiver Bildung einen Aktionsplan zur Umsetzung der UNBehindertenkonvention entworfen. Dieser umfasst unter anderem folgende wichtige Positionen:
• Teilhabe von Kindern mit Behinderung und Abbau von Barrieren sind gesellschaftspolitische Ziele der
Landesregierung.
• Gesetzliche Verankerung der gemeinsamen Betreuung und Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung
wurde bereits im Kinderbildungsgesetz – KiBiz – umgesetzt.
• Eine Weiterentwicklung der Bildungsvereinbarung zu einem Rahmenplan für den Elementar- und Primarbereich, wurden durch die Ministerien Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport sowie Schule und Weiterbildung
berücksichtigt.
• Einführung der neuen Bildungsgrundsätze.
Des Weiteren ist dafür eine vereinfachte landeseinheitliche finanzielle kindbezogene Förderung geplant, bzw. am
06.12.2013 beschlossen worden (s. Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland – Rundschreiben Nr. 41 / 7 / 2013 - Neues Förderverfahren von Kindern mit Behinderung in Tageseinrichtungen für Kinder
nach KiBiz – NRW mit Beginn des Kindergartenjahres 2014 / 2015).
Vorlage Nr.: 255/2014 . Seite 8 / 12
2. Darstellung der aktuellen Situation in Pulheim
In Pulheim gibt es zurzeit vier Gruppen, die Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreuen. Davon sind
zwei in städtischer und zwei in freier Trägerschaft. Insgesamt handelt es sich um 20 Plätze.
Es hat sich in den vergangenen Jahren jedoch gezeigt, dass die Zahl der Kinder mit besonderen Bedarfen
wächst und diese Plätze nicht ausreichen.
Um diesen Kindern im Kindertagesstättenalltag gerecht zu werden, wurden in der nahen Vergangenheit in den
betroffenen Kindertageseinrichtungen vermehrt Einzelfallhilfen für diese Kinder eingesetzt. Die Zunahme der Kinder mit besonderen Förderbedarfen macht deutlich, dass der inklusive Gedanke, bzw. eine vorurteilsfreie Haltung
gegenüber allen Menschen zwingend erforderlich wird.
Das Jugendamt ist schon seit längerer Zeit bemüht, pädagogische Fachkräfte gruppen- sowie einrichtungsübergreifend einzusetzen. So sind zwei Motopädinnen, die zuvor nur in den integrativen Kita’s im Einsatz waren, mittlerweile auch in den anderen städtischen Einrichtungen tätig. Darüber hinaus gibt es schon seit langem eine gute
Zusammenarbeit mit ortsansässigen Pulheimer sprachtherapeutischen Praxen, die momentan über Landesmittel
(Delfin 4) finanziert werden.
Beim Umbau der zahlreichen Kindertageseinrichtungen im Zuge der U-3-Betreuung, wurde der Gedanke einer
inklusiven Pädagogik z. B. beim Bau behinderten gerechter WC’s und teilweise dem Anbau von Therapieräumen
berücksichtigt.
Das Landesjugendamt reagiert mit der Einführung der neuen Kindpauschalen zum Kindergartenjahr 2014/2015,
sowie mit der Revision des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2014 auf die Situation der individuellen Bedarfe
und darauf, das die bereits erwähnten umgesetzten Änderungen beim Einsatz des Personals weiterhin fortgeführt
und ausgebaut werden können.
3. Darstellung möglicher Entwicklungsperspektiven
Pädagogik zeichnete sich bisher im Elementarbereich dadurch aus, das es einen Glauben gibt an den Vorteil von
homogenen Gruppen. Dies wird z. B. sichtbar an derzeit gängigen Verfahren z.B. Sprachstandsfeststellungsverfahren, Einschulungsverfahren, Wiedereinführung von altershomogenen Gruppen. Eine Pädagogik, die den inklusiven Gedanken berücksichtigt und sich durch Vielfalt auszeichnet bedeutet für den Elementarbereich einen Paradigmenwechsel hin zur Akzeptanz des Anderseins, hin zur Heterogenität, Abschaffung von Barrieren im System
und der Selbstverständlichkeit des Lernens und zwar für jeden Menschen gleichermaßen.
Im Alltag des pädagogischen Fachpersonals in den Kindertageseinrichtungen bedeutet das, dass dieses die Perspektive des Kindes einnehmen muss, um somit die Einrichtung und die Pädagogik mit neuen Augen sehen zu
können. Es muss über einen Lernort Kita nachgedacht werden, der auch unter neuen Bedingungen zum Lernen
und zur Selbständigkeit verhilft.
Voraussausetzung für eine gelebte Vielfalt in den Kindertageseinrichtungen ist die gelebte Haltung jedes einzelnen. Eine gemeinsame Philosophie, sowie die Offenlegung innerer Werthaltungen können nicht angeordnet werden. Damit sich etwas verändert, ist es notwendig, dass es ein wertschätzendes Bemühen um die enge Zusammenarbeit im Team der Einrichtungen, sowie mit allen anderen Kooperationspartnern gibt.
Natürlich ist auch die Erziehungspartnerschaft zwischen Familien und Fachkräften ein Baustein, um nicht für das
Kind zu planen, sondern miteinander in den Dialog zu gehen, um gemeinsam das Kind in seinem nächsten Entwicklungsschritt zu begleiten.
Für die Zukunft heißt das, wer inklusiv handeln will, muss eine einheitliche Grundhaltung entwickeln. Eine gezielte
Einflussnahme kann zum Beispiel bei der Personalauswahl erfolgen oder durch eine regelmäßige Diskussion
inklusionsförderlicher Haltungen und supervisorischer Begleitung der Prozesse.
Will man inklusive Qualität erreichen, muss man sich darüber im Klaren sein, dass dies externe Qualifikation
braucht und die Qualifizierungsbereitschaft der Fachkräfte voraussetzt. Inklusion erhöht die Anforderungen an
das Personal in den Kita’s. Gute allgemeinpädagogische, entwicklungspsychologische und heilpädagogische
Vorlage Nr.: 255/2014 . Seite 9 / 12
Kenntnisse sind erforderlich, sowie die Fähigkeit sein eigenes Verhalten kontinuierlich zu reflektieren und mit dem
System offen zu kommunizieren.
Inklusion braucht und fordert also angemessene Rahmenbedingungen, damit die Umsetzung gelingen kann.
Inklusive Einrichtungen müssen die bedingungslose Teilhabe individueller Lebenswirklichkeiten und Lebenslagen
tragen und gleichzeitig fördern. Sie müssen ihr Konzept offen nach außen vertreten und Einfluss nehmen auf den
Ausbau guter Rahmenbedingungen wie z. B. die Bereitstellung von Geld und Personal. Außerdem brauchen die
pädagogischen Fachkräfte zeitliche Ressourcen z. B. für die Teilnahme an Arbeitskreisen, Kontakten zu Ärzten
und Frühförderzentren, Beratungseinrichtungen und Schulen, Behörden und Gremien, Öffentlichkeitsarbeit etc.
In Pulheim hat sich beispielhaft die frei getragene Einrichtung „Hand in Hand“ und die städtische Kindertagesstätte „Fliegenpilz“, Dansweiler konzeptionell auf den Weg in die Inklusion gemacht. Die Einrichtungen arbeiten mit
Kindern mit besonderen Förderbedarfen. Es wird auch für die anderen Kindertageseinrichtungen notwendig werden, ihre Konzepte hinsichtlich des inklusiven Gedankens zu überarbeiten. Ebenso wird es notwendig werden,
den Umwandlungsprozess von den „integrativen“ Gruppen zu „inklusiven“ Gruppen konzeptionell weiterzuentwickeln und zu begleiten. Das Ziel für die Zukunft muss sein, multiprofessionelle Teams zu bilden, sowie die Fortbildung und Weiterqualifizierung des Personals zu unterstützen und zu ermöglichen z. B. in den Gebieten Motopädie, Heilpädagogik, Heilerziehungspflege. Darüber hinaus sollte die Zusammenarbeit und Kooperation mit externen Therapieeinrichtungen intensiviert werden und ebenso die Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungspartnern betroffener Kinder ausgeweitet und verstärkt werden.
Inklusion in den Pulheimer Schulen
1. Fachliche Sachdarstellung
Der Begriff der Inklusion steht heute für den Anspruch der bestmöglichen Potenzialentfaltung jedes / jeder Einzelnen in Gemeinschaft mit anderen (Imhäuser). Im Unterschied zu einem integrativen Bildungssystem, das die
Eingliederung der aussortierten Schülerinnen und Schüler anstrebt, sortiert eine inklusive Pädagogik hingegen
erst gar nicht aus, sondern bezieht alle von Anfang an ein.
Inklusion ist ein Menschenrecht und fußt auf der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
(2009). Im Oktober 2013 wurde im NRW-Landtag das Inklusionsgesetz verabschiedet.
In Umsetzung der Behindertenrechtskonvention wird der gemeinsame Unterricht von Menschen mit und ohne
Behinderung als Regelfall im Schulgesetz von NRW verankert:
"Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung.
In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und
Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf
besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen." (§ 2 Abs. 5 neu SchulG NRW) Der
Ausbau von Angeboten des Gemeinsamen Lernens zu einem inklusiven Schulsystem soll schrittweise erfolgen.
Vom Schuljahr 2014/15 an haben Kinder mit Behinderungen einen Anspruch auf einen Platz in einer Regelschule; der Anspruch wird schrittweise, zunächst in den Klassen 1 und 5, umgesetzt.
Vorlage Nr.: 255/2014 . Seite 10 / 12
2. Darstellung der aktuellen Situation in Pulheim
Derzeit befinden sich in allen Pulheimer Regelschulen bereits Kinder mit besonderen Förderbedarfen.
Drei Schulen, die KGS an der Kopfbuche, die Barbaraschule und die Gemeinschaftshauptschule Pulheim haben
seit Jahren Erfahrung im gemeinsamen Unterricht (GU) von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 sind auch die Horionschule Sinnersdorf und die GGS Sinthern /
Geyen Schulen des gemeinsamen Lernens geworden. (Vorlage 300/2014, Ratsbeschluss vom 23.09.2014).
Mit der Teilnahme der Förderschule an der Jahnstraße am Schulversuch des Landes NRW „Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW“ zum
Schuljahresbeginn 2010 /2011 erhielten die Regelschulen bei dem Ziel Unterstützung, die Kinder mit besonderen
Förderbedarfen im System zu behalten. Dabei liegen die Unterstützungsleistungen des (inwischen ehemaligen)
KsF in den Bereichen Unterricht, Diagnostik, Beratung und Prävention.
Fast alle Regelschulen kooperieren mit dem ehemaligen KsF / Schule an der Jahnstraße.
Von hier aus werden 50 Kinder an den Regelschulen begleitet (29 Kinder mit Förderschwerpunkt Lernen, 13 Kinder mit Förderschwerpunkt emotionale / soziale Entwicklung, 8 Kinder mit Förderschwerpunkt Sprache), während
derzeit noch 64 Kinder die Standortschule an der Jahnstraße besuchen. (Stand Schj. 2013/14)
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium hat „auf dem Weg zur Inklusiven Schule“ im Schuljahr 2013/14 eine integrative Lerngruppe eingerichtet, in der 23 Schülerinnen und Schüler mit und ohne besondere Förderbedarfe gemeinsam unterrichtet werden; das Klassenleitungsteam wird von einer sonderpädagogischen Fachkraft des Kompetenzzentrums unterstützt. Im laufenden ist eine weitere Klasse 5 als integrative Lerngruppe gestartet.
Außerdem bestehen Kooperationen zwischen einzelnen Pulheimer Regelschulen und der LVR Donatusschule,
Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung, der LVR-Johann-Joseph-Gronewald-Schule in Köln,
Förderschule für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche.
Die Papa-Giovanni-XXIII Gesamtschule hat einen Kooperationsvertrag mit der Jakob-van-Gils-Schule in Bergheim (in Trägerschaft der Caritas-Jugendhilfe GmbH) und erhält von dort sonderpädagogische Unterstützung.
Inzwischen gibt es auch eine Vernetzung aller (aus den verschiedenen Förderschulen und GU-Schulen kommenden) Sonderpädagogen, die an Pulheims Regelschulen unterstützend tätig sind.
Diese treffen sich regelmäßig im Rahmen einer GL-Konferenz im ehemaligen KsF / Schule an der Jahnstraße.
Neben der verstärkten Kooperation der Schulen untereinander sind inzwischen weitere Vernetzungen zum Thema Inklusion (im weitesten Sinne) entstanden:
•
•
Die Mobile Jugendarbeit, die Förderschule an der Jahnstraße und die Schulsozialarbeit bieten kooperativ
ein Kletterangebot für Schülerinnen und Schüler der Förderschule und anderer Schulen an.
Mit dem Start des ehemaligen KsF im Jahr 2010 wurde zur Begleitung und Mitgestaltung des KsF eine Steuergruppe gebildet.
Beteiligt an dieser Steuergruppe wurden alle Regelschulformen, die Schulsozialarbeit, die Kindertagesstätten und
Familienzentren, das Jugendamt, der Träger GIP e.V. (Ganztag in Pulheim), die Schulaufsicht und der schulärztliche Dienst des REK, das Sozialpädiatrische Zentrum des REK und die Regionale Schulberatung durch jeweils
einen Vertreter / eine Vertreterin.
Neben dem Auftrag der Begleitung und Mitgestaltung des KsF profitieren die Beteiligten der Steuergruppe von
dem dort zusammentreffenden multiprofessionellen Know-How und den daraus resultierenden vielfältigen Perspektiven auf das Thema Inklusion. Eine regelmäßige Beschäftigung mit Fragen aus dem „Index für Inklusion“
unterstützt die Beteiligten bei der Entwicklung einer eigenen inklusiven Grundhaltung, die sie in die jeweils von
ihnen vertretenen Institutionen zurückspiegeln können.
Vorlage Nr.: 255/2014 . Seite 11 / 12
Aus der Steuerungsgruppe KsF entstand die Initiative zum ersten Pulheimer Inklusionstag „Vielfalt im Bildungsbereich leben und gestalten“ im März 2013, der maßgeblich von Mitgliedern der Steuergruppe vorbereitet und organisiert wurde.
Die Arbeit dieser Steuergruppe wird nach Auslaufen des Modellversuchs KsF unter Leitung des zuständigen Dezernenten weitergeführt.
• In einem gemeinsamen Entwicklungsprozess zwischen dem Jugendamt, dem KsF, GIP e.V., der
Schulsozialarbeit und später zweier freier Träger der Jugendhilfe wurde ein Angebot der Sozialen Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII entwickelt, das seit dem Schuljahresbeginn 2012/13 durchgeführt wird.
Ziel ist die Stärkung der sozial-emotionalen Fähigkeiten und Kompetenzen von Kindern, die erhebliche
Schwierigkeiten in Gruppenzusammenhängen haben mit dem Ziel, sie im System zu behalten.
• Ziel einer weiteren Arbeitsgruppe - „Inklusion im Ganztag“ ist die Intensivierung der Vernetzung zwischen
Vormittag und Nachmittag an den Regelschulen in der Arbeit mit Kindern mit besonderen Bedarfen.
Die Beteiligten der Arbeitsgruppe (bestehend aus der Geschäftsführung GIP e.V., der Schulleitung des ehemaligen KsF, weiteren Schulleitungen der Grundschulen, Teamleitungen GIP e.V., Fachberaterin des Jugendamtes) entwickelten u.a. ein Konzept „Inklusion in der Offenen Ganztagsschule“, das mit allen Pulheimer
Grundschulen abgestimmt wurde.
3. Darstellung möglicher Entwicklungsperspektiven
Der Schulversuch „Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gemäß
§ 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW“ endete mit Ablauf des Schuljahres 2013/2014. Die daran beteiligten Förderschulen werden als Förderschulen fortgeführt, sofern sie die Mindestschülerzahl von 144 erreicht haben.
Die KsF, die diese Mindestschülerzahl nicht erreicht haben, können ihre Arbeit bis zum Ende des Schuljahres
2015/16 fortsetzen. Dann endet ihre Arbeit in der bisherigen Form. Das KsF Pulheim gehört zu dieser Gruppe von
Schulen, die die Mindestschülerzahl zum Fortbestand als Förderschule nicht erreichen werden. Die weitere Perspektive ist unklar.
Ein inklusives Schulsystem in „Reinform“ wird sicherlich eine Vision bleiben, der man sich stetig und in vielen
kleinen Teilschritten nähern kann.
Veränderungen stellen neue Anforderungen an alle Beteiligten, denn Veränderungen sind stets Musterwechsel.
„Inklusion heißt Umbau aller Schulen, nicht Anbau sonderpädagogischer Förderung.“ (DGB-Papier)
Neben der von vielen Seiten geforderten Bereitstellung von Mitteln für Fachpersonal und einer sachgerechten
Ausstattung der Schulen braucht es eine Hinwendung der Menschen in Schule (Lehrpersonal, pädagogisches
Fachpersonal, Verwaltungskräfte, Hausmeister, externe Fachkräfte aus Jugendhilfe oder therapeutischen Diensten, Schülerinnen und Schüler, Elternschaft) zum Thema Inklusion und die kontinuierliche Arbeit an einer inklusiven Haltung.
Dazu gehört ein ressourcenorientierter Blick auf die eigenen Stärken sowie auf die Stärken der anderen.
Schritte auf dem Weg in ein inklusives Schulsystem sind:
Ein durch Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte der Jugendhilfe gemeinsam entwickeltes
Grundverständnis und Leitbild, das die Normalität des Verschiedenseins anerkennt
Die Entwicklung einer Teamkultur an den Regelschulen, die alle Fachleute im System Schule einbezieht
und von ihnen getragen wird. So kann die Kooperation der Mitarbeitenden in Schule Modell für kooperatives
Lernen werden.
Öffnung der Schulen für Kooperationspartner therapeutischer Professionen (Physiotherapie,
Sprachheiltherapie, Psychologie, ….), damit Kinder alle notwenige Unterstützung vor Ort erhalten – Bildung
eines multiprofessionellen Teams
Intensivierung der Bildungspartnerschaft Schule – Eltern durch Anerkennung der Eltern als Experten für
Vorlage Nr.: 255/2014 . Seite 12 / 12
ihr Kind; frühe Einbeziehung der Eltern in alle, ihr Kind betreffende Fragen
Die Implementierung Kollegialer Beratung an den Schulen mit dem Nebeneffekt der stetigen
Qualitätsentwicklung
Stärkung der Kompetenz von Mitarbeitenden an Schule durch gemeinsame Fortbildungen (sowohl
Vermittlung von medizinischem, psychologischem, rechtlichem etc. Hintergrundwissen als auch Methodentrainings).
Weiterentwicklung der Leitlinien zur Gestaltung der Übergänge von der Kita in die Grundschule unter dem
Aspekt Inklusion
Die Weiterentwicklung der Vernetzung zwischen Schulen, Jugendhilfe, sozialen und therapeutischen
Diensten, Vereinen und Initiativen im Sozialraum und auf kommunaler Ebene, um Ressourcen zu bündeln
und zielgerichtet zu nutzen.
Dieser Schritt sollte jenseits der Arbeit am Einzelfall, die die Beteiligten ohnehin immer wieder zusammenführt, geschehen, um verlässliche und transparente Kooperationsstrukturen zu entwickeln.
Vernetzung von Schulaufsicht und den örtlichen und überörtlichen Trägern der Jugendhilfe
Vernetzung des Bildungsbereichs mit den anderen Feldern von Inklusion, um zu einem immer ganzheitlicher
werdenden Inklusionsverständnis zu gelangen