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Beschlussvorlage (Genehmigung zu erheblichen, überplanmäßigen Ausgaben (Aufwand und Auszahlung) von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Produkt 05 02 01)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
27.10.14, 18:40
Aktualisiert
27.10.14, 18:40
Beschlussvorlage (Genehmigung zu erheblichen, überplanmäßigen Ausgaben (Aufwand und Auszahlung) von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Produkt 05 02 01) Beschlussvorlage (Genehmigung zu erheblichen, überplanmäßigen Ausgaben (Aufwand und Auszahlung) von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Produkt 05 02 01) Beschlussvorlage (Genehmigung zu erheblichen, überplanmäßigen Ausgaben (Aufwand und Auszahlung) von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Produkt 05 02 01)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 392/2014 Erstellt am: 30.09.2014 Aktenzeichen: II / 50 Verfasser/in: Herrr Brachschoß Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 04.11.2014 Betreff Genehmigung zu erheblichen, überplanmäßigen Ausgaben (Aufwand und Auszahlung) von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Produkt 05 02 01 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 349.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 349.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): 05.02.01.4421000/6421000 „Erstattung vom Land“ 05.02.01 4422010/6422010 „Erstattungen Sozialleistungsträger“ 05.02.01 5338000/7338000 „Leistungen in besonderen Fällen“ 05.03.01 5339000/7339000 „Durchführung UVG“ 02.04.01 5431020/7431020 „Geschäftsaufwendungen“ 10.01.01 4311002/6311002 „Verwaltungsgeb. Baugenehmigungen“ 01.12.02 5231000/7231000 „Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude“ 98.186 € 18.469 € 65.000 € 16.000 € 45.600 € 29.946 € 75.799 € Vorlage Nr.: 392/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und fasst folgenden Beschluss: Der Rat erteilt die Genehmigung für einen überplanmäßigen Aufwand und eine überplanmäßige Auszahlung 1. in Höhe von 305.000 € bei der Position 05.02.01.5008010/7338010 „Grundleistungen § 3 AsylbLG“ 2. in Höhe von 40.000 € bei der Position 05.02.01.5338020/7338020 „Leistungen bei Krankheit/ Schwangerschaft /Geburt“ 3. in Höhe von 4.000 € bei der Position 05.02.01.5338040/7338040 „Sonstige Leistungen § 6 AsylbLG Beihilfe etc.“ Zur Deckung sollen folgende Konten herangezogen werden: 05.02.01.4421000/6421000 „Erstattung vom Land“ 98.186 € 05.02.01 4422010/6422010 „Erstattungen Sozialleistungsträger“ 18.469 € 05.02.01 5338000/7338000 „Leistungen in besonderen Fällen“ 65.000 € 05.03.01 5339000/7339000 „Durchführung UVG“ 16.000 € 02.04.01 5431020/7431020 „Geschäftsaufwendungen“ 45.600 € 10.01.01 4311002/6311002 „Verwaltungsgeb. Baugenehmigungen“ 29.946 € 01.12.02 5231000/7231000 „Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude“ 75.799 € hier: Maßnahme „Dämmung der Fassade an der Realschule Pulheim“ (Budget 150.000 €). Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bauunterhaltungsmaßnahme „Dämmung der Fassade an der Realschule Pulheim“ hierdurch nicht mehr vollständig finanziert ist und insofern nicht umgesetzt werden kann. Erläuterungen Aufgrund der Dringlichkeit verzichtet der Rat auf die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, da die bereitstehenden Haushaltsmittel absehbar bereits Ende November erschöpft sein werden. 05.02.01.5338010/7338010 „Grundleistungen nach § 3 AsylbLG“ Die Zahl der leistungsberechtigten Personen hat sich in diesem Jahr bereits um 60 % auf 171 Personen erhöht. Allein in der Zeit von Juli bis September 2014 wurden 53 Personen zugewiesen. Aufgrund der Situationen in diversen Krisengebieten ist auch in Zukunft verstärkt von weiteren Zuweisungen auszugehen. Die sich hieraus ergebenden Mehrausgaben für das HHJ 2014 werden mit 305.000 € kalkuliert. Sowohl auf die Höhe der Zuweisungen als auch auf die Fallsteigerungen hat die Stadt Pulheim keinen Einfluss, da die Asylantragstellerinnen/Asylantragsteller von der Bezirksregierung zugewiesen werden und die Personen in der Regel über kein Einkommen/Vermögen verfügen sowie grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis erhalten. Eine Zunahme in diesem Umfang war bei der Planung nicht vorhersehbar. In den Budgetberichten wurde auf die Entwicklung hingewiesen. Die Verwaltung hat dies in der Haushaltsanmeldung bereits berücksichtigt und wird auch im Veränderungsnachweis zum Abschluss der Haushaltsberatungen über den dann aktuellen Stand berichten und um entsprechende Beschlussfassung bitten. Da auf die Leistungen ein gesetzlicher Anspruch besteht und auch die Zuweisungen nicht beeinflussbar sind, sind die Mehrausgaben unabweisbar. Vorlage Nr.: 392/2014 . Seite 3 / 3 05.02.01.5338020/7338020 „Leistungen bei Krankheit/Schwangerschaft/Geburt“ Auf der Grundlage der bisher vorliegenden Krankenhilfeabrechnungen (I. und II. Quartal 2014) ist mit erwarteten Mehrausgaben für das Jahr 2014 iHv. 40.000 € zu rechnen. Dieses ist zum einen auf die gestiegene Zahl der behandelten Personen (2013 durchschnittlich=70 Personen; II. Quartal 2014=103 Personen) zurückzuführen. Zum anderen hat der Rhein-Erft-Kreis, der aufgrund einer Vereinbarung die Abrechnungen vornimmt, vorab mitgeteilt, dass in Einzelfällen sehr hohe Kosten (bis zu 100.000 €) entstanden sind. Derzeit ist auch nicht absehbar, dass diese kostenintensive Fälle aus dem Leistungsbezug ausscheiden. Nicht einkalkuliert werden kann zudem eine mögliche, außerordentliche Landeserstattung. Auf die Höhe der Kosten besteht seitens der Stadt Pulheim kein Einfluss. Diese sind ebenfalls aufgrund des gesetzlichen Anspruches unabweisbar. 05.02.01.5338040/7338040 „Sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG) – Beihilfe etc.“ Aufgrund der enorm gestiegenen Zuweisungen von Asylbewerberinnen/Asylbewerber entstehen Mehrausgaben für einmalige Beihilfen, insbesondere für die sog. Erstausstattung. Der ursprüngliche Ansatz für das Haushaltsjahr 2014 iHv. 10.000 € ist bereits jetzt erschöpft. Es wird mit Mehrausgaben von 4.000 € gerechnet. Die Verwaltung wird auch diesem Gesichtspunkt in den Haushaltsberatungen Rechnung tragen. Die Deckung ist durch Mehreinnahmen bei den Positionen 05.02.01.4421000/6421000 „Erstattung vom Land“ 05.02.01 4422010/6422010 „Erstattungen Sozialleistungsträger“ 10.01.01 4311002/6311002 „Verwaltungsgeb. Baugenehmigungen“ 98.186 € 18.469 € 29.946 € sowie durch Minderausgaben bei den Positionen 05.02.01 5338000/7338000 „Leistungen in besonderen Fällen“ 05.03.01 5339000/7339000 „Durchführung UVG“ 02.04.01 5431020/7431020 „Geschäftsaufwendungen“ 01.12.02 5231000/7231000 „Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude“ 65.000 € 16.000 € 45.600 € 75.799 € sichergestellt. Ein Teilbetrag der erforderlichen Deckung iHv. 75.799 € erfolgt durch noch vorhandene Mittel der Bauunterhaltung, die in Maßnahmen gebunden sind. Ein Teil dieser Maßnahmen ist derzeit zurückgestellt, bis Klarheit über die Auswirkungen der Machbarkeitsstudie am Schulzentrum Pulheim besteht (Vorlage 101/2014). Hierzu zählt u. a. die Dämmung der Fassade an der Realschule Pulheim für 150.000 €. Die Inanspruchnahme dieser Mittel hat zur Folge, dass diese Maßnahme mangels Finanzierung nicht durchgeführt werden kann.